Werbt einen Freund (Schweiz)

Ganz offensichtlich kannst Du nicht lesen, weil das habe ich in der Form schon durch 4 Links widerlegt.

Ein Gesetz durch irgendwelche Links widerlegen, ja, ist klar.

Wenn etwas in einem Gesetz steht dann muss man nicht erst irgendwelche Links angucken oder irgendwo irgendwas suchen. Gesetz steht nunmal über allem und was da steht ist nunmal Fakt.
 
Ein Gesetz durch irgendwelche Links widerlegen, ja, ist klar.

Wenn etwas in einem Gesetz steht dann muss man nicht erst irgendwelche Links angucken oder irgendwo irgendwas suchen. Gesetz steht nunmal über allem und was da steht ist nunmal Fakt.
Hättest Du die Links angeguckt, hättest Du auch gesehn, dass das diverse grössere Schweizer Unternehmen sind, die eben genau das machen, was "Werbt einem Freund" bei Blizzard entspricht. Daraus stellt sich unweigerlich die Frage: "Ist das denn nun plötzlich doch erlaubt oder machens diese Firmen einfach nur, weils jeder macht?", daher ist das Gesetz insofern "widerlegt" worden, da es in diesem Fall einfach nicht eindeutig ist, ob dieses Gesetz wirklich auf "Werbt einen Freund" zutrifft oder nicht.


So nebenbei: Möchte man in einer Foren-Diskussion sinnvoll wirken sollte man sich auch mit den entsprechenden Argumenten auseinandersetzen. Einfach mal so behaupten kann jeder, aber das bringt niemanden wirklich weiter, wenns um ein Thema wie dieses hier geht.
 
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Es ist einfach auch so das die Schweizer damals schon nicht an Gewinnspielen in der Micky Maus (!!!) teilnehmen durften.

Wie oft steht irgendwo: Nicht für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Blizzard macht das sicher nicht aus Langeweile. Warum sollten die wohl die Schweiz diskriminieren? Weil sich mal ein Mitarbeiter am Käse verschluckt hat? Ich bitte euch, wer hier Blizzard eine böse Absicht unterstellt, oder ihnen vorwirft das es ihnen egal ist, der leidet an Paranoia.

Und zu dem Argument "Schweizer Firmen machen das ja auch": Viele Leute begehen auch Morde, dadurch wird das aber auch nicht legal.

Es ist numal so das die Schweiz ihre Ruhe haben will in ihrer kleinen friedlichen Welt, das hat schon bei den Römern geklappt, bei den Türken, bei den Franzosen und bei den Nazis. Die Schweiz ist neutral und hält sich aus allem raus (und ist nebenbei Besitzer der grössten Hochseeflotte aller Binnenländer).

http://www.gesetze.ch/

Viel Spass beim stöbern.

Letztlich lässt sich sagen das hier nicht ein Gesetz eine Rolle spielt, sondern mehrere, die in einander übergehen und sich ergänzen. "Den Lotterien sind gleichgestellt:" in Art. 43 bedeutet nichts anderes als damit auch alles gilt was schon in dem Punkt vorher über Lotterien stand. Ich hatte genug Vorlesungen in Recht um ein bischen ahnung von der Materie zu haben, Gesetze muss man auch lesen, interpretieren und anwenden können.
 
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-Fehler-
 
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Es wird einfach daran liegen, dass ein schweizer Unternehmen einen anderen Blick auf das schweizer Recht hat als eines aus den USA.
Nicht jedes Gesetzt wird auch tatsächlich angewendet, was für Aussenstehende natürlich nicht wirklich transparent ist.

Außerdem kann man davon ausgehen, dass nicht jeder WoW Spieler der sich einen Account erstellt wirklich volljährig ist.
Für Versicherungen lassen sich Minderjährige wohl wesentlich seltener werben, daher ist das Thema für Blizzard brissanter als für einen Versicherer.

"Wettbewerb zwischen Krankenversicherungen" klingt doch wesentlich netter als "Firma motiviert Jugendliche, Gleichaltrige in die Computerspielesucht zu treiben"

Zu guter letzt kann man an dieser Stelle auch mit Gesetzestexten relativ wenig anfangen. Auf die Rechtsprechung und Auslegung kommt es an.
 
Schnellzusammenfassung des nun folgenden Textes:

1. Das werbt einen Freund ist laut Gesetz ein Schneballsystem.
2. Schneeballsysteme sind mit Lotterien gleichzusetzen.
3. Lotterien sind verboten.
4. Sie können genehmigt werden.
5. Welche Ausnahmen zum Erlangen der Genehmigung zutreffen müssen steht genau im Gesetz.

...aber, und das ist hier der wichtigste Punkt:

6. Wenn eine Lotterie genehmigt wird, dann nur für Firmen mit Sitz in der Schweiz.


Fazit: Das Schweizer Gesetzt untersagt ganz klar die Durchführung von "werbt einen Freund."

Auf die Rechtsprechung und Auslegung kommt es an.
Da hast du recht. =)

Siehe mein Edit über dir:

"...Gesetze muss man auch lesen, interpretieren und anwenden können."

Warum denkt ihr muss man Jura studieren?

Wenn man das Gesetz hier: http://www.buffed.de..._511%2Fa43.html mal anschaut und sieht was alles gestrichen wurde und warum, dann sieht man auch das es hier: http://www.admin.ch/...9/935.51.de.pdf (Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten) mehr oder weniger eingegliedert wurde, bzw. das sich ersteres sich darauf bezieht. Dazu kommt noch das UWG (Unlauterer Wettbewerbsgesetz) das es zusätzlich noch ergänzt. Aus alles Dreien (und wohl noch mehr) offenbart sich dann dem gelernten Juristen (welche die von Blizzard angestellten Anwälte ja wohl sind) ein grosses Ganzes, was nunmal das schenken fürs werben verbietet.

Ausserdem steht da ja klar das Schneballsysteme den Lotterien gleichzusetzen sind, und im Gesetzt steht auch ganz klar das Lotterien eine Genehmigung bedürfen, d.h. das etwas was gleichgesetzt ist diese auch benötigt.

Nun kann es natürlich sein das Schweizer Firmen diese Genehmigung bekommen, und Blizzard nun eben nicht.

Ohne Genehmingung (die laut Gesetz erforderlich ist) kein "werb einen Freund und bekomme ein Geschenk."

Wer das nun nicht kapiert hat, der will es auch nicht kapieren. Gesetze liest man nicht einzeln, man liest sie im Zusammenhang.

Nochmal in der Zusammenfassung:

Das Gesetz sagt:

Art. 43


Den Lotterien sind gleichgestellt: (<- Wichtig!) 1.alle Veranstaltungen, bei denen das Schneeballsystem (Lawinen-, Hydra-, Gella- oder Multiplexsystem) zur Anwendung kommt.Eine solche Veranstaltung liegt vor, wenn die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht gestellt werden, die für die Gegenpartei des Veranstalters nur dann einen Vorteil bedeuten, wenn es ihr gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen; ( <- Genau das trifft hier zu!)...und damit im Zusammenhang, wegen dem "Den Lotterien sind gleichgestellt:" aus Artikel 43, muss man folgendes lesen: 935.51, A., I., Artikel 1, Satz 1:

"Die Lotterien sind verboten.
" http://www.admin.ch/...9/935.51.de.pdf - Deutlicher geht es kaum!

II. Regelt die Ausnahmen, das Gesetz ist zwar auf Lotterien geschrieben, aber wie gesagt beziehen sich auch andere Teile des Gesetzes (wie Art. 43) darauf. D. h. ähnliche Dinge, die in der Schweiz eben erlaubt sind fallen irgendwie unter diese Ausnahmen.

Nochmal Edit:

Da haben wir doch schon den Knackpunkt:

Art. 6
1 Die Bewilligung darf nur Korporationen und Anstalten des öffentlichen
Rechtes sowie solchen privatrechtlichen Personenvereinigungen
und Stiftungen erteilt werden, welche ihren Sitz in der Schweiz haben
und Gewähr für die richtige Durchführung der Lotterie bieten.
2 Die Bewilligung darf vom Inhaber nicht auf Dritte übertragen werden.

Blizzard Sitz in den USA, Art. 6 vom Lotteriegesetz tritt in Kraft, Laut dem anderen Gesetz Art. 43 ist alles worauf

"Eine solche Veranstaltung liegt vor, wenn die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht gestellt werden, die für die Gegenpartei des Veranstalters nur dann einen Vorteil bedeuten, wenn es ihr gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen;"

zutrifft mit Lotterien gleichzusetzen.

Lotterien sind laut 935.51, A., I., Artikel 1, Satz 1 verboten. Ausnahmen gibt es nur für "Korporationen und Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie solchen privatrechtlichen Personenvereinigungen und Stiftungen erteilt werden, welche ihren Sitz in der Schweiz haben".

Das Ende vom Lied:

Ich habe euch nun ganz klar rechtlich belegt warum es kein "Werbt einen Freund" in der Schweiz gibt.
 
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Zock doch einfach normal hoch. Hat noch Keinem geschadet.
paladin.gif
 
Spieler aus der Schweiz müssen einfach bei Battle.net angeben das sie in Deutschland leben, Strasse und Hausnummer können gleiche bleiben... überprüft wird das nie.
Kenne viele Spieler aus der Schweiz die haben es so gemacht und sind glücklick mit ihren Ponys.
Nach den 3Monaten einfach wieder eingeben das man wieder in der Schweiz lebt.
 
Ein Gesetz durch irgendwelche Links widerlegen, ja, ist klar.

Wenn etwas in einem Gesetz steht dann muss man nicht erst irgendwelche Links angucken oder irgendwo irgendwas suchen. Gesetz steht nunmal über allem und was da steht ist nunmal Fakt.

Natürlich, nur gibt es kein Gesetz, welches "Werbt einen Freund" verbietet. Ich spiel mal Mami für dich und gehe genauer auf das Gesetz ein:

1.alle Veranstaltungen, bei denen das Schneeballsystem (Lawinen-, Hydra-, Gella- oder Multiplexsystem) zur Anwendung kommt.Eine solche Veranstaltung liegt vor, wenn die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht gestellt werden, die für die Gegenpartei des Veranstalters nur dann einen Vorteil bedeuten, wenn es ihr gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen;

Der "Schneeballeffekt" bedingt, dass man den Geworbenen erst dazu bringen muss, nochjemanden zu werben, bevor man das Mount oder schnelleres Leveln etc. bekommt. Dies trifft nicht zu.

2.Preisausschreiben und Wettbewerbe jeder Art, an denen nur nach Leistung eines Einsatzes oder nach Abschluss eines Rechtsgeschäftes teilgenommen werden kann und bei denen der Erwerb oder die Höhe der ausgesetzten Gewinne wesentlich vom Zufall oder von Umständen abhängig ist, die der Teilnehmer nicht kennt;

Der Teil vor dem UND trifft zu, wie auch bei allen anderen in der Schweiz angebotenen "Werbe einen Freund"-Aktionen. Nur, wir lesen da ein UND und nicht ein ODER! Also, muss der Teil nach dem UND auch zutreffen, was er nicht tut. Wir wissen genau, was wir dafür bekommen werden.

3.die Aufstellung und der Betrieb von Verkaufs- sowie von Spielapparaten, die weder Geld noch geldvertretende Gegenstände abgeben, sofern es wesentlich vom Zufall abhängt, ob der gegen Leistung eines Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Aussicht gestellte Gewinn anfällt oder von welcher Art oder von welchem Wert er ist.

Darauf muss ich nicht eingehen oder?

Ich hoffe, dass wenigstens 5% der User hier Lesen können.

PS: Natürlich reichen eigentlich auch meine 4 Links, denn wenn Cablecom und Swisscom (beides sind nicht gerade kleine Player - und nur 2 unter hunderten) das tun dürfen, kann dieses Gesetz nicht für sowas greifen.
 
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Du hast keine Ahnung vom Recht. Es muss nicht alles zutreffen, es reicht wenn es teilweise zutrifft.

"1.alle Veranstaltungen, bei denen das Schneeballsystem (Lawinen-, Hydra-, Gella- oder Multiplexsystem) zur Anwendung kommt. Eine solche Veranstaltung liegt vor, wenn die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht gestellt werden, die für die Gegenpartei des Veranstalters nur dann einen Vorteil bedeuten, wenn es ihr gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen;"

Das gleiche Geschäft ist in diesem Fall nicht das Werben eines neuen Spielers durch den Geworbenen, sondern der Abschluss einer Willenserklärung, sprich das zustande kommen einen WoW-Accounts des Geworbenen. Das Mount bekommst du wenn du jemanden wirbst und er Spielzeit bezahlt, also das gleiche Geschäft abschliesst wie du.

Genauer kann ich dir das nicht erläutern, du willst es einfach nicht kapieren...
wacko.gif


Deine Zitate 2 und 3 haben mit dem Thema garnichts zu tun.

PS: Natürlich reichen eigentlich auch meine 4 Links, denn wenn Cablecom und Swisscom (beides sind nicht gerade kleine Player - und nur 2 unter hunderten) das tun dürfen, kann dieses Gesetz nicht für sowas greifen.

Art. 6
1 Die Bewilligung darf nur Korporationen und Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie solchen privatrechtlichen Personenvereinigungen und Stiftungen erteilt werden, welche ihren Sitz in der Schweiz haben und Gewähr für die richtige Durchführung der Lotterie bieten.


Schwer zu verstehen, oder?

Ich zitiere mich selber:

Schnellzusammenfassung des nun folgenden Textes:

1. Das werbt einen Freund ist laut Gesetz ein Schneballsystem.
2. Schneeballsysteme sind mit Lotterien gleichzusetzen.
3. Lotterien sind verboten.
4. Sie können genehmigt werden.
5. Welche Ausnahmen zum Erlangen der Genehmigung zutreffen müssen steht genau im Gesetz.

...aber, und das ist hier der wichtigste Punkt:

6. Wenn eine Lotterie genehmigt wird, dann nur für Firmen mit Sitz in der Schweiz.

Genaue Erklärung in Posting #46.

Hast du jemals eine Recht Vorlesung besucht? Ich schon mehrere Semester.
 
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Leider beschränkt sich dieses Gesetz, das uns schweizern die "Werb einen Freund" Aktion vermiest, nicht nur auf Online Spiele wie WoW.

Das gleiche Problem stell sich zb bei iTunes. In Deutschland, und anderen EU Ländern, ist es möglich Filme über iTunes zu kaufen oder zu mieten, bei den schweizern geht es nicht. Da ist die Lösung simpel, mal in Deutschland ne iTunes Karte kaufen, neuen Account erstellen und man kann die Filme aus dem Deutschen Store kaufen.

Ähnliches Problem auch bei der Playstation 3. In Deutschland kann man ebenfalls Filme kaufen und mieten. Aber auch diese bleiben den Schweizern verwehrt. Nur ist es mit der PS nicht ganz so einfach dies zu umgehen da die ned Länder IP Sperre benutzen und man über einen Proxy per PC verbindung überbrücken müsste.

Auf Anfrage in einem Deutsch iTunes Store und einer E-Mail anfrage an Playstation bekamm ich immer die Gleiche Antwort-> Kein EU Land.

Darum denke ich wird WoW die gleichen richtlinien befolgen.


Das blödsinnige daran ist aber eindeutige das wir schweizer keine eigenen Server haben. Für alle Deutschprachigen Ländern gibt es die Selben Server, wir teilen sie mit Deutschland, Österreich, Liechtenstein und alle die auf Deutsch spielen wollen. Daher find ich es mehr als unfair das wir den gleichen Preis bezahlen (per kredikarte ja nicht mal unsere eigene Währung benutzen) und doch nur einen beschnittenen Service bekommen. zumal es nicht nur das Werbt einen Freund betrifft sondern ALLE Wettbewerbe die Blizz macht. (Mal wettbewerbe usw.)
 
Geht nicht nur Euch Schweizern so.

Nur sehr seltsam dass ich bei unseren seltsamen Gesetzen hier in Luxemburg nix derartiges finde.

Naja Politiker halt. Hirn anstrengen geht mal garnet oder WAS bitte ist der Sinn dahinter sowas zu verbieten? Rofl.... /facepalm. Damn Cri-
 

Art. 6
1 Die Bewilligung darf nur Korporationen und Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie solchen privatrechtlichen Personenvereinigungen und Stiftungen erteilt werden, welche ihren Sitz in der Schweiz haben und Gewähr für die richtige Durchführung der Lotterie bieten.

Wieso nicht gleich so? Wenn ich nun noch nen Link zum entsprechenden Text bei admin.ch bekomme, biste mein Gott =). Vorallem könnte man das in all den im offiziellen WoW-Forum existierenden Threads posten, welche durch unfähige Blizzardmitarbeiter niemals beantwortet wurden.

/PS: Ich habe hier immer nur behauptet, den Grund wissen zu wollen und niemals, dass ich Jurist wäre. Ich bin eher Logiker.
 
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Steht alles schon den ganzen Abend in Posting #46.

Ich werde die Tage eine genaue Zusammenfassung schreiben, das war vorhin nur eben so zwischen Blutspenden und Arbeit.

Aber um dir die Suche in meinem Posting zu ersparen:

II, Art. 6 findest du im *.pdf Dokument, http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/935.51.de.pdf, auf Seite 2.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Steht alles schon den ganzen Abend in Posting #46.

Ich werde die Tage eine genaue Zusammenfassung schreiben, das war vorhin nur eben so zwischen Blutspenden und Arbeit.

Aber um dir die Suche in meinem Posting zu ersparen:

II, Art. 6 findest du im *.pdf Dokument, http://www.admin.ch/...9/935.51.de.pdf, auf Seite 2.

Ich ziehe meine Aussage zurück, hier geht es um Lotterien. Also sind wir wieder gleichweit.

Und zwar deshalb:

2 Als Lotterie gilt jede Veranstaltung, bei der gegen Leistung eines
Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes ein vermögensrechtlicher
Vorteil als Gewinn in Aussicht gestellt wird, über dessen
Erwerbung, Grösse oder Beschaffenheit planmässig durch Ziehung
von Losen oder Nummern oder durch ein ähnliches auf Zufall gestelltes
Mittel entschieden wird.

Naja, wär auch zu schön gewesen, das Geheimnis endlich zu lüften. Und an die "Nichtmitleser": Hierdurch müsste schon Swisscom oder Cablecom nen Antrag einreichen, wenn sie "Lotterien" wären. Sind sie aber nicht.

Das gleiche Geschäft ist in diesem Fall nicht das Werben eines neuen Spielers durch den Geworbenen, sondern der Abschluss einer Willenserklärung, sprich das zustande kommen einen WoW-Accounts des Geworbenen. Das Mount bekommst du wenn du jemanden wirbst und er Spielzeit bezahlt, also das gleiche Geschäft abschliesst wie du.

Der Besitz eines simplen Accounts ist nicht derselbe Geschäftsabschluss wie der Besitz eines Accounts und das Werben eines Freundes. Das sind beides verschiedene Geschäftsabschlüsse!

wenn es ihr gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen;


/Ps @ Hank: Ich finde diesen Verarschungsversuch relativ schwach.
 
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Das Ziel des Werbens ins das Erwirken eines Vertrags mit dem Geworbenen. Ein Vetrag den der Werber auch hat. Verstehe es doch einfach.

Verarschungsversuch?

Was kann ich dafür wenn du nicht kapierst was jemand der schon mehrere Semester Recht STUDIERT hat dir zu erklären versucht...

Siehe Posting #46:

Schnellzusammenfassung des nun folgenden Textes:

1. Das werbt einen Freund ist laut Gesetz ein Schneballsystem.
2. Schneeballsysteme sind mit Lotterien gleichzusetzen.
3. Lotterien sind verboten.
4. Sie können genehmigt werden.
5. Welche Ausnahmen zum Erlangen der Genehmigung zutreffen müssen steht genau im Gesetz.

...aber, und das ist hier der wichtigste Punkt:

6. Wenn eine Lotterie genehmigt wird, dann nur für Firmen mit Sitz in der Schweiz.


Genaue Erklärung in Posting #46.

Das IST die genaue Erklärung und Lösung.

Alles in Posting #46 anhand von Gesetzestexten belegt.

Ich weiss ich wiederhole mich:

Gesetze liest man nicht einzeln, man liest sie im Zusammenhang. Gesetze verstehen und interpretieren muss man lernen, ICH habe das gelernt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Siehe Posting #46:



Das IST die genaue Erklärung und Lösung.

Alles in Posting #46 anhand von Gesetzestexten belegt.

IUch weiss ich wiederhole mich:

Gesetze liest man nicht einzeln, man liest sie im Zusammenhang. Gesetze verstehen und interpretieren muss man lernen, ICH habe das gelernt.

Ich werde mich morgen nochmals genauer hier reinhängen. Hier noch nen Link zu nem sehr kleinen "Schneeballsystem" (dass ich nicht lache):

https://www.gga-maur.ch/

Rechts unten -> Kunden werben Kunden. Warum sollte jemals eine klare Offerte als zufällig möglicher Gewinn gewertet werden? Nein, wir sehen uns morgen.
 
Irrelevant.

Anschrift:

GGA Maur
Binzstrasse 1
8122 Binz

Firma mit Sitz in der Schweiz, sie werden die Genehmigung haben.

Ich habe die Schweizer Gesetze nicht geschrieben, aber sie stehen nunmal so wie sie stehen, du kannst sie beugen, aber nicht brechen (bzw. kannst du das schon, aber darfst es nicht).

Es ist ein "Wir verbieten grundsätzlich erstmal alles, aber erlauben es unseren Eidgenossen wenn wir es für richtig halten"-Gesetz.

So hält man sich ausländische Firmen schonmal grundsätzlich vom Leib mit sowas. Machen die dann einen Sitz in der Schweiz auf bekommen sie eben keine Genehmigung. So einfach ist das.

Wenn sich einer fragt warum erst alle Lotterien verboten werden, um dann doch welche zu erlauben:

Es ist auch verboten einfach ein Haus irgendwo hinzubauen, man stellt einen Antrag, sagt ich will da und da bauen, bekommst du die Genehmigung darfst du es bauen, wenn nicht, dann eben nicht.

Wie sinnvoll man dieses oder jenes Gesetz findet, das bleibt jeden selbst überlassen, aber ein Gesetz ist nunmal ein Gesetz.
 
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Ausführliche FAQ dort:

http://www.buffed.de/forum/index.php/topic/153494-werbt-einen-freund-und-die-schweiz-es-als-schweizer-nicht-geht/

Weitere Diskussionen hier sind unnötig.
 
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