Gildennamen/-logo schützen

Darkrain

Quest-Mob
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09.06.2007
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Hiho,

ich weiss nicht, ob die Frage hier richtig ist, aber ich möchte Sie mal kurz stellen.
Ist es eigentlich möglich, sich den Gildennamen bzw. den -schriftzug oder das -logo
rechtlich schützen zu lassen `??

Ich stelle die Frage aus folgendem Grund:
Ich habe gehört, dass es Leute geben soll, die sich den "Schriftzug" des Gildennamens
auf den jeweiligen Gilden-Web-Sites rechtlich schützen lassen (auch wenn sie bei
der Erstellung nachweislich nicht mitgeholfen haben) und dann Forderungen
bezüglich "Ihres" angeblichen "geistigen Eigentums" stellen.

Ich dachte bisher eigentlich, dass alles was rund um WoW passiert der "Eigentum" von
Blizzard ist.

Ich würde mich freuen, wenn ich dafür auch z.B. Links gepostet bekomme auf denen ich
Rechtssprechungen dazu nachlesen könnte.

Vielen Dank schon mal im voraus
 
Hiho,

ich weiss nicht, ob die Frage hier richtig ist, aber ich möchte Sie mal kurz stellen.
Ist es eigentlich möglich, sich den Gildennamen bzw. den -schriftzug oder das -logo
rechtlich schützen zu lassen `??

Ich stelle die Frage aus folgendem Grund:
Ich habe gehört, dass es Leute geben soll, die sich den "Schriftzug" des Gildennamens
auf den jeweiligen Gilden-Web-Sites rechtlich schützen lassen (auch wenn sie bei
der Erstellung nachweislich nicht mitgeholfen haben) und dann Forderungen
bezüglich "Ihres" angeblichen "geistigen Eigentums" stellen.

Ich dachte bisher eigentlich, dass alles was rund um WoW passiert der "Eigentum" von
Blizzard ist.

Ich würde mich freuen, wenn ich dafür auch z.B. Links gepostet bekomme auf denen ich
Rechtssprechungen dazu nachlesen könnte.

Vielen Dank schon mal im voraus
Ich gehe mal davon aus das Gilden wie nihilum oder îlluminati ihre Namen geschützt haben. Wie das Rechtlich aussieht denke ich mal wid es noch coments geben.
Aber auf einem Server geht es ja eh nicht das es 2 Gilden/Chars mit dem gleichen Namen gibt. Wen man aber auch so wenig Fantasie hat um sich einen eigenen Namen für seine Gilde aus zu denken, muss man halt damit Rechnen das sich die Gilde oder der Leader davon sich wehrt.
 
Ich gehe mal davon aus das Gilden wie nihilum oder îlluminati ihre Namen geschützt haben. Wie das Rechtlich aussieht denke ich mal wid es noch coments geben.
Aber auf einem Server geht es ja eh nicht das es 2 Gilden/Chars mit dem gleichen Namen gibt. Wen man aber auch so wenig Fantasie hat um sich einen eigenen Namen für seine Gilde aus zu denken, muss man halt damit Rechnen das sich die Gilde oder der Leader davon sich wehrt.

Danke, aber um gleich Mißverständnissen aus dem Weg zu gehen.
Es geht nicht darum dass eine Andere Gilde sich beklagt, sondern darum, dass jemand
eine Geldforderung an den Gildenleiter gestellt hat, weil er sich den Schriftzug auf der HP
ohne Wissen eines Gildenmitgliedes hat rechtlich schützen lassen und nun
dafür "Geld sehen" will.

Ich sauge mir diesen Fall nicht aus den Fingern um mich wichtig zu machen, ich kann das ganze
tatsächlich belegen, möchte hier aber noch keine Namen dazu nennen, da ich die rechtlichen Auswirkungen
nicht abschätzen kann.

Und nur mal so: eigentlich spiele ich gerne und finde es zum Ko... dass man sich mit sowas beschäftigen muss
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eine Gilde mit einer Website etc entspricht ja schon prinzipiell einem Clan wie es sie für CS oder andere Online-Spiele gibt. Und wenn man da ein eigenes Logo hat kann man dieses natürlich schützen lassen, d.h. aber dann nur dass niemand genau diesen Schriftzug verwenden darf.
Das geht natürlich nur wenn man das Logo selbst erstellt hat bzw es von einem Designer erstellen lassen und für die Rechte bezahlt hat.

Es hat keinen Einfluss auf ingame-Namen, keiner kann verbieten dass einer auf dem Server von Nihilum eine Gilde aufmacht und diese Nîhîlum nennt, aber das Logo das Nihilum auf ihrer Website beutzen darf mit Sicherheit nicht weiterverwendet werden.
 
Danke, aber um gleich Mißverständnissen aus dem Weg zu gehen.
Es geht nicht darum dass eine Andere Gilde sich beklagt, sondern darum, dass jemand
eine Geldforderung an den Gildenleiter gestellt hat, weil er sich den Schriftzug auf der HP
ohne Wissen eines Gildenmitgliedes hat rechtlich schützen lassen und nun
dafür "Geld sehen" will.

Ich sauge mir diesen Fall nicht aus den Fingern um mich wichtig zu machen, ich kann das ganze
tatsächlich belegen, möchte hier aber noch keine Namen dazu nennen, da ich die rechtlichen Auswirkungen
nicht abschätzen kann.

Und nur mal so: eigentlich spiele ich gerne und finde es zum Ko... dass man sich mit sowas beschäftigen muss
Namen würde Buffed in dem Falle eh löschen denk ich mal.


Nur damit ichs richtig verstanden hab:
Nen Schriftzug aus eurer HP hat sich jemand schützen lassen. Hmm da müsste erst mal geklärt wein wo euer Leader diesen her hat, und wer ihn zuerst hatte. Sollte er Kopiert ist die Forderung wohl berechtigt, was man aber umgehn kann wenn man diesen ändert.

Ich kenne da ein paar fälle aus einem anderen MMO wo sich Leute richtig Mühe gemacht haben, Mega Guids geschrieben haben usw. und andere diese einfach kopiert haben. Diese waren zwar nicht geschützt aber es war und ist halt Geistigs Eigentum des Erstellers.
 
Danke, aber um gleich Mißverständnissen aus dem Weg zu gehen.
Es geht nicht darum dass eine Andere Gilde sich beklagt, sondern darum, dass jemand
eine Geldforderung an den Gildenleiter gestellt hat, weil er sich den Schriftzug auf der HP
ohne Wissen eines Gildenmitgliedes hat rechtlich schützen lassen und nun
dafür "Geld sehen" will.

Ich sauge mir diesen Fall nicht aus den Fingern um mich wichtig zu machen, ich kann das ganze
tatsächlich belegen, möchte hier aber noch keine Namen dazu nennen, da ich die rechtlichen Auswirkungen
nicht abschätzen kann.

Und nur mal so: eigentlich spiele ich gerne und finde es zum Ko... dass man sich mit sowas beschäftigen muss
Also derjenige der das Logo erstellt hat will Geld sehen? Versteh ich das richtig? Wenn ja, dann hat er durchaus das Recht dazu wenn es seine Arbeit war/ist. Solange nichts vertraglich geregelt wurde bleibt das Logo/ der Schriftzug das geistige Eigentum des Erstellers.
 
Also derjenige der das Logo erstellt hat will Geld sehen? Versteh ich das richtig? Wenn ja, dann hat er durchaus das Recht dazu wenn es seine Arbeit war/ist. Solange nichts vertraglich geregelt wurde bleibt das Logo/ der Schriftzug das geistige Eigentum des Erstellers.
Eben nicht der der es erstellt hat. Der der es erstellt hat, kann beweisen, dass er den Schrifttyp von
myfont.de aus den kostenlos zur Verfügung gestellten genommen hat. Dann ein wenig mit der
Farbe rumgespielt und dass ganze über einen transparenten Hintergrund als .png datei als Logo
reingesetzt.

Dieses Logo soll nun von einem anderen rechtlich geschützt worden sein und dafür will er Geld.
Angeblich (und da kenn ich mich leider nicht aus) ist es nicht wichtig wer es entworfen hat,
sondern wer es als sein "geistiges Eigentum" angemeldet hat. Dafür muss man angeblich
nicht den Nachweis erbringen, wer es erstellt hat.
 
entscheidend ist hier die schöpfungshöhe. ob das gildenlogo diese erreicht wird ggf. ein gericht feststellen müssen.

wenn der schriftzug beispielsweise einfach in comic-style (office 97) erstellt und mit 3 sternen und 2 gekreuzten schwerten versehen wurde, ist das garantiert nicht der fall. wenn es echt ein kunstwerk ist, hat der ersteller gute chancen.

aber das im vorfeld einzuschätzen ist schwierig. in eine der letzten c't war ein längerer beitrag zu diesem thema (ging da generell um gestaltung von hp und dem abkupfern).

ein eingetragenes markenzeichen (wie der mercedesstern) wird es ja nicht sein ...

... also ruhig blut bewahren, soll der typ klagen und abwarten was ein richter sagt.

sicher kann das aber nur n anwalt sagen. rechtsberatung durch nichtanwälte ist meines wissens nach in D verboten.

gruss
drunker

edit: sicherlich spielt bei einer urteilsfindung auch ne rolle, ob der typ verlust dadurch gemacht hat, dass ihr das zeichen weiterverwendet hat (weil er es nicht an ne andere gilde verkaufen konnte). oder ob eure gilde in irgendeiner form gewinn mit dem logo gemacht hat (kaum vorstellbar). dann muss er nachweisen, dass er es designd hat und zu prüfen wäre ausserdem ob er nicht in irgendeiner form (im TS vor zeugen, in nem forum o.ä.) euch das recht zur nutzung eingeräumt hat.

also lacht ihn aus und macht euer ding als gilde weiter.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eben nicht der der es erstellt hat. Der der es erstellt hat, kann beweisen, dass er den Schrifttyp von
myfont.de aus den kostenlos zur Verfügung gestellten genommen hat. Dann ein wenig mit der
Farbe rumgespielt und dass ganze über einen transparenten Hintergrund als .png datei als Logo
reingesetzt.

Dieses Logo soll nun von einem anderen rechtlich geschützt worden sein und dafür will er Geld.
Angeblich (und da kenn ich mich leider nicht aus) ist es nicht wichtig wer es entworfen hat,
sondern wer es als sein "geistiges Eigentum" angemeldet hat. Dafür muss man angeblich
nicht den Nachweis erbringen, wer es erstellt hat.
Also das Geistige Eigentum gehört immer dem der es Erstellt hat, dieser kann es dann weiter verkaufen/verschenken usw.
Dann wäre der Anspruch an euren Leader nicht Rechtens. Kann sein das ich mich da jetzt Irre, aber wenn ich was Schützen lasse muss ich nachweisen das ich das Recht dazu habe, das kann ichaber nicht wenn derjenige der ein Logo erstellt hat mir dieses nicht erlaubt. Auch ein Disigner der ein Logo für eine Firma erstellt macht das ja für eine Firma und gibt somit seine Rechte an diese ab. Mal ganz unbürokratisch ausgedrückt.
 
Dieses Logo soll nun von einem anderen rechtlich geschützt worden sein und dafür will er Geld.
Angeblich (und da kenn ich mich leider nicht aus) ist es nicht wichtig wer es entworfen hat,
sondern wer es als sein "geistiges Eigentum" angemeldet hat. Dafür muss man angeblich
nicht den Nachweis erbringen, wer es erstellt hat.
Das ist Blödsinn. Nur der Ersteller eines visuellen Werks kann dieses auch schützen lassen bzw die Rechte daran an jemand anderen verkaufen. Das Werk ist und bleibt geistiges Eigentum des Erstellers, solange bis derjenige die Rechte verkauft oder von mir aus auch verschenkt.

Was anderes ist es bei einem Begriff oder Name. Wenn es um den geht ist es tatsächlich möglich dass sich jemand anders einfach die Rechte an dem Namen sichert, da gibt es auch keine Möglichkeit zu beweisen wer denn nun als erster die Idee zu dem Namen hatte, es zählt wer ihn als erstes anmeldet.

Ist also die Frage ob der Typ der sich da angeblich was gesichert hat es auf den Namen/Begriff oder das Logo anlegt? Aber da es bisher danach klingt als ginge es um das Logo geh cih mal davon aus dass da jemand versucht euch ganz gewaltig über den Tisch zu ziehen.
 
Ich glaub das is alles gar net so einfach wie ihr denkt. Gilden oder Clannamen schützen lassen. Da muss man sich glaub ich erstmal als Verein eintragen lassen, und dann eben en Copyright antrag stellen. Ich weiß nicht wie das genau is (woher sollte ich auch), aber ich denke das ist alles extrem umständlich und teuer.

Also geh mal davon aus dass der Kerl der Geld haben will ein Idiot ist. Lass ihn ruhig machen.
 
Ich würde auch abwarten, bis ne schriftliche Forderung kommt.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern, sofort Einspruch einlegen, aber ich hoffe mal nicht, dass es soweit kommt
smile.gif
.

(Ich hatte mal sowas am Hacken, der Bescheid kam, Einspruch und nie wieder was gehört
smile.gif
).
 
Ich glaub das is alles gar net so einfach wie ihr denkt. Gilden oder Clannamen schützen lassen. Da muss man sich glaub ich erstmal als Verein eintragen lassen, und dann eben en Copyright antrag stellen. Ich weiß nicht wie das genau is (woher sollte ich auch), aber ich denke das ist alles extrem umständlich und teuer.
Jupp, da hast du Recht. Es ist nicht einfach und schon gar nicht billig, aber es ging hier ja erst mal um die theoretische Möglichkeit. Und ja, man kann einen Namen schützen/sichern lassen ohne Verein oder so im Hintergrund, aber das kostet nunmal richtig Asche (wieviel genau hab ich nicht im Kopf).

So richtig steck ich da noch nicht drin, aber ich studiere ja auch erst im 2ten Semester Kommunikationsdesign, das Thema wird mich noch weitaus intensiver verfolgen als mir wahrscheinlich lieb ist
biggrin.gif
 
Ich glaub das is alles gar net so einfach wie ihr denkt. Gilden oder Clannamen schützen lassen. Da muss man sich glaub ich erstmal als Verein eintragen lassen, und dann eben en Copyright antrag stellen. Ich weiß nicht wie das genau is (woher sollte ich auch), aber ich denke das ist alles extrem umständlich und teuer.

Also geh mal davon aus dass der Kerl der Geld haben will ein Idiot ist. Lass ihn ruhig machen.
Ich muss nix eintragen lassen. In dem Moment wo ich was schreibe sei es einen Guid für ne Klasse oder mir ein Logo, mit was auch immer zusammen klöppel, bin ich der Schöpfer oder Erfinder einer Sache, was mich jetzt schonam scützt auch ohne Copyriht. Ich kann das auch noch richtig mit Notar machen was ich auch tun würde wenn ich das Geld ausgeben wollen würde.
Folgender Fall wirklich war, soweit ich weis:
Merzedes hatte als sie ihren Fahrzeugen keine Nrn mehr gaben mit S-Klasse begonnen, dieses S-Klasse hatte sich ein Armer Mann aber vorher schützen lassen, und hatte jetzt natürlich ne Vorderung an Merzedes. Merzedes verlor im übrigen das verfahren kaufte aber für ne menge Geld das S-Klasse von diesem Mann ab und schützte sich im Vorfeld alle anderen ?-Klassen die sie irgendwann noch benötigten könnten.
Wie gesagt beweisen kann ich das jetzt nicht, aber als ich das damals gelesen habe, habe ich es geglaubt, und so unrealistisch hört es sich auch nicht an.
 
Ich würde auch abwarten, bis ne schriftliche Forderung kommt.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern, sofort Einspruch einlegen, aber ich hoffe mal nicht, dass es soweit kommt
smile.gif
.

(Ich hatte mal sowas am Hacken, der Bescheid kam, Einspruch und nie wieder was gehört
smile.gif
).
In so einem Fall würde ich eher nochn paar € investieren und übern Anwalt Wiederspruch einlegen.
 
Na ja, mal so unter uns... hat der Typ einen an der Waffel?

Also wenn er das Logo geschützt hat, dann wurde da auch ein Eintrag zu gemacht.
Wenn ihr jetzt sagt/nachweisen könnt, dass euer Logo schon länger vor dem Eintrag verwendet wurde, gilt das Niesrecht.
Deshalb kann ich auch nicht hingehen und kann Toaster nachträglich Patentieren lassen und Siemens verklagen...

außerdem verwendet ihr das logo aus nicht komerziellen Gründen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich denke mal der schöpfer hat sich da eh nicks schützen lassen, denn sowas macht man über das Deutsche Patent und Markenamt.
vom Antrag auf Schutz bis zu dessen Erteilung vergehen ca. 12 Monate und der Spass ist auch nicht ganz billig, unproblematisch und unbürokratisch.
Ein Logo zu schützen kostet rund 300 Euro was ein Freizeitphotoshop-was-auch immer bestimmt nicht ausgeben wird, ausserdem dauert es bis zum Schutz rund 12Mon.
 
ich denke mal der schöpfer hat sich da eh nicks schützen lassen, denn sowas macht man über das Deutsche Patent und Markenamt.
vom Antrag auf Schutz bis zu dessen Erteilung vergehen ca. 12 Monate und der Spass ist auch nicht ganz billig, unproblematisch und unbürokratisch.
Ein Logo zu schützen kostet rund 300 Euro was ein Freizeitphotoshop-was-auch immer bestimmt nicht ausgeben wird, ausserdem dauert es bis zum Schutz rund 12Mon.

stimmt, ich hatte es auch einmal vor für einen Namen inkl. Logo. Hab es dann aber sein lassen...

lies auch mal hier http://www.dpma.de/infos/faq/faqm.html
 
Logo & Marke werden identisch behandelt.

Ein Logo schützen lassen bedeutet, eine Marke eintragen lassen. Dabei gibt es drei Arten von Marken - national, EU, international. Entsprechend gilt die Marke als geschützt. Das Eintragen lassen kostet zum einen Geld (mindestens 300 Euro), dauert seine Zeit (mindestens 3-4 Monate im auf Antrag beschleunigten Verfahren, mindestens 6 Monate im Regelverfahren) und kann zum anderen angefochten werden. Ob eine Marke existiert, lässt sich über eine Markenrecherche feststellen. Jeder kann eine Marke eintragen lassen. Und jeder kann eine Eintragung anfechten.

Was die Urheberschaft eines solchen Logos betrifft, das ist etwas völlig anderes. Sich "einfach so" als Urheber ausgeben ist nicht möglich, bzw. ist zwar schon möglich, kann im Zweifelsfall aber angefochten werden. Urheber ist _immer_ der Schöpfer. Es würde also geklärt werden müssen, wer das Werk tatsächlich erstellt hat. Dies muss jedoch von der Partei nachgewiesen werden, die die Urheberschaft anfechtet. Und das tut man auch nur dann, wenn es um Geld geht.

PS - Um das Beispiel mit der Firma aufzugreifen - der Mitarbeiter bleibt Urheber an seinem erstellen Logo. Er tritt allerdings sämtliche Verwertungsrechte automatisch gegen Entgeld (= seinen Lohn) an die Firma ab, da sie Auftraggeber ist. Dies muss nicht einmal gesondert irgendwo vereinbart werden, sondern ergibt sich aus dem Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer.
Bei einem freien Mitarbeiter oder einem externen Auftragnehmer wiederum wird idR vertraglich geregelt, dass der Auftragnehmer als Urheber alle damit verbundenen Rechte an den Auftraggeber abtritt (gegen Entgeld). Er bleibt jedoch weiterhin der Urheber.

Also, "Der Urheber sein" ist rechtlich geschützt, diesen "Umstand" kann man nicht loswerden.
biggrin.gif

Wohl aber alle damit verbundenen Rechte, die kann man übertragen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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