Verkauf gebrauchter Software laut EuGH erlaubt

xontroulis-rocks

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Hallo Leute,

durch das neuste Urteil des EuGH wurde bestätigt, dass der Verkauf gebrauchter Software nicht untersagt werden darf, wobei es ohne Relevanz ist ob es sich um eine DVD oder einem digitalem Download handelt.

Hier könnt ihr den Artikel lesen: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html
 
Schade, dass da das entsprechende Urteil nicht vollständig zitiert wird. Was das jetzt ganz genau im Endeffekt bedeutet, ist für mich daher nicht wirklich klar. Aber ich schätz mal, entsprechende künftige Klagen werden das dann schon noch zeigen.
 
Und dank Online Registrierung musst Du dann aber eh das Ganze samt Account verkaufen
 
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

1. Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ist dahin auszulegen, dass das Recht auf die Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms erschöpft ist, wenn der Inhaber des Urheberrechts, der dem möglicherweise auch gebührenfreien Herunterladen dieser Kopie aus dem Internet auf einen Datenträger zugestimmt hat, gegen Zahlung eines Entgelts, das es ihm ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen, auch ein Recht, diese Kopie ohne zeitliche Begrenzung zu nutzen, eingeräumt hat.

2. Die Art. 4 Abs. 2 und 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24 sind dahin auszulegen, dass sich der zweite und jeder weitere Erwerber einer Nutzungslizenz auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie berufen können und somit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie als rechtmäßige Erwerber einer Programmkopie anzusehen sind, die vom Vervielfältigungsrecht nach dieser Vorschrift Gebrauch machen dürfen, wenn der Weiterverkauf dieser Lizenz mit dem Weiterverkauf einer von der Internetseite des Urheberrechtsinhabers heruntergeladenen Programmkopie verbunden ist und die Lizenz dem Ersterwerber ursprünglich vom Rechtsinhaber ohne zeitliche Begrenzung und gegen Zahlung eines Entgelts überlassen wurde, das es diesem ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie seines Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen.

Unterschriften
Ok, das ist aber kein grosses Problem für die Vertreiber. Da steht, dass das gilt, wenn der Inhaber des Urheberrechts zustimmt, dass die Kopie ohne zeitliche Begrenzung genutzt werden kann. Also müssen sie nur die zeitliche Begrenzung an den Serial Key binden, dann darf mans nicht weiterverkaufen.
 
Bin gespannt - ach ne, das wäre übertrieben - also mal schauen, was bezüglich Online-Accounts nach dem Urteil so hochkocht.

Die Spielesoftware nebst Lizenz kann ich verkaufen, mein Account(inhalt) gehört mir laut Blizzard aber nicht. Soweit würde ich es mal mutig 'Fakten' nennen.
Der Secondhand-Käufer kann die Software ohne Account aber nicht nutzen, was eventuell nicht ganz im Sinne des Urteils ist. Mal abwarten, wie die Rechtsauslegung später aussieht. Vielleicht muss Blizzard nen frischen Account rausrücken, vielleicht tangiert sie dieses Urteil aber auch gar nicht.
 
Ich habe mittlerweile schon meinen 2. WoW Account verschachert...beide Male ohne Probleme.
 
Aber nur weil du das nicht möchtest, heißt das ja nicht, dass andere es gerne wollten und nicht können wegen plöden Plattformen

Klar wollen das andere, dessen bin ich mir bewusst. Aber mich tangiert es nicht, genauso wenig wie das Urteil. Manche möchten auch kein Steam, ich will aber Steam. Ist immer so eine Sache halt...
 
Die Spielesoftware nebst Lizenz kann ich verkaufen, mein Account(inhalt) gehört mir laut Blizzard aber nicht. Soweit würde ich es mal mutig 'Fakten' nennen.
Der Secondhand-Käufer kann die Software ohne Account aber nicht nutzen, was eventuell nicht ganz im Sinne des Urteils ist. Mal abwarten, wie die Rechtsauslegung später aussieht. Vielleicht muss Blizzard nen frischen Account rausrücken, vielleicht tangiert sie dieses Urteil aber auch gar nicht.

Wird Steam, Origin, Battle.net nur wenig bis gar nicht betreffen. Zumindest wenn man diesen Artikel glauben kann: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html
 
Wird Steam, Origin, Battle.net nur wenig bis gar nicht betreffen. Zumindest wenn man diesen Artikel glauben kann: http://www.heise.de/...re-1631306.html

Das ist eben das spannende daran.. das EuGH kann den Rahmen neu stricken fürs BGH. Kann, muss nicht. Das Urteil ist auch zu frisch, um entgültige Schlüsse zu ziehen.
Urteile (oberster Gerichte) setzen halt Rahmenbedingungen für vergleichbare Fälle. Wie dieser Rahmen ausgefüllt wird, ergibt sich später. Soweit zumindest meine berufliche Erfahrung. Gesetz/Urteil A sagt, dass.. Kommentar (Rechtsauslegung) beschreibt, wie im Fall XYZ vorgegangen werden sollte. Ich habe weit öfter Kommentare als die ursprünglichen Urteile bei Entscheidungen hinzugezogen. Sei es damals als 'Personaler' oder jetzt, im Bereich ÖPNV (Schwarzfahrer, Tariferhöhungen, Beförderungsbestimmungen..).
Und wenn die 'Unnutzbarkeit' rechtmäßig erworbener Secondhand-Software eben nicht im Sinne des EuGH war, wird dies irgendwann entsprechen kommentiert. Oder eben gesagt, dass es für Fall XYZ nicht zutrifft.
 
Also ich bin auch sehr gespannt wie sich das alles auswirken wird. Auch würden sich ja für Plattformwn wie Buffed ganz neue Möglichkeiten bieten. Man könnte zB hier eine Börse zum Verkauf von MMORPG Accounts einrichten und die Möglichkeit einer Auktion wie bei Ebay anbieten. Dieses sicherlich kostspielige Unterfangen könnte sich bei der großen Anzahl von registrierten Benutzern die hier ja vorzufinden ist, recht schnell lohnen, da auch da ja immer recht großes Interesse am Kauf und Verkauf solcher Spiele besteht.
 
Also ich bin auch sehr gespannt wie sich das alles auswirken wird. Auch würden sich ja für Plattformwn wie Buffed ganz neue Möglichkeiten bieten. Man könnte zB hier eine Börse zum Verkauf von MMORPG Accounts einrichten und die Möglichkeit einer Auktion wie bei Ebay anbieten. Dieses sicherlich kostspielige Unterfangen könnte sich bei der großen Anzahl von registrierten Benutzern die hier ja vorzufinden ist, recht schnell lohnen, da auch da ja immer recht großes Interesse am Kauf und Verkauf solcher Spiele besteht.


Ich seh es eher so, Buffed hat nur keinen wirklichen Grund mehr einfach Themen zu schliessen wo wer seinen ACC loswerden will

Hab da übrigens auch noch nen alten WoW ACC, das Equipt der Chats is zwar mittlerweile wohl veraltet, da ich vor Raggi return aufgehört hab, aber man kann sicher noch seinen Spass damit haben. Also bei interesse einfach ne PN schreiben, is ja nu legal
 
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof ist der Weiterverkauf von Softwarelizenzen erlaubt. Mir stellt sich jetzt die Frage, wie die Spielehersteller darauf reagieren werden. Es kommt ja in diesem Bereich immer mehr in Mode Games an Accounts zu binden z.B. Battlenet, Origin, Steam etc. Ich denke diese Praxis ist nach dem Urteil so nicht mehr haltbar.Heisst das, dass ich meinen alten nicht mehr benutzten WOW-Account jetzt legal verkaufen kann?
 
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