Spiel dürfen verkauft werden! Me vs Blizz

ht. Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden

Und damit zerfällt dein Kartenhaus.
Wenn ich nicht ganz irre steht in den AGBs von Steam oder Blizz, dass sie dir das Nutzungsrecht jederzeit aberkennen können.
Du hast kein DAUERHAFTES Nutzungsrecht, sondern das Recht das Spiel für eine gewissen Zeit zu nutzen.

Nur zur Info:
Blizzard als juristische Person ist nicht dämlich ^^.
Die haben vermutlich ein paar Dutzend Anwälte, die sich mit Vertragsrecht sonstwie gut auskennen und das auch für verschiedene Länder.
Aber es kann natürlich sein, dass dein juristisches Wissen über Vertragsrecht umfassender ist als das von einige Anwälten .
Ansonsten viel Glück.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Falls sich das so durchsetzt, dass man alle Spiele wieder verkaufen kann, denke ich mal wäre es durchaus machbar Spiele wieder von einem Account zu trennen und auch den entsprechenden Key dafür wieder freizugeben. Von mir aus auch gegen eine kleine Gebühr als Aufwandsentschädigung. Der Käufer hat dann wieder einen Key mit dem er das "neue" Spiel mit seinem Account verbindet. Ich denke das wäre recht leicht zu realisieren und auch zu automatisieren.
 
Die Hersteller wollen doch eigentlich gar nicht, dass man einen registrierten Key weiter verkaufen kann. Sie wollen ja selbst den Key verkaufen.

Bei anderen Spielen mit Online-Anbindung gehen die Hersteller ja mittlerweile so weit, nach einem Weiterverkauf des Spiels, den Neubesitzer für die Nutzung der Onlinefähigkeit nochmal zur Kasse zu beten.

Der Weiterverkauf von ungenutzen Lizenzen gefällt natürlich keinem Hersteller. Aber anstatt, dass sie selbst so ein Geschäftsmodell wie Usedsoft aufbauen klagen sie dagegen.

Ist das gleiche Spiel wie bei der Musik- und Filmbranche.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also machen wir es weiter wie bisher. für jedes spiel das man auf einer onlineplattform registrieren muss wird ein eigener eigenständiger account angelegt.
bei mir ist das so zumindest bei starcraft2, wow und diablo3. ich habe drei battle.net.accounts. für jedes spiel einen.
das war für mich eher eine schutzmaßnahme. wenn man mir mal einen account hacken sollte sind nicht gleich alle spiele betroffen sondern nur ein einziges.
zumindest soweit die theorie denn ich wurde in 17 jahren noch nie gehackt.
Allerdings habe ich auch noch nie einen Account verkauft. Aber ich hätte wenigstens die Möglichkeit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du wirst den Account btw. auch hier nicht anbieten können.
 
...zumindest soweit die theorie denn ich wurde in 17 jahren noch nie gehackt.
Allerdings habe ich auch noch nie einen Account verkauft. Aber ich hätte wenigstens die Möglichkeit.
Naja früher wurde sowieso niemand "gehackt". Das fing ja eh erst alles mit WoW an, zumindest nennenwert. Und wenn ein Account gehackt ist, dann ist der andere das in der Regel auch. Funktionieren tut das eh alles über Keylogger. Spielst du nach und nach jeden Account, haben sie auch das PW von denen. Aber Accounts mit StarCraft zu hacken bringt es nichts. Da gibts kein Gold oder sonst was, was man verticken könnte.
Aber wer z.B. Steam & Co nutzt hat mal locker 15, 20 oder 30 Spiele auf dem Account. Willst du dir für jedes einzelne Spiele einen Account anlegen? Das macht nicht gerade viel Sinn.
 
Mir geht es darum, dass mir Firmen wie Blizzard nicht wieter vorschreiben können was ich mit MEINEM Eigentum machen darf und was nicht.
Natürlich bin ich sehr auf Blizzards Antwort gespannt, auch wenn ich mir sehr sicher bin sie schon jetzt zu kennen.
Doch darauf bin ich vorbereitet Rechtsschutzversicherung sei dank :o)

Drückt mir die Daumen
 
Lass uns dann wissen wie deine Klage gelaufen ist, wir sind sicher alle gespannt.
 
hallo

soweit ich weis steht doch in den agb :

Mit dem erwerb der lizens bei blizzard wird es dir erlaubt mit ihrem eigentum zu spielen wobei aber immer alles ihrs bleibt

also selbst wenn du den acc verkaufen kannst die items chars und was auch immer auf diesen account gehört blizz und die kannst du net einfach weiter geben da sie ja nicht dir gehören ^^
 
[font=arial, verdana, tahoma, sans-serif]Mir geht es darum, dass mir Firmen wie Blizzard nicht wieter vorschreiben können was ich mit MEINEM Eigentum machen darf und was nicht.[/font]<br style="color: rgb(28, 40, 55); font-family: arial, verdana, tahoma, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19px; ">[font=arial, verdana, tahoma, sans-serif]Natürlich bin ich sehr auf Blizzards Antwort gespannt, auch wenn ich mir sehr sicher bin sie schon jetzt zu kennen.[/font]<br style="color: rgb(28, 40, 55); font-family: arial, verdana, tahoma, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19px; ">[font=arial, verdana, tahoma, sans-serif]Doch darauf bin ich vorbereitet Rechtsschutzversicherung sei dank :o)[/font]<br style="color: rgb(28, 40, 55); font-family: arial, verdana, tahoma, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19px; "><br style="color: rgb(28, 40, 55); font-family: arial, verdana, tahoma, sans-serif; font-size: 13px; line-height: 19px; ">[font=arial, verdana, tahoma, sans-serif]Drückt mir die Daumen[/font]

Das Problem ist nur das es ja nicht Dein Eigentum ist. Es steht ja immer noch in den AGB das es Geistiges Eigentum von Blizzard ist und man nur die Zeit zum Spielen bezahlt.Deswegen darf ja auch Blizzard einfach Account Sperren etc.
 
Und genau das ist nicht mehr so seit dem Gesetz!
 
das gesetz redet von der gebrauchter software aber nicht von gebrauchten accounts das heist das gesetz erlaubt dir dein diablo3 weiter zuverkaufen aber nicht den account

und schon garnicht den inhalt der accounts
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und genau das ist nicht mehr so seit dem Gesetz!

Du willst es offensichtlich nicht verstehen .
Aber ich schließe mich Tikume an, sag bescheid wenn du deine Klage wegen 50 Euro gegen einen Millionenkonzern durchbekommen hast.
 
Und genau das ist nicht mehr so seit dem Gesetz!

Es ist doch ganz einfach: Du kannst deine Spiele Lizenz verkaufen an wen du möchtest, allerdings musst du sie dann auch an den Käufer übertragen.
Das ganze ist aber nicht so einfach, da du die Lizenz entweder zwischen zwei Battle.net Accounts transferieren musst, oder den Battle.net Account mitüberträgst.

Battle.net Accounts sind in der Regel nicht übertragbar, daran ändert auch das Urteil nichts.
Die Lizenz übertragen kann nur Blizzard, und ob die sie das tun ist fraglich.

D.h. entweder du zahlst für den Transfer der Lizenz (wahrscheinlich mehr als du für die Lizenz bekommst), du hoffst auf die Kulanz von Blizzard oder du klagst gegen Blizzard.

Natürlich ist es dein gutes Recht das Thema weiter zu verfolgen, aber mal ehrlich:
Wenn du die Welt verbessern möchtest, dann spiel in der Fußgängerzone eine halbe Stunde Mundharmonika und spende den Erlös zu Gunsten afganischer Straßenkinder...
 
sag bescheid wenn du deine Klage wegen 50 Euro gegen einen Millionenkonzern


und das ist doch genau der punkt.firmen,in diesem fall blizz wissen,dass sich (fast) niemand wegen 50€ diesen stress macht.da ist denen die rechtslage völlig egal.
und falls es doch soweit kommt,wird sich flugs außergerichtlich geeinigt (mit passender schweigeklausel)

bei dem "urteil" ging es aber so weit ich weiß um eine,sagen wir einfach mal sauteuere,oracle lizenz.da lohnt sich das klagen schon.
und das im gewerblichen ausmaß.da kommen auch schon ein t€ streitwert zusammen.und das lohnt sich dann schon wieder.
das wäre natürlich mit einem d3 key nie nicht passiert.

ich hab gestern auch irgendwo in den untiefen des wow forums ein blauen beitrag dazu gelesen.da stand sinngemäß drin :
wir prüfen die möglichkeiten,können aber nix dazu sagen.kann kommen,muss aber nicht.evtl kostenpflichtig.alles was den key angeht (items,gold blablubb) wird gelöscht.

meine persönliche meinung: bei spielen wie d3,sc2 etc wird es wohl über kurz oder lang eine möglichkeit geben diese zu übertragen.man kauft ja hier tatsächlich ein stück software zur nutzung
ob es sich lohnt (gebühren),steht auf einem anderen blatt.
bei wow (oder generell mmos mit abomodell) sehe ich das wiederverkaufsrecht noch in weiter ferne,da hier ja anscheinend nur eine lizenz zur nutzung der blizz eigenen serverinfrastruktur gegeben wird.
 
EuGH-Urteil != Gesetz

Dieses spezielle Urteil ist, wie schon einmal erwähnt wurde, eine Empfehlung an den BGH zu diesem einem Fall (Oracle vs. Usedsoft).

Und solange es kein Grundsatzurteil des BGH gibt, kann sich Oracle weiter so verhalten, wie sie es aktuell machen. Bei Usedsoft geht es auch nicht um 50€-Lizenzen. Oracle-Lizenzen sind um einiges teurer.
 
Wie oben schon erwähnt:
Es ist ein Urteil, dass dort ergangen ist, da wurde kein neues Gesetz erlassen, sondern lediglich klargestellt wie bestehende Gestetze auszulegen sind. Von daher ist das auch nicht unbedingt nur eine reine Empfehlung für den BGH. Der BGH und jedes andere Gericht in Deutschland wird dem lediglich dann nicht folgen wenn die nationale Rechtsprechung dem eindeutig entgegensteht und für den Fall gäbe es wahrscheinlich ein Verfahren gegen die BR Deutschland seitens der EU.
Und dieses Urteil besagt letztlich nichts anderes als dass Software dem gleichen Erschöpfungsgrundsatz unterliegt wie ein materieller Gegenstand.
Sprich: sobald der Kauf getätigt wurde kann der Käufer mit seinem Eigentum machen was er will. Also auch gebraucht weiterverkaufen.
Maßnahmen des Herstellers um dies zu unterbinden sind damit zunächsteinmal illegitime Eingriffe in die Eigentumsrechte des Kunden.
Im Klartext: es geht den Hersteller schlicht nichtsmehr an, was ich als Käufer mache solange ich keine geistigen Eigentumsrechte verletze.
Und es geht den Hersteller auch nichts an ob ich dieses Stück Software nun neu oder gebraucht erwerbe.
Ich benötige de facto nichtmal eine "Lizenz" zur Nutzung der Software, eben weil jede weitere Einflußnahme der Herstellers meinem Eigentumsrecht entgegensteht und mir die reine zweckgemäße Nutzung nicht versagt werden darf. Die Nutzung von Serverstrukturen bei MMOs sind ein anderes Thema, aber auch da könnte es haarig werden, beispielsweise wenn Banns an einem Cd-key und nicht an dem betreffenden Benutzer hängen.
Solange jedenfalls nicht eindeutig ein Miet- oder Leasingvertag abgeschlossen wird, der von vornerherein nur eine zeitlich begrenzte Nutzung vorsieht ist erstmal von einem Kauf und damit Erwerb von Eigentumsrechten auszugehen. Lizenzvereinbarungen, die erst nach dem Kauf einsehbar und bestätigt werden müßten sind zumindest in dem Punkt nichtig. Sie könnten selbst dann nichtig sein, wenn sie vor dem Kauf bestätigt werden müßten.
Das wäre im Einzelfall wieder eine Sache für die Gerichte inwiefern eine Einschränkung der Eigentumsrechte im Rahmen der Vertragsfreiheit rechtmäßig wäre.

Welche Auswirkungen das nun auf auf die gängige Praxis hat bleibt trotzdem abzuwarten.
Recht haben und Recht bekommen bleibt eben weiterhin ein Unterschied zumal grade die Oracleanwälte wahrlich orakelhaft angekündigt haben dies so nicht hinzunehmen. Soll heißen: Da wird demnächst eine Menge Lobbyarbeit fällig.

Aber irgendwie bin ich dennoch recht gespannt darauf, ob und wann die ersten Abmahnungen und Unterlassungserklärungen seitens der Verbraucherschutzzentralen rausgehen.

Ahja: wer selber nachlesen will:
EuGH
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist doch ganz einfach: Du kannst deine Spiele Lizenz verkaufen an wen du möchtest, allerdings musst du sie dann auch an den Käufer übertragen.
Das ganze ist aber nicht so einfach, da du die Lizenz entweder zwischen zwei Battle.net Accounts transferieren musst, oder den Battle.net Account mitüberträgst.

Battle.net Accounts sind in der Regel nicht übertragbar, daran ändert auch das Urteil nichts.
Die Lizenz übertragen kann nur Blizzard, und ob die sie das tun ist fraglich.

D.h. entweder du zahlst für den Transfer der Lizenz (wahrscheinlich mehr als du für die Lizenz bekommst), du hoffst auf die Kulanz von Blizzard oder du klagst gegen Blizzard.

Genau da hast du dieses Urteil nicht verstanden und die Brisanz für die derzeitige Praxis der Anbieter/Hersteller von Software nicht verstanden.
Mit dem Kauf konstituiert sich ein tatsächliches Eigentumsrecht an der Software, weil dieses Software rechtlich einem materiellen Gegenstand gleichstellt wird. Ich erwerbe eben kein reines und wieauchimmer eingeschänktes Nutzungsrecht. Wenn sich Blizzard da verweigert oder versucht mitzuverdienen stehen die erstmal auf ganz dünnem Eis.
Eine besondere Nutzungslizenz wird eben juristisch gesehen nichtmehr benötigt. Die Sache ist mit dem Kauf geregelt.
Ich zahle, Blizzard nimmt mein Geld, ich darf die Software benutzen, weiterverkaufen oder in der Ecke vergammeln lassen.
Meine Eigentumsrechte oder die des Gebrauchtkäufers, sollte ich ein Spiel verkaufen, sind jedenfalls nichts was Blizzard abseits ihrer geistigen Eigentumsrechte noch etwas angeht.

Eine Klage wäre dahingehend grundsätzlich sehr erfolgversprechend. Allerdings bräuchte es dennoch erstmal den konkreten Fall und die explizite Weigerung Blizzards das auf Anfrage evtl. per Hand zu erledigen bzw. in einem angemessen Zeitrahmen die technische Infrastuktur über die Accountseite zu schaffen.

Eine Klage ins Blaue hinein wird jedenfalls eher abgewiesen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Darum klage ich ja jetzt, noch, nicht. Ich habe ein Ticket an Blizz gesendet das sie dazu auffordert mir einen Weiterverkauf einzelnder Spiele zu ermöglichen.
 
Darum klage ich ja jetzt, noch, nicht. Ich habe ein Ticket an Blizz gesendet das sie dazu auffordert mir einen Weiterverkauf einzelnder Spiele zu ermöglichen.

Dann wünsch ich dir viel Erfolg, David. Vielleicht hast du ja ganz viel Glück
 
Zurück