Problem mit Abrechnung

officer barbrady

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Hi buffed-community,


Ich habe eine kurze frage bezüglich des lastschriftverfahrens. Und zwar hatte ich mich vor einigen wochen dazu entschieden, mehr oder weniger zwangsläufig, eine wow pause einzulegen. Ich erinnerte mich noch ziemlich genau daran, wie ich kurz bevor ich aufhörte, das abo gekündigt hatte und der account somit zum auslaufen bereitgestellt war. Nunja, vor kurzem habe ich mich dann mal in die accountverwaltung eingeloggt und siehe da - account gesperrt, rücklastschrift. Sprich blizz hat die acc-kündigung aus irgendeinem grund nicht registriert und wollte mir weiterhin geld abziehen.

Jetzt habe ich mal geschaut, was ich da noch alles im account einstellen kann - die einzigen beiden optionen sind eigentlich: erstens das webformular auszufüllen (mit perso und so weiter, falls ich, laut blizz die sperrung "anfechten" möchte) und zweitens, ein neues abo einfach einzurichten (das lastschriftverfahren ist auch verfügbar, d.h. ich kann alle angaben machen - versucht hab ichs noch nich)

Und deswegen wollte ich jetzt erstmal wissen, wie ich am besten vorgehen soll. Ich möchte es vermeiden, dass wenn ich beispielsweise einfach ein neues abo einrichte, mir blizzard direkt mal 13 euro für den damaligen "sperrmonat" abziehen, in dem ich garnicht mehr gezockt habe (der aber grund für die sperrung ist, da ich zu dem zeitpunkt ja kein gedecktes konto mehr hatte) plus weitere 13 euro für den monat, den ich jetzt gerne spielen würde. Also lieber "sperrung anfechten" und das webformular ausfüllen oder neues abo versuchen einzurichten?


MfG barbrady
 
würde mich auch interessieren,hab so in etwa das selbe problem wie du
 
Du kannst es versuchen, die Sperrung anzufechten, solang du es nicht beweisen kannst, wird das wohl nichts und der Account bleibt gesperrt bis du die Rücklastschriften ausgeglichen hast.

Dazu guckst du hier:
 
Einfach ein ELV einrichten. Die Buchen nur 1 Monat ab. Da die Sperrung immer nach ca 4-5 Tagen erfolgt. Sie werden dir vom neuen Abo also nur die Zeit abziehen zwischen Auslaufen und Abbuchungs versuch. Der dürfte ja grad mal 3-5 Tage sein... Sperrung anfechten wegen solch einer Kleinigkeit wie 3-5 Tage würde ich nicht. Das ist nämlich ein sehr langer Prozess.
 
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