Figetftw!
Welt-Boss
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Sei nicht dumm, mach dich schlau. EG-Verordnung Rom I (wurde hier im Thread bereits erwähnt) regelt solche Fälle. Es liegt einfach bei solchen Verträgen das deutsche Gesetz zugrunde.
Haben die Parteien für Kaufverträge über bewegliche Sachen, Dienstleistungs-, Franchise- oder Vertriebsverträge keine Rechtswahl getroffen, bestimmt sich das anzuwendende Recht nach dem Aufenthaltsorts der Partei, die bei der Vertragserfüllung die hauptsächliche Leistung erbringt.
Quelle: http://europa.eu/leg...s/jl0006_de.htm, 11.01.2012, 10:36 Uhr
Die Frage ist jetzt ob die "hauptsächliche Leistung" der Spieler durch das bezahlen tätigt oder Blizzard mit der erbrachten Leistung des Mounts ,des garantierten Beta- und D3-Zugangs + 12 Monate Spielzeit.
Ich persönlich glaube letzteres
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