Spiel dürfen verkauft werden! Me vs Blizz

Sie prüfen, ob das Urteil auf sie zutreffen kann.

Wie schon mehrfach erwähnt, basiert das Verfahren "Oracle vs. Usedsoft" auf einer anderen Lizenzgrundlage.
 
Ok, "Rückgaberecht" war nicht korrekt formuliert. Ich meinte das Widerrufsrecht in Zusammenhang mit dem Fernabsatzvertrag.

Das sichert dir, für im Internet getätigt Einkäufe (was ja für Steam zutrifft), ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, wenn Widerrufsbelehrungen existieren und man auf diese einen Hinweis erhalten hat.

Wenn man das nicht erhalten hat, gelten längere Fristen


wieder falsch ;-)
Du hast das Recht Waren zurück zu geben, wenn sie im Fernhandel gekauft wurden.
Software, DVD, und andere Dienstleistungen sind hier EXPLIZIT ausgenommen.
§ 312 BGB


EuGH-Urteil != Gesetz

Dieses spezielle Urteil ist, wie schon einmal erwähnt wurde, eine Empfehlung an den BGH zu diesem einem Fall (Oracle vs. Usedsoft).

Und solange es kein Grundsatzurteil des BGH gibt, kann sich Oracle weiter so verhalten, wie sie es aktuell machen. Bei Usedsoft geht es auch nicht um 50€-Lizenzen. Oracle-Lizenzen sind um einiges teurer.

Die Entscheidungen des EuGH wirken auch rückwirkend !
Seit 1963 ist Gemeinschaftsrecht kein Völkerrecht mehr sondern normales Recht

Artikel 280
http://dejure.org/gesetze/AEUV/280.html

und 299
http://dejure.org/gesetze/AEUV/299.html

http://europa.eu/about-eu/institutions-bodies/court-justice/index_de.htm#case1

Die Richtlinie hatte schon immer so ausgelegt werden müssen und das Urteil ist nach Prüfung der Echtheit unmittelbar vom Gericht zu vollstrecken.




Sie prüfen, ob das Urteil auf sie zutreffen kann.

Wie schon mehrfach erwähnt, basiert das Verfahren "Oracle vs. Usedsoft" auf einer anderen Lizenzgrundlage.

Nein eigentlich nicht. Das Urteil unterscheidet befristete Software und unbefristete Software.
eine Diablo3 Version ist definitiv unbefristet. Bei WoW könnte man sich streiten, je nachdem wie man die Abbogebühren wertet.
Man darf die Linzenzen aber nicht stückeln, das hieße für mich man dürfte den battle.net account nur als ganzes verkaufen.
Aber auch hier kommt es wieder darauf an ob es eine Lizenz für Diablo3 und WoW ist oder zwei Lizenzen die unabhänig erworben wurden.

Aber bevor man sich auf das höhrensagen verlässt, liest doch selbst:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf

Lies selber. Ende seite 1 und Anfang Seite 2
 
Ich habe 2x WoW, Diablo2 und Diablo 3 auf meinem Acc.

Die Antwort von Blizz ist wie ich finde sehr zufrieden stellend, ich denke wirklich das die Rechtsabteilung von denen angefangen hat zu rotieren.

In meinen Augen steht daher bald eine entgültige Entscheidung fest wie auch immer dese aussehen wird, sie wird icherlich rechens und bindend sein.
Naja ich denke dieses Jahr brauchst du damit nicht mehr rechnen. Blizzard wird erst mal abwarten, was die regionalen Gerichte daraus machen.
 
Im Grunde würdest du ja die gleiche Lizenz weiternutzen.
Das heißt irgendwelche Wiederherstellungen, möglicherweise Verwarnungen etc. könnten dann ja auch "vererbt" werden ^^.
Alle Reden immer davon, dass sie ihr Diablo 3 verkaufen wollen, aber wer würde ein gebrauchtes D3 ohne Account überhaupt kaufen wollen oO.
 
Kann mir mal jemand erkläre was dieses Urteil mit Blizzard zu tun hat? Blizzard hat soweit ich weiß noch niemanden verklagt weil er irgendwelche gebrauchte Software verkauft hat. Es ist ja sogar ein richtiger Wirtschaftszweig darum entstanden. Inwiefern ändert das URteil also etwas am Status Quo?
 
Ihr versteht das nicht oder? Wie verkauft Ihr denn bitte ein Spiel, wie wollt Ihr das der Person verkaufen? Wollt Ihr das Spiel per E-Mail schicken oder was? Das ist unmöglich und Ihr verfügt auch keine Rechte über die Download Server von Blizzard. Ebenso, du möchtest gekaufte Musik von iTunes verkaufen. Wie geht das? Du hast eine Lizenz gekauft, bei dem Spiel von Diablo 3 und diese benutzt. Ab diesem Punkt ist diese nicht mehr zum Weiterverkauf oder Rückgabe gültig. Ebenso ist diese an einen Account geknüpft, d.h du müsstest den ganzen Account verkaufen.


Von daher nicht möglich.
 
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Kann mir mal jemand erkläre was dieses Urteil mit Blizzard zu tun hat? Blizzard hat soweit ich weiß noch niemanden verklagt weil er irgendwelche gebrauchte Software verkauft hat. Es ist ja sogar ein richtiger Wirtschaftszweig darum entstanden. Inwiefern ändert das URteil also etwas am Status Quo?

Es geht eigentlich nur darum, wie man den Weiterverkauf von Software in der Praxis realisiert.
Bei "normaler" Software ist das kein Problem, da bekommt der Verkäufer CDs, Handbuch, etc. und gut ist es.

Bei digitalen Downloads oder Spielen die z.B. mit dem Battle.net Account verknüpft sind wird es aber schwierig. Denn du selber kannst dein Diablo oder WoW ja nicht auf einen anderen B-net Account transferieren; das müsste Blizzard für dich machen.
Genau hier wird es schwierig, denn so etwas kann von vornherein ausgeschlossen werden, und dann sind deine Lizenzen praktisch nicht verkäuflich.
Die Frage ist also ob Blizzard die Übertragung vorher ausgeschlossen hat, und wenn ja ob sie sich evtl. doch kulant zeigen.

Wirklich spannend ist das bei PC-Spielen aber eigentlich nicht. Wesentlich interessanter wird es bei teurer Software in Verbindung Support-Verträgen, etc..
 
Es geht eigentlich nur darum, wie man den Weiterverkauf von Software in der Praxis realisiert.
Bei "normaler" Software ist das kein Problem, da bekommt der Verkäufer CDs, Handbuch, etc. und gut ist es.

Sehe ich auch so.

Bei digitalen Downloads oder Spielen die z.B. mit dem Battle.net Account verknüpft sind wird es aber schwierig. Denn du selber kannst dein Diablo oder WoW ja nicht auf einen anderen B-net Account transferieren; das müsste Blizzard für dich machen.

Und das wird im Urteil garnicht besprochen. Also das mit dem digitalen Download (+ Updates) schon aber nicht mit dem Bnet bzw. Spieleaccount. Das sind meiner Meinung nach unterschiedliche Lizenzen.

Genau hier wird es schwierig, denn so etwas kann von vornherein ausgeschlossen werden, und dann sind deine Lizenzen praktisch nicht verkäuflich.
Die Frage ist also ob Blizzard die Übertragung vorher ausgeschlossen hat, und wenn ja ob sie sich evtl. doch kulant zeigen.

Blizzard hat die Übertragung der Accounts in den Nutzungsbedingungen ausgeschlossen. Und deshalb haben jetzt offenbar viele Spieler die Hoffnung, daß das Urteil bedeutet das die Nutzungsbedingungen in dem Punkt ungültig sind. Sind sie aber nicht, da das Urteil auf Vertragsbestimmungen nicht eingeht sondern (meiner Meinung nach) nur festgestellt hat, daß der Verkauf von Software nicht gegen geltendes (Urheber)Recht verstößt.
 
Ich habe 2x WoW, Diablo2 und Diablo 3 auf meinem Acc.

Die Antwort von Blizz ist wie ich finde sehr zufrieden stellend, ich denke wirklich das die Rechtsabteilung von denen angefangen hat zu rotieren.

In meinen Augen steht daher bald eine entgültige Entscheidung fest wie auch immer dese aussehen wird, sie wird icherlich rechens und bindend sein.

Ja. Blizzard wird aber nicht wegen deinem kleinen Ticket seine Rechtsabteilung aktiviert haben.- In dem Augenblick als das Urteil öffentlich gemacht wurde, werden die sich schon damit befasst haben. Sicherlich noch bevor dieser ganze Hype ausgebrochen ist und sich wieder Unmengen an Wannabe-Anwälten in den Foren tummeln.

Blizzard ist nicht der Tante-Emma-Laden von nebenan. Die werden eine Rechtsabteilung haben, von denen Normalsterbliche nur träumen können, eben um solchen Leuten wie dir den Wind aus den Segeln zu nehmen. Denn sind wir mal ehrlich...- Jetzt wird das Urteil umfassend geprüft, sagen wir, dass in 6 Monaten Einigkeit herrscht. Wie viele von diesen gelangweilten Wannabes erinnern sich dann noch daran, dass sie vor einem halben Jahr einen Megakonzern eine Klage an den Kopf werfen wollten...- Wegen 50 Euro.

Sucht euch ein Hobby. Ehrlich.- Wie lächerlich ist das denn? Jeder sollte auf sein Recht bestehen dürfen, ja. Aber denkt bitte nach, bevor ihr sowas vorn Zaun brecht.

Der Kosten/Leitsungsaufwand steht doch dabei in abslut keiner Relation mehr.
 
Numbe

Ich habe nie gesagt, dass die Rechtsabteilung nur wegen meinem Ticket ativ ist. Du solltest lesen was hier steht und nicht auf Dinge antworten die dir zwischen die Zeilen halluzinierst.

Stell dir mal vor ich habe Erfolg in dieser Sache, dass würde die ganze Szene veränder! Soviel zu Kosten und Nutzen...

Wenn es nicht klappt, kann ich wenigstens von mir behaupten etwas versucht zu haben um die Rechte der Gamer mal wieder zu stärken!


Btw, don't tell me the sky is the limit... When there are footprints on the moon. Ist dein Motto aber du flamest leute die versuchen etwas zu bewirken!
 
Ich habe nie gesagt, dass die Rechtsabteilung nur wegen meinem Ticket ativ ist. Du solltest lesen was hier steht und nicht auf Dinge antworten die dir zwischen die Zeilen halluzinierst.

War auch nur ein Hinweis darauf, dass Blizzard sich bereits länger mit dem Thema befasst haben wird.

Stell dir mal vor ich habe Erfolg in dieser Sache, dass würde die ganze Szene veränder! Soviel zu Kosten und Nutzen...

Dann werdet ihr (Du und vermutlich tausend andere Spieler die ebenfalls auf die Idee gekommen sind) euch auf eine gültige Rechtssprechung berufen haben. Wie oben schon erwähnt, wird Blizzard sicherlich andere Wege einleiten bevor es zu einer Klage kommt, nämlich dieser Rechtssprechung nachgehen. Wäre ja selten doof, wenn sie sich dann krumm stellen. Das hat aber nichts mit dir zutun, sondern mit ...- ich wiederhole mich - der Rechtssprechung.

Die Szene hat damit nichts zutun. Sondern nur das Interesse des Einzelnen. (Würde mich trotzdem interessieren inwiefern so etwas eine ganze Szene verändern soll.)

Wenn es nicht klappt, kann ich wenigstens von mir behaupten etwas versucht zu haben um die Rechte der Gamer mal wieder zu stärken!



Btw, don't tell me the sky is the limit... When there are footprints on the moon. Ist dein Motto aber du flamest leute die versuchen etwas zu bewirken!

Das ist eine Signatur. Hat so ziemlich gar nichts mit dem Thema zutun.

Ich melde mich, sobald ich mit Flamen beginne.

Edit: Halber Beitrag verschluckt.
 
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Wenn ich betrachte, was schon eine einfache Namensänderung eines Chars kostet oder ein Servertransfer, dann wird Blizz liebend gerne alte Lizenzen neu vergeben.
Das "freimachen/reseten" der Lizenz kostet dann halt 30 Euro und dafür kann man sie neu verwenden und du kannst sie verkaufen.
Denn ihren Arbeitsaufwand um deine Lizenz aus dem System zu löschen, werden sie sich auf alle Fälle bezahlen lassen.
 
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Mir geht es darum, dass mir Firmen wie Blizzard nicht wieter vorschreiben können was ich mit MEINEM Eigentum machen darf und was nicht.
Natürlich bin ich sehr auf Blizzards Antwort gespannt, auch wenn ich mir sehr sicher bin sie schon jetzt zu kennen.
Doch darauf bin ich vorbereitet Rechtsschutzversicherung sei dank :o)

Drückt mir die Daumen


Das Problem ist nur das es ja nicht Dein Eigentum ist. Es steht ja immer noch in den AGB das es Geistiges Eigentum von Blizzard ist und man nur die Zeit zum Spielen bezahlt.Deswegen darf ja auch Blizzard einfach Account Sperren etc.


Und genau das ist nicht mehr so seit dem Gesetz!

1. Welches Gesetz?
2. du bist der vielleicht der Besitzer eines Keys für ein Spiel. Eigentümer ist Blizzard.
3. Ich drück dir die Daumen! Kämpfende soll man unterstützen. Auch wenn es keinen Sinn macht.
 
Ich bezweifel dass da viel in Gang gesetzt wird um die Weiterverteilung von vorhandenen Lizenzen möglich zu machen, außer der Möglichkeit eine extra Gebühr dafür zu bezahlen.

Wo würden denn die Geld schaufelnden Konzerne landen wenn Lizenzen einfach weitergereicht werden?

Machen wir doch mal ein rein theoretisches und totel übertriebenes Beispiel.

Es kommt ein Spiel raus, mit Lizenz-Gedöhns etc (Kosten 50€). Nun ist es ja erlaubt diese weiterzuverkaufen.
Eine Person kauft dieses Spiel, spielt es, hat keine Lust mehr und verkauft es weiter.
Die jetzige Person spielt es, hat keine Lust mehr und verkauft es weiter.
Die jetzige Person spielt es, hat keine Lust mehr und verkauft es weiter.
Die jetzige Person spielt es, hat keine Lust mehr und verkauft es weiter.
Die jetzige Person spielt es, hat keine Lust mehr und verkauft es weiter.
Die jetzige Person spielt es, hat keine Lust mehr...

Wieviel hat der Konzern eingenommen? 50€ für ihr Spiel, wo mehrere Entwickler dran saßen und welches Jahre von Entwicklungszeit gekostet hat.

Dann lassen sich die Konzerne lieber Geld für den Weiterverkauf zustecken.
Eine Person kauft dieses Spiel, spielt es, hat keine Lust mehr und verkauft es weiter.
Die jetzige Person spielt es, hat keine Lust mehr und verkauft es weiter. 30€ gehen an den Konzern.
Die jetzige Person spielt es, hat keine Lust mehr und verkauft es weiter. 30€ gehen an den Konzern.
Die jetzige Person spielt es, hat keine Lust mehr und verkauft es weiter. 30€ gehen an den Konzern.
Die jetzige Person spielt es, hat keine Lust mehr und verkauft es weiter. 30€ gehen an den Konzern.

So hat der Konzern bei 4 von 5 Personen zumindest 3/5 vom Originalpreis bekommen und machen es trotzdem möglich die Lizenz weiterzuverkaufen.

Wie gesagt, das Beispiel ist übertrieben. Aber das ist der Hauptgedanke dahinter. Man entwickelt was und will dafür bezahlt werden und nicht dass es durch X Finger gereicht wird, die einem nicht einen Cent da lassen.

mfg
 
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Das lustige ist ja, daß falls die Spielehersteller dazu verpflichted würden, Spiele von Accounts zu lösen um einen Weiterverkauf zu ermöglichen, sie dies gegen eine Gebühr tun und gleichzeitig alle Daten dieses Spiels gelöscht werden.

Dann wäre die Nachfrage nach gebrauchten Lizenzen schlagartig auf Null.
 
Dann wäre die Nachfrage nach gebrauchten Lizenzen schlagartig auf Null.
Schau mal über den Tellerrand. Hier geht es nicht um WoW & Co.
Dabei geht es hauptsächlich eigentlich um ganz andere Software, die oft noch nicht mal was mit Spielen zu tun hat.
 
Nur um hier mal ein paar von euch zu helfen -_-

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@ Schlaftablette...


Ich finde es immer etwas komisch das man Software ( geistige Eigentum ) einen anderen Wert zubilligt wie Musik, Filme, Bücher usw...

denn auch das ist auf eine Art und Weise geistiges Eigentum und das darf man, komischerweise, weiterverkaufen.

Warum sollte ich das dann nicht bei Software auch so machen?

Nur weil der arme Hersteller dann nur einmal 50€ verdient, nur weil die Entwicklungskosten zu hoch sind ?

Ich finde es lächerlich, und ich kann auch nicht verstehen, das solche Klauseln rechtswirksam sind...ich finde, wenn Ich was kaufe...und das mache ich bei Software, dann sollte dieses auch verdammt nochmal mein Eigentum sein!

Und ich sollte dann drüber entscheiden dürfen was ich damit mache.




f
 
Das mit ACC Handel is ganz einfach für die zu lösen:

- Der Kunde ist der Besitzer, er darf ihn benutzen.
- Der Entwickler ist der Eigentümer, ihm gehört der ACC er kann damit machen was er will.

So einfach ist das. Warum ich dann das Spiel nicht verkaufen darf? Weil das Spiel im Acc steht und wie oben steht ist der Entwickler der Eigentümer .
 
Ich finde es immer etwas komisch das man Software ( geistige Eigentum ) einen anderen Wert zubilligt wie Musik, Filme, Bücher usw...

denn auch das ist auf eine Art und Weise geistiges Eigentum und das darf man, komischerweise, weiterverkaufen.

Zum tausendsetenmal: Software darfst du auch weiterverkaufen. Mir ist kein Fall bekannt wo eine Softwarefirma rechtliche Mittel ergriffen hat gegen das verkaufen von gebrauchter Software. Mit AUsnahme natürlich von Oracle in dem Gerichtsverfahren wo es gerade drum geht.
 
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