Spiel dürfen verkauft werden! Me vs Blizz

Also Trixi3... Du hast wirklich garkeine Ahnung!

Das die Blizz AGB über dem EuGh steht, das ist zum lachen!


Wie jetzt ?
Ich dachte wenn etwas in den Blizz AGB steht ist das so als wenn Gott es persönlich ausgesprochen hätte ?
Blizz hat doch die tollsten Anwälte und wirklich niemand auch nur den Hauch einer Chance gegen Blizz etwas zu unternehmen und so.

OMG....

Jo auch Microsoft hatte mal in den ABG das man die OEM Version die man zum PC bekommt nicht weiter verkaufen darf als Endkunde.
Schon gar nicht wenn man überhaupt kein Windows laufen lassen wollte oder einfach eine andere Lizenz dafür nutzen wollte.
Und viele Händler haben heute noch in den AGB das nur die ersten 6 Monate das defekte Gerät an sie gesendet werden kann und man
dann die Hersteller Garantie in anspruch nehmen sollte.

Haben die Richter irgendwie anders gesehen......
 
Wußte gar nicht, daß einem vorgeschrieben werden kann, ob und wie lange man Garantie zu geben hat. Immer mal was neues.
 
Wußte gar nicht, daß einem vorgeschrieben werden kann, ob und wie lange man Garantie zu geben hat. Immer mal was neues.

Verutlich mal wieder eine Verwechslung von Garantie und Gewährleistung

Daher hier nochmal:

Gewährleistung.
- Gesetzlich vorgeschrieben, ob der Hersteller nun will oder nicht
- Dauer 2 Jahre (allerdings liegt die Beweispflicht darüber, dass der Fehler von Anfang an da war nach Ablauf von 6 Monaten beim Kunden, also sind es eigentlich bloß sechs nutzbare Monate)

Garantie
- freiwillige Leistung des Hersteller (Wenn er sie allerdings anbietet ist sie auch verpflichtend)
- Dauer: vom Hersteller frei wählbar
 
Sehr intressantes Thema



Ich will mal meinen Senf dazu beitragen,

Beispiel:

Ich kaufe ein Spiel mit einer Lizenz (Wow) ich will die Lizenz jetzt verkaufen so muss der Hersteller laut diesem Urteil die Lizenz Freigeben.
Bedenkt aber das die Charaktere und die Spielzeit Geistiges Eigentum von Blizzard sind und sie nicht dazu verpflichtet sind diese an den neuen Besitzer weiter zu geben.

Vorteil: Ich kann mir eine Collectors Edition Lizenz von jmd kaufen der den Account nicht mehr benutzt und Blizzard müsste die Lizenz bei meinem Acc hinzufügen.
Nachteil: Wenn ich meine Lizenz verkaufen würde würden alle meine Erspielten Inhalte zu 99,9% weg sein und auch wenn ich eine neue Lizenz kaufe nicht mehr da sein.

Ich finde aber auch das das Urteil ok ist den keiner kann mir verbieten wenn ich etwas besitze dieses weiterzuverkaufen.
Und wenn jetzt der hersteller hergeht und sagt ok ich kaufe ein Spiel du kannst das innerhalb von 14 Tagen retour geben aber deine Chars sind weg ist das für beide Seiten ok oder?


So far Midi
 
Das Urteil betrifft keine Software die an einen Account gebunden is das stimmt aber es wird sicher einen Gesetzes Entwurf geben der dann auf alle Software Produckte anzuwenden ist das ist nur ein kleiner Stein der ins rollen gekommen ist
 
Das Urteil betrifft keine Software die an einen Account gebunden is das stimmt aber es wird sicher einen Gesetzes Entwurf geben der dann auf alle Software Produckte anzuwenden ist das ist nur ein kleiner Stein der ins rollen gekommen ist

Ein Wort: unwahrscheinlich.
 
Die Frage ist ob dad Nutzungsrecht gem. AGB und nicht der Erwerb der Lizenz in dieser Form rechtm䟩g ist weil dieses Blizzard dem Kunden gegenbet "bervorteilt". Nur weil etwas in einer AGB steht ist es nicht immer bindend.

Wenn das Urteil mit der Gebraucht-Software dann auch fr D3 als Beispiel greift kommt halt nen Button "anmelden" in das Battlenet-Account und damit wird der Key freigegeben und alle Daten werden dann bei Blizz gel�t.
 
Tja darum hat ja Blizzard die Battlenet Accounts gemacht , damit man nichts mehr verkaufen kann. Pech gehabt.
 
Sehr intressantes Thema



Ich will mal meinen Senf dazu beitragen,

Beispiel:

Ich kaufe ein Spiel mit einer Lizenz (Wow) ich will die Lizenz jetzt verkaufen so muss der Hersteller laut diesem Urteil die Lizenz Freigeben.
Bedenkt aber das die Charaktere und die Spielzeit Geistiges Eigentum von Blizzard sind und sie nicht dazu verpflichtet sind diese an den neuen Besitzer weiter zu geben.

Vorteil: Ich kann mir eine Collectors Edition Lizenz von jmd kaufen der den Account nicht mehr benutzt und Blizzard müsste die Lizenz bei meinem Acc hinzufügen.
Nachteil: Wenn ich meine Lizenz verkaufen würde würden alle meine Erspielten Inhalte zu 99,9% weg sein und auch wenn ich eine neue Lizenz kaufe nicht mehr da sein.

Ich finde aber auch das das Urteil ok ist den keiner kann mir verbieten wenn ich etwas besitze dieses weiterzuverkaufen.
Und wenn jetzt der hersteller hergeht und sagt ok ich kaufe ein Spiel du kannst das innerhalb von 14 Tagen retour geben aber deine Chars sind weg ist das für beide Seiten ok oder?


So far Midi


Ganz kurze richtigstellung da ich damals als GM den Fall schon hatte: Du hast natürlich Recht, mit dem Urteil, du kannst die Software weiterverkaufen, das kann jeder. Jeder kann sein WoW und sein D3 verkaufen an wen er will, das juckt weder Blizzard noch Trion noch ArenaNet noch irgendeinen anderen MMO Betreiber. Da du mit dem Kauf dir dieses Recht erworben hast. Das gilt für jeden Kauf, du bist dann Eigentümer und Besitzer der Sache und kannst damit verfahren wie du Lust hast.

Was hingegen nicht stimmt, ist der Account. Dieser bleibt Eigentum der jeweiligen Firma, sprich Blizard hier. Du bist lediglich Besitzer. Das heißt bevor du irgendwas mit dem Account machst, muss Blizzard sein OK dazu geben. Und eben genau das tun sie nicht, in den AGBs. Und damit, wie ganz am Anfang gesagt, stehen die AGBs garnicht in Relation zu dem Urteil da die dafür überhaupt keine Verwendung finden. Und damit Blizzard das nicht jedem Kunden einzeln erklären muss, stehts in den AGBs.

Das ist das selbe Verhältniss wie bei Mietverträgen. Der Mieter ist Besitzer und der Vermieter Eigentümer.
 
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@AndreasXXX das ist so ein schwachsinn den du da geschrieben hast nur weil jemanden ein bnet account gehört heißt es doch nicht das man ihn nicht verkaufen kann....
ich zb habe schon mehrere accounts hochgespielt und wieder verkauft und kein problem gehabt, und werde es auch weiterhin so machen!

denn verkaufen können und dürften sind schließlich 2 unterschiedliche dinge
 
keiner kann mir verbieten, wenn ich etwas besitze dieses weiterzuverkaufen.



So far Midi


Doch, da du nicht der Eigentümer bist, sondern NUR der Besitzer. Ich kann dir mein Fahrrad "ausleihen", dann bin ich der Eigentümer und du für einen gewissen Zeitraum der Beseitzer. Verkaufen darfst du mein Fahhrad trotzdem nicht, dass darf nur ich.
 
Doch, da du nicht der Eigentümer bist, sondern NUR der Besitzer. Ich kann dir mein Fahrrad "ausleihen", dann bin ich der Eigentümer und du für einen gewissen Zeitraum der Beseitzer. Verkaufen darfst du mein Fahhrad trotzdem nicht, dass darf nur ich.

Verkaufen darf man alles, man wird aber bei der Übereignung Schwierigkeiten bekommen wenn es im Eigentum eines anderen steht. /klugscheissmode off

Mich würde nur mal folgendes Interessieren: Ich darf die Software verkaufen, meinen Account aber nicht.... Wie soll das funktionieren? Eigentlich müsste man ja dann eine Art Verkaufsantrag beim Support stellen, welcher dann den gesamten Account auf Null zurücksetzt bzw. sperrt und einen neuen Serial generiert mit dem man dann als Käufer einen "frischen" Account erstellen kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mich würde nur mal folgendes Interessieren: Ich darf die Software verkaufen, meinen Account aber nicht.... Wie soll das funktionieren?

Account und Software sind zwei getrennte Sachen. Das Programm gehört dir, also darfst du es weiterverkaufen. Der Account gehört dir nicht. Also darfst du ihn nicht weiterverkaufen. Ganz einfach eigentlich.

Eigentlich müsste man ja dann eine Art Verkaufsantrag beim Support stellen, welcher dann den gesamten Account auf Null zurücksetzt bzw. sperrt und einen neuen Serial generiert mit dem man dann als Käufer einen "frischen" Account erstellen kann.

Nein, denn Blizzard - der Eigentümer des Accounts - möchte das nicht.
 
Account und Software sind zwei getrennte Sachen. Das Programm gehört dir, also darfst du es weiterverkaufen. Der Account gehört dir nicht. Also darfst du ihn nicht weiterverkaufen. Ganz einfach eigentlich.

So weit so gut, dabei gibt es aber ein Problem: Die Software funktioniert ohne den Account nicht. Der Account ist ein absolut wesentlicher Bestandteil des Spiels, ohne Account würde der Käufer schlichtweg gar nichts bekommen.
 
Das ist hierbei aber rechtlich komplett irrelevant. Ich darf und kann dir ja auch jederzeit ein Auto ohne Motor verkaufen. Nur weil sich dafuer kaum ein Kaeufer finden laesst, muss man deswegen ja nicht gesetzlich regeln dass ich den Motor beizulegen habe.

Du verkaufst die Software, den Datentraeger und ggf noch ne huebsche Verpackung und Handbuch dazu, nicht mehr oder weniger. Was der Betreiber mit seinem Teil, dem Account macht, bleibt ja ihm ueberlassen. Du kannst ihn ja auch nicht zwingen die Server mitzuverkaufen, damit dein Kaeufer das Spiel auch ja spielen kann. Wenn der Betreiber ein MMO zB einstellt, darfst du di Software ja auch immernoch verkaufen, bringt dem Kaeufer halt nur nix... genau wie das Auto ohne Motor, oder halt die Software ohne Account.
 
Es ist halt die Frage, ob nach §§ 433 iVm. 929 BGB durch den Kauf der CD (Lizenz) nicht automatisch auch das
Eigentum an Lizenz und Account übergeht. Selbst wenn Blizz in den AGB verneint, dass das Eigentum an Account übergeht
könnte man doch mithilfe des §305c I iVm §305 argumentieren, dass Agb Klauseln, die Teile der kaufvertragstypischen Pflichten
des Schuldners aushebeln "so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht"

Hab ich iwo einen Denk oder Dogmatikfehler?
 
Also 929 BGB trifft garnicht zu, da es hier um bewegliche Sachen geht. Und nur darum. Weder die Lizens eines Spieles noch der Account sind eine bewegliche Sache. Lediglich die CD oder Software. Und mit der kannst du ja tun und lassen was du willst, da sagt auch niemand was dagegen.

Ansonsten sagt das Beispiel mit dem Auto eigentlich alles, das triffts ziemlich genau.
 
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