Gemeldet habe ich ihn schon, aber er beruft sich darauf, dass ich ja auch noch nicht gezahlt habe. Trotzdem ist das nicht in Ordnung. Sowas muss man sich vorher überlegen.
Beim Einstellen der Auktion handelt es sich ja seitens des Verkäufers um ein Angebot bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, gleichzeitig ist er aber nach Ablauf der Auktion auch verpflichtet die Ware in einwandfreien (also Sach- und Rechtsmangel frei) Zustand zu liefern. Da er aus meiner Sicht keinen nennenswerten Grund nennt, wodurch er sein Angebot hätte zurückziehen können, ist es für mich rechtswirksam.
Zitat Ebay, Verkäuferpflichten:
"[font="Arial, Helvetica, sans-serif"]
Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab."[/font]
[font="Arial, Helvetica, sans-serif"] [/font]
[font="Arial, Helvetica, sans-serif"]
etwas später dann:[/font]
[font="Arial, Helvetica, sans-serif"] [/font]
[font="Arial, Helvetica, sans-serif"]
"[/font][font="Arial, Helvetica, sans-serif"]
Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande."[/font]
[font="Arial, Helvetica, sans-serif"] [/font]
[font="Arial, Helvetica, sans-serif"]
und:[/font]
[font="Arial, Helvetica, sans-serif"] [/font]
[font="Arial, Helvetica, sans-serif"]
"[/font][font="Arial, Helvetica, sans-serif"]
Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware ohne Mängel zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen."[/font]