Schweiz ebenfalls auf dem Weg zum "Killerspiel"-Verbot

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Auch in der Schweiz mehren sich die politischen Bestrebungen, die sogenannten "Killerspiele" zu verbieten. Ebenfalls soll das bestehende Schweizer Jugendschutzgesetz angepasst werden.

Wie die Azerother Abendpost bereits berichtete, einigte sich die deutsche Innenministerkonferenz (IMK) vor einigen Tagen in Bremerhaven darauf, ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von sogenannten "Killerspielen" "so schnell wie möglich umzusetzen".

Bereits am 3. Juni diesen Jahres stimmte der Schweizer Nationalrat über zwei eingereichte Vorlagen ab. Mit jeweils großer Mehrheit wurden die in der Schweiz "Motion" genannten parlamentarischen Vorstöße angenommen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Motionen:

1. Verbot von elektronischen Killerspielen
Eingereicht wurde diese von Norbert Hochreutener bereits am 21.12.2007.

2. Verbot von Killerspielen
Eingereicht wurde diese von Evi Allemann am 30.04.2009.

Hochreutener ist CVP-Nationalrat und Allemann SP-Nationalrätin, somit kommen die beiden Motionen aus quasi gegenüberliegenden Lagern der Nationalrates.

Hochreuteners Motion wurde mit 127 Stimmen zu 54 angenommen; das Ergebnis für Allemanns Motion fiel noch deutlicher mit 139 Stimmen zu 39 aus.

Auch wenn beide Motionen fast gleiche Titel tragen, unterscheiden sie sich jedoch in ihren Forderungen. Während Allemann ein "generelles Verbot solcher Spiele ["Killerspiele"] für angemessen und verhältnismäßig" hält und somit für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot plädiert, fordert Hochreutener einen "noch umfassenderen Kinder- und Jugendschutz", in dem explizit per Gesetz der "Verkauf von gewaltbeinhaltenden Killerspielen (sogenannten Ego-Shootern gemäss Rating 16+/18+ der Pan-European Game Information) an Kinder und Jugendliche" verboten wird.

Im Gegensatz zu Deutschland, in dem das europaweite Alterseinstufungssystem Pan-European Game Information (PEGI) nicht genutzt wird, sondern die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), findet in der Schweiz das PEGI-System Anwendung.

Das heißt für den Schweizer Umgang mit Computer- und Videospielen, dass es bisher kein landeseigenes Gremium zu Prüfung gibt. Auch im bestehenden Schweizer Jugendschutzgesetz finden sich keine expliziten oder aktualisierten Paragraphen. Nur Artikel 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches schützt bisher vor Gewaltdarstellungen gegen Menschen und Tiere.

Angesichts der drohenden Verschärfungen in Deutschland lohnt es sich, ebenfalls ein Auge auf die (auch deutschsprachige) Schweiz zu haben. Denn die dortigen Spieler und Spielerinnen beziehen nicht nur die gleichen deutschsprachigen Spieleversionen wie Deutschland und Österreich, sondern tummeln sich ebenfalls (auch) in den deutschsprachigen MMOs wie zum Beispiel World of Warcraft.

Und wenn es um einen Schulterschluss deutschsprachiger Computerspieler gegen Gesetzesverschärfungen in den jeweiligen Ländern gehen wird, dürfen die Eidgenossen nicht vergessen werden.


Game On!




Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizer_Nationalrat
http://de.wikipedia.org/wiki/Motion_(Schweiz)
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/48...0565_300819.htm
http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/n/48...0565_300948.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Pan-European_Game_Information
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a135.html
http://www.nzz.ch/magazin/mobil/mehr_medie..._1.2642798.html
 
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Wenn es kein schweizweites Jugendschutzgesetz gibt, heisst das noch nicht dass kein solches existiert. Meines Wissens existieren solche durchaus auf Kantonsebene. Und auch die PEGI Wertung ist nicht überall angewandt. Einige Kantone haben imho auch sowas wie ne USK.

Ob diese Motionen schlussendlich wirklich ein wirksames Gesetz werden ist nochmal ne ganz andere Frage. Eine Motion bewirkt erstmal nur dass ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet wird, über diesen wird dann wieder debattiert und gestritten. Der Entwurf muss dann von Nationalrat und Ständerat angenommen werden. Falls das passiert findet sich mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Gegnerschaft die das Referendum ergreift womit nach erfolgreicher Unterschriftensammlung das ganze vors Volk kommt.
Es sei denn (und das ist das wahrscheinlichste) das Gesetz ist sehr unumstritten weil es nur die wirklich heftigen Killerspiele und -Filme erfasst und nicht harmlose wie WoW, EQ2 und Co. Dass solche krassen Killerspiele unverblümt verbreitet werden dürfen ist ja eh unverständlich.
 
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