Bußgeldbescheid

Belty

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Hallo allerseits,

ich hatte vor kurzem einen Unfall, bei dem niemand zu Schaden kam außer meine Wenigkeit.
Nun bekam ich einen Bußgeldbescheid indem aufgelistet ist, dass ich folgendes Zahlen muss:

Festgesetztes Bußgeld 35,00
Kosten des Verfahrens 20,00
Gebühr 3,50
Auslage der Verwaltung 00,00
Auslage der Polizei 00,00
Auslage für Dritte 00,00
Summe 58,50

Mir wird vorgeworfen in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit zu Gefahren zu sein. Es kam zum Unfall (nochmal die Info, niemand kam zu Schaden, außer Auto Totalschaden und meine Wenigkeit wurde etwas lädiert.).


Nun meine Frage da ich mich diesbezüglich nicht wirklich auskenne und sich vielleicht jemand von der Buffed-Community bezüglich dieser Angelegenheit ein wenig auskennt, möchte ich in Erfahrung bringen, warum ich (obwohl niemand Externes einen Schaden erlitt) Bußgeld bezahlen muss und ob dieser Betrag für mein "Vergehen" gerechtfertigt ist, und was sind "Kosten für das Verfahren" und wie setzen sich jene zusammen?


Ich danke euch bereits jetzt für eure Hilfe.
 
Nur weil niemand sonst zu schaden gekommen ist, heißt das nicht das du nicht fürs zu Schnell fahren bestraft werden kannst...
 
Nun meine Frage da ich mich diesbezüglich nicht wirklich auskenne und sich vielleicht jemand von der Buffed-Community bezüglich dieser Angelegenheit ein wenig auskennt, möchte ich in Erfahrung bringen, warum ich (obwohl niemand Externes einen Schaden erlitt) Bußgeld bezahlen muss und ob dieser Betrag für mein "Vergehen" gerechtfertigt ist, und was sind "Kosten für das Verfahren" und wie setzen sich jene zusammen?
Nur ein Anwalt darf dir Auskunft zu solchen Dingen geben, da das unter Rechtsberatung fällt, was nur Anwälte dürfen.

Aber mal so am Rande: Wenn du zu schnell gefahren bist und das nachweisbar ist (Bremsspuren, Zeugen, ...), dann wirst du gegen den Bescheid nichts machen können. Das Bußgeld ist offensichtlich für die überhöhte Geschwindigkeit. Mit dem Unfall hat das erstmal nichts zu tun. Sei froh, dass du nur ein Bußgeld bekommst.
wink.gif
 
Ich weiß ja nicht was du gemacht hast, aber "in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit zu Gefahren.." bedeutet das du dich definitiv falsch verhalten haben musst.
Auch wenn keiner außer dir sich auf der Autobahn befindet hast du dich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten - genauso ist das mit dem unsachgemäßen Verhalten in einer besonderen Verkehrslage. Außerdem heisst "niemand ist zu Schaden gekommen" noch lange nicht das du durch dein Fahrweise/whatever nicht jemanden in Gefahr gebracht hast oder sonstwas.
 
Ich verlange ja keine Rechtsberatung, ich möchte doch nur lediglich in Erfahrung bringen ob das mir in Rechnung gestellte Bußgeld gerechtfertigt ist, indirekt wäre dies eine Rechtsberatung da habt ihr wohl Recht.
Allerdings möchte ich nicht darauf hinaus, ich möchte gerne Antworten von Usern lesen denen etwas Ähnliches zugestoßen ist um evt. deren Angelegenheit mit meiner zu vergleichen und evt. kann mir noch jemand eine Quelle nennen unter der ich die gewünschten Informationen über Bußgeldbeträge erlesen kann.
Letzeres wäre bereits die Antwort auf meine Anfrage und fällt ja wohl offensichtlich definitiv nicht unter eine Rechtsberatung, die ich noch nichtmal erbeten habe.

Zudem möchte ich insbesondere herausfinden was der Kostenpunkt "Kosten des Verfahrens" ist? Denn es fand ja kein Verfahren statt (z.B. Gericht etc.), denn ein Verfahren ist doch genau dies oder etwa nicht?


Etwas mehr Details:
Ich befuhr eine Landstraße und kam aufgrund der Witterungsbedinungen (Früh morgens, Nässe, unvorhergesehenes Laub im Verlauf einer Kurve) ins Schleudern und machte leider Gottes einen Abgang in den Graben und dummerweise natürlich gegen einen Baum.
Es gab zu dem Zeitpunkt keine anderen Verkehrsteilnehmer, die dies hätten sehen können, zudem gab es keine Bremsspuren, meiner Meinung nach ist dies kein zu schnelles Fahren, sondern mein Fehler, da ich offensichtlich nicht mit dieser Situation des Straßenbelages gerechnet habe.
Schließlich die Aufnahme des Unfalls durch einen Polizeibeamten.


Egal bevor wir hier unendlich ausschweifen.
Das einzige was ich in Erfahrung bringen möchte ist was der Kostenpunkt "Kosten des Verfahrens" ist und wie und in welchen Staffelungen sich ein Bußgeld zusammensetzt.
Und eventuell mag ja manch ein User dem ähnliches widerfahren ist seine Erfahrungen bezüglich Bußgeld posten.
 
Wenn erwiesen ist, durch die Unfallanalyse der Polizei, das du gegen Verkehrsregeln verstoßen hast musst du natürlich dafür die Strafe zahlen. Wenn du bei rot über die Ampel fährst und dabei erwischt wirst musst du ja auch bezahlen, auch wenn kein Unfall passiert.

Da ein Unfall passiert ist, ist den Beteiligten natürlich ein Schaden entstanden (Sachschaden). Um zu klären, welche Versicherung für den Schaden aufkommen muss erstellt die Polizei vor Ort ein Unfallgutachten und dabei ist sie dann wohl auch zu dem Schluss gekommen, das der Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit zustanden gekommen ist, welches einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt. Die Polizei ist dann verpflichtet eine Anzeige bzw. Bußgeldverfahren einzuleiten.

Du kannst dagegen Einspruch erheben aber ich sag mal, das deine Chancen eher gering sind. Sprech das wenn mit einem Anwalt ab aber wenn du dann wirklich Einspruch einlegst wird es vor Gericht entschieden und solltest du dort verlieren hast du mal locker die 10fachen Kosten am Arsch, weil du dann deinen Anwalt, den Anwalt der Gegnerischen Partei + Gerichtskosten bezahlen darfst !

Und bei 58€ würde ich mir das gut überlegen ob es das Wert ist !!!

Die festgesetzten Kosten sind normal Pauschalbeträge, wo einfach alles mit einfließt was so anfällt. Von Druckkosten, Zeitkosten bis hin zum Porto und die kosten für das Papier !Glaub man kann bei der Bußgeldstelle, von denen du den Bescheid hast auch darüber Auskunft verlangen wie sich diese Kosten zusammensetzen. Mach das doch am besten erst einmal.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn erwiesen ist, durch die Unfallanalyse der Polizei, das du gegen Verkehrsregeln verstoßen hast musst du natürlich dafür die Strafe zahlen. Wenn du bei rot über die Ampel fährst und dabei erwischt wirst musst du ja auch bezahlen, auch wenn kein Unfall passiert.

Da ein Unfall passiert ist, ist den Beteiligten natürlich ein Schaden entstanden (Sachschaden). Um zu klären, welche Versicherung für den Schaden aufkommen muss erstellt die Polizei vor Ort ein Unfallgutachten und dabei ist sie dann wohl auch zu dem Schluss gekommen, das der Unfall durch überhöhte Geschwindigkeit zustanden gekommen ist, welches einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt. Die Polizei ist dann verpflichtet eine Anzeige bzw. Bußgeldverfahren einzuleiten.

Du kannst dagegen Einspruch erheben aber ich sag mal, das deine Chancen eher gering sind. Sprech das wenn mit einem Anwalt ab aber wenn du dann wirklich Einspruch einlegst wird es vor Gericht entschieden und solltest du dort verlieren hast du mal locker die 10fachen Kosten am Arsch, weil du dann deinen Anwalt, den Anwalt der Gegnerischen Partei + Gerichtskosten bezahlen darfst !

Und bei 58€ würde ich mir das gut überlegen ob es das Wert ist !!!

Die festgesetzten Kosten sind normal Pauschalbeträge, wo einfach alles mit einfließt was so anfällt. Von Druckkosten, Zeitkosten bis hin zum Porto und die kosten für das Papier !

Danke für deinen Beitrag, aber anscheinend hast du meine Posts nicht richtig gelesen.
Ja es kam zum Unfall, aber nur ich war davon betroffen, zudem ist ja auch keine offensichtliche Verkehrsregel missachtet wurden.
Pauschalbeträge für Bußgelder, hmm das kann ich irgendwie nicht ganz glauben, denn es gibt ja eine Staffelung aufgrund der Schwere der vorgeworfenen Art (Leider ist mir diese nicht bekannt, würde sie aber gerne in Erfahrung bringen möchten), Pauschalbeträge sind sicherlich der Druck, Porto etc. aber der Betrag der einen Teil des Bußgeldes beinhaltet und den Sachverhalt beurteilen muss ist sicherlich nicht pauschal?!
 
Danke für deinen Beitrag, aber anscheinend hast du meine Posts nicht richtig gelesen.
Ja es kam zum Unfall, aber nur ich war davon betroffen, zudem ist ja auch keine offensichtliche Verkehrsregel missachtet wurden.
Natürlich gab es Geschädigte, selbst wenn du nur eine Seitenpfosten weggerissen hast. In dem Falle hast du aber auch einen Baum erwischt, der entweder der Gemeinde oder einer Privatperson (Bauer, Grundstücksbesitzer, ...) gehört.

Dazu kommt noch der Aufwand für die Beseitigung der Unfallspuren, Glas, Wrackteile, ggf. Öl- / Benzinspuren. Evtl. Instantsetzungskosten, etc.

Dem gingen Ermittlungen zu Grunde. Dabei kam raus, dass du scheinbar zu schnell gefahren bist, deswegen ins Schleudern und von der Fahrbahn abgekommen bist.

Das ist im Groben das Verfahren. Dagegen kannst du, wie Stancer schon schrieb, Widerspruch einlegen. Dann geht es eben vor Gericht. Dort hast du die Möglichkeit, deine Sicht auf den Sachverhalt darzulegen, Beweise und Zeugen vorzubringen, etc. Und wenn dir der Richter glaubt, brauchste die 58,- € nicht bezahlen. Wenn nicht, was bei solchen Dingen meistens so ist, zahlste locker das 10-fache, eher aber noch mehr.

Pauschalbeträge für Bußgelder, hmm das kann ich irgendwie nicht ganz glauben, denn es gibt ja eine Staffelung aufgrund der Schwere der vorgeworfenen Art (Leider ist mir diese nicht bekannt, würde sie aber gerne in Erfahrung bringen möchten),
Es gibt einen Bußgeldkatalog. Da hat Tante Edith auch grad folgendes gefunden:

[font="Arial, Helvetica"]Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Dürfte bei dir dann wohl zutreffen?
[/font]
 
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Zitat

Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR



"Das wird es wohl sein...da stellt sich mir jetzt die Frage wie man den eine Unfallstelle sichern soll, wenn man ohnmächtig ist (hat die Bußgeldstelle wohl berücksichtig, sonst wären es wohl 30 euro fürs nicht sichern + 35 wegen der Beschädigung (der Baum). Da ist das Thema Bußgeld ja schonmal erledigt, besten Dank, das einzig schwammige ist nur weiterhin das Thema Kosten des Vefahrens.

(Konnte das zitierte nicht nochmals zitieren...deshalb so eingefügt, und komischerweise bekomme ich gerade die Fett Formatierung nicht raus.)
 
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Wie sich "Kosten des Verfahrens" zusammensetzen hab ich dir doch gesagt. Glaubst du die schenken dir das Porto und den Arbeitsaufwand, der denen durch deinen Unfall entstanden ist ? Das stellen die dir in Rechnung.

Kosten für das Verfahren sind alle Kosten die durch den Unfall entstanden sind aber nicht direkt mit der eigentlichen Sache (Unfall) etwas zu tun haben.

Die 35€ sind allein für das Vergehen.

Die meisten Ämter rechnen aber bei "Kosten des Verfahrens" nicht alles selber aus, denn das wäre nen ziemlicher Aufwand. Stromkosten für Rechner und Drucker, Papierkosten, Kosten für Porto, Arbeitskosten.... etc. und noch viel mehr. Um zu verhindern, das jemand mit ner Stopuhr nebendran sitzt und genau zählt wie lange die Schreibkraft braucht um das Bußgeldschreiben aufzusetzen oder um nicht den Stromzähler ablesen zu müssen werden da Pauschalbeträge angesetzt. Mindestens einmal im Jahr setzt sich dann jemand hin und rechnet alles genau aus und wie viel das so im Schnitt kostet. Da werden dann die realen kosten mit den geleisteten kosten verglichen und entsprechend angepasst. Und genau diese Pauschalbeträge wendet man dann bei den Bußgeldbescheiden an, weil es einfach Zeit spart und auch wieder Kosten!

Nun verständlicher ?

Ansonsten ruf halt bei dem Amt an und erkundige dich was das für Kosten genau sind !Die werden dir aber auch nichts anderes erzählen, ausser das die dir vermutlich ganz genau sagen können in welchem Buch diese Kosten stehen !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie sich "Kosten des Verfahrens" zusammensetzen hab ich dir doch gesagt. Glaubst du die schenken dir das Porto und den Arbeitsaufwand, der denen durch deinen Unfall entstanden ist ? Das stellen die dir in Rechnung.

Kosten für das Verfahren sind alle Kosten die durch den Unfall entstanden sind aber nicht direkt mit der eigentlichen Sache (Unfall) etwas zu tun haben.

Die 35€ sind allein für das Vergehen.

Die meisten Ämter rechnen aber bei "Kosten des Verfahrens" nicht alles selber aus, denn das wäre nen ziemlicher Aufwand. Stromkosten für Rechner und Drucker, Papierkosten, Kosten für Porto, Arbeitskosten.... etc. und noch viel mehr. Um zu verhindern, das jemand mit ner Stopuhr nebendran sitzt und genau zählt wie lange die Schreibkraft braucht um das Bußgeldschreiben aufzusetzen oder um nicht den Stromzähler ablesen zu müssen werden da Pauschalbeträge angesetzt. Mindestens einmal im Jahr setzt sich dann jemand hin und rechnet alles genau aus und wie viel das so im Schnitt kostet. Da werden dann die realen kosten mit den geleisteten kosten verglichen und entsprechend angepasst. Und genau diese Pauschalbeträge wendet man dann bei den Bußgeldbescheiden an, weil es einfach Zeit spart und auch wieder Kosten!

Nun verständlicher ?

Ansonsten ruf halt bei dem Amt an und erkundige dich was das für Kosten genau sind !Die werden dir aber auch nichts anderes erzählen, ausser das die dir vermutlich ganz genau sagen können in welchem Buch diese Kosten stehen !


In deinem anderen Post hast du von festgesetzten Kosten geschrieben dies war aber nicht auf die Kosten des Verfahrens bezogen oder ich habe es nicht so wie du es meintes herausgelesen.
Besten Dank jedoch auch für deine Antwort. Denn nun habe ich eigentlich alle gewünschten Informationen und dies sogar in einem Spam- und Flamefreien Thread :-)

Wünsche euch allen noch ein schönes Wochenende.
 
Sie haben dir eigentlich sehr genau gesagt, wieso du ein Bussgeld bekommen hast. Du bist nicht den Witterungsverhältnissen angepasst gefahren. Du hast selber gesagt, dass du ins Schleudern gekommen bist wegen der Nässe. Selbstunfall bedeutet nun mal, dass dein Fahrverhalten unangepasst gewesen ist, währe es das gewesen hätte es kein Unfall gegeben. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist einen Maximallimite bei normalen Witterungsverältnissen. Sobald du einen Unfall machst und du an der Maximallimite gefahren bist, wird dir dies automatisch vorgeworfen. Die weitere Arguentation, wieso das Bussgeld nötig ist, wird dann sein, dass der Baum auch ein Mensch hätte sein können und du somit fremdgefährdend gefahren bist. Dadurch dass du einen Selbstunfall gebaut hast, kannst du einen Einspruch zu 100% vergessen. Du kannst von Glück sagen, dass du nicht mehr aufgebrummt bekommen hast.

mfg Kurator
 
Er kann von Glück reden, das er noch lebt. Wenn er sagt das er bewusstlos + Totalschaden war muss es ja schon was heftiger gewesen sein.
Ich würde mir dann nicht wegen 58€ nen Kopf machen, sondern froh sein das ich es überlebt habe und meine Lehren draus ziehen !
 
Er kann von Glück reden, das er noch lebt. Wenn er sagt das er bewusstlos + Totalschaden war muss es ja schon was heftiger gewesen sein.
Ich würde mir dann nicht wegen 58€ nen Kopf machen, sondern froh sein das ich es überlebt habe und meine Lehren draus ziehen !

Glaub mir darüber bin ich auch froh und das nicht zu knapp, diesen Thread habe ich nur erstellt weil ich das Prinzip vom Bußgeld verstehen wollte.
 
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