Im Prinzip ist man verpflichtet, anzuhalten, das stimmt schon. Wenn man sieht, da liegt ein Auto aufm Feld, hat sich überschlagen, Licht vielleicht noch an, natürlich hält man da an. Was das brennende Auto angeht - wer da nicht anhält, macht sich strafbar. Natürlich geht Eigenschutz vor, aber Leute werden wohl kaum ein Auto anzünden, wenn sie einen Überfall planen.
Am Unfallort, wenn man dann angehalten hat, sollte man natürlich seinen gesunden Menschenverstand einschalten. Wenn ein Auto brennt, muss ich abschätzen, ob für mein eigenes Leben und meine Gesundheit Gefahr besteht, oder ob der Brand momentan so klein ist, dass ich ihn mit entsprechendem Gerät eventuell noch selbst löschen kann oder zumindest einer Person aus dem Auto helfen kann. Nicht jedes Auto explodiert ja sofort, wie im Lehrfilm "Alarm für Cobra 11" Brennt das Auto jedoch schon stark und ich könnte dabei selbst verletzt werden oder draufgehen, werde ich auch auf der Arbeit nen Teufel tun und da hinrennen. Das ist Sache der Feuerwehr, die dafür Schutzausrüstung, Löschgerät und Atemschutz hat (übrigens genauso, wie eingeklemmte Personen aus dem Wagen befreien. Das als Laie zu versuchen, könnte sehr, sehr unschön enden).
Grundsätzlich gilt die Hilfspflicht für jeden Bürger. Wenn ich mir unsicher bin, ob ich in Gefahr geraten könnte oder nicht weiß, wie ich Erste Hilfe leisten kann (gerade in Notfallsituationen kann es schnell zu Blackouts kommen), rufe ich wenigstens die Leitstelle an. Geht auch, wenn man anhält, die Türen zuschließt und das Handy zückt. Vielleicht nicht direkt neben jener Person, bei der man nicht weiß, ob sie denn nun wirklich was hat oder einen nur ausrauben will. Dazu die Gesetzeslage:
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ihm den UMSTÄNDEN NACH zuzumuten, ohne eigene Gefahr - bedeutet also, wenn nur jemand einsam auf der Landstraße liegt und man nicht weiß, ob der jetzt völlig betrunken nach Hause laufen wollte, umgekippt ist und sich vollgereihert hat oder ob er sich absichtlich da hingelegt hat um jemanden auszurauben, muss man nicht anhalten. Aber den Notruf wählen sollte man trotzdem. Wobei ich in dieser Situation wohl eher die Polizei zum Gucken rufen würde.
Selbst ich als Rettungssanitäterin würde auf der Landstraße nicht sofort anhalten, wenn da einfach jemand am Straßenrand liegen würde. Bei Unfällen natürlich immer, Garantenstellung und so. Hab auch schon mehrmals bei Unfällen die Erste Hilfe mehr oder weniger koordiniert, weil manche Leute einfach in Panik geraten. Die wurden dann entweder mit einfachen Aufgaben ins Geschehen eingebunden oder weggeschickt.
Jeder aufgeklärt, ja? Schön. Können wir uns jetzt wieder über Anhalter unterhalten?