Spiel dürfen verkauft werden! Me vs Blizz

Rechtlich vorgehen, gegen nen Accountverkauf, muss kein Hersteller, wieso auch? WIe gesagt, Account zugemacht und fertig.

Und auf welchem Gesetz will denn jemand Klage einreichen? Diebstahl? Schadensersatz? Nö. Was dann? Es gibt keine gesetzliche Grundlage, auf der ein Besitzer den Eigentümer verklagen kann das dieser seine Rechte verliert bzw überstimmt wird.
Und durchkommen wird er damit nicht, weil in den AGBs ganz klar steht, der Account ist Eigentum der Firma, nicht des Nutzers. Du kannst als Besitzer keine Klage erheben weil ein Eigentümer mit seinem Eigentum umgeht wie er will.
Das ruft maximal ne lautes gelächter im Amtsgericht hervor, aber mehr auch nicht.

Denn, ein dir gegebenes Recht, egal welche anderen Umstände auf nen Weiterverkauf hast du nicht.


Ob einem das gefällt oder nicht, spielt keine Rolle. Der Publisher ist hier im "Recht". AUch wenn du dich auf den Kopf stellst und solange davon redest wie unfair das ist, so isses halt.
Du kannst auch keine Disco verklagen wenn sie dich rausschmeißen weil du dich nicht an die Hausordnung hälst.

Man kann nicht einfach zu nem Anwalt gehen und sagen "Der Spielehersteller hat mit seinem Eigentum was gemacht das mich daran hindert das Spiel zu spielen oder es weiter zu verkaufen." Dann fragt der Anwalt ob du mit dem nen Vertrag eingegangen bist, dann musst du dem sagen ja das hast du, indem du die EULA oder Nutzungsvertrag oder was auch immer bei Accounterstellung eingegangen bist. Dann sagt der Anwalt das du warscheinlich gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen hast und somit froh sein kannst das sie dich nicht verklagen wegen Vertragsbruch.
 
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Du kannst als Besitzer keine Klage erheben weil ein Eigentümer mit seinem Eigentum umgeht wie er will.

Gut, dass das nicht richtig ist. Sonst könnte morgen mein Vermieter in meine Wohnung kommen und spontan eine Wand einreissen. Steht ja in seinem Eigentum, ich bin nur der Besitzer...

Das Problem bei den Accounts ist, dass es kaum um relevante Geldwerte geht. Damit wird wohl nie eine ernsthafte Überprüfung der AGB durchgeführt werden. Wer nimmt den Aufwand auf sich wegen ein paar Euro durch alle Instanzen zu klagen, vor allem wenn der Gegner ein großer Konzern ist.
 
Das ist richtig, dennoch, gäbe es das Mieterschutz Gesetz nicht, wäre genau so eine Szene völlig richtig und rechtens.
Meine Aussage bezog sich aber auf den allgemeinen Fall wo es eben keine besonderen Besitzer Rechte gibt, so wie bsp bei dem Account Verhältniss um das es ja hier geht.

Und dein Vermieter kann ne Wand einreißen, wenns nen gescheiten Grund dafür gibt, das aber nur am Rande.


Das mit den Geldwerten mag stimmen, aber es wurden schon Klagen gegen große Konzerne geführt wegen 25 Cent Pfandgeld, von daher
Aber da die AGBs gegen keine Gesetze verstoßen (also im Normalfall) wird da selbst bei ner Prüfung nix bei rauskommen. Und Klagen weil einem was nicht gefällt, naja issen netter Versuch aber mehr auch net
 
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Auch abseits vom Mieterschutz bei Wohnräumen hat mal als Mieter noch gewisse Rechte, eben beispielsweise das Recht über die Mietsache zu verfügen. Wenn ich mir einen Film in der Videothek "leihe" darf ich ihn auch bis zum nächsten Tag behalten. Es muss schon ein Extremfall vorliegen, bei dem ich die DVD vorzeitig zurückbringen muss.

Bei den AGB drängt sich mir eben nur die Frage auf: Wie groß ist der Teil der unwirksamen Klauseln? Es wäre ja durchaus möglich, dass einiges einfach nicht beachtet werden muss. Das müsste aber eben einmal gerichtlich geprüft werden. Darf mir der Account ohne Grund geschlossen werden? Darf die Gebühr für Transaktionen spontan auf 50% erhöht werden? Bei anderen Verträgen würde so etwas einen Aufschrei herbeiführen und neimand würde das akzeptieren.

Ein Beispiel zum Vergleich: Ich miete mir ein Auto. In den AGB steht: "Der Mieter darf keine Personen mit Grünen Hüten transportieren. Falls er dem zuwider handelt wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt und der Motor des Fahrzeuges nach 5 Minuten per Funk deaktiviert. Weiterhin behalten wir uns vor, zukünftig die Kilometerpauschale beliebig zu erhöhen."
Hier wäre es wohl klar: Beide Klauseln sollten wohl mit 99%iger Wahrscheinlichkeit unwirksam und damit völlig unbeachtlich sein.
 
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Auch abseits vom Mieterschutz bei Wohnräumen hat mal als Mieter noch gewisse Rechte, eben beispielsweise das Recht über die Mietsache zu verfügen. Wenn ich mir einen Film in der Videothek "leihe" darf ich ihn auch bis zum nächsten Tag behalten. Es muss schon ein Extremfall vorliegen, bei dem ich die DVD vorzeitig zurückbringen muss.

Bei den AGB drängt sich mir eben nur die Frage auf: Wie groß ist der Teil der unwirksamen Klauseln? Es wäre ja durchaus möglich, dass einiges einfach nicht beachtet werden muss. Das müsste aber eben einmal gerichtlich geprüft werden. Darf mir der Account ohne Grund geschlossen werden? Darf die Gebühr für Transaktionen spontan auf 50% erhöht werden? Bei anderen Verträgen würde so etwas einen Aufschrei herbeiführen und neimand würde das akzeptieren.

Ein Beispiel zum Vergleich: Ich miete mir ein Auto. In den AGB steht: "Der Mieter darf keine Personen mit Grünen Hüten transportieren. Falls er dem zuwider handelt wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt und der Motor des Fahrzeuges nach 5 Minuten per Funk deaktiviert. Weiterhin behalten wir uns vor, zukünftig die Kilometerpauschale beliebig zu erhöhen."
Hier wäre es wohl klar: Beide Klauseln sollten wohl mit 99%iger Wahrscheinlichkeit unwirksam und damit völlig unbeachtlich sein.
Nur weil dir eine Sache nicht passt, heißt es noch lange nicht, dass Sie verboten ist. Da kannst du noch so viele lächerliche Beispiele bringen. Und es wäre auch nicht illegal, wenn die Videothek ihre Filme nur 12 oder 8 Stunden lang verleiht.


Zum Thema Onlineplattformen wie Steam: Wenn du auf Steam einkaufst oder einen Key aktivierst, dann hast du kein Spiel gekauft. Bei Origin auch nicht. Das einzige was du erwoben hast, ist ein Nutzungsrecht. Du hast also für die Erlaubnis bezahlt, das Spiel über die jeweilige Plattform zu spielen. Und genau deswegen zieht auch die Sache nicht. Btw. das ist bei Software so normal, nur dass man solche Plattformen wie Steam nicht braucht, weil man nur wenige Produkte an eine wsentlich geringere Anzahl an Kunden verkauft.
 
Nur weil dir eine Sache nicht passt, heißt es noch lange nicht, dass Sie verboten ist. Da kannst du noch so viele lächerliche Beispiele bringen. Und es wäre auch nicht illegal, wenn die Videothek ihre Filme nur 12 oder 8 Stunden lang verleiht.

Hab ich was von illegal gesagt? Ich sagte nur, dass Verträge nicht nur für eine Seite gelten. Nochmal zur Videothek: Wenn ich dort einen Film für einen Tag (sagen wir mal 24 Stunden) leihe, dann habe ich das Recht ihn 24 Stunden zu behalten. Da kann erst mal keiner (auch nicht der Eigentümer!) kommen und sagen "Jo, hätte ihn jetzt doch gerne nach 2 Stunden zurück".
Das war auch NICHT auf die Accounts bezogen sondern ganz allgemein betrachtet.

Und nochmal: AGB sind nicht unangreifbar. Es kommt nicht darauf an ob es "mir nicht passt", manche Dinge sind einfach nichtig, egal ob sie Blizzard oder der Metzger an der Ecke in die AGB schreibt.
Und da Blizzard (wem auch immer das Unternehmen gerade genau gehört) kein deutsches Unternehmen ist, kann es durchaus sein, dass einige der Regelungen in den EULA in Deutschland einfach nicht gelten. Ob dem wirklich so ist weiß wohl kaum jemand. Aus diesem Grunde meinte ich eben, dass es gut wäre, wenn einmal eine Überprüfung statt finden würde. Vielleicht ist Blizzard zu 100% auf der sicheren Seite, vielleicht kann man aber auch einiges einfach "streichen".
 
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@Topic
Klage gegen Valve

Das Problem ist, dass es hier momentan keine Rechtssicherheit gibt. Dementsprechend sinnlos ist es eigentlich sich bei dem Thema zu streiten...
 
Das grosse Problem ist doch das jedliche Art von Computerspielen bei den Herren der Politik einen sehr schlechten Ruf hat, da sie alle in den Topf der gewaltverherlichten Games geschmissen werden. Egal um welches Genere es sich handelt.
Deshalb gilt es als nicht gewollt hier irgendwelche Maßnahmen oder Gesetzte einzuführen die evtl die Verbreitung noch unterstützen würden.

Das es gehen würde zeigt doch ein Urteil von sonst nicht gros zu gebrauchenden europäischen Gerichtshof der den Handel von OEM Software an Endkunden auch ohne den Kauf von Hardware erlaubt hat. Auch hier haben ja vorher die Firmen dies in ihren AGB´s verboten, nur beim Kauf eines neuen Pc´s oder einer Hardware durfte die Software dabei sein.

Auch zeigt eine Klage mit Erfolg des Verbraucherschutzes gegen EA und deren teils schon unverschämte AGB`s von Star Wars(Scann der Festplatte von Orgin auf nicht legale EA Software) im letzten Herbst das es ginge, auch gegen grosse Konzerne erfolgreich vor Gericht zu ziehn. Gut es dürfte dabei auch eine grosse Portion Angst vor schlechter Ausendarstellung für EA darin mitgeschwommen sein, da die Berichte ja durch fast alle Sparten der Presse gegeistert sind. Aber die AGB´s wurden abgemildert also zeigt das Beispiel das man auch so grosse Konzerne dazu bringen kann manches zu überdenken und zu ändern.

Wenn wir da auf die Politik warten dann dauert das noch 10 - 20 Jahre bis unsre heutige Gamergenaration die Politik soweit infiltriert hat um eine grössere Gruppe mit gewichtiger Stimme, die sich auch mal für solche Dinge einsetzen würde, zusammen zu bringen.
 
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Das grosse Problem ist doch das jedliche Art von Computerspielen bei den Herren der Politik einen sehr schlechten Ruf hat, da sie alle in den Topf der gewaltverherlichten Games geschmissen werden. Egal um welches Genere es sich handelt.
Deshalb gilt es als nicht gewollt hier irgendwelche Maßnahmen oder Gesetzte einzuführen die evtl die Verbreitung noch unterstützen würden.

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Wenn wir da auf die Politik warten dann dauert das noch 10 - 20 Jahre bis unsre heutige Gamergenaration die Politik soweit infiltriert hat um eine grössere Gruppe mit gewichtiger Stimme, die sich auch mal für solche Dinge einsetzen würde, zusammen zu bringen.


Was hat denn die Politik damit zu tun? Die Legislative hat bereits für die nötigen Gesetze gesorgt. Mit der Anwendung hat sie allerdings nichts mehr zu tun, daß ist Aufgabe der Judikative. Dieser kann sicher jeder, der willens ist, bedienen.
 
Dieser Beitrag/ Dieses Ticket hat ein komplettes Umdenken im Handel mit virtuellen Gütern bewirkt. Vielen Dank nochmal an die moderne, im Cyberspace spezialisierte Erin Brokovich, welche mir diese vollkommen neuen Möglichenkeiten geschaffen hat
 
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