Kurzzusammenfassung und Bewertung der Antworten der Deutschen Telekom vom 7. Juni 2013
Die Antwort der Deutschen Telekom vom 7. Juni 2013 auf die Fragen der Bundesnetzagentur zeigt, dass es im Hinblick auf die Tarifpläne des Unternehmens einerseits Schritte in die richtige Richtung gibt. So ist die geplante Anhebung der Mindestdatenübertragungsrate auf 2 MBit/s positiv hervorzuheben. Grundsätzlich besteht eine Bereitschaft zur transparenten Darstellung der Tarife und zur Mitarbeit des durch die Transparenz-Eckpunkte angestoßenen Diskussionsprozess. Auch das Bekenntnis zum nachfragegerechten Ausbau des Best-Effort Internet ist zu begrüßen.
Jedoch bleiben andererseits weitere konkrete Festlegungen (wie z. B. Inklusivvolumen) offen. Sie sollen erst kurz vor der technischen Implementierung des Tarifmodells im Jahr 2016 erfolgen, so dass eine abschließende Beurteilung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Im Hinblick auf die transparente Darstellung, welche Dienste in das Datenvolumen eingerechnet werden, macht die Telekom für die Vermarktung, den Vertragsschluss und die späterer Nutzung keine konkreteren Angaben. Daher wird die Aussage, dass dazu Informationen auf der Homepage bzw. im Online-Kundencenter geplant sind, rechtzeitig vor der Einführung erneut und detailliert zu prüfen sein. Da die Bundesnetzagentur davon ausgeht, dass in absehbarer Zeit entweder eine Marktlösung über Transparenz für den Endkunden oder eine Festlegung der Bundesnetzagentur zu diesen Themen (siehe Eckpunkte zu Transparenz und Messverfahren) existiert, wird sich die Deutsche Telekom davon leiten lassen müssen. - 16 – Sollte es beispielsweise zu einer breiten Angebotspalette an Managed Services kommen, müsste der Endkunde unterschiedliche Bündel von Internetzugang und verschiedenen Managed Services miteinander vergleichen. Der Vergleich des Telekom-Produktes mit dem Produkt anderer Netzbetreiber, die möglicherweise auch Managed Services anbieten, wird für den Endkunden somit ungleich schwieriger, als beim heutigen Vergleich der Merkmale Übertragungsrate und Preis. Vor diesem Hintergrund kommt den von der Bundesnetzagentur am 10.05.2013 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Transparenz im Endkundenmarkt und zu Messverfahren eine deutlich gesteigerte Bedeutung zu (siehe dort Eckpunkt Nr. 25: Information von Internetvergleichsportalen). Gerade wenn die Telekom anstrebt, eine Vielzahl an Managed Services anzubieten, ist darüber hinaus noch zu klären, wie später der mögliche Wegfall einzelner Managed Services im Vorleistungsbereich gleichzeitig im Vertragsverhältnis zwischen Telekom und Endkunden bzgl. des Anschlusses transparent dargestellt und abgewickelt werden soll. Denn gesetzt den Fall, dass der Anbieter eines Managed Service als Vorleister nicht mehr auf die Telekom, sondern exklusiv auf einen anderen Netzbetreiber zurückgreift, so entfällt ein (wesentlicher) Teil der Leistung, weswegen sich der Endkunde ursprünglich für den Abschluss des Anschlussvertrages mit der Telekom entschieden hat. Zu den Auswirkungen des Tarifmodells auf die Netzneutralität und die Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit sind noch wesentliche Fragen offen: Im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Netzkapazitäten für das Best-Effort Internet und Managed Services, muss nachvollziehbar und kontrollierbar sein, dass es in der Praxis nicht zu einer Verdrängung des Best-Effort Internet kommt. Wie diese Voraussetzung erfüllt werden kann, ist weiterhin unklar. Insbesondere ist der Relevanz der ggf. beschränkten Bandbreite am Endkundenanschluss noch nicht ausreichend Rechnung getragen. Eine Beurteilung der geplanten Vorleistungsprodukte ist erst möglich, wenn diese hinreichend konkretisiert worden sind. Wie in Abschnitt 4.5.2 ausgeführt, ist ein Managed Service aus Sicht der Bundesnetzagentur dadurch gekennzeichnet, dass er vertikal integriert über ein geschlossenes Netz und nicht über das Internet erbracht wird. Dieser Aspekt ist in den Ausführungen der Telekom, die auf das Angebot unterschiedlicher Qualitätsklassen abstellen, bislang nicht thematisiert. Zwar wird auf die Notwendigkeit von Regeln für den Zugriff auf unterschiedliche genutzte Managed Services und bestehende Regeln für das Produkt Entertain hingewiesen, jedoch keinerlei konkrete Ausführungen zur Thematik gemacht. Somit bleiben praktisch noch alle Fragen der Ausgestaltung eines diskriminierungsfreien Vorleistungsregimes unbeantwortet. Vor dem Hintergrund des Vorlaufs bei der Entwicklung und Implementierung von Vorleistungsprodukten ist die vage Ankündigung, dies erfolge „rechtzeitig vor Implementierung der Volumenbegrenzung“, unzureichend. Grundsätzlich dürfen Managed Services einerseits die Innovationskraft des Best-Effort Internet nicht beeinträchtigen und müssen andererseits auch für kleine und mittlere Unternehmen auf der Basis von Vorleistungen realisierbar sein. Da die Nicht-Anrechnung von Spotify im Mobilfunk eine Diskriminierung darstellt (vgl. 4.2.4.) hatte die Bundesnetzagentur die DeutscheTelekom gefragt, ob sie beabsichtige, das Angebot in dieser Form fortzuführen. Obwohl die Deutsche Telekom in Ihrem Schreiben vom 15. Mai betont hatte, dass es in Bezug auf Internetdienste keine Diskriminierung fremder gegenüber eigenen Diensten geben solle, bleibt auch nach dem letzten Schreiben vom 7. Juni offen, ob sie die Diskriminierung im Hinblick auf Spotify beseitigen will.