Hier ma was zum schweizer recht das ich doch noch gefunden hab
von der nzz ->
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/aktu...2_1.141555.html
edit meinte bisle anmalen und dicker machen machts übersichtlicher
Tipps für legalen Musik-Download
Stiftung für Konsumentenschutz bietet eine rechtliche Handlungshilfe
Ein paar Klicks genügen, um Musikhits auf eine CD zu brennen oder auf den MP3-Player und das Handy zu laden. Musik und Filme scheinen unbegrenzt und ohne Kosten nutzbar. Doch nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Konsumenten seien oft überfordert, schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz und bietet einen kostenlosen rechtlichen Ratgeber an.
Früher nahmen Fans ihre Lieblingssongs mühsam vom Radio auf Kassettengeräte auf. Heute bietet das Internet scheinbar unbegrenzte Möglichkeiten zum einfachen Download und zum Kopieren auf die Festplatte, CDs oder auf mobile MP3-Abspielgeräte.
Doch nicht alles, was so leicht machbar ist, darf auch gemacht werden. Für den Nutzer ist die rechtliche Situation unübersichtlich. Und unter dem Druck der Unterhaltungsindustrie wird mit dem neuen Urheberrechtsgesetz noch mehr verboten - mit dem Ziel, dass Konsumenten mehr Geld ausgeben, wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) festhält. Das Gesetz, das im Eidgenössischen Parlament diskutiert wird, dürfte beispielsweise Programme verbieten, welche Kopiersperren umgehen oder beseitigen.
Die neueste Rechtslage
Mit einer kostenlosen Handlungshilfe, will die Stiftung aufzeigen, wie Musik- und Filmfreunde einfach und legal Musik und Filme vervielfältigen können. Der Ratgeber «Tipps CDs brennen und Tauschbörsen» weist auch auf die häufigsten Fallen hin. Er stellt die neueste Rechtslage und auch die jüngsten Gerichtsurteile zu den Tauschbörsen dar.
Kopien für Eigengebrauch legal
Vergleichsweise einfach ist die Situation beim Kopieren von Musik-CDs und Film-DVDs.
Hier ist es erlaubt, Kopien für den eigenen, persönlichen Gebrauch oder für den Familienkreis herzustellen. Verboten und strafbar ist es aber, die Kopien zu verkaufen oder massenweise zu verschenken.
Sofern die CDs oder DVDs mit Kopiersperren geschützt sind, ist es heute noch legal, diese Sperre zu umgehen. Entsprechende Kopiersperren-Programme dürfen hergestellt, vertrieben und gebraucht werden.
Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz sollen aber die Herstellung und der Vertrieb solcher Kopiersperren-Umgehungsprogramme in der Schweiz verboten werden. Die Verwendung dieser Programme ist allerdings weiterhin nicht verboten. Aber falls es keine entsprechende Software mehr gibt, ist auch keine Kopie für den Eigengebrauch mehr möglich.
Der Download aus dem Internet
Etwas komplizierter ist die Rechtslage für das Downloaden von Musik oder Filmen aus dem Internet. Gemäss der SKS-Broschüre geht die überwiegende Mehrheit der Urheberrechtsexperten davon aus, dass der Konsument gratis Musik oder Filme aus dem Internet herunterladen darf - unabhängig davon, ob es sich um legale Angebote oder um illegale Tauschbörsen handelt. Die Juristen argumentieren, dass es Konsumenten nicht zugemutet werden kann, in der Vielfalt von legalen und illegalen Angeboten zu unterscheiden. Ein Gerichtsurteil liegt aber noch nicht vor.
Komplizierte Rechtslage bei Tauschbörsen
Unübersichtlich ist die Rechtslage bei den Tauschbörsen, welche Musik und Filme zur Verfügung stellen. In der Regel gilt: Der Download ist legal, der Upload ist verboten. Fremde Musik und Filme dürfen also nicht jedermann frei zugänglich ins Internet gestellt werden. Im Detail ist die Situation aber kompliziert, weil bei vielen Tauschbörsen während des Downloads gleichzeitig und automatisch die bereits heruntergeladenen Musikstücke oder Filme wieder hochgeladen werden. Hier öffnet sich eine weite juristische Grauzone. Die Stiftung für Konsumentenschutz rät deshalb von Uplodads ab. Allerdings gibt es keine Gerichtsurteile dazu.