Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
-1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7-
| _ | x | o | _ | o | x | o | A
| _ | o | x | _ | x | x | o | B
| _ | x | x | _ | o | o | o | C
| _ | o | x | _ | o | x | x | D
| o | o | o | _ | x | x | x | E
| x | o | o | _ | x | x | o | F
Rechtliche Grundlagen [Bearbeiten]
Für die Herstellung und den Verkauf von Rohmilch und Rohmilchprodukten gelten besondere Hygienevorschriften.
Gemäß EU-Recht ist sie „das unveränderte Gemelk von Nutztieren, das nicht über 40 °C erhitzt und keiner Behandlung mit ähnlicher Wirkung unterzogen wurde“. Verboten ist auch die Mikrofiltrierung von Milch (die Filtrierung durch Filter mit sehr kleinen Poren).[sup][1][/sup].
Die Europäische Union hat es den Mitgliedsstaaten überlassen, den Verkauf von Rohmilch und Rohrahm für den unmittelbaren Verzehr zu verbieten oder einzuschränken. Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht: es gelten Sonderbestimmungen. Rohmilch darf nur als Vorzugsmilch in den Handel gebracht oder von Bauern aus eigener Herstellung als „Milch ab Hof“ direkt an Verbraucher verkauft werden[sup][2][/sup].