Limewire, Bearshare etc.

Silenzz

Welt-Boss
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Guten Abend,

Ich hätte da eine Frage zu den Programmen, Limewire etc. sind ja p2p Programme,

Limewire/Bearshare etc. sind ja Illegal, warum kann man die trotzdem im internet saugen...? Und warum macht die Polizei eig nix gegen diese Programme (so kommts mir vor)

Der Grund warum ich diese Frage stelle ist folgender:
Diese p2p Programme, sind so "berühmt" das die Polizei sie doch eigentlich kennen müsste, und diese Programme schon längst aus dem Verkehr hätte ziehen können, wieso also sind die noch zum download verfügbar (muss man nur mal googlen schon gibt es dutzende seiten wo man limewire etc. saugen kann) das leuchtet mir einfach nicht ein. Eigentlich, könnte die Polizei, der Staat Deutschland, die doch eiskalt ausm Verkehr ziehen.

Gruß Oro/Josh
 
Jo, offiziell illegal...

Man kann die Software aber schwer unterdrücken.
Die Millionen die das benutzen, kann man auch nicht alle einsperren
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Es ist praktisch unmöglich, etwas was schon so lange existiert zu unterdrücken!


Noch Fragen?
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als scwheizer:
ansich legal
jedoch laden diese auch daten hoch (wenn man nicht weis wie
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) <-- illegal

also wenn du dich auskennst und NUR runterladest UND nichts HOCHLADEST = legal
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Es ist ziemlich leichtsinnig Bearshare oder Limewire zu benutzen,
das wird alles beobachtet... Gibt sicherere Möglichkeiten an Sachen
zu kommen ohne zu blechen.
 
die programme kann man auch für legale sachen nutzten(freunden und bekannte könten so deinen letzten urlaub anschauen^^) also per se nicht illegal man kann sie aber auch für illegales nutzen.
Als vergleich könnte man ein Messer nehmen, du kannst damit dein Brot schneiden (legal) oder deine Freundin damit umbringen (illegal)^^
 
Ich selbst lade nicht über diese Programme.
Nja, ich war einfach daran interessiert ob diese Programme nun Legal oder Illegal sind, Freunde von mir sind da auch geteilter Meinung:
Meinung 1.) Legal die dinger runterzuladen, aber illegal anzuhören
M 2.) Illegal die Dinger runterzuladen Programm ist aber legal
M 3.) Alles davon ist Illegal
Verstehe aber nicht grade warum der Thread geclosed werden sollte Ôô

@ poTTo dein Bild bezieht sich, meinen Kentnissen nach, auf Menschen die z.B. Musik etc. geladen haben und dann weiterverkauft bzw gekauft haben aufn Pc geladen haben gebrannt und weiterverkauft.

Gruß Oro/Josh
 
Die Diskussion über Peet-to-Peer Systeme an sich ist sehr interessant wie auch Brisant.
Bitte bleibt beim Thema, diskutiert nicht über Warez oder der gleichen und der Beitrag bleibt offen. Wer Informationsmaterial zum Thema haben möchte, bevor er sich in die Diskussion einklinkt bekommt sie hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Peer-to-Peer
http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/406.html

Sobald wir merken es geht um eine andere Thematik, schließe ich den Beitrag sofort und er verschwindet in der Area51.
Ich bin gespannt wie es sich entwickelt
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Zu guter letzt, noch ein kleines Zitat von der zweiten Seite:

Die Nutzung von eMule und anderen P2P-Tauschbörsen ist nicht automatisch illegal. Vielmehr hat die Entwicklung, Verbreitung und Nutzung eine herausragende Bedeutung für den globalen Austausch von Inhalten. Geht es um urheberrechtlich geschütztes Material ist der Tausch über eMule ohne vorab eingeholte Lizenz aber illegal.
 
Also bei wikipedia.org stand über Bearshare folgendes:

BearShare ist ein closed source P2P-Filesharing-Client, mit dem DRM-Musik erworben werden und auch eingeschränkt MP3-Dateien getauscht werden können. Die aktuelle Version, die von dem Unternehmen Musiclab LLC angeboten wird, ist BearShare 6.2. Die älteren Programmversionen stammen von der Firma Free Peers und beschränkten die Nutzung nicht.

Geschichte [Bearbeiten]

BearShare war bis 2006 eine populäre Tauschbörse mit Gnutella-Netzwerk und wurde von der Firma Free Peers, Inc. entwickelt. Es erlaubte, wie LimeWire, den schnellen Austausch von kleineren Dateien. Die Peer-to-Peer-Software, die das Gnutella-Protokoll implementierte, erlaubte ihren Anwendern, Dateien direkt von Nutzer zu Nutzer freizugeben und vorhandene Dateien global zu finden. Sie lief unter Microsoft Windows und war in drei Versionen verfügbar:

* BearShare Pro war eine kostenpflichtige werbefreie Version. Durch den Profit mit dem Programm wurden Urheber der mit BearShare getauschten Dateien zunehmend skeptisch.
* BearShare war eine kostenlose Version, die Adware mitinstalliert. Das Löschen dieser Programmteile gestaltet sich schwierig.
* BearShare Lite war eine kostenlose, werbefreie Version mit weniger Malware und eingeschränktem Umfang.

BearShare und LimeWire waren in den letzten Jahren die meistgenutzten Clients für das Gnutellanetzwerk und trieben dessen Weiterentwicklung voran. LimeWire wurde in einem Gerichtsprozess mit der Auflage belegt, Filter in die Software zu integrieren. Nach den Klagewellen gegen private Tauschbörsennutzer und wegen der Spyware sinken die Userzahlen ständig. Deshalb entstand aus dem bereits vor längerer Zeit offengelegten LimeWire-Quelltext der unbeschränkte und werbefreie Tauschclient FrostWire, der von keiner Firma, sondern von einer Online-Community nunmehr freier Programmierer entwickelt wurde. Ein weiterer Trend ist auch, mehrere Netzwerke in einem Client zu nutzen wie zum Beispiel Shareaza.

Nach einem Gerichtsprozess wegen einer Klage einer Plattenfirma wurde die Entwicklung 2005 eingestellt. Nach mehreren Prozessen fand am 4. Mai 2006 eine Einigung mit der Recording Industry Association of America statt, in der BearShare der Musikindustrie 30 Millionen US-Dollar zahlt.[1] Daraufhin wurde das Softwareunternehmen von dem Konkurrenten Musiclab LLC übernommen, der die kostenpflichtige Tauschbörse iMesh anbietet. Infolgedessen entstand die Version BearShare 6.0.

Das neue Programm unterscheidet sich v.a. dadurch, dass die Tauschregeln durch die Rechteinhaber beeinflusst werden kann und der Kauf von Musik möglich ist. Daher wird das neue System auch „legal P2P“ genannt. Wenn ein Benutzer versucht, kostenlos als urheberrechtlich geschützt indexierte Dateien herunterzuladen bekommt dieser den Hinweis „copyrighted“ und ein weiterer Transfer wird verhindert. BearShare ist damit kein reiner Gnutella Client mehr sondern wird zentral kontrolliert. BearShare unterscheidet sich in dieser Version kaum von iMesh, der einzig auffallende Unterschied ist eine andere grafische Oberfläche des Programms. BearShare 6.0 kann man als Schnittstelle zum iMesh-Musikladen bezeichnen.

Die heute inoffiziellen Vorläuferversionen (BearShare 5.x) greifen auf die von verschiedenen Tauschbörsen genutzte Gnutella-Technologie zurück, die eine Filterung oder Reglementierung des Gesamtangebots nicht zulässt. Aufgrund der dezentralen und selbstorganisierenden Architektur des Gnutella-Netzwerkes können die bereits im Umlauf befindlichen älteren BearShare-Versionen der alten Betreiberfirma Free Peers uneingeschränkt und unabhängig von der aktuellen, servergestützten Version 6.0 weiterverwendet werden. Sie werden jedoch nur noch auf kleineren Nischenseiten angeboten, weil sie von den gängigen Download-Portalen auf Druck der neuen Betreiberfirma durch die aktuelle Version ersetzt wurden.

Seit der Veröffentlichung von BearShare 6.0 ist außerdem BearFlix, ein „legal-P2P“ Filesharingprogramm, welches sich auf Videodateien spezialisiert, im Internet und als Vollversion (jeweils auf englisch) erhältlich. Das Design ist das aus der Version 5, nur unter den Kategorien finden sich verschiedene Videoformate wie mpeg, avi oder wmv.

Ab Version 5.2 enthält BearShare weitere Adware und verbindet sich mit einem iMesh-Server. Das bedeutet, dass wahrscheinlich sowohl die Verbindungsdaten wie auch die Dateienbestände auf den Rechnern der Tauschwilligen vom Betreiber der Tauschbörse aufgezeichnet und ausgewertet werden. Wie diese Daten weiterverwendet werden, ob sie möglicherweise für kommerzielle Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden, ist unklar.

Weil iMesh in weiterer Folge zu einer kostenpflichtigen Tauschbörse ausgebaut wird, wurde wahrscheinlich versucht, BearShare-Nutzer als Kunden zu gewinnen. Weil sich iMesh und BearShare bereits mit der Musikindustrie geeinigt haben, spielt sich der Tauschverkehr der verbliebenen BearShare-Nutzer mit Version 5.2.x möglicherweise unter Aufsicht der Rechteeigner ab.

Soll das jetzt heißen, Bearshare ist legal oder illegal also Bearshare 6, ich verstehs jetzt nicht sow ganz.
Danke an Ocian, das du den Thread offen lässt.

Gruß Oro/Josh
 
Jup das stimmt das Problem an der Sache ist das es praktisch wie ein Schweizer Taschenmesser ist aber aber auch verführerisch wie ein Uzi auf einen Massenmörder
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also um es auf den Nenner zu bringen sie sind rechtlich im grauen bereich es hängt also davon ab wie Politik und Öffentlichkeit weiter darauf reagieren
 
Doll, also sow ist es jetzt für mich:

Wenn ich glück hab sagen dir Polizisten einfach, weg mit dem Programm vom Pc und des nächste mal nehmen wir ihn mit.
Wenn ich Pech hab, Pc weg.
Oder wie jetzt..`?
 
Solang du dir keine sogenannt illegale Daten ziehst (wie das neue album von megastar xy) bist du auf der sicheren Seite solltest aber die politischen tedenzen im Auge behalten sowas kommt nicht über nacht und ist illegal
 
Ich empfehle einfach den Upload zu unterbinden und man ist auf der sichereren Seite.
 
Nutzt man dann einen legalen Dienst, wenn man mit einen P2P-Programm runter, aber nicht hochlädt?
Also ist dann das Nutzen von einem torrent-Programm immer illegal, da man runter und rauflädt?

Ich gehe jetzt immer davon aus, dass es um Dateien geht, die getauscht werden, obwohl keiner von beiden (Uploader und Downloader) die Rechte hat, aber kein Kopierschutz umgangen werden musste.

Das ist nämlich der verwirrendste Part: Nehmen wir an, ich habe ein altes peinliches Album von Culture Beat und meine beste Freundin würde das gern haben und ich rippe ihr das schnell, wobei ich keinen Kopierschutz umgehe, da es den damals nicht gab.
Ich will ihr das jetzt geben und nicht erst auf CD brennen und mit der Post schicken.

Was wäre legal? Oder ist das schon illegal?
Denn eigentlich darf man doch für die unentgeltliche Weitergabe an Freunde Kopien von seinem Besitz ziehen oder nicht?

Und was ist mit Rapidshare?

Dann meine ich mich noch daran zu erinnern, dass es nicht als Kopie gilt, wenn ein deutlicher Qualitätsverlust dabei ist (Z.B. von Radio auf Kassette aufnehmen war immer legal). eine Kopie immer legal ist, da es ja keine 1:1 Kopie ist.
Was ist, wenn ich einfach schlechtere mp3s von einer CD ziehe?

Ist es nicht schlussendlich so, dass in Deutschland strenggenommen nur das Verkaufen oder wie auch immer Profit bringende Verbreiten von urheberrechtlich Geschütztem Kram geahndet wird?
 
Nutzt man dann einen legalen Dienst, wenn man mit einen P2P-Programm runter, aber nicht hochlädt?
Also ist dann das Nutzen von einem torrent-Programm immer illegal, da man runter und rauflädt?

jap isses im normalfall
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Was wäre legal? Oder ist das schon illegal?
Denn eigentlich darf man doch für die unentgeltliche Weitergabe an Freunde Kopien von seinem Besitz ziehen oder nicht?

meines wissens sind nicht falmiliäre dinge illegal .. kann mich aber auch irren. Ansicht ist die verbreitung illegal (upload/brennen u.s.w) nicht aber das erhalten/konsumieren

hab mal tollen text dazu gelesen aber find den nimmer -.-
 
ziemlich verwirrend und kompliziert nja gn8
 
Hier ma was zum schweizer recht das ich doch noch gefunden hab
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von der nzz -> http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/aktu...2_1.141555.html
edit meinte bisle anmalen und dicker machen machts übersichtlicher
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Tipps für legalen Musik-Download
Stiftung für Konsumentenschutz bietet eine rechtliche Handlungshilfe

Ein paar Klicks genügen, um Musikhits auf eine CD zu brennen oder auf den MP3-Player und das Handy zu laden. Musik und Filme scheinen unbegrenzt und ohne Kosten nutzbar. Doch nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Konsumenten seien oft überfordert, schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz und bietet einen kostenlosen rechtlichen Ratgeber an.

Früher nahmen Fans ihre Lieblingssongs mühsam vom Radio auf Kassettengeräte auf. Heute bietet das Internet scheinbar unbegrenzte Möglichkeiten zum einfachen Download und zum Kopieren auf die Festplatte, CDs oder auf mobile MP3-Abspielgeräte.

Doch nicht alles, was so leicht machbar ist, darf auch gemacht werden. Für den Nutzer ist die rechtliche Situation unübersichtlich. Und unter dem Druck der Unterhaltungsindustrie wird mit dem neuen Urheberrechtsgesetz noch mehr verboten - mit dem Ziel, dass Konsumenten mehr Geld ausgeben, wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) festhält. Das Gesetz, das im Eidgenössischen Parlament diskutiert wird, dürfte beispielsweise Programme verbieten, welche Kopiersperren umgehen oder beseitigen.
Die neueste Rechtslage

Mit einer kostenlosen Handlungshilfe, will die Stiftung aufzeigen, wie Musik- und Filmfreunde einfach und legal Musik und Filme vervielfältigen können. Der Ratgeber «Tipps CDs brennen und Tauschbörsen» weist auch auf die häufigsten Fallen hin. Er stellt die neueste Rechtslage und auch die jüngsten Gerichtsurteile zu den Tauschbörsen dar.
Kopien für Eigengebrauch legal

Vergleichsweise einfach ist die Situation beim Kopieren von Musik-CDs und Film-DVDs. Hier ist es erlaubt, Kopien für den eigenen, persönlichen Gebrauch oder für den Familienkreis herzustellen. Verboten und strafbar ist es aber, die Kopien zu verkaufen oder massenweise zu verschenken.

Sofern die CDs oder DVDs mit Kopiersperren geschützt sind, ist es heute noch legal, diese Sperre zu umgehen. Entsprechende Kopiersperren-Programme dürfen hergestellt, vertrieben und gebraucht werden.

Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz sollen aber die Herstellung und der Vertrieb solcher Kopiersperren-Umgehungsprogramme in der Schweiz verboten werden. Die Verwendung dieser Programme ist allerdings weiterhin nicht verboten. Aber falls es keine entsprechende Software mehr gibt, ist auch keine Kopie für den Eigengebrauch mehr möglich.
Der Download aus dem Internet

Etwas komplizierter ist die Rechtslage für das Downloaden von Musik oder Filmen aus dem Internet. Gemäss der SKS-Broschüre geht die überwiegende Mehrheit der Urheberrechtsexperten davon aus, dass der Konsument gratis Musik oder Filme aus dem Internet herunterladen darf - unabhängig davon, ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt. Die Juristen argumentieren, dass es Konsumenten nicht zugemutet werden kann, in der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Ein Gerichtsurteil liegt aber noch nicht vor.
Komplizierte Rechtslage bei Tauschbörsen

Unübersichtlich ist die Rechtslage bei den Tauschbörsen, welche Musik und Filme zur Verfügung stellen. In der Regel gilt: Der Download ist legal, der Upload ist verboten. Fremde Musik und Filme dürfen also nicht jedermann frei zugänglich ins Internet gestellt werden. Im Detail ist die Situation aber kompliziert, weil bei vielen Tauschbörsen während des Downloads gleichzeitig und automatisch die bereits heruntergeladenen Musikstücke oder Filme wieder hochgeladen werden. Hier öffnet sich eine weite juristische Grauzone. Die Stiftung für Konsumentenschutz rät deshalb von Uplodads ab. Allerdings gibt es keine Gerichtsurteile dazu.
 
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