Schwerer Unfall bei Wetten, dass...?

War die Wette, mit Sprungfedern über fahrende Autos zu springen, zu gefährlich?

  • Eindeutig zuviel Risiko, auch wenn der Mann topfit war, hätte man das nicht verantworten können.

    Stimmen: 17 17,2%
  • Völlig in Ordnung, hätte noch extremer sein können!

    Stimmen: 18 18,2%
  • Es war eine grenzwertige Wette - aber noch zu verantworten.

    Stimmen: 52 52,5%
  • Interessiert mich überhaupt nicht, ob das zuviel Risiko war, ich will nur unterhalten werden!

    Stimmen: 12 12,1%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    99
Samuel Koch wird nie mehr normal laufen

spiegel artikel

Soviel zum Thema... sollten sich wohl alle Stuntmänner dieser Welt mal darüber Gedanken machen, dass sie auch mit dem Kopf bzw. Hals falsch aufkommen können und dann sowas bei rauskommt.
Traurige Sache!

Ja sauber...irgendwie hab ich ja Mitleid mit ihm und irgendwie auch überhaupt nicht. Ich würde so nen Scheiß NIE (!) machen weil ich ganz genau weiß das so etwas saugefährlich ist und es theoretisch das Leben kosten kann.


Jetzt gabs 30 Jahre lang Wetten Dass und jetzt wo etwas passiert ist merken die Leute auf einmal: "Huch, das kann ja auch gefährlich sein, was die da machen" Ziemlich engstirnig gedacht...
 
Zwar schlimm, was da passiert ist, aber mal ehrlich: Solche Aktionen passieren Tag ein, Tag aus.
Das dieser Unfall in einer Fernsehshow passiert ist war Zufall. (Und somit im Allgemeinen nichts besonderes)
 
Stimmt, das war so ziemlich das bescheuertste was ich von dem je gehört hab, aber ich mochte ihn sowieso nie

@MIghtymagic

Das würde ich auch nicht. Aber da kann man differenzieren, es gibt sicherlich ein mittelding!

GG Art. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

BGB § 105
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Nervosität oder Verpflichtungsgefühl ggü. Anderen =/= Störung der Geistestätigkeit

Grüße vom Amt ^^
 
GG Art. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

BGB § 105
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Nervosität oder Verpflichtungsgefühl ggü. Anderen =/= Störung der Geistestätigkeit

Grüße vom Amt ^^

Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
 
GG Art. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

BGB § 105
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Nervosität oder Verpflichtungsgefühl ggü. Anderen =/= Störung der Geistestätigkeit

Grüße vom Amt ^^

Den Zusammenhang musste mir erklären, bin schon einige Tage raus aus der Diskussion. ^^
 
GG Art. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

hauptsache was zitieren und auf wichtig machen. grundrechte sind rechte die der bürger gegen den staat hat. der staat hat hier weder auf sein recht zu leben noch seine körperliche unversehrtheit einfluss genommen. vielleicht hat der BND das ganze ja irgendwie ... <setze hier eine krude verschwörungstheorie deiner wahl ein>
 
Symphatisch bist du mir aber nicht, Sympathisant.

Fang ganz vorn an zu lesen, dann verstehst du evtl.

Für Konov:

(..) Ich finde es nicht in Ordnung jemanden antreten zu lassen, wenn das Risiko derart unberechenbar hoch ist.

Gottschalk hat doch noch gesagt, wenn er nicht sicher ist soll er es lassen. (..)

Das ist schon richtig, aber worauf ich hinaus will ist eigentlich, dass er selbst vllt nicht in der Lage war die Lage richtig einzuschätzen und es deswegen in der Pflicht anderer gewesen wäre, ihn davon abzuhalten...

Ich würde keinem Erwachsenen, der bei klarem Verstand ist, sein Selbstbestimmungsrecht absprechen.

ich auch nicht. Aber da kann man differenzieren, es gibt sicherlich ein mittelding!

Also habe ich hier die Lösung für eure Diskussion dargelegt:

GG Art. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
(Allgemeines Persönlichkeitsrecht)

Um dem Stuntfahrer also sein Recht auf eigene Entscheidungen etwas zu tun abzusprechen, ist ein Gesetz notwendig. Differenzieren oder ein Mittelding finden, geht also nicht.

BGB § 105
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Mit diesem Paragraph wäre sowas z.B. möglich. Für diesen Falle zwar nicht, aber welches Gesetz hier zutreffen würde, weiß ich nicht.


Grüße und cucu^^
 
BGB § 105
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Mit diesem Paragraph wäre sowas z.B. möglich. Für diesen Falle zwar nicht, aber welches Gesetz hier zutreffen würde, weiß ich nicht.
Der Stuntman war klaren Verstandes, das kannst du einem nicht mal eben absprechen - nur weil er vllt. eine dämliche Idee hat.

Solch einen Paragraphen gibt es glücklicherweise nicht.
 
Grundsätzlich darf der Sender sämtliche Stunts verbieten, egal wie gefährlich oder ungefährlich sie sind. Dafür gibts auch Sicherheitsverantwortliche beim Sender, die sowas entscheiden dürfen. Das hat mit persönlichen Rechten eines Stuntman gar nichts zu tun. Die Frage ist doch, ob der Sender das Risiko tragen will oder nicht. Bei zu hohem Risiko wird der Stunt auf jeden Fall abgesagt, schliesslich will man keine Klage riskieren.
 
Natürlich kann ein Sender entscheiden, welche Stunts er in seiner Sendung zulässt.
Das fällt in die Kategorie Hausrecht aber mit meiner Aussage hat das eigentlich nichts zu tun.

Mir ging es generell um das Recht auf einen Eingriff in die Freiheiten Anderer.

Das ZDF und der Stuntman waren sich über die Wette einig; Konov ging es darum, dass ein anderer den Stuntman von seinem Vorhaben hätte abhalten müssen, da dieser durch Nervosität die Lage nicht richtig einschätzen konnte.

Deshalb mein GG-Post, welches Ausnahmen (auf Grund von Gesetzen) des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zulässt.
 
Schon wieder lauter Juristen hier im Forum. Der Sender hätte den Kandidaten davon abhalten müssen, über Autos zu springen, die Schrittempo fahren? Warum? Genau das ist es doch, was die Leute sehen wollen. Ganz besonders dann, wenn halt was passiert. Oder weshalb gab's fünf Minuten später den Horror-Artikel in der Bild und warum haben die ganzen Schmocks im Publikum mit den Kameras voll draufgehalten?
Jetzt finden das alle plötzlich völlig verwerflich, viel zu riskant und völlig übertrieben. Komisch nur, dass genau sowas Quote bringt. Aber die Platten von Heino kauft ja schließlich auch keiner. Oder WoW-Gold.
 
ja aber mal ganz ehrlich...

was war denn daran bitte so gefährlich...?
klar jetzt kommt bestimmt ein "siehst doch was passiert is", aber das war einfach nur ne verkettung von unglücklichen zufällen meiner meinung nach...

er is einfach verdammt unglücklich gestürzt mehr nich. bei den proben ging alles gut und da hat er das wohl auch nich zum ersten mal gemacht. die sache is tragisch aber deswegen über die absetzung der sendung nachzudenken is lächerlich. in den ganzen jahren gab es ja wohl gefährlichere wetten als das da... wetten?

(sorry ^^ ok los macht mich schon nieder...)
 
sooorry 4 doppelpost handy spinnt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ja aber mal ganz ehrlich...

was war denn daran bitte so gefährlich...?
klar jetzt kommt bestimmt ein "siehst doch was passiert is", aber das war einfach nur ne verkettung von unglücklichen zufällen meiner meinung nach...

er is einfach verdammt unglücklich gestürzt mehr nich. bei den proben ging alles gut und da hat er das wohl auch nich zum ersten mal gemacht.

Stimmt vollkommen.
Ich bin auch schon Fallschirm gesprungen, was genauso schief gehen, kann, aber dann wäre ich ne Pfütze und kein Koma Patiet,
genauso wie die ganzen Parkour-Idioten. Da gabs auch unzählige Fälle mit ähnlichen Auswirkungen.
Oder die Leute mit diesen Gleit-Erdhörnchen-Anzügen.

Eingebundener Inhalt
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von Youtube. Zum Schutz deiner persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn du dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigst: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt.
Für mehr Informationen besuche die Datenschutz-Seite.
Das steht übrigens auch auf meiner To-Do Liste.
Ich Wette sogar, ich werde nach dem ersten Flug, süchtig danach, 100x Geiler als Fallschirmspringen.

PS: (zumindest glaube ich das er Komapatient ist. Habe das Thema in den Nachrichten nicht weiter verfolgt und bin nicht auf dem aktuellsten Stand was seine Gesundheit betrifft, aber das spelt ansich auch eigentlich keine Rolle bei dem Diskussionsthema "itself").
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
kurze anmerkung:

die dinger heißen wingsuits und soweit ich weiß brauch man dafür weit über 100 solosprünge mitm fallschirm oder sogar 300 oder so weiß nich mehr... aber is schon geil sowas...

findeste bestimmt viel bei utube unter wingsuit oder birdmen wie die springer sich nennen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
kurze anmerkung:

die dinger heißen wingsuits und soweit ich weiß brauch man dafür weit über 100 solosprünge mitm fallschirm oder sogar 300 oder so weiß

Du must in der Regel 23-30 Sprünge absolvieren (Wenn du ein Naturtalent bist, kannst du schon nach 10 Sprüngen alleine Springen, abhängig von deinem Lehrer und seiner Einschätzung dirbezüglich).

Dann brauchst du natürlich noch Routine, also 50-100 Solosprünge solltest du schon haben, bevor du dich an den Wingsuits versuchst.
(Vorher werden die dich das auch nicht machen lassen, weil du ja im Prinzip neben dem normalen Fallschirlmsprung (Landung), ja noch die Gleitphase hast, und da solltest du ja nicht gerade an einem Berg zerschellen.

Deine Schätzung kommt also ganz gut hin. Ist nur Eurotechnisch Schweineteuer.
Da fällt mir ein, ich hab noch so nen 50% Rabatt Schein, für ne Trainerlizenz, aber die gesamte Ausbildung kann ich mir zur Zeit eh nicht leisten, außerdem Gilt der Gutschein für Bayern, und da jedes WE runterzufahren, kostet auch unmängen.

Aber ich bin ja noch Jung, ich hab Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schon wieder lauter Juristen hier im Forum. Der Sender hätte den Kandidaten davon abhalten müssen, über Autos zu springen, die Schrittempo fahren? Warum? Genau das ist es doch, was die Leute sehen wollen. Ganz besonders dann, wenn halt was passiert. Oder weshalb gab's fünf Minuten später den Horror-Artikel in der Bild und warum haben die ganzen Schmocks im Publikum mit den Kameras voll draufgehalten?
Jetzt finden das alle plötzlich völlig verwerflich, viel zu riskant und völlig übertrieben. Komisch nur, dass genau sowas Quote bringt. Aber die Platten von Heino kauft ja schließlich auch keiner. Oder WoW-Gold.

Nö, ich bin kein Jurist. Aber lies dir meinen Post einfach noch mal durch, statt einfach loszuposaunen wie Potpotom.

Mit keinem Wort habe ich gesagt, dass der Stuntman davon hätte abgehalten werden sollen.

Ich habe gezeigt, dass man einer Person nicht einfach so sein Selbstbestimmungsrecht nehmen kann.
 
Nö, ich bin kein Jurist. Aber lies dir meinen Post einfach noch mal durch, statt einfach loszuposaunen wie Potpotom.

Mit keinem Wort habe ich gesagt, dass der Stuntman davon hätte abgehalten werden sollen.

Ich habe gezeigt, dass man einer Person nicht einfach so sein Selbstbestimmungsrecht nehmen kann.
BGB § 105
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.

Mit diesem Paragraph wäre sowas z.B. möglich. Für diesen Falle zwar nicht, aber welches Gesetz hier zutreffen würde, weiß ich nicht.

Ich sagte lediglich, dass es auch damit nicht möglich wäre... aber gut, posaune ich halt weiter rum. Man man man, das sich Leute immer gleich angegriffen fühlen müssen. *augenroll*

Der ganze Abschnitt hat absolut garnichts mit dem hier aufgekommen Fall, die Pflicht des ZDF den Verunfallten an dem Stunt zu hindern (welch Irrsinn), zu tun... aber ja, ich posaune nur rum.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich sagte lediglich, dass es auch damit nicht möglich wäre... aber gut, posaune ich halt weiter rum. Man man man, das sich Leute immer gleich angegriffen fühlen müssen. *augenroll*

Der ganze Abschnitt hat absolut garnichts mit dem hier aufgekommen Fall, die Pflicht des ZDF den Verunfallten an dem Stunt zu hindern (welch Irrsinn), zu tun... aber ja, ich posaune nur rum.

Ach wirklich? Habe ich etwas anderes behauptet?

Mit diesem Paragraph wäre sowas z.B. möglich. Für diesen Fall zwar nicht, aber welches Gesetz hier zutreffen würde, weiß ich nicht.

Der erste Satz bezieht sich auf den Gesetzestext an sich, nicht auf den Fall mit dem Stuntman.

Und ja, du posaunst rum. Du liest vllt. was jemand schreibt, verstehst es aber nicht und antwortest trotzdem.
Angegriffen fühl ich mich nicht, aber es ist nervig sich ständig zu wiederholen weil manche sich nicht die Mühe machen das Geschriebene zu verstehen.
 
Zurück