Spiel dürfen verkauft werden! Me vs Blizz

quiesel

Quest-Mob
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Ich habe soeben ein Ticket an Blizz geschickt in dem ich Blizz dazu auffordere es mir zu ermöglichen meine B-Net Spiele zum weiterverkauf frei zu geben.

Die begründe ich auf ein EuGh Urteil
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

Hier mein Ticket:

Guten Tag!
Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.
Daher ist Blizzard verpflichtet mir einen weiterverkauf der einzelnen Spiele auf meinem B-NET ACC zu ermöglichen.

Wie werden Sie mir dies ermöglichen?

_________________________________________________________________

Ich halte euch auf dem Laufenden, bin mal gespannt auf die Antwort von Blizz :o)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du bist mit Blizzard einen Vertrag eingegangen also wird nicht´s passieren.

Wannabe
 
Schade das du nicht richtig gelesen hast!
Warum?
Ganz einfach. Das EuGH hat das als Empfehlung ausgesprochen. Das heisst unser BGH (Bundesgerichtshof) muss daraus erst mal was rechtswirksames machen.
Und das kann noch dauern. Wenn du Pech hast erst nächstes Jahr oder noch später.
Jetzt wird Blizzard über deine Mail nur lachen, weil eben noch nichts in Stein gemeisselt ist.
 
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Du bist mit Blizzard einen Vertrag eingegangen also wird nicht´s passieren.

Hast du das Urteil nicht gelesen oder nicht verstanden?

Diese Urteil setzt die AGB (wie du es nennst Vertrag) in diesem Punkt ausser Kraft.
 
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Schade das du nicht richtig gelesen hast!
Warum?
Ganz einfach. Das EuGH hat das als Empfehlung ausgesprochen. Das heisst unser BGH (Bundesgerichtshof) muss daraus erst mal was rechtswirksames machen.
Und das kann noch dauern. Wenn du Pech hast erst nächstes Jahr oder noch später.
Jetzt wird Blizzard über deine Mail nur lachen, weil eben noch nichts in Stein gemeisselt ist.

Selbst wenn, die Kunden gehen mit Blizzard einen Vetrag ein welcher sie vor so etwas schützt.
Sprich der Vertrag von Blizzard steht über die Endscheidung des Gerichtshofes.

Naja wenigstens ich hatte kurz was zu lachen.
 
Hast du das Urteil nicht gelesen oder nicht verstanden?

Diese Urtei setzt die AGB (wie du es nennst Vertrag) in diesem Punkt ausser Kraft.

Du hast noch nicht sehr häufig mit Verträgen zu tun gehabt oder?
Hier geht es nicht um einen Jamba-Sparabo Vertrag.
 
Das EuGH hat das als Empfehlung ausgesprochen. Das heisst unser BGH (Bundesgerichtshof) muss daraus erst mal was rechtswirksames machen.

In solchen dingen Steht meines Wissens nach das EuGh über dem BGH.
Doch das wird sich sicherlich noch zeigen...

Wenn man nicht Kämpft, kann man nur verlieren!
 
Selbst wenn, die Kunden gehen mit Blizzard einen Vetrag ein welcher sie vor so etwas schützt.
Sprich der Vertrag von Blizzard steht über die Endscheidung des Gerichtshofes.

Naja wenigstens ich hatte kurz was zu lachen.
Nein, wenn die AGB´s (egal welche auch immer) nicht konform mit dem im jeweiligen Land herrschenden Gesetzen sind, kann man sie zwingen diese zu ändern, egal ob Gegenstand oder Spiel oder was auch immer. Ansonsten kann man es im jeweiligen Land verbieten. Auch nachträglich.
 
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Also Trixi3... Du hast wirklich garkeine Ahnung!

Das die Blizz AGB über dem EuGh steht, das ist zum lachen!
 
Du hast mich nicht verstanden und was ist da zum lachen Du redest von Deinem Wissen und ich bin am suchen. Lies Dir die Sachen besser nochmals durch.
 
Selbst wenn, die Kunden gehen mit Blizzard einen Vetrag ein welcher sie vor so etwas schützt.
Sprich der Vertrag von Blizzard steht über die Endscheidung des Gerichtshofes.

Naja wenigstens ich hatte kurz was zu lachen.
wow... Na das wärs ja noch O.o

Die ganze AGB, oder teile davon mit entsprechender klausel, werden sofort ungültig, wenn ein gesetz gegen sie existiert

§307 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html
 
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Das erinnert mich irgendwie an frühere Mieter: Die haben in den RTL2 Nachrichten gehört, dass der Vermieter das Halten von Hunden nicht pauschal verbieten darf, und sich einen Hund angeschafft.
Am Ende war RTL 2 ein schlechter Rechtsberater...
 
Hallo Freunde der Nacht bzw. des Forums!
Ich lese jetzt schon fast 4 Jahre hier mit, aber dieser Thread hat mich doch glatt zum Registrieren gebracht!
Ich verweise auf Heise.de

und hier ist besonders folgender Satz ausschlaggebend:

Denn der EuGH hat zwar entschieden, dass die Weiterveräußerung online gekaufter und gebrauchter Software nicht die Urheberrechte des Softwareherstellers verletzt. Aber damit hat das Gericht den Herstellern keinesfalls ein Gebot ins Stammbuch geschrieben, nunmehr den Kunden die Weiterveräußerung auch zu ermöglichen.

Also kann man die Sofware gerne verkaufen, aber ......., wie regelt man die Übertragung im Battle.Net???

Bin wieder weg!
Bis in 4 Jahren!

Depp
 
Man kann zb jedes spiel an einen einzelnen steam/bnet/origin acc binden und dann einfach den ganzen acc samt spiel verkaufen. nur so ist es atm möglich und nun rechtens
 
Shit, wie die Zeit vergeht!^^ Da kommen mir doch 4 Jahre wie 4 Minuten vor! :-)
Man kann zb jedes spiel an einen einzelnen steam/bnet/origin acc binden und dann einfach den ganzen acc samt spiel verkaufen. nur so ist es atm möglich und nun rechtens
Das ist im Fall von Diablo3/Battlefield3/etc. eine durchaus gangbare Lösung! Und damit hast Du dem Thread-Ersteller eine (in meinen Augen) durchaus legale Möglichkeit aufgezeigt.
Probleme würden nur in Fällen wie bei mir auftreten, wo entweder mehrere Spiele (z.B. Jahrespass) oder persönliche Daten (z.B. Konto) hinterlegt wurden.
Da ist diese Lösung leider außen vor und ein Diablo3-Transfer wäre nicht möglich!
Aber Dein Einwand ist durchaus berechtigt!

Depp
 
Ich habe eben einen oder mehrere Kommentare gelöscht.

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Leider ein Nachtrag ! :-( Ich hatte den Artikel bei Heise vor ein paar Tagen gelesen und nicht korrekt zu Ende zitiert. Sry!
Im Fall von Apples Appstore etwa scheitert der Weiterverkauf der Software schon an der fehlenden Möglichkeit, installierte Apps überhaupt an ein anderes Gerät weitergeben zu können. Das heutige Urteil verpflichtet die Softwarehersteller auch nicht, das möglich zu machen.
Gleiches gilt für Steam, Origin und ähnliche Vertriebsmethoden, die in Form einer Produktaktivierung Software logisch fest auf die jeweilige Hardware individualisieren
Ist anscheinend bei diesen Herstellern vergleichbar zu einer Produkt-Aktivierung bei MS wg. Windows 7.
Das dürfte bei Diablo 3 (um zurück zum Thema zu kommen), aber nicht das Problem darstellen!

Depp
 
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