Ellesmere
Dungeon-Boss
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Fragt sich nur, ob die "alte" Versicherung bei einer Neuanmeldung des Fahrzeugs das irgendwie mitbekommt. Die Zulassungsstelle wird die doch nicht anschreiben oder mitteilen was mit dem Fahrzeug passiert, oder?
Natürlich wird der Vorversicherer angeschrieben. Einmal von der Zulassungsstelle, das Auto wurde abgemeldet, bzw. umgemeldet. Dann wird die neue Versicherung sich bei der alten Versicherung melden, Zwecks Überprüfung der SF.
Hier wird doch irgendein Versicherungsmakler rumlungern der da was genaues sagen kann. Sonst lümmeln die doch auch an jeder Ecke und quatschen einem was auf.
Und ja, verkaufen wäre umständlich... aber wengier umständlich als die Karre zu verschrotten oder dergleichen, schiesst auch etwas übers Ziel hinaus.
Meld! Ich bin Versicherungskaufrau Und deshalb sag ich auch abmelden/ummelden geht nicht. Einzige Möglichkeit ist és den SF-Rabatt jemanden zu übertragen und den dann natürlich auch das Fahrzeug anmelden lassen.
SF Übertragungen werden gemacht bei Elter, Großeltern, Geschwistern, Eheleuten, Lebensgefährten und Kindern.
Hier muss man nur erklären, das man in dem angegeben Zeitraum (bei dir sinds zwei Jahre) das Fahrzeug gefahren hat und natürlich im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (für den genannten Zeitraum) ist.
Das ist die einzige Möglichkeit.
Das Zweitfahrzeug kann man übrigens auch als Zweitfahrzeug bei einem anderen Versicherer anmelden, btw.