Char Transfer - Neuer Account

Lucid

Rare-Mob
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Hallo zusammen, seit geraumer zeit intressiere ich mich für dieses thema. da meine verlobte nun auch gerne "endlich" ihren eigenen account hätte, möchte ich nun wissen, ob es möglich ist, ihren Char - eine lvl 72 schurkin - mitsammt der erbstücken meines accounts auf den neuen account zu transferieren, welcher ebenfalls unter meinem bnet acc laufen wird.

zusammenfassend die frage:
werden die erbstücke wie schultern, brustplatte sowie waffen bei einem char transfer auf einem neuen acc mit transferiert? (server bleibt gleich)

mfg Lucid
 
hi ein Klares NEIN geht nicht habe es vor ca 6 woche ahnliches gemacht und es geht nicht leider
smile.gif
daher tipp lvl auf 80 und dann trans Gruss
 
ja, es reicht aber glaube wenn die besitzernamen identisch sind, ohne dabei unter dem gleichen bnet acc zu laufen.

hi ein Klares NEIN geht nicht habe es vor ca 6 woche ahnliches gemacht und es geht nicht leider
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daher tipp lvl auf 80 und dann trans Gruss


bei mir gings ohne probleme mit nen paar lvl 60 chars :/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ihr macht, nennt man Accountsharing und ist extremst verboten.
Zu deiner Frage, ja funktioniert, aber wenn deine Freundin wieder zockt ist es eigentlich wieder nicht erlaubt, aber wenn du nix blizzard verplapperst dann sollte es eigtl keine probs geben^^
 
ich weiss dass char transfer auf nen anderen account funktioniert.
(und ja ich weiss dass es acc sharing ist, aber soll blizz mal rausfinden, wir sitzen in der gleichen wohnung, am gleichen rechner - dementsprechend gleiche ip....)

die frage ist wirklich eher - werden bei einem chartransfer die erbstücke auf den neuen acc meiner verlobten mittransferiert^^.
 
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Es gibt eigentlich keinen Grund warum es nicht funktionieren sollte, von Server auf nen anderen geht es zB warum sollte das dann nicht klappen?
Es wird ja als Normales Equip behandelt beim Transfer
 
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Was ihr macht, nennt man Accountsharing und ist extremst verboten.
Zu deiner Frage, ja funktioniert, aber wenn deine Freundin wieder zockt ist es eigentlich wieder nicht erlaubt, aber wenn du nix blizzard verplapperst dann sollte es eigtl keine probs geben^^

Nein, die Ehefrau(verlobte impliziert, dass sie demnächst heiraten) und ein Kind darf den Account des Besitzers benutzten.
 
Nein, die Ehefrau(verlobte impliziert, dass sie demnächst heiraten) und ein Kind darf den Account des Besitzers benutzten.

Nicht...Es steht in den AGB das man nur selber seinen Acc benutzten darf oder man kann als Elternteil seinem Kind einen Acc machen, wenn es nicht in der Lage ist, dies selber zu tun.
Letztens erst nachgelesen :3
 
also grundsätzlich gehen die erbstücke mit - wenn der account auf deinem b-net acc läuft hat er somit den selben namen und es sollte gehen. =)
 
Sobald der zweite Account dann vorhanden ist, dürft ihr auch mit beiden "WoW-Accounts" auf einem Battlenet Account online gehen, das ist kein Problem und durchweg legal
wink.gif
 
also grundsätzlich gehen die erbstücke mit - wenn der account auf deinem b-net acc läuft hat er somit den selben namen und es sollte gehen. =)

geht auch ohne das es der gleiche bnet Acc ist, muss nur der gleiche Name sein, Nachname sollte reichen und der wird ja bald auch gleich sein
tongue.gif
 
Was ihr macht, nennt man Accountsharing und ist extremst verboten.
Zu deiner Frage, ja funktioniert, aber wenn deine Freundin wieder zockt ist es eigentlich wieder nicht erlaubt, aber wenn du nix blizzard verplapperst dann sollte es eigtl keine probs geben^^

Kommt drauf an. Wenn ihr heiraten solltet. Dann isses erlaubt.
Aber ich glaub Blizzard wird das auch tolerieren, da sie ja eine Beziehung führen.
Ich würds zumindest als Blizzard-Mitarbeiter machen
biggrin.gif
 
Nein, die Ehefrau(verlobte impliziert, dass sie demnächst heiraten) und ein Kind darf den Account des Besitzers benutzten.
Nein, dies ist schon ein Regelverstoss !
Klarstellung bezüglich "Account sharing“
  • Ihr dürft niemals und unter keinen Umständen einer anderen Person Zugang zu eurem Account gewähren. Hierbei ist es vollkommen irrelevant, ob es sich um ein Familienmitglied handelt oder ihr, aus welchen Gründen auch immer, überhaupt nicht mehr spielen könnt.
    Bedenkt bitte, dass dies nicht gilt, wenn ihr einen Account für einen Minderjährigen erstellt habt. In diesem Fall dürft ihr beide auf dem Account spielen.
http://forums.wow-europe.com/thread.html?topicId=4754117961&sid=3

Klarstellung: wenn es mal zum Streit kommt, hat der andere auch die daten zum Account und kann alle Chars löschen und andere Sachen, die auch zum Accountbann führen können.

Und der Battle.Net Account soll nur Accounts eines Besitzers haben, es gibt keine FamilienAccounts, dies steht auch extra in den Regeln für den Battle.Netaccount.

In einen Fall im GM-Forenteil gab es mal den Fall, wo der Ex-Mann den Account der Ex-Frau sich gekrallt hat, weil der Account von Anfang an auf seinen Namen lief - oder gab auch mal den Fall wo laut TE das gemeinsame Kind den Account abgenommen kriegte ...

Fazit: ein Account hat bis auf die minderjährigen Kinder nur einen Eigentümer. Ansonsten kommt es zu schnell zu Problemen, auch wenn ihr sie euch wegdenkt oder als unbedeutend darstellt. Aber wenn Blizzard es mit kriegt, dann müssen sie mit Verwarnungen, Untersuchungen bis zu Accountbanns reagieren. Und gerade in Zeiten der Real-ID dürft ihr nochmal genauer überlegen, ob dort auf ewig ein fremder Name stehen soll.
 
Also ich z.B. teile meinen Accaunt mit meinem Bruder, spielen allerdings von verschieden IP's aus...ist das nun verboten? Aber wieso denn? Wenn sie dann ja verbieten und jeden bannen der Acc. teilen macht, würden sie einige Accaunts verlieren...oder nicht?

Mfg Jariel
 
Also ich z.B. teile meinen Accaunt mit meinem Bruder, spielen allerdings von verschieden IP's aus...ist das nun verboten? Aber wieso denn? Wenn sie dann ja verbieten und jeden bannen der Acc. teilen macht, würden sie einige Accaunts verlieren...oder nicht?

Mfg Jariel
Jariel, es geht hier nicht um den Gewinn der Accountgebühren, sondern auch um all die Probleme die durch Accountsharing auftreten können, die den eigentlichen Besitzer und auch andere Mitspieler betreffen können, die zusätzliche Arbeit für die GMs und andere Supportmitarbeiter bedeuten können.

Accountsharing kann dies bedeuten:
Person B löscht Chars /verschenkt Items
Person B lässt seltene Pets des Jägers frei
Berson B spammt Beleidigungen in den Chat
Person B installiert genüsslich einen Farmbot auf den Account und nutzt ihn eine Zeitlang
Person B betrügt andere Spieler um die Mats für Craftbares ...

Unterschätzt niemals Accountsharing !
 
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Ehm wir sind Brüder,

- löschen nicht dem anderen seine Chars...oder verschenken seine Items
- haben keinen Hunter
biggrin.gif

- naja.../2 Flamer haben eh 0 Niveau
- haben auch keinen Farmbot...
- machen wir au net...

Wir spielen zusammen um uns gut zu unterstützen! Jeder hat einen 80 die Berufe haben, so ergänzen wir uns haben eigene GB zusammen etc...

Mfg Jariel
 
Ehm wir sind Brüder,

- löschen nicht dem anderen seine Chars...oder verschenken seine Items
- haben keinen Hunter
biggrin.gif

- naja.../2 Flamer haben eh 0 Niveau
- haben auch keinen Farmbot...
- machen wir au net...

Wir spielen zusammen um uns gut zu unterstützen! Jeder hat einen 80 die Berufe haben, so ergänzen wir uns haben eigene GB zusammen etc...

Mfg Jariel

es geht einfach darum, dass wenn es verboten ist, blizzard sich auch nicht drum kümmern muss wenn mal was passiert. wenn jetzt z.b. dein bruder alle deine chars löscht und blizzard steckt das ihr accountsharing betrieben habt, dann sind die chars und der account weg und da kann man dann nix mehr machen. so spart sich blizzard einfach nen haufen arbeit.
 
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