Wollt ihr mich gerade foppen?
Eine Werbung ist doch nicht Rechtsverbindlich. In deiner Werbung darfst du nackte Frauen verschenken (was sie auch machen, zumindest im Unterbewussten), was zählt ist der von dir unterzeichnete Vertrag und der ist eindeutig in dieser Beziehung.
Und zu dem Thema rum heulen, nun ja, wenn jemand Recht hat zieht er vor Gericht, wenn jemand in einem offenen Forum Beschuldigungen und Beschwerden ausstößt, so kann man in der Regel davon ausgehen das diese Person weiß, das sie kein recht hat, aber ihrem Unmut freien lauf lassen möchte.
@Aufgeraucht
Erstmal muss ich dir sagen das ich deine Avatar-Bilder immer sehr unterhaltsam finde, aber zum Thema.
Welch eklatanter Faux Pas, hatte alle AGB's geöffnet und der Mensch irrt solange er wandelt. Selbstverständlich möchte ich dir die richtige Passage aufzeigen.
Ich hatte das ganze auch ein bisschen zu sehr vereinfacht, da ich nicht immer die Zeit habe alles detailliert aufzuführen.
Das du laut Vertrag kein Recht hast, von Anfang an dabei zu sein, geht aus den momentanen AGB's, indirekt hervor, da dir dort dieses Recht nicht eingeräumt wir. Das zeige ich allerdings erst später auf.
Den auf das von mir Angesprochene Recht von Blizzard, triffst du in den Nutzungsbedingungen.
Die Nutzungsbedingungen klären wer zum Zugriff berechtigt ist. Dies gilt für das gesamte Battle-Net(->WOW -> Jahrespass), und hat daher Gültigkeit für alle untergeordneten Verträge.
Hier habe ich dir etwas weiter unten, den Absatz reinkopiert, der Blizzard berechtigt, jederzeit Änderungen an deinem Vertrag bezüglich des Zuganges vor zu nehmen.
Sprich selbst wenn du berechtigt wärest, könnte Blizzard dir den Zugriff verweigern.
Der von mir vorher gepostete Beitrag enthielt den selben Passus, aus sicht des Zahlungsverkehres.
Hier die Passage aus den Nutzungsbedingungen:
XII. Unsere Verwaltung von World of Warcraft; Änderungen dieser Nutzungsbedingungen.
Blizzard Entertainment behält sich das Recht vor, sämtliche in dieser Vereinbarung enthaltenen Regeln und Bedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern, zu modifizieren, zu erweitern, auszutauschen oder zu löschen. Falls zur Verbesserung des Spielerlebnisses, zum Schutz der Spieler gegen Betrüger erforderlich oder nützlich oder für den Fall, dass Blizzard Entertainment neue Services bereitstellt, behält sich Blizzard Entertainment das Recht vor, Zugangsmethoden, die Verfügbarkeit jeglicher World of Warcraft-Features, Bereitstellungszeiten, Inhalt, Daten, Software oder Ausstattung, die benötigt wird, um World of Warcraft zu nutzen, die Höhe von Gebühren oder Kosten für World of Warcraft oder die Grundlage zu ihrer Festlegung und die Einführung neuer Gebühren oder Kosten für World of Warcraft zu ändern oder zu modifizieren. Solche Änderungen werden nach vorheriger Benachrichtigung, wie im Folgenden ausgeführt, wirksam: Blizzard Entertainment wird jede World of Warcraft betreffende Änderung sowie die neueste Fassung der Nutzungsbestimmungen auf der World of Warcraft-Webseite bekannt geben und kann nach eigenem Ermessen auch jedes andere Mittel zur Benachrichtigung wählen, einschließlich E-Mail, den Postweg, Pop-Up-Screens oder spielinterne Benachrichtigungen. Falls Sie mit zukünftigen Änderungen zu dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind oder infolge dieser die Vereinbarung nicht weiter erfüllen möchten, können Sie die Benutzung Ihres World of Warcraft-Accounts beenden und diese Vereinbarung gemäß Artikel XVII.1 kündigen. Jegliche weitere Nutzung von World of Warcraft durch Sie nach Ablauf eines (1) Monats nach der Mitteilung, gilt als Annahme sämtlicher dieser Änderungen Ihrerseits. Mit der Mitteilung wird Blizzard Entertainment Sie daran erinnern, dass jegliche weitere Nutzung nach Ablauf eines (1) Monats nach der Mitteilung die Annahme sämtlicher Änderungen Ihrerseits bedeutet. Die geänderte Fassung der Vereinbarung tritt zu Beginn des zweiten Monats nach Bekanntgabe der Änderung in Kraft, es sei denn, Blizzard Entertainment hat zu diesem Zeitpunkt eine Kündigungsmitteilung von Ihnen erhalten. Unter den Voraussetzungen dieses Artikels XII, behält sich Blizzard Entertainment das Recht vor, jederzeit sämtliche Aspekte von World of Warcraft zu ändern, zu modifizieren, auszusetzen oder aufzuheben oder bestimmte Features einzuschränken oder Ihren Zugang zu World of Warcraft teilweise oder insgesamt zu beschränken.
Da es "zur Verbesserung des Spielerlebnisses" dienlich ist, nicht allen Spielern gleichzeitig den Beta-Zugriff zu gestatten, sind Änderungen (sofern sie notwendig gewesen sind) der Bedingungen zulässig.
In den Jahrespassbestimmungen wird es nicht nochmals aufgeführt das sich etwas ändern kann, allerdings ist dem Vertrag (in form der AGB's)nie vom Start die rede.
Hier die Passage aus dem Jahrespass-AGB:
Sofern Sie die in diesem Dokument genannten Anforderungen erfüllen, wird Blizzard Entertainment: (i) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von World of Warcraft Patch 4.3.0 auf den öffentlichen europäischen World of Warcraft-Servern ein „Tyraels Streitross“-Reittier zu Ihrem Account hinzufügen, (ii) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von Diablo III im Land Ihres Wohnsitzes eine Einzelhandelslizenz für die Standardedition von Diablo III zu Ihrem Account hinzufügen, einen Link zur Verfügung stellen über den Sie eine Standardedition von Diablo III herunterladen können, und (iii) den Account berechtigen, automatisch eine Einladung zum Betatest der kommenden Erweiterung von World of Warcraft zu erhalten. Beachten Sie, dass die Ihrem Account hinzugefügte Diablo III-Lizenz an die regionale World of Warcraft-Lizenz gekoppelt ist, mit der Sie an dieser Aktion teilnehmen.
Keine Angaben das es zum Start der Beta möglich ist.
Ich hoffe ich konnte das ganze ein wenig übersichtlicher darstellen, als in meinem vorherigen Post.
Es wäre übrigens sehr nett wenn diejenigen, die eine Version der AGB's besitzen, die den Passus des Beta-Starts enthalten, diesen mal Posten könnten.