Neue Wohnung mit hindernis

Daher die Bezeichnungen.
Erweitert sich der Mietvertrag um dritte Personen wird der ursprüngliche Mieter zum Vermieter (des Untermieters).


es soll ja gar keine dritte person mit einbezogen werden.hast du das vlt falsch verstanden da die zu dritt sind?

ist aber eh egal...wir haben erreicht was wir wollten:dass er nicht zu dritt in eine 2-Zimmer-Wohnung zieht, sich überregional über Mietpreise informiert udn das es billigere wohnungen als in der münchener innenstadt gibt...
 
es soll ja gar keine dritte person mit einbezogen werden.hast du das vlt falsch verstanden da die zu dritt sind?

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Nene, es ging nur um die Frage, was wäre, wenn nachträglich einer zuzieht.
Bzw. wenn zunächst nur 2 Mieter gemeldet seien.

Aber nun gut,
Thema erledigt denke ich
 
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