EspCap
Raid-Boss
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Ok, das kenn ich nicht (weisst du vll. wo das steht?).
Ich kenn nur UWG Anh. zu §3 Abs 3., in dem es heisst:
[/font]
Hier ist eben die Frage wie man 'angemessener Zeitraum' in Relation zu 'knapper Stückzahl' im Fall von 40 Stück bei ein paar hunderttausend Kunden stellen kann...
Aber naja, wenn Amazon deswegen rechtliche Probleme bekommt wird es in DE einfach nicht mehr gemacht und gut. Tut denen ja nicht wirklich weh.
Ich kenn nur UWG Anh. zu §3 Abs 3., in dem es heisst:
[font="Verdana, sans-serif"]Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind
Waren- oder Dienstleistungsangebote im Sinne des § 5a Abs. 3 zu einem bestimmten Preis, wenn der Unternehmer nicht darüber aufklärt, dass er hinreichende Gründe für die Annahme hat, er werde nicht in der Lage sein, diese oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen (Lockangebote). Ist die Bevorratung kürzer als zwei Tage, obliegt es dem Unternehmer, die Angemessenheit nachzuweisen
[/font]
Hier ist eben die Frage wie man 'angemessener Zeitraum' in Relation zu 'knapper Stückzahl' im Fall von 40 Stück bei ein paar hunderttausend Kunden stellen kann...
Aber naja, wenn Amazon deswegen rechtliche Probleme bekommt wird es in DE einfach nicht mehr gemacht und gut. Tut denen ja nicht wirklich weh.
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