Rechtsfrage wegen Vorbestellung

Linkin~

Rare-Mob
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Hallo liebe Community.

Folgende Situation: Ich habe bei Shop A Dragon Age vorbestellt, man sagte mir, ich kann es 1 Tag vor Release wohl schon abholen, aber sie melden sich nochmal.

Wie auch immer, ich habe trotzdem angerufen und da hieß es, aufgrund der zurück gerufenen Lieferungen doch erst nächste Woche. Nachdem ich mich etwas informiert habe rief ich nochmal an, und da hieß es dann doch am Freitag. Am Freitag habe ich zur Sicherheit nochmal angerufen, weil ich weiß dass die Leute teilweise keine Ahnung haben, und ich nicht umsonst fahren will, da hieß es dann, kommt erst Ende nächster Woche raus.

Ich hab gefragt, ob ich die Vorbestellung zurückziehen kann und meine Anzahlung zurückkriege, da mir dieses hin- und her zu dumm wird und ich nicht noch länger warten will, besonders da Media Markt es schon hatte.
Der Verkäufer meinte dann: Ja das ist möglich, wir machen das zwar gerne, aber sie können sich ihre Anzahlung dann abholen.

So weit so gut. Spiel bei Media Markt geholt, los gedaddelt. Hätte es mir so oder so geholt, ob ich nun die 10 Euro wieder gekriegt hätte oder nicht.

Heute ruft Shop A an, die Bestellung sei da. Ich erwiderte das ich das Spiel schon habe, und ich mir nächste Woche meine Anzahlung zurückholen möchte. Der Verkäufer (es war ein anderer) meinte dann, das ist nicht möglich, und ich müsste das Spiel nun bei ihnen kaufen. Ich verwies auf das Gespräch mit seinem Mitarbeiter der mir eine Stornierung zusicherte. Mein aktueller Gesprächspartner erwiderte nur, das ich das mit dem ausmachen müsste.

Frage: Wie stehen meine Chancen, das Geld wieder zu kriegen, oder bin ich nun gezwungen das Spiel nochmal zu kaufen (70 Euro für nichts, Wiederverkauf mal außen vor)? Kann ich mich auf das Gespräch mit seinem Mitarbeiter berufen? Oder hab ich eventuell sogar ganz schlechte Karten wenn beide behaupten, das Gespräch hätte nicht existiert?

Danke, Linkin
 
Soweit ich weiss musst du das Spiel nicht kaufen. Aber die Anzahlung werden die Mitarbeiter wohl aufen Kopf hauen.
 
Wenn mich hier noch 1-2 Leute absichern könnten, wäre ich sehr dankbar.
 
Rechtsberatung gibt es in dem Forum ohnehin nicht, die gibt es nur beim Anwalt. Alles was ich dir raten kann ist es dich mit den Mitarbeitern in Kontakt zu setzen und darüber zu reden, wie man es regeln kann, im günstigsten Fall mit dem Filialleiter.
 
Das ich keine ausführliche Beratung auf Anwaltsniveau verlange sollte doch natürlich klar sein.

Aber sowas ist doch schon fast ein Fall der ziemlich oft vorkommt, und man ja doch auf den ein oder anderen Erfahrungsbericht hoffen kann.
 
Soweit ich es weiß, kommts drauf an ,ob der Mitarbeiter wo du die Vorbestellung zurückgezogen hast ,es zu gibt.

Wenn der behauptet das du das nicht hast, kannste die Anzahlung vergessen.

MfG
 
Naja - als reiner Erfahrungsbericht: Kaufen muss man das vorbestellte Spiel nicht. Fraglich ist halt, ob man die Anzahlung wieder bekommt. Da kommt es eben arg auf den Laden an. Ich kaufe z.B. die meisten Spiele in einem bestimmten Laden. Aus Sicht des Verkaeufers waere es da sicher schlauer mir die 5€ (oder wieviel auch immer) Anzahlung wieder zu geben, als mich zu veraergern und als Stammkunden zu verlieren.
 
Rein rechtlich gesehen hast du mit dem Veräusserer einen Kaufvertrag (Waren ja 2 übereinstimmende Willenserklärungen) geschlossen... ergo, dich verpflichtet das Spiel auch bei diesem zu kaufen. Wenn du nun den Vertrag nicht mehr erfüllen möchtest, steht ganz eng genommen, dem Veräusserer sogar Schadenersatz aus dem entgangenem Verkaufserlös zu.

Wie war denn der Vertragsabschluss? Waren die 10€ für den Kaufpreis des Spiels oder eine reine Gebühr für die Vorbestellung?
 
Anzahlung im Sinne von ein Teil des Kaufes...

Ich weiß das ich mit dem Vorbestellen eine Art Vertrag eingehe, aber wenn sie mir versichern das ich den Vertrag quasi auflösen kann und das auch getan habe, können sie sich ja nicht einfach wieder umentscheiden, oder?
 
Rein rechtlich gesehen hast du mit dem Veräusserer einen Kaufvertrag (Waren ja 2 übereinstimmende Willenserklärungen) geschlossen... ergo, dich verpflichtet das Spiel auch bei diesem zu kaufen. Wenn du nun den Vertrag nicht mehr erfüllen möchtest, steht ganz eng genommen, dem Veräusserer sogar Schadenersatz aus dem entgangenem Verkaufserlös zu.

Wie war denn der Vertragsabschluss? Waren die 10€ für den Kaufpreis des Spiels oder eine reine Gebühr für die Vorbestellung?

Papperlapapp, wo haste den Mist denn her? -.-
Wenn du so argumentierst, kannst du auch sagen, dass der Händler seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten hat, da er zum angegegeben Zeitpunkt die Ware nicht parat hatte. Ausserdem ist ein Kaufvertrag erst dann rechtsgültig mit dem erhalt der Ware.
 
Ich würde folgendes machen :

1. Geh zu dem Laden und sag du willst deine Bestellung abholen.
2. Lass dir die Quittung geben
3. Sobald du sie hast sagst du "Guten Tag ich will das hier zurück geben, hier ist die Quittung und ist noch Original verpackt"

Aber allgemein kann man jederzeit vom Kaufvertrag zurück treten, solange dem Verkäufer kein Schaden dadurch entsteht und das wird wohl nicht der Fall sein, denn er hat sicher nicht nur 1 Spiel extra für dich bestellt. Anders wäre es z.b. wenn du bei einem Schneider einen maßgeschneiderten Anzug bestellst und am Tag der Abholung sagst du willst ihn jetzt doch nicht.
Nimmt du die Ware natürlich an wäre der Kaufvertrag rechtsgültig und abgeschlossen allerdings kannst du als Privatperson dann von deinem Umtauschrecht gebrauch machen ohne Angabe von Gründen.

Egal wie du es machst, der Verkäufer kann dich nicht zwingen es zu kaufen !
 
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