Nachträgliche Indizierung doch möglich?

moehrewinger

Rare-Mob
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Hallo zusammen,

ich war eigentlich immer der Meinung, das ein Spiel welches die USK überstanden hat nicht mehr indiziert werden könnte. Anscheinend doch.

Ich arbeite als Softwareverkäufer und heute bekam ich die Memo, die "deutsche" Version von äh "Hundestein " (weiß nicht ob man sowas heutzutage beim Namen nennen darf oder nicht, früher auf alle Fälle nicht) sei sofort aus dem offenen Verkauf zu nehmen da indiziert.

Also lautet die Frage, ob usk-geprüfte Spiele doch noch indiziert werden dürfen?
 
Wenn die USK ein Spiel eingestuft hat, darf es die BPjM nicht nachträglich noch indizieren, das hat die Novelle des JuschG 2003 so festgelegt. Man beachte jedoch den fett markierten Abschnitt.

(8) Auf Filme, Film- und Spielprogramme, die nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 gekennzeichnet sind, findet Absatz 1 keine Anwendung. Absatz 1 ist außerdem nicht anzuwenden, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz über das Telemedium zuvor eine Entscheidung dahin gehend getroffen hat, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach Absatz 1 nicht vorliegen. Hat eine anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle das Telemedium zuvor bewertet, so findet Absatz 1 nur dann Anwendung, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach Absatz 1 für gegeben hält.
Quelle
 
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Selbst wenn es möglich ist, ist es dennoch völlig sinnlos. Was einmal auf dem Markt ist wird da auch bleiben. Wie will man die Spiele denn wieder einsammeln, kannst ja nicht jedem 12jährigen die Kripo vorbei schicken?
 
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du kannst sie aber mit einem Verkaufsverbot belegen
tongue.gif
 
@ Noxiel
Ja so war es mir eben auch bekannt und ich habe auch von keiner Änderung gehört. Entweder hab ich ein paar Vollpfosten im Zentraleinkauf/verkauf die nicht wissen was sie tun, oder Activision war so dämlich und die VK-Version stimmt nicht mit der geprüften überein.

@Fusssi
Klar das was du verkauft hast kannst du nicht wiederholen aber die du noch im Laden hast verschwinden im Lager erstmal.
 
du kannst sie aber mit einem Verkaufsverbot belegen
tongue.gif
Sicher, aber bringt ja nix wenn schon genügend Leute das spiel haben. Wenn man zum beispiel WoW auf 18 anhebt, ändert das doch nix.
Als 12jähriger kannst ja offiziel schon jetzt keinen Acc erstellen, aber es gibt trozt dem genügend Elter denen das egal ist und froh sind wenn ihre Kinder nicht nerven und vorm Rechner rum hängen. "Besser als wenn sie draußen rum laufen und klauen" ---> denken da viele sicher.
 
Ah ok, ich hab gepennt! Es geht um indizieren, in diesem Fall ist es natürlich sinnlos nen Onlinespiel als Beispiel zu bringen da die server ja wohl off gehen würden oder man versuchen würde diese zu blocken wenn die im Ausland stehen.

Für offlinespiel bringt es aber nix.
 
ich denke da eher an "Mann jagt" :/

edit: müsst irh auf englisch lesen und beide worte zusammensetzten ist ein spiel von Rockstar darf den originalnamne ja nicht schreiben
 
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M*rtal K*mb*t wurde (mit Ausnahme der Game Boy-Version) aufgrund der Jugendgefährdung nach erscheinen in Deutschland indiziert.
 
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Ok, hab ein bisserl rumtelefoniert mit USK, Zentrale und Acti.

Der Titel wurde nicht indiziert sondern von Activision aus dem Verkauf gezogen, da sie wohl bei der Lokalisierung ein paar der lustigen Kreuzerl übersehen haben. /facepalm

p.s. Die Dame von der USK am Telefon ist schier ausgerastet als ich auch nur andeutete das ein von Ihnen geprüfter Titel indiziert werden könnte.
biggrin.gif
 
ich denke da eher an "Mann jagt" :/

edit: müsst irh auf englisch lesen und beide worte zusammensetzten ist ein spiel von Rockstar darf den originalnamne ja nicht schreiben
Soweit ich noch weiß war Mähn-Hand
rolleyes.gif
damals schon indiziiert. Erst als es durch den Bericht beim Günni Jauch wesentlich bekannter wurde hat man das Spiel etwas später dann auch beschlagnahmt.
 
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Ok, hab ein bisserl rumtelefoniert mit USK, Zentrale und Acti.

Der Titel wurde nicht indiziert sondern von Activision aus dem Verkauf gezogen, da sie wohl bei der Lokalisierung ein paar der lustigen Kreuzerl übersehen haben. /facepalm

p.s. Die Dame von der USK am Telefon ist schier ausgerastet als ich auch nur andeutete das ein von Ihnen geprüfter Titel indiziert werden könnte.
biggrin.gif


Du meinst das Spiel Wolfenstein oder?
 
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worum gehts in dem spiel eigendlich?

edit: OMG ZAM liest den Thread!!!
 
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Jau, da nun doch nur Rückruf statt Indizierung darf man's ja wieder sagen
wink.gif
WOOolfenstein (dt)!!
Wurde nicht kürzlich auch ein Fred über Fallobst 3 geschlossen und Posts gelöscht wegen weil Erwähnung eines Spieltitels der in seiner ursprünglichen Version in Deutschland nicht veröffentlich wurde/werden durfte?
unsure.gif
 
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