Kündigt sich bei einem Bann das Jahresabo?

Jahresabo weiterbezahlen bei Bann

  • JA

    Stimmen: 23 42,6%
  • Nein

    Stimmen: 31 57,4%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    54
Eyora, wir könnten wahrscheinlich noch ein ganzes Weilchen darüber diskutieren. Solange nicht Jahrespassbesitzer bereits Erfahrung mit der Einstellung der Zahlung gemacht haben oder Blizzard sich dazu explizit äußert, bleibt es wohl (für mich) im spekulativen Bereich.
Vielleicht ist auch alles ganz einfach: der Jahrespass gilt als nicht kündbar - Abos aber sind kündbar (zum Ende der Abo-Periode), in Ausnahmefällen (Knast, Zahlungsunfähigkeit etc) auch sofort kündbar. Wird nun nicht der Jahrespass, sondern das kündbare Abo gekündigt, dann .... hmm
Spekulationen.

"Hierfür keine weiteren Kosten zu erheben, würde ich als Kulanz auffassen" .. auf was beziehst du das? Also das "hierfür". (Habs jetzt wirklich nicht verstanden).

Aber egal, ob die (unzufriedenen) Jahrespassbesitzer ausgewrungen werden wie ein nasses Handtuch oder letztlich doch mit einem Blinzeln aus dem Vertrag kommen - was mich erstaunt, ist die (zumindest empfundene) Vielzahl von Leuten, die sich so ein Pass geholt hat und schon wenige Tage danach krampfhaft den Weg raus suchte.
Und ich las von noch niemanden 'he, da war ich etwas voreilig. hab mich verlocken lassen'. Stattdessen wird geschimpft und gemeckert, wie blöd Blizz doch ist, Gammelcontent, drölf Jahre bis zum nächsten Addon, alles so low. Genau wie auch schon vor fünf Jahren in Foren rumgetrollt wurde.

Viel Spaß allen zufriedenen Jahrespassbesitzern(!) und 'was-fürs-Leben-gelernt' an alle, die zu kurzsichtig beim Abschluss waren.

PS kaepteniglo: bist mir noch einen konkreten Verweis auf einen Telefonvertrag schuldig. Einfach in den Raum werfen gilt nicht. Sei so nett, sonst bleib ich kleiner Quengler möglicherweise ewig auf dem falschen Dampfer. Bin ja lernwillig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre wie bei einem Telefon-Vertrag, wenn du nicht zahlst, wird das Telefon abgestellt, aber die Monatsgebüren zahlst du weiterhin.
Zeige mir bitte einen Telefonvertrag, der eine solche Regelung enthält. Ich kenne keinen.
Das mag evtl. in keinem Vertrag stehen.
Doch gewissen freien Handlungsspielraum scheint jeder zu haben, wie Du z.B. bei meinem Erlebnis sehen kannst.

Ich selber habe das vor Jahren bei Vodafone mit meinem Handyvertrag erlebt.
Damals kam ich unverschuldet (Arbeitgeber bezahlte mir den Lohn nicht) in Zahlungsschwierigkeiten.
Sofort (also vor Zahlungsunfähigkeit) versuchte ich schon, mit Vodafone eine Lösung zu finden - ohne Ergebnis.
Erst war das Handy einseitig gesperrt, dann komplett.
Als ich nach 1 Monat komplett nachbezahlt hatte, wollte Vodafone alles wieder freischalten.
Ein ganzer langer Monat verging - nix passierte.
Dann ... dann kam unerwartet die Kündigung ihrerseits, zudem mit der Forderung, die Gebühren des ganzen noch folgenden Jahres zu zahlen.



Nachdem ich mit Anwalt drohte, wurde nix mehr von ihnen gehört & gelesen.
Seitdem ist Vodafone für mich auch gestorben.

Wenn davor schon eine bestimmte Anzahl an verstößen vorlag bannt Blizzard auch bei kleinen Vergehen.
Das stimmt und sollte jedem bewußt sein.
Manchmal reicht sogar nur eine Kleinigkeit - die Entscheidungsfreiheit obliegt nunmal Blizzard.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ... dann kam unerwartet die Kündigung ihrerseits, zudem mit der Forderung, die Gebühren des ganzen noch folgenden Jahres zu zahlen.

Nachdem ich mit Anwalt drohte, wurde nix mehr von ihnen gehört & gelesen.

Naja, war für Vodafone auch keine Vertragsgrundlage mehr da, weitere Grundgebühren einzutreiben, ausser die, die bis Vertragsschluss angefallen waren. Für was in aller Welt sollst du ohne Vertrag auch zahlen, ausser eben "Altlasten"?

Eher ein schlechter Abzockversuch, als Verhandlungsspielraum in einem Vertrag.

Beispiel, das ohne Gezerge abgewickelt wurde:

Ich hatte ein Extra-Paket bei meinem Kabelanbieter. Im Sommer 2010 die Erkenntnis, dass ich das Interesse daran verloren habe. Extra-Paket zum Ende 2010 gekündigt.
Im Herbst zog ich um, der Kabelanbieter war dort aber gar nicht verfügbar. Also ausserordentliches Kündigungsrecht in Anspruch genommen, für Digital-TV und das Extra-Paket. Ich wars innerhalb einer Woche "mit freundlichen Grüßen" los. Keine Leistungsbereitstellung auf der einen Seite, keine Gebühren auf der anderen Seite.

Ebenso mit Blizzard, keine Leistung (egal, ob 'kann nicht' oder nach Hausregeln 'will nicht wegen Bann') auf der einen Seite, also keine Gebühren auf der anderen.
Ich bleib dabei - bis mir das Gegenteil gezeigt wird - wo keine Leistung, da keine Gegenleistung. Ausgenommen vertragliche "Altlasten", Entschädigungen usw. Und schon gar nicht nach Vertragsende.

Nur Vater Staat darf von mir verlangen, wozu ich mich nicht verpflichtet habe.. zum Beispiel Steuern eintreiben. Ja oder wegen Verbreitung groben Unfugs hinter Gittern wandern
 
Zuletzt bearbeitet:
Für eine juristische Problemstellung eine Abstimmung, ein lustiger Weg.

Sollten wir in Zukunft auch für andere Bereiche des täglichen Lebens machen. "Ich hab so ein Brennen beim Wasserlassen und es tropft gelber Eiter aus meiner Nudel achja ich huste auch immer wenn ich auf dem linken Bein hüpfe" welche Krankheit ist das und wie behandel ich das?
... Wäre doch nen Anfang.

Spontan fielen mir noch weitere Möglichkeiten ein ... aber ich geh jetzt pennen.

@ aufgeraucht:
Zitat" Ebenso mit Blizzard, keine Leistung (egal, ob 'kann nicht' oder nach Hausregeln 'will nicht wegen Bann') auf der einen Seite, also keine Gebühren auf der anderen.
Ich bleib dabei - bis mir das Gegenteil gezeigt wird - wo keine Leistung, da keine Gegenleistung. Ausgenommen vertragliche "Altlasten", Entschädigungen usw. Und schon gar nicht nach Vertragsende."

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Gegenseitige Verträge und Leistungsstörungen ... ein nicht ganz so einfaches Thema ... Einfach ausgedrückt, grundsätzlich ist zu schauen, in wessen "Verantwortungsbereich" die Störung fällt. Beispiel .. Du least ein Auto, hast einen Unfall und kannst infolge dessen den Wagen nicht benutzen, sagen wir 3 Monate, weil Du dich mit Versicherungen, Unfallgegner etc herrumschlagen musst. Nach Deiner Theorie müsstest Du die monatliche Leasingrate für das Auto nicht mehr bezahlen, dem ist aber nicht so ... und gerade bei Zahlungsrückständen können Dir Dinge, welche Du gemietet hast, problemlos in der Nutzung (temporär) entzogen werden ohne dass der Vermieter seinen Anspruch auf die Miete verliert. Nicht jeder Vermieter kündigt gleich einen Vertrag wegen Zahlungsrückständen.
Bezogen auf das Spiel ist ein Perma-Bann sicherlich als ausserordendliche Kündigung zu werten, was eine Weiterzahlung einer monatlichen Nutzungsgebühr eher hindert, nicht desto trotz könnte ein Schadensersatz in Höhe des finanziellen Ausfalls durch Blizz Dich in die Lage versetzen, das Geld trotzdem zahlen zu müssen, ohne dass Du noch etwas nutzen kannst ... eine sicher denkbare Alternative.

Das Motto "ich verhalte mich stark vertragswidrig , um aus einem eigentlich nicht kündbaren Zeitvertrag rauszukommen, funktioniert rechtlich nicht.
In der Praxis scheinbar schon , denn "wo kein Kläger, da kein Richter" ... Blizz wohl der Sache nach einem Bann nicht mehr nachgeht, was nicht heisst, dass sie das Recht nicht hätten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man liest ja immer mehr von Botusing und Accountbann, jüngst erst der AH Millionär der 8.500.000 gescheffelt hat.
Mal ne ernsthafte Frage dazu: "Wenn ich von Blizzard eine Accountbann kasiere muss ich dann mein Jahresabo weiterbezahlen?"
Böse Zungen behaupten wenn ich ein Bann kasiere bin ich raus aus den Jahresabo ;-)


Also zunächst bist du dann raus bei einem Bann, aber Blizzard ist nicht verpflichtet dir anteilig das Geld zurücjk zuerstatten für die Monate die doch noch verspielt hast. Da du derjenige wärst der Vertragsbruch geleistest hast, ist der andere Vertragspartner (Blizzard) berechtigt für den vertraglich abgeschlossenen Zeitrahmen dennoch das Geld einzubehalten oder zu fordern, da sie durch rechtliches zuwiderhandeln deinerseits einen finanziellen Schaden erleiden (würden : wenn sie dir das geld anteilig zurückgeben würden)
 
Wie in meinen Zitaten der AGB's schließt Blizzard das Rückzahlungen von bereits geleisteten Entgelten aus.

Es war die Frage nach der Berechtigung von Telefonanbieter, weiter monatliche Gebühren zu berechnen obwohl der Anschluss gesperrt ist. Ich hab den betreffenden Passus mal bei Unitymedia rausgesucht, er befindet sich allerdings in allen AGB's, in dieser Branche.

Auszug aus den ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Mobilfunkdienste
Unitymedia NRW GmbH, Aachener Straße 746–750, 50933 Köln (im Folgenden „Unitymedia“)
10 Verzug
10.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Unitymedia berechtigt, anstatt der anfallenden Verzugszinsen sowie des
Verzugsschadens (z.B. eventuelle Inkassogebühren) eine pauschale Mahngebühr in Höhe von bis zu 15,– € je
Mahnschreiben zu erheben. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Unitymedia tatsächlich
ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen
Zahlungsverzugs bleibt unberührt.
10.2 Unitymedia ist von der Leistungspflicht befreit, wenn der Kunde eine von Unitymedia gemäß dieser AGB
verlangte Sicherheitsleistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt oder für die Erbringung der Leistung wesentliche
Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

Wichtig ist hierbei der Punkt 10.2, der Vertrag ist nicht gekündigt, läuft also weiterhin, mit den anfallenden monatlichen Kosten.
Der Anbieter ist allerdings von seiner Leistungspflicht befreit. Bedeutet, auch wenn er keine Leistung bringt, was durch Sperrung des Anschlusses geschieht, sind die anfallenden Kosten (z.B. Mahngebühren und monatliche Gebühren) weiterhin zu bezahlen.
Denn der Vertrag wird nicht gekündigt und der Vertragsnehmer nicht von seinen Pflichten entbunden.
Ohja, falls jemand darüber stolpert die im Passus angesprochene "verlangte Sicherheitsleistung" ist das bezahlen der Rechnung.

Es ist in der Praxis üblich und könnte auch von Blizzard wahrgenommen werden, was sie freundlicher weise nicht machen.

Was deinen Umzug betrifft war das ebenfalls sehr freundlich von deinem Anbieter. Meine Schwester darf momentan für einen Fernsehanschluss zweimal Gebühren bezahlen, weil sie und ihr Freund zusammengezogen sind, und beiden digitales Fernsehn hatten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wichtig ist hierbei der Punkt 10.2, der Vertrag ist nicht gekündigt, läuft also weiterhin, mit den anfallenden monatlichen Kosten.


Was deinen Umzug betrifft war das ebenfalls sehr freundlich von deinem Anbieter. Meine Schwester darf momentan für einen Fernsehanschluss zweimal Gebühren bezahlen, weil sie und ihr Freund zusammengezogen sind, und beiden digitales Fernsehn hatten.

Na da haben wir den springenden Punkt - der Vertrag ist nicht gekündigt. Anders als beim permanenten Bann - denn hier erfolgt zeitgleich eine sofortige fristlose Kündigung.

Was den Kabelvertrag anbetrifft, war auch hier nicht Freundlichkeit ausschlaggebend, sondern der Vertrag selbst. Und der sah ein ausserordentliches Kündigungsrecht vor, wenn ein Anschluss am neuen Wohnort technisch nicht möglich ist.

Bei deiner Schwester war das nun offenbar nicht der Fall. Der Anbieter ist weiterhin in der Lage, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen, also will er auch entsprechendes Geld dafür sehen. Das ist höchst unerfreulich, aber (leider) offenbar rechtens.
Ich hatte mal zwei Hausratversicherungen gleichzeitig. Die erste nach einer WG-Auflösung in die neue Wohnung 'mitgenommen', die zweite in geistiger Umnachtung neu abgeschlossen. Meine Versicherungsvertreterin hat mich da rausholen können. Da gab es irgendein 'älteres Recht', also nicht im Sinne von 'damals zu Kaisers Zeiten', sondern der ältere Vertrag blieb bestehen, der neue wurde vor Ablauf erfolgreich gekündigt.
Dieses Recht scheint bei Kabelverträgen leider nicht zu bestehen, liegt vielleicht auch an den unterschiedlichen Vertragspartnern (deine Schwester/ihr Freund). Zeit für eine Anpassung, da ja schon technisch in den seltensten Fällen zwei Anschlüsse realisierbar sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was den Perma-Bann betrifft habe ich dir schon vorher recht gegeben, als du auf die AGB's verwiesen hattest.

Es wurde nur nach der bestimmung gefragt, nachder ein Telefon-vertrag weiterlaufen kann, obwohl der Anschluss gesperrt wird.

Und ich finde das Freundlichkeit damit beginnt eine Einschränkung nicht erst in den vertrag aufzunehmen, als nur später darauf zu verzichten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
interessantes thema, folgendes war passiert im nov kamm es bei mir zu einer rücklastschrift, ich wollte sie erneut ausgleichen per lastshrift was abgelehnt wurde, danach wurde ich krank, krankenhaus und reha und konnte mich erst heute wieder drum kümmern, Lastschrift wurde wieder freigeschaltet, nun meine frage, laut damailger support ankündig wurde der jahespass natürlich de aktiviert das war die aussage per ticket sys im forum, laut meiner account verwaltung ist es aber noch aktiv, so nun steht da einzug der xx.xx nov und einzug für diesen monat soweit so gut, was ist aber mit dem dez,jan,feb oder wird mir das hinten rangelegt?
 
@ aufgeraucht

was Du irgendwie nicht verstehen kannst oder willst, dass die Kündigung eines Vertrages, auch nicht die außerordenliche (so heisst sie korrekter Weise), nicht das Ende von Rechten und Pflichten ist.

Um ausserordentlich kündigen zu können, bedarf es eines wichtigen Grundes und der Verursacher des Grundes ist nicht einfach so aus dem Schneider. Google doch einfach mal "Schadensersatz" "ausserordentliche Kündigung" und "Zeitvertrag" oder "befristeter Vertrag" ... dann sollte es vllt. klarer werden.
 
Lies deine PMs, wenn ich mich darin nicht verständlich machen konnte, dann auch hier nicht.
 
Dämliche Umfrage, da fehlt eine Antwortmöglichkeit "Keine Ahnung"
 
wenn du nicht zahlst, [...] zahlst du weiterhin.
Ja, das macht Sinn ...

Hmm, ich will eigentlich auch den Jahrespass kündigen, aber geht nicht ... Nicht mal um einen Tag verkürzen geht, ich muss nämlich wegen dieses einen Tages einen ganzen Monat zahlen ...
 
Ja, macht es, in der Tat.
Ich habe dabei einen Komplexen Zusammenhang in einen einfachen Satz zusammengezogen.
In einer Ausführichen Version würde dies so klingen:

Wenn man seine Zahlungen ("nicht Zahlt") einstellt, wir Aufgrund der Zahlungverweigerung der entsprechende Anschluss gesperrt, um zu vermeiden, das weitere Leistungen abgefordert werden, deren finanzielle Entschädigung nicht gegeben ist.
Trotz der verweigerung weiterer Leistungen, bleibt der Vertrag als solches bestehen, wodurch in den jeweils vereinbarten Intervallen Gebüren und Mahnkosten enstehen. Diese Kosten sind weiterhin zu entrichten ("Zahlen") .
Wann diese Entschädigung zeitlich geschieht ist hierbei irrelevant. Wichtig ist nur das "gezahlt" werden muss. Ob durch Mahnverfahren, Inkassobüro, Gerichtsvollzieher, Gerichtsverfahren oder den entgültig folgenden Freiheitsentzug, spielt keine Rolle, nur das gezahlt wird.

In dem Satz, der von die Zitiert wurde habe ich folglich das selbe Wort für zwei verschiedene Bedeutungen benutzt, einmal für den Leistungsaustausch durch landesübliche Währung (Zahlen mit Geld), sowie für das aufkommen gemeinschaftlicher Verpflichtungen (Zahlen als Entschädigung jeglicher Art).

Ich hätte mich allerdings korrekter ausdrücken müssen da hast du recht, eine solch ausführliche Erklärung wie diese hier benötigt nur Zeit, die man machmal nicht aufbringen kann.


Nachfolgender Satz ist ironisch zu verstehen.
"In diesem Thema wurde doch geklärt das du dies kannst, du musst nur eine Bot-Programm nutzen und dich verpetzen lassen. Schon bist du deinen Jahrespass los."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
was verträge angeht isses in deutschland eh etwas seltsam.

Derzeit weigert sich bei mir beispielsweise die Telekom (bedingt dadurch auch alle anderen anbieter) mir einen Internetanschluss zu geben.

Grund ist das hier bereits beide Leitungen belegt sind. eine von unseren Vermietern eine von der WG, allerdings einer Person die hier nicht mehr wohnt und auch nicht mehr erreichbar ist für uns.

so bekommen wir nun eine auskunft ob und wann unser Ex-Mitbewohner den Vertrag kündigt oder nicht mehr Bezahlt. Schönerweise kann auch niemand uns etwas wenn mit dem Anschluss etwas geschieht (zahlungsausfall und co)


Beim Jahresabo würde ich sagen kommt es darauf an was geschehen ist. Wenn eindeutig ist, dass der Passinhaber nur aus dem Abo raus will wird es wohl so sein, dass Blizzard sich das Geld hohlen kann und wird. fals man aber klar nachweisen kann das der Bann einer Kündigung von seiten Blizzard ist haben sie schlechte Karten allerdings darf man dann auch einfach weiter spielen wodurch Blizzard wieder ein Anrecht auf das Geld hat fals man nicht nachweisen kann das eine Fortführung unzumutbar wäre.

Ergo, man kommt nicht aus dem Pass raus durch einen Bann ausser Blizzard verzichtet auf das Geld
 
Warum geht ihr nicht einfach mal im Kundensupportforum bei Blizz lesen da stehts doch ganz groß!

Was passiert, wenn mein Account gebannt ist?
    • A:Falls wir euren Account aufgrund eines Verstoßes gegen unsere Nutzungsbestimmungen bannen müssen, wird dadurch auch die Zahlung gestoppt. Der Vertrag wird hierdurch beendet und ihr verliert den Zugang zu Diablo 3, das Reittier wird entfernt und ihr erhaltet keinen Beta-Zugang. Bitte beachtet, dass eine temporäre Accountsperre dies nicht herbeiführt.

Also ist es ganz eindeutig ihr kommt somit aus diesem Vertrag raus!

Der Vertrag wird hierdurch beendet

Warum einfach mal lesen gehn es wird alles groß und breit erklärt bei Blizzard.

Mfg Lewita
 
wie schon meine Vorgängerin geschrieben hat ist bei bann schluss das abo ist weg somit auch der jahrespass. denn blizzard hat echt diese klausel drin stehn^^ so schützen sie sich und den gebannten der vertrag ist damit gekündigt da blizzard dir den acc nie wieder geben wird auser du machst ihnen plausibel klar das du es nicht getan hast , z.b wurders gehackt oder sonst was diese person hat mit deinem acc gebottet wo du nichts dafür kannst dazu muss aber ein ausweis in kopie und weiter papiere bei blizzard hinterlegt werden.

und wenn du den lfr bug ausgenutzt hast ist es logisch das der acc für immer zu ist da sie ja nur den zugang zu wow sperren sind alle anderen spiele wie starcraft usw noch verfügbar nur kannste mit diesem battle net acc nie wieder einen wow acc machen.
 
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