"Nur Blizzard Entertainment oder seine Lizenznehmer haben das Recht"
ok, wo steht das gesetzlich geschrieben, daß blizzard das recht hat?
ich kann ja auch ne AGB an meine Tür nageln: jeder der Mein Haus betritt muss sich an Folgendes halten:
§1: Nur ich darf Sprechen
§2: Ich darf alle Prügeln wie ich will
§3: Ich darf jeden töten der mir auf den Sack geht
so nun erklärt mir mal, was daran ungültig ist?
Richtig, erstmal hab ich was drinne stehen, was rechtlich illegal ist, 2. kann ich dennoch keinem die Meinungsfreiheit verwähren, die ist gesetzlich zugesichert.
AGB´s sind nur dazu da das verhältnis zwischen Kunden und Unternehmen zu regeln, bei verstoß gegen gesetze sind sie ungültig, bei verstoß der AGB, kann jede Seite aufgrund der AGB´s das Geschäft abbrechen oder beenden, ABER: keine der AGB´s haben Rechtlich bindende ansprüche, ihr könnt nicht vors Gericht ziehen udn sagen: Aber in den AGB´s steht doch...
Sowas geht in deutschland nicht, und wenn etwas, das in den AGB´s steht, auch rechtlich schon illegal ist, zb.: Diebstahl, dann binden euch nicht die AGB´s daran, sondern das Gesetz.
Wieder ein wunderbarer Vergleich oO Schließt du mit jedem einen Vertrag der zu dir nach Hause kommt? Bist du evtl Gaststättenbesitzer, dass somit ein Dienstleitungsvertrag in Form eines Bewirtungsvertrags zustande kommt? Ich denke eher nicht...
Du sagst selber, dass sie das Verhältnis Unternehmer-Kunde regeln...ergo was liegt vor: ein Vertrag (welch Wunder) mit Erweiterungen, die die Kunden akzeptieren können wenn sie wollen.
Du sagst andauernd, AGBs ungültig etc. Sag mir bitte mit Zitat welche das sein sollen? Weiter oben hat jemand gepostet, dass Blizz es nicht toleriert, dass jemand anders als sie die Server hostet.
Was die rechtlichen Folgen daraus wären? Sicher keine Haft in einer JVA aber vermutlich eine Klage auf Unterlassung von Seiten Blizzards an den Betreiber. Da wird man evtl je nach Ausmaß des Servers mit ner "Verwarnung" wegkommen, im schlimmeren Fall mit nem Anspruch auf Schadenersatz...
Genauso das zugänglich machen der AGB: Wenn ihr die Software im Laden kauft gelten die AGB des Verkäufers bzgl seiner Haftung etc. Erst wenn du das Game zocken willst muss Blizz dir die AGB zugänglich machen...
Irgendjemand hat auch das Beispiel DVD angebracht, ob er den Film mit 20 Kumpels ansehen darf... das hinkt genauso gewaltig da ein Öffentlichmachen erst dann vorliegt, wenn du es einem unbestimmten Personenkreis zugänglich machst. Ob du 10 oder 30 Freunde in deine Bude rufst ist dem Filmvertreiber egal.
@ Jan-Niclas den Master of Puppets:
Dir ist schon bewusst, dass Privateserver das geistige Eigentum von Blizz verwenden oder? Der Emulator selber ist Freeware und stellt kein Problem dar, da Emulatoren nicht verboten sind. Aber sobald du WoW auf so einem Teil laufen lässt nutzt du ihr Eigentum. Ihre Spells, ihre Designs, usw. Durch den Kaufpreis und das Abo erwirbst du nur die Berechtigung es zu nutzen mehr net.
Ausserdem was soll es bringen das Gesetz zu lesen? AGB sind Vertragsteile, keine Verträge. Evtl. solltest du dich n bissel mehr mit der Materie auseinander setzen und Gegenbeweise bringen, dass sie legal sind bevor du große Reden schwingst.
Ausserdem muss sich Blizz auch dahinterklemmen und recherchieren um die Hoster der Privates zu herauszubekommen. Nicht jeder Hoster bestellt sich in Deutschland seinen Rootserver...schau mal in einschlägige Foren und mach dich mal schlau.
So far Greetz