Brauche Hilfe in einer Rechtsfrage.

Ach ja die schmidleins^^
haben mich auch mal angeschrieben und wollten Geld haben Inkassobüro usw. eingeschaltet habs einfach Ignoriert ist jetzt 2 Jahre her und nach dem 2. Brief kam NICHTS mehr.
Also keine Sorgen machen.
Flywa
 
Hm, komplett ignorieren würd ichs nicht, aber einen Einspruch einlegen und der per Einschreiben einschicken, damit du einen Beweis hast. Ignorieren kann auch bei solchen "gefakten" Sachen blöde Folgen haben.

Stimmt nicht.

Das ist immer das gleiche:
1.Brief:
"Sehr geehrter herr X,
sie haben sich bei uns angemeldet für y und schulden uns noch 50 Euro."
etc.

2. Brief:
" Letzte mahnung! Sie schulden uns noch 50 Euro, wenn sie nicht bezahlen sehen wir uns gezwungen ihnen Schuldeneintreiber zu schicken, der das Geld zusammen mit verzugszinsen holen kommt."
Oder so ähnlich.
Vielleicht kommt dann noch ein paar Briefe mehr, es sind aber nichts mehr als lose Drohungen. Ausserdem, wenn sie dich wirlich anklagen vor gericht stehen deine Chancen gut, denn du bist Minderjährig und im Gesetz sind verträge im Internet immer noch keine echten Verträge ausser es wird ausdrücklich erwähnt oder?
Ich weiss jedoch nicht genau wie das in Deutschland ist, meine Rechtkentnisse sind nur mittelmässig und schweizerisch
rolleyes.gif
 
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wie kommt es eigentlich, dass so viele leute hier im buffedforum um rat in rechtsfragen bitten?
ich meine buffed is ne seite für mmorpgs und nicht für recht
 
is aber irrelevant, wenn du 13 warst ist der Vertrag nichtig afaik

und wenn ich mich an meine vorlesungen in "recht" noch richtig entsinne sind vertragsklauseln die nur in den AGBs auftauchen und "so nicht zu erwarten waren" (so oder so ähnlich ist das formuliert) sowieso nichtig
 
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Hallo.

ICh habe mich mal auf einer Seite namens Hausaufgabenserver angemeldet. Das Problem ist das ich Briefe bekommen habe in denen die Betreiber Geld haben wollten. Die haben sogar Anwälte eingeschaltet.

In dem Brief stand auch das ich mich mit meinem Geburtsdatum XX.XX.1983 angemeldet hätte.

Ich habe aber 10 Jahre später Geburtstag und mich auch mit dem Datum angemeldet. Also XX.XX:1993
Bei der Anmeldung war ich 13 Jahre alt (also noch nicht geschäfstfähig).
Mein Vater hatte den Leuten geschrieben und ihnen gesagt das ich da erst 13 war.
Jetzt steht im neusten Brief (dem auch ein Überweisungsschein beiliegt) das Minderjährige die ihr Alter vortäuschen eine Straftat begehen.

ABER WIE GESAGT HABE ICH DAS NICHT GETAN.

Bekomme ich jetzt Ärger oder so ? Und wie könnte ich beweisen das ich mein ALter nicht vorgetäuscht habe ?

Bitte helft mir.

Die Sache ist ganz einfach. Du bist ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Das heißt im Klartext, du darfst eigentlich bis zum Alter von 18 Jahren NUR MIT EINER UNTERSCHRIFT deiner Eltern irgendetwas kaufen. Jeder der die ohne Unterschrift etwas verkauft macht sich im eigentlichen Sinne strafbar. Nur hier wird das nicht so streng gesehen.

In deinem Fall hast du keine Unterschrift deiner Eltern, also is das Geschäft nicht gültig. Egal wie sehr sich die sträuben, das Geschäft ist ungültig da du nicht Geschäftstüchtig bist. Das mit der Straftat kann ich dir ned genau sagen, aber ich denke das die euch da nur rauslocken wollen. Dazu kommt das solche Seiten wie du sie genannt hast mit hausaufgaben.de usw. ihre Kosten meistens sehr klein schreiben das man ned wirklich drauf stößt.

Ich kann dir viele solche Seiten sagen, referate.de oder hausaufgaben.de sind da nur 2 von vielen. Man kann einem Kind nicht den geringstens Vorwurf einer Straftat vorwerfen. Ein Kind kann gar nicht auf diese Seite stoßen wo diese Kosten stehen, weil die so versteckt und unschlüssig geschrieben sind das ein normaler Besucher der Seite fast gar ned drauf stoßen kann.

Bei solchen "Hilfe"-Seiten solltest du immer sehr vorsichtig sein, schau ganz genau die komplette Seite an. Meistens stehts auch ganz klein ganz unten auf der Seite. Manche verbergen es indem sie die Schrift ein kleines bisschen Heller als den hintergrund der Seite machen damits ned ins Auge sticht.
 
also zwischen dem 7. und dem 18.Lebensjahr bist du "beschränkt geschäftsfähig"...d.h. das z.B. Verträge "schwebend unwirksam" sind, solange ein Elternteil diesem nicht zugestimmt hat...also dein Vertrag mit der Hausaufgabenhilfe ist somit eine einseitige Willenserklärung.ein Vertrag ist aber immer eine zwei-oder mehrseitige Willenserklärung.von daher bist du eigentlich auf der sicheren Seite...
nur das "gar nichts tun" find ich generell immer falsch...
um weiteren anfallenden Kosten der Hausaufgabenhilfe zu entgehen würde ich ein Antwortschreiben aufsetzen,indem du klar stellst, dass du erst 13 Jahre alt bist und eine lesbare Kopie deines Ausweises dazulegst
 
also zwischen dem 7. und dem 18.Lebensjahr bist du "beschränkt geschäftsfähig"...d.h. das z.B. Verträge "schwebend unwirksam" sind, solange ein Elternteil diesem nicht zugestimmt hat...also dein Vertrag mit der Hausaufgabenhilfe ist somit eine einseitige Willenserklärung.ein Vertrag ist aber immer eine zwei-oder mehrseitige Willenserklärung.von daher bist du eigentlich auf der sicheren Seite...
nur das "gar nichts tun" find ich generell immer falsch...
um weiteren anfallenden Kosten der Hausaufgabenhilfe zu entgehen würde ich ein Antwortschreiben aufsetzen,indem du klar stellst, dass du erst 13 Jahre alt bist und eine lesbare Kopie deines Ausweises dazulegst


Jo, Shadow hats genau erklärt wie es ist.
Und ohne einem Vertrag den deine Eltern da für dich unterschreiben, existiert auch
kein gültiges Rechtsgeschäft mit 2 Geschäftspartnern. Von daher unwirksam.
 
ich hab mal auf meinfahrschultest.de mitgemacht lol die wollten geld.Haben gedroht mit Inkasso BlaBla....... . Tja eine E-mail kam dannach nie mehr.
 
sorry ich muss mal 3 Un-bzw. Halbwahrheiten aufklären:

1)
Eltern haften für ihr Kinder....................^^

Den Spruch schonmal gehört? Es gibt nicht umsonst eine Aufsichtsplicht!

Das stimmt nur zum Teil.
Eltern haften immer dann für ihre Kinder wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Diese nimmt mit dem Alter des Kindes ab. Einen 13 jähriger der alleine im Internet surft ist mit Sicherheit keine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Also wenn überhaupt einer haftet dann der TE selber.

2)
Lol. Ignorieren.

Wenn die nicht richtig sagen, das es was kostet, und es zb nur in kleiner Schrift unter dem Formular/Nutzungsbestimmungen steht, können die dir eh nichts anhaben. Diese Idioten haben einen Trump in der Hand: Die Angst. Manche fallen auf die Fakemails mit den Gerichtsdrohungen rein, aufgrund ihrer Angst und zahlen dann wirklich.

Bitte nur die Mahnungen ignorieren
Sollte ein Mahnbescheid kommen (wird über das Gericht verschickt, auffälliger Umschlag) den NICHT ignorieren, sondern sich spätestens jetzt Hilfe holen von jemanden der sich auskennt.

3)

Die Sache ist ganz einfach. Du bist ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig. Das heißt im Klartext, du darfst eigentlich bis zum Alter von 18 Jahren NUR MIT EINER UNTERSCHRIFT deiner Eltern irgendetwas kaufen. Jeder der die ohne Unterschrift etwas verkauft macht sich im eigentlichen Sinne strafbar. Nur hier wird das nicht so streng gesehen.
In deinem Fall hast du keine Unterschrift deiner Eltern, also is das Geschäft nicht gültig. Egal wie sehr sich die sträuben, das Geschäft ist ungültig da du nicht Geschäftstüchtig bist.

Nein der TE darf im Rahmen des Taschengeldparagraphen (http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph) auch selber gültige Geschäfte tätigen!

Nein man macht sich ganz ganz sicher nicht strafbar wenn man mit einem unter 18 jährige ein Geschäft abschließt. Im schlimmsten Fall hat man halt nur die Arschkarte, wenn das Geschäft tatsächlich ungültig war.

Meiner Ansicht nach (bin kein Anwalt) wäre es am klügsten, der Vater würde der Firma gegengüber klarstellen, dass sein Sohn das Geschäft NICHT im Rahmen des Taschengeldparagraphen abgeschlossen hat. Er habe ihm ausdrücklich verboten sein Taschgengeld im Internet auszugeben.
Damit ist tatsächlich kein gültiges Geschäft zustande gekommen, denn Taschengeldparagraph ist raus (Vater hat widersprochen). Somit ist das Geschäft schwebend unwirksam bis zur Zustimmung der Eltern und die gibt es nicht.

Müsste so funktionieren, aber natürlich nochmal bei einem Anwalt gegenchecken.
 
Das stimmt nur zum Teil.
Eltern haften immer dann für ihre Kinder wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Diese nimmt mit dem Alter des Kindes ab. Einen 13 jähriger der alleine im Internet surft ist mit Sicherheit keine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Also wenn überhaupt einer haftet dann der TE selber.

Das stimmt auch nur zum Teil. (Hast auch den Galileo Bericht gesehen? *g* Ganz selten ist doch nochmal was informatives dabei)

Das ist zum Beispiel wahr, wenn ein 13 jähriger eine Baustelle betritt und sich verletzt. Einen 13 jährigen kann man sicherlich ohne Verletzung der Aufsichtspflicht draußen spielen lassen. Somit haften hier die Eltern nicht (Entgegen der Beschilderung der Baustellen)

Das Internet aber ist afaik "ab 16". Das heißt, Eltern dürfen ihre Kinder rein theoretisch unter 16 nur unter Aufsicht surfen lassen.
Somit liegt in diesem speziellen Fall doch eine Aufsichtspflichtverletzung vor meiner Meinung nach.

Ob das allerdings dazu führen kann, dass die Eltern hier für den Verdienstausfall durch den nicht zustande gekommenen Vertrag haftbar gemacht werden können wage ich zu bezweifeln, aber das ist letztendlich nur persönliches Rechtsempfinden.

Ansonsten kann ich deinen gesamten Post nur bestätigen Ohrensammler.
 
Das Internet aber ist afaik "ab 16". Das heißt, Eltern dürfen ihre Kinder rein theoretisch unter 16 nur unter Aufsicht surfen lassen.
Somit liegt in diesem speziellen Fall doch eine Aufsichtspflichtverletzung vor meiner Meinung nach.

das finde ich spannend?

Dafür hätte ich gerne mal (ganz ohne Ironie) eine Quelle, weil ich davon noch nie gehört habe.

Wenn es so wäre, wie du sagst dann könnte man schon auf eine Aufsichtspflichtverletzung kommen.
Aber wer soll den die Altersfestlegung gemacht haben ??
 
Hm, hab offengesagt vorher schon gegoogelt und nichts mehr dergleichen gefunden ..

Hab jetzt grade nochmal gesucht und nur eine einzige Seite gefunden die mir wiederspricht und sagt bis zum Alter von 12 Jahren [..]
Aber die Seite wirkt mir eher wie ein Ratschlag und weniger wie eine gesetzliche Regelung.

Mal ganz ehrlich, 16 ist ja auch utopisch .. aber ich begeb mich nochmal auf die Suche

/ edit

bestätigt mich jetzt zwar auch nicht, aber im zusammenhang vllt interessant

http://www.focus.de/digital/internet/inter...aid_313728.html
 
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bestätigt mich jetzt zwar auch nicht, aber im zusammenhang vllt interessant

http://www.focus.de/digital/internet/inter...aid_313728.html

jo das passt gut.

Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimme sich „insgesamt danach, was verständige Eltern vernünftigerweise in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern“, erläuterte das Gericht. Der Aufsichtspflichtige müsse sich demgemäß auch darum kümmern, womit sich die Kinder in der Freizeit beschäftigen und sie insoweit gelegentlich beobachten.

Ich denke mal das heißt, wenig überraschend, letztendlich ist es ne Einzefallentscheidung des jeweiligen Richters bezüglich der jeweiligen Situation und kaum vorauszusagen.

(Internet ab 16 glaube ich aber immer noch nicht
smile.gif

Wer wäre denn die festlegenden Stelle? Die Fsk? Die Usk? Ein Gesetz?)
 
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Jaja - die Schmidleins^^

Hab Mahnungen bekommen weil ich angeblich irgendwelche Handylogos geladen hätte.

Habe nen bisschen gegoogelt und 2 wochen lang jeden tag ein bitterböses fax hingeschickt und denen erzählt was das für ne linke tour ist. Auf den AB hab ich auch noch ein bisschen gequatscht und denen gesagt, dass sie mich jederzeit anrufen können und dann unterhalten wir uns mal
biggrin.gif


Nie wieder was gekommen.

Ignorieren und das nächste mal in anderen foren suchen.
 
Jaja - die Schmidleins^^

Hab Mahnungen bekommen weil ich angeblich irgendwelche Handylogos geladen hätte.

Habe nen bisschen gegoogelt und 2 wochen lang jeden tag ein bitterböses fax hingeschickt und denen erzählt was das für ne linke tour ist. Auf den AB hab ich auch noch ein bisschen gequatscht und denen gesagt, dass sie mich jederzeit anrufen können und dann unterhalten wir uns mal
biggrin.gif


Nie wieder was gekommen.

Ignorieren und das nächste mal in anderen foren suchen.

Nein nicht Smidlein, sondern NETContent Ltd, ist aber fast das gleiche.
 
Hallo.

ICh habe mich mal auf einer Seite namens Hausaufgabenserver angemeldet. Das Problem ist das ich Briefe bekommen habe in denen die Betreiber Geld haben wollten. Die haben sogar Anwälte eingeschaltet.

In dem Brief stand auch das ich mich mit meinem Geburtsdatum XX.XX.1983 angemeldet hätte.

Ich habe aber 10 Jahre später Geburtstag und mich auch mit dem Datum angemeldet. Also XX.XX:1993
Bei der Anmeldung war ich 13 Jahre alt (also noch nicht geschäfstfähig).
Mein Vater hatte den Leuten geschrieben und ihnen gesagt das ich da erst 13 war.
Jetzt steht im neusten Brief (dem auch ein Überweisungsschein beiliegt) das Minderjährige die ihr Alter vortäuschen eine Straftat begehen.

ABER WIE GESAGT HABE ICH DAS NICHT GETAN.

Bekomme ich jetzt Ärger oder so ? Und wie könnte ich beweisen das ich mein ALter nicht vorgetäuscht habe ?

Bitte helft mir.

Lass die E-Mail einfach und schreib nicht zurück. Denn mit 13 bist du NICHT Vertragsfähig. Habe mich, als ich 13 war, auch auf so einer Seite angemolden. Habe denen auch geantwortet als ich ne E-Mail bekam. Haben mir immer mehr gedroht. Hab nicht reagiert und nie ist was passiert.
 
Lass die E-Mail einfach und schreib nicht zurück. Denn mit 13 bist du NICHT Vertragsfähig. Habe mich, als ich 13 war, auch auf so einer Seite angemolden. Habe denen auch geantwortet als ich ne E-Mail bekam. Haben mir immer mehr gedroht. Hab nicht reagiert und nie ist was passiert.

ich wiederhole mich einfach mal

Auch mit 13 ist man im Rahmen des sogenannten Taschengeldparagraphen (§ 151 ABGB) bedingt vertragsfähig

§ 151 ABGB

(1) Ein minderjähriges Kind kann ohne ausdrückliche oder stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten.

(2) Nach erreichter Mündigkeit kann es jedoch über Sachen, die ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind, und über sein Einkommen aus eigenem Erwerb so weit verfügen und sich verpflichten, als dadurch nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wird.

(3) Schließt ein minderjähriges Kind ein Rechtsgeschäft, das von Minderjährigen seines Alters üblicherweise geschlossen wird und eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft, so wird dieses Rechtsgeschäft, auch wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vorliegen, mit der Erfüllung der das Kind treffenden Pflichten rückwirkend rechtswirksam.

Das bei dir nix passiert ist, hat andere Gründe. Vermutlich ist die Seite so gestaltete, dass aufgrund der aktuellen Rechtslage gar kein gültiger Vertrag zustande kommen kann, egal wie alt man ist.
 
(Internet ab 16 glaube ich aber immer noch nicht
smile.gif

Wer wäre denn die festlegenden Stelle? Die Fsk? Die Usk? Ein Gesetz?)

War mir so sicher, dass ich es mal irgendwo als Gesetz verkauft bekommen habe.
Hab aber grade mal kurz das JuSchG überflogen und nix gefunden .. von daher glaub ichs langsam au nimmer
wink.gif
 
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