Zu den rechtlichen Bewertungen sollte man die Situation erst einmal aufteilen in die strafrechtlich relevanten Bereiche und in die privatrechtlichen Bereiche.
Fangen wir mit den privatrechtlichen bereich an.
Die AGBs von Blizzard besagen, dass man das Programm nur auf den Servern von Blizzard laufen lassen darf und weder als Host noch als Gast auf privat erstellten Servern spielen darf. Sollte man dies dennoch tun, dann kann (nicht muss) Blizzard den Account sperren und das weitere Verwenden der Software untersagen.
Zur Begründung (weil gleich der Einwand kommt: "Ich habe das Programm schliesslich gekauft!"):
Man hat das NUTZUNGSRECHT des Programms erstanden - das beinhaltet das Nutzen der Software nach den Richtlinien der Firma Blizzard; und diese Richtlinien (AGBs) unterscheiden sich zu denen von anderen Softwarefirmen (Spiele und Anwendungen) nicht sonderlich - daher kann man davon ausgehen, dass die AGBs gesetzeskonform sind und damit das Erstellen und und das Beitreten von privaten Servern nicht von Blizzard erlaubt ist. Ob nun Blizzard den Hauptsitz in den USA hat, interessiert nicht, da der Firmenableger in Deutschland ist und beim Kauf deutsches und europäisches Recht gilt und die AGBs sich in diesem Rahmen bewegen.
EIGENTUM erwirbt man beim Kauf auch - aber nur das Eigentum der DVD/CD an sich, den Handbüchern und der Spieleverpackung. Die CD/DVD kann ich als mein Eigentum in den Ofen stecken - ist nicht verboten. Das Hanbuch kann ich durchlesen oder aufessen - ist auch nicht nicht verboten. Auch hier kann man aber nicht beliebig alles nutzen - Kopien der Handbücher zu verkaufen verbietet das Urheberrecht z.B..
Die Frage ist nun auch, was man mit der CD/DVD machen darf, wenn Blizzard tatsächlich die Verwendung untersagt: Mit der CD/DVD darf ich tun was ich will - nur das Programm darauf darf ich nicht mehr verwenden - ich kann also die CD/DVD an die Wand nageln oder in mein Regal stellen - ich darf nur nicht das Programm verwenden; soweit die Frage nach der Theorie, denn in der Praxis schert sich Blizzard nicht wirklich um die Leute, die auf einem privaten Server spielen, da diese Server nicht nur deutlich veraltet und instabiler sind, sondern weil es auch einfach zu wenig sind und diese Spieler nicht auf den WOW-Servern in die Spielbalance eingreifen. Damit sind diese Spieler Blizzard einfach egal.
Ob nun Blizzard einen Account dichmacht wegen Teilname an privaten Servern? Das glaube ich allerdings weniger, da Aufwand (Beweisführung) zu Kosten doch zu gering sind. Daher wird man von dieser Seite wohl eher weniger zu fürchten haben; was dennoch an der rechtlichen Bewertung nichts ändert. Man darf nicht vergessen, dass Blizzard keine finanziellen Vorteile hat, wenn man so etwas verfolgen würde, denn die Spieler würden bestimmt nicht wieder ein neues WO kaufen und brav zocken.... und zahlen. Das Blizzard ein Wirtschaftsunternehmen ist, lässt man so etwas laufen.
Zum Strafrechtlichen Teil:
Verboten und mit staatsanwaltlichen Untersuchungen - da kann man nur mit der Verletzung des Urheberrechtes kommen. Schliesslich verändert man Programmteile von WOW, die Blizzard nicht zur Veränderung freigegeben hat. Ob dies als Strafbestandteil die Staatsanwaltschaft interessiert (öffentliches Interesse)? wohl eher nicht, was man daran erkennen kann, dass noch keiner deswegen Ärger mit den Herren bekommen hat.
Strafrechtlich relevant ist also ein Erstellen und das Beitreten von privaten Servern nicht.
Moralich kann sich jeder selber heraussuchen, ob er so etwas machen will - Risiken und Spass muss jeder selber für sich beantworten.
Da das Netz voll mit Seiten über Privatserver ist, kann jeder selber auf eigene Verantwortung das machen - befürchten muss man eine rechtliches Belangen von Blizzard eher nicht.