Spiel dürfen verkauft werden! Me vs Blizz

Na ja, das ganze wird doch ne Nullnummer.

Allein die Gerichts- und Anwaltskosten übersteigen den Streitwert schonmal mindestens ums 3-fache.

Irgendwo kann ich deinen Ärger ja nachvollziehen, aber wegen 50€ klagen ist bloß mehr Ärger/Arbeit/Stress/Zeitaufwand für dich.
 
Omg, da muss man sich doch einfach an die Stirn greifen...
Du durftest Software,bzw Spiele schon immer verkaufen. Selbst Blizzard sagt nicht das du deine Spielverpackung mit der CD/DvD nicht weiterverkaufen darfst.
Verkauf doch ruhig deine Gebrauchten Spiele, das stört Blizzard nicht, aber der Key ist benutzt und daran ändert sich halt auch nichts.

Ich wills dir mal verdeutlichen: Dein Datenträger ist weder an deinen Account noch an deinen PC gebunden, wenn du nen trottel findest der dir dafür was bezahlt: Glückwunsch
Dein Account ist allerdings ne andere Geschichte, die Keys sind Lizenzschlüssel, nicht eigentlicher Teil der Datenträger, sie liegen lediglich einmalig im Kaufpreis bei.
Du bekommst also quasi dafür das du das Spiel gekauft hast eine Lizenz dazu, und Lizenzrechtliche Geschichten sind n komplett anderes Thema.
Ist bei Steam ähnlich, Steam verteilt im endeffekt auch nur Lizenzen für die jeweiligen Games die dann an deinen Account gebunden werden. Somit ist es keine Software oder Urheberrechtsfrage sondern ein Lizenzrechtliches Thema
Aber schreib ruhig n Ticket
 
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Es geht um die Lizenz und nicht um die CD und die Hülle bei solchen dingen ist die Lizenz auch gleich die Software!
Z.B. kannst du durch die Lizens die Spiele bei Blizzard, Steam usw. kostenlos downloaden.
Es ist wirklich schlimm das man hier von leuten als dumm deklariert wird die es nicht schaffen das Thema zu verstehen.
 
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Ja bitte lass Hirn regnen! Es geht um die Lizenz und nicht um die CD und die Hülle!
Es ist wirklich schlimm das man hier von leuten als dumm deklariert wird die es nicht schaffen das Thema zu verstehen.

Es geht um Lizenzen ohne eigentliche Bindung, denk mal nach, was hast du den mit deiner Lizenz gemacht? Du hast diese Lizenz an einen Account gebunden und nicht nur das du hast damit eine völlig individuelle Identität geschaffen. Das ist was ganz anderes als ob ich ne Photoshoplizenz oder so weitergebe. Über diese Lizenz hast du die Erlaubnis erhalten exxklussiv für dich eine Onlinepräsenz zu erstellen. Lies dir doch das Urteil genau durch um was es wirklich geht. Bei einer TuneUP oder Photoshoplizenz ist kein personalisiertes und exklussives Verhalten vorhanden. Hier gelten ganz andere Bestimmungen als für sowas wie Onlinegamez.
Hier gelten wieder die Bestimmungen von Blizzard und die sieht vor das jede Lizenz einmalig und Personengebunden ist. du kannst deine Lizenz ja auch verkaufen, nur musst du dazu halt auch auf einen gutteil deines Datenschutzes verzichten und der Käufer muss damit rechnen das er den Lizenzanspruch verliert wenn man draufkommt das er nicht der ist der er vorgibt zu sein.
Noch son Punkt ist dein Ticket, wie alt bist du? 12? 13? Du glaubst doch nicht ernsthaft das dir Blizzard einen Lizenzkey für lau schickt damit DU dein Spiel verkaufen kannst und deine Lizenz läuft weiter? Oder das sie dir deinen Lizenzkey freigeben? Das würde Tür und Hof für alle Hacker, Pising und sonstiger Übeltäter öffnen.
Ich glaub nicht das du überhaupt drüber nachgedacht hast was du da verzapfst, du hast es gekauft du hast es benutzt du kannst es verschachern, aber aus Sicherheitsgründen wird der Käufer im Zweifelsfall die Arschkarte haben.
Finde dich damit ab, du hast mit WoW oder D3 keine 5000 Euro Software mit halbwegs anonymer Identitätslizenz, das ist ne komplett andere Liga mein Freund.

Und dann kommt noch dazu das sehr sehr viele nichtmal D3 wirklich gekauft haben, die meisten habens als kleinen Bonus für den WoW-Jahrespass erhalten, somit hast du ja nichtmal das Spiel bzw die Lizenz gekauft sondern im endeffekt für eben jenen Account geschenkt bekommen weil du quasi n treuer Kunde bist. Hier gibts ja dann im Endeffekt nichtmal ne Lizenz xD Was möchtest du den in dem Fall weitergeben?

Das du den Spielen konntest hast du der Tatsache zu verdanken das du eben die Benutzererlaubniss an deinen Account gebunden hast. Das war der Deal - Lebe damit
Aber im Ernst und ohne dich angreifen zu wollen, denk nochmal nach vlt kommst du ja von selbst drauf
 
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Genau da hast du dieses Urteil nicht verstanden und die Brisanz für die derzeitige Praxis der Anbieter/Hersteller von Software nicht verstanden.
Mit dem Kauf konstituiert sich ein tatsächliches Eigentumsrecht an der Software, weil dieses Software rechtlich einem materiellen Gegenstand gleichstellt wird. Ich erwerbe eben kein reines und wieauchimmer eingeschänktes Nutzungsrecht.
[...]

Aha.
Natürlich erwirbst du kein "eingeschänktes Nutzungsrecht", du erwirbst eine Lizenz. Genau das war der strittig Punkt in dem es in dem Verfahren ging.
Das ändert aber nichts daran, dass Blizzard die Übertragung auf einen anderen Account bzw. eine erneute Aktivierung ausschließen kann. Das lässt sich auf einschlägigen Seiten auch ganz leicht nachlesen...
 
Ein Spiel zurück geben und das Geld wieder zu bekommen ist eine komplett andere Baustelle.

Das Recht auf Rückgabe hast du auch in Deutschland. Meistens 14 Tage.
 
Und dann ist da noch das Thema Kulanz. Als Unternehmen lässt man auch schonmal Fünfe Grade sein um den Kunden zufrieden zu stellen.
Zumal man bei einigen Kunden mehr zahlen würde wenn sie ihren Support-Terror fortsetzen würden.
 
Das Worms ist tatsächlich eine völlig andere Baustelle.
Er hat es gekauft, gesehen dass es nicht das ist was er erwartet hat und gebeten, dass Geld zurückzubekommen.
Vermutlich innerhalb von ein paar Stunden.
Mit dem Spiel ist, wenn ich das richtig sehe keine personalisierte Lizenz verbunden und es sind vermutlich 5 Mausklicks für einen Steammitarbeiter dir ein Spiel aus deinem Steamaccount zu löschen.

Das Recht auf Rückgabe hast du auch in Deutschland. Meistens 14 Tage.

Im normalen Laden hast du kein Recht auf Rückgabe. FALLS ein Laden bei einem defekten Artikel 3 mal den gleichen Fehler nicht beheben kann (Nachbesserung), hast du ein Recht auf Wandlung.
Für die meißten Läden ist es Kulanz dir entweder einen Einkaufsgutschein zu geben oder Bargeld, wenn du was Orginalverpacktes ein paar Tage später zurückgibst.
 
Ok, "Rückgaberecht" war nicht korrekt formuliert. Ich meinte das Widerrufsrecht in Zusammenhang mit dem Fernabsatzvertrag.

Das sichert dir, für im Internet getätigt Einkäufe (was ja für Steam zutrifft), ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, wenn Widerrufsbelehrungen existieren und man auf diese einen Hinweis erhalten hat.

Wenn man das nicht erhalten hat, gelten längere Fristen
 
Nein, wenn die AGB´s (egal welche auch immer) nicht konform mit dem im jeweiligen Land herrschenden Gesetzen sind, kann man sie zwingen diese zu ändern, egal ob Gegenstand oder Spiel oder was auch immer. Ansonsten kann man es im jeweiligen Land verbieten. Auch nachträglich.


Die Änderung dauert sehr lang. In der Zwischenzeit ist die aktuelle "erzwungene" AGB und zwischenzeitliche Änderungen hinreichend ungültig bis die Bedingungen für das jeweilige Land angepasst sind. Sie bleibt jedoch immer Hausrecht von Blizzard. Sie können deshalb auch in dieser Zeit jeden aus ihrem Haus verbannen, der offenbar gegen die ihnen formulierten Umgangsformen in der AGB verstößt. Da die Daten virtuell sind, kann es passieren daß die Konrollmechanismen im RL auch falsche Personen trifft, wie es bei gleichen Namen in großen Wohnhäusern zwangsweise der Fall sein wird. "Ich hab z.B. einen seltenen RL-Namen und hatte vor 6 Jahren in München im "ersten Knotenpunkt" des Internets 3 gleichgeschriebene Kollegen mit nur einem Gesamtunterschied von 2 Monaten Alter." Das könnte den anderen durchaus den Zutritt zu Spielen,in denen ich mich von Anfang an angemeldet hab und in denen Mehrfachaccounts Banngrund ist verwehrt haben.

Im Prinzip ist deshalb das vom TE angeführte Urteil für das Verhalten von Blizzard belanglos, nicht relevant !


Es verhindert lediglich etwas die strafrechtliche Verfolgung von Seiten Blizzard. Das ist aber kein Schutz vor tatsächlicher Verurteilung, weil es auf das Geschick von den Richtern und Anwälten ankommt diesen Schutz instand zu halten. Da sitzt Bürger Normalo, also unterhalb von Firmenchef jedoch sehr im Dunkeln.


Im Endeffekt mußte der "Datenschutz" jede Internetverbindung, welche auf solch rechtlich konfuse Situation "Geld verlangt" diese für das jeweilig betroffene Land abschalten. Das würde bei z.B. Blizzard auch bedeuten, daß sie in weiten Teilen ihres Heimatlandes wegen nur "Hausrecht" (sie halten sich nämlcih nicht mal an die Gesetze ihres Landes) genauso abgeschaltet werden wie in Europa.
 
Die Änderung dauert sehr lang. In der Zwischenzeit ist die aktuelle "erzwungene" AGB und zwischenzeitliche Änderungen hinreichend ungültig bis die Bedingungen für das jeweilige Land angepasst sind. Sie bleibt jedoch immer Hausrecht von Blizzard. Sie können deshalb auch in dieser Zeit jeden aus ihrem Haus verbannen, der offenbar gegen die ihnen formulierten Umgangsformen in der AGB verstößt. Da die Daten virtuell sind, kann es passieren daß die Konrollmechanismen im RL auch falsche Personen trifft, wie es bei gleichen Namen in großen Wohnhäusern zwangsweise der Fall sein wird. "Ich hab z.B. einen seltenen RL-Namen und hatte vor 6 Jahren in München im "ersten Knotenpunkt" des Internets 3 gleichgeschriebene Kollegen mit nur einem Gesamtunterschied von 2 Monaten Alter." Das könnte den anderen durchaus den Zutritt zu Spielen,in denen ich mich von Anfang an angemeldet hab und in denen Mehrfachaccounts Banngrund ist verwehrt haben.
[...]
Im Endeffekt mußte der "Datenschutz" jede Internetverbindung, welche auf solch rechtlich konfuse Situation "Geld verlangt" diese für das jeweilig betroffene Land abschalten. Das würde bei z.B. Blizzard auch bedeuten, daß sie in weiten Teilen ihres Heimatlandes wegen nur "Hausrecht" (sie halten sich nämlcih nicht mal an die Gesetze ihres Landes) genauso abgeschaltet werden wie in Europa.

Was du schreibst ist zum Glück überhaupt nicht konfus

  1. Wer auch immer Personen identifizieren möchte tut das nicht an Hand von Nachnamen und Internet Knoten; da könnte man auch gleich die Schuhgröße nehmen (Ich sammle übrigens Spenden; einfach an Schugröße 43 bei der Deutschen Bank überweisen...). Zum Glück gibt's sowas wie Ausweisnummern, Adressen und Bankverbindungen.
  2. Es geht überhaupt nicht darum ob Blizzard jemanden strafrechtlich verfolgen lässt; dazu haben sie in der Regel aus sehr vielen Gründen gar kein Interesse.
  3. Datenschutz != Zensurbehörde || Inquisition
 
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1) Ich finde die Aktion des TE ziemlich cool. Wie er selber schon sagt klagt er ja gar nicht sonder fragt halt erstmal ganz unschuldig bei Blizz nach. Wa spricht schon dagegen!
Und auf die Antwort bin ich auch mal gespannt.

2) Gánz grundsätzlich. AGB sind Bestandteile eines Vertrages und als solche nur gültig solange sie nicht gegen geltendes Recht verstossen (Auch wenn man sie unterschrieben hat!!).
AGB sind aleso keinesfalls in Stein gemeisselt, das mussten schon so einige Firmen und Hersteller lernen.
Gerne wurde beispielsweise die Gewährleistungsfrist in AGB auf 6 Monate beschränkt. Soetwas könnte man gefahrlos unterschreiben. Die Gewährleistungsfrist beträgt dennoch 2 Jahre, so wie es das Gesetz will.
 
1) Ich finde die Aktion des TE ziemlich cool. Wie er selber schon sagt klagt er ja gar nicht sonder fragt halt erstmal ganz unschuldig bei Blizz nach. Wa spricht schon dagegen!
Und auf die Antwort bin ich auch mal gespannt.

2) Gánz grundsätzlich. AGB sind Bestandteile eines Vertrages und als solche nur gültig solange sie nicht gegen geltendes Recht verstossen (Auch wenn man sie unterschrieben hat!!).
AGB sind aleso keinesfalls in Stein gemeisselt, das mussten schon so einige Firmen und Hersteller lernen.
Gerne wurde beispielsweise die Gewährleistungsfrist in AGB auf 6 Monate beschränkt. Soetwas könnte man gefahrlos unterschreiben. Die Gewährleistungsfrist beträgt dennoch 2 Jahre, so wie es das Gesetz will.

Bingo
 
Die Antwort ist da:

Hallo Quiesel,

danke für Deinen Hinweis.

Das Gerichtsurteil ist uns bekannt und es wird derzeit von unserer Rechtsabteilung überprüft, inwiefern es unsere Produkte betrifft.

Bitte habe ein wenig Geduld, sobald diese Überprüfung abgeschlossen ist werden wir nähere Informationen dazu herausgeben können.

Solltest Du weitere Fragen haben, zögere bitte nicht uns erneut zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dein Game Master Team
Blizzard Entertainment Europe
 
Ich stell dann mal eine andere Sichtweise dar:
Wenn dem TE so langweilig ist, wieso geht er dann nicht in den Garten und ärgert Ameisen? Oder Nachbars Katze?
Mit so einem Ticket nervt er nicht nur Blizz sondern alle Spieler, die mit einem "echten" Problem auf die Bearbeitung warten.

Was hier zum Teil über die rechtliche Einordnung abgelassen wird ist schon interessant -.-

cu GarfieldX
 
Mit so einem Ticket nervt er nicht nur Blizz sondern alle Spieler, die mit einem "echten" Problem auf die Bearbeitung warten.
cu GarfieldX


Ok du hast recht, ich bitte alle Spieler um verzeihung die auf einen GM warten der ihnen sagt das WoW gesperrt ist weil die Rechnung wieder nicht bezahlt wurde.
 
Ich muss nu leider zugeben, dass die Antwort überraschend produktiv war von Blizzard, auch wenn es nur ein Textbaustein ist .
 
"Das Problem ist bekannt wir arbeiten daran" nur in einer anderen Version

die überprüfung kann jetzt erstmal ein paar monate dauern

Ist diablo 3 auf einem Bnet account wo auch wow aktiviert ist ?

dann haste ganz schlechte karten weil sie sagen das ja dann dein wow noch mitverkauft wird
 
Ich habe 2x WoW, Diablo2 und Diablo 3 auf meinem Acc.

Die Antwort von Blizz ist wie ich finde sehr zufrieden stellend, ich denke wirklich das die Rechtsabteilung von denen angefangen hat zu rotieren.

In meinen Augen steht daher bald eine entgültige Entscheidung fest wie auch immer dese aussehen wird, sie wird icherlich rechens und bindend sein.
 
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