Jahrespass ist widerrufbar!

Ausgemistet, ein paar Verwarnungen zur Einhaltung der Netiquette verteilt, Thementitel bearbeitet.

Es darf gern angeregt diskutiert werden, aber HÖRT AUF, EUCH GEGENSEITIG ZU BELEIDIGEN!

Danke.
 
In der Diskussion hier kommt meines Erachtens viel zu kurz, dass Blizzard meines Erachtens mit voller ABSICHT nicht auf das gesetzliches Widerrufsrecht hinweist!

Bei jedem Amazon- oder sonstigem Einkauf im Internet bekommt man das "Kleingedruckte" mitsamt dem Widerrufsrecht digital und gedruckt vorgehalten. Und von diesem Widerrufsrecht wird auch praktisch fleißig Gebrauch gemacht; bei Amazon gibt es ganze Abteilungen, die nur die Retour-Sendungen und Widerrufe bearbeiten.

Man darf also getrost davon ausgehen, dass den Juristen bei Blizzard der § 360 BGB (Widerrufsrecht) vollumfänglich bekannt ist. Aber bei Blizzard sind sie ja Trickser. Sie rechnen mit dem "dummen Kunden", der nicht erkennt, dass ein Einkauf bei Amazon und der Kauf eines Jahrespasses für Wow rechtlich dasselbe sind. Der "dumme Kunde" soll auf keinen Fall mit einem Hinweis auf sein Widerrufsrecht auf dumme Gedanken gebracht werden; sprich nachträglich den Vertrag widerrufen.

Aus diesem Grund wundert mich das vom TE geschilderte Vorgehen von Blizzard überhaupt nicht. Es ist ist die "ich stelle mich doof und taub"-Taktik. Auf Briefe und Emails nicht reagieren, sondern erst nachdem sich ein Anwalt eingeschaltet hat reagiert man. Den lässt man dann in seinem Schriftsatz die Rechtslage zusammenfassen (die Blizzard sowieso schon kennt) und nach einigen Wochen und angeblicher juristischer Überprüfung wird dann der Widerruf akzeptiert. Welch eine Überraschung...

Ein solches Vorgehen ist -selbst wenn dann die Anwaltskosten des TE getragen werden muss- viel viel billiger für Blizzard, da man so nur maximal einige Dutzend Widerrufe hat, im Gegensatz zu den tausenden Widerrufen die man bei einem Hinweis auf das Widerrufsrecht hätte.

So ist es.

Wenn man im Internet ein Geschäft einggeht und sich zum Beispiel ein Kleid kauft, gilt das E-Commerce Gesetzt was besagt das man ein Rückgaberecht von 14 Tagen hat. Wenn man sich das Kleid aber in einem Geschäft kauft hat man kein Rückgaberecht.

Beim Abschluss eines Abos hat man im Normalfall ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.
 
Warum sollte denn auf etwas, daß schon gesetzlich eindeutig geregelt ist, nochmal extra hingewiesen werden?

Doppelt hält besser oder was?
 
Warum sollte denn auf etwas, daß schon gesetzlich eindeutig geregelt ist, nochmal extra hingewiesen werden?

Doppelt hält besser oder was?

Weil es bei Online-/Versandhauskäufen bzw. online/per Versand abgeschlossenen Verträgen die Pflicht des Verkäufers ist, den Käufer noch einmal auf das Widerrufs-/Rücktrittsrecht hinzuweisen
 
Ich hab mich blöd ausgedrückt.

Ich meinte, warum soll dem Kunden der genaue Umfang des Wiederrufsrechts unter die Nase gerieben werden, wenn in den AGB steht, daß geltendes Wiederufsrecht gilt? Das wird doch wohl in den AGB von Blizzard stehen oder nicht?


btw: Wurde der Threadtitel geändert? Ich meine da stand vorher "kündbar" und der Untertitel scheint mir auch aus den Antworten der anderen Nutzer entstanden zu sein. Das wäre natürlich ein Armutszeugis.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab mich blöd ausgedrückt.

Ich meinte, warum soll dem Kunden der genaue Umfang des Wiederrufsrechts unter die Nase gerieben werden, wenn in den AGB steht, daß geltendes Wiederufsrecht gilt? Das wird doch wohl in den AGB von Blizzard stehen oder nicht?


btw: Wurde der Threadtitel geändert? Ich meine da stand vorher "kündbar" und der Untertitel scheint mir auch aus den Antworten der anderen Nutzer entstanden zu sein. Das wäre natürlich ein Armutszeugis.

Nein, das steht da nicht und es muss laut Gesetz dem Kunden auch bei jeder Bestellung/jedem Kauf unter die Nase gerieben werden^^

Und den Threadtitel hat ein Moderator (nicht ich, spectrumizer war's) geändert, nachdem er hier aufgeräumt hat, damit sich die Diskussion nicht ständig um den Unterschied zwischen kündbar und widerrufbar dreht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jetzt muss ich mich mal bei anderen Jahrespassbesitzern erkundigen, ob sie atm kündigen können. Vor 1 oder 2 Wochen konnte ich noch nicht kündigen in der Accountverwaltung, deshalb griff ich zu etwas dreckigen Methoden und packte harte Flames in Tickets und im Forum (hi permabann) aus.

Nun weiß ich nicht, ob ich wegen den Banns (auch ingame x-Stundenbann kassiert) aus dem Jahrespass rausgekommen bin oder ob es jetzt generell möglich ist.

Bitte um Info!
 
Jetzt muss ich mich mal bei anderen Jahrespassbesitzern erkundigen, ob sie atm kündigen können. Vor 1 oder 2 Wochen konnte ich noch nicht kündigen in der Accountverwaltung, deshalb griff ich zu etwas dreckigen Methoden und packte harte Flames in Tickets und im Forum (hi permabann) aus.

Nun weiß ich nicht, ob ich wegen den Banns (auch ingame x-Stundenbann kassiert) aus dem Jahrespass rausgekommen bin oder ob es jetzt generell möglich ist.

Bitte um Info!

Es ist NICHT generell möglich (wieso sollte es auch, man schließt freiwillig einen Vertrag ab, in dem man sich verpflichtet 12 Monate durchgehend zu zahlen)...und das Widerrufsrecht gilt 14 Tage lang, hat man innerhalb dieser Zeit seit Abschluss widerrufen (oder eher: es versucht^^), sollte man eine Chance auf Ausstieg haben...danach eigentlich nicht mehr, eine Kündigung ist nicht vorgesehen, genau deshalb GIBT es ja den Jahrepass, wäre zimeliocher Schwachsinn, das einzuführen und dann das selbe Prozedere/die selben Möglichkeiten wie ohne dem Jahrespass zu haben

Aja..."flamen" ist übrigens ganz großes Kino
 
@Hühnerhabicht

Das ist ja eine geniale Logik. Musste wirklich schmunzeln. Ein Bann ob vorübergehend oder dauerhaft soll doch eine Bestrafung sein. Wo ist denn die Bestrafung, wenn man für die gebannte Zeit nicht zahlen müsste.
Nein, der Vertrag ist abgeschlossen, da dies mehr als zwei Wochen her ist, hast du auch kein Kündigungsrecht mehr. Wenn du nun gebannt wirst, zahlst du ein Jahr lang, ohne eine Gegenleistung zu erhalten, außer D3.
 
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Jetzt muss ich mich mal bei anderen Jahrespassbesitzern erkundigen, ob sie atm kündigen können. Vor 1 oder 2 Wochen konnte ich noch nicht kündigen in der Accountverwaltung, deshalb griff ich zu etwas dreckigen Methoden und packte harte Flames in Tickets und im Forum (hi permabann) aus.

Nun weiß ich nicht, ob ich wegen den Banns (auch ingame x-Stundenbann kassiert) aus dem Jahrespass rausgekommen bin oder ob es jetzt generell möglich ist.

Bitte um Info!

Ich kann verstehen wenn man es bereut einen Jahrespass abgeschlossen zu haben aber nirgendwo kommst du da so einfach raus. Ein Sky Abo kannst du auch nicht so einfach nach 5 Monaten beenden nur weil dir auffällt, dass dir der Spaß keine 30€ pro Monat wert ist. Manche Firmen machen es auf Kulanz, wenn du z.b. Arbeitslos wirst in dem Zeitraum aber selbst das ist kein MUß. Ich würde vorschlagen genieß einfach die Zeit in Azeroth oder schreib die Gebühren als Lehrgeld ab.
 
ich habe auch einen abgeschlosse und jetzt keine lust mehr ^^

was solls

ich wusste ja auf was ich mich da einlasse!
 
Da merkt man das hier und da einige sehr unaufgeklärt sind was Vertrage angehen.

Der TE erläutet hier kurz für alle, denen es genau so geht, wie man aus dem Vertrag kommt. Das müsste er nicht, er tuts aber weil der ein oder andere es nicht weiß. Dafür wird er ersmal geflamed.

Blizzard hat das Angebot wie ich das verstehe, deutlich dargestellt, es aber wohl nirgends deutlich zu erkennen gegeben, dass auch hier das Fernabsatzgesetz gilt. Dieses besagt, dass Verträge die über Fax, Telefon, Email etc. abgeschlossene Verträge 14 Tage ohne Erklärung gekündigt werden können.

Nicht verwechseln mit einem Vertrag den ich direkt im Laden abschließe. Wenn Ihr also bei einem Handyanbieter im Laden den Vertrag unterschreibt, seid ihr auf den Vertrag festgenagelt, obwohl die Tinte noch nichmal getrocknet ist mit der Ihr den Vertrag unterschreibt.

Wenn Blizzard also so unverschämt antwortet wie es der TE beschreibt, muss man eben den unbequemen Weg gehen. Das dieser möglich ist, zeigt der TE hier auf, und vorallem wie.

Warum flames? ich verstehs nich. Einfach ein Sticky und den Thread schließen.
 
Das ist ja eine geniale Logik. Musste wirklich schmunzeln. Ein Bann ob vorübergehend oder dauerhaft soll doch eine Bestrafung sein. Wo ist denn die Bestrafung, wenn man für die gebannte Zeit nicht zahlen müsste.
Nein, der Vertrag ist abgeschlossen, da dies mehr als zwei Wochen her ist, hast du auch kein Kündigungsrecht mehr. Wenn du nun gebannt wirst, zahlst du ein Jahr lang, ohne eine Gegenleistung zu erhalten, außer D3.
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster (da ist die bessere Luft) und sage: kompletter Unsinn.
Blizzard ist kein Strafvollzugsbehörde und deren AGB kein Strafgesetzbuch. Blizzard bestraft nicht und wenn jemand dauerhaft (aus dem Spiel) gebannt wird, zahlt er dafür auch nicht.
(dass ein Bann möglicherweise als Strafe empfunden wird, ist eine andere Geschichte)



Ach halt, ich muss mich gar nicht soweit rauslehnen. Blizzard hat die passenden FAQ:
Was passiert, wenn mein Account gebannt ist

A:Falls wir euren Account aufgrund eines Verstoßes gegen unsere Nutzungsbestimmungen bannen müssen, wird dadurch auch die Zahlung gestoppt. Der Vertrag wird hierdurch beendet und ihr verliert den Zugang zu Diablo 3, das Reittier wird entfernt und ihr erhaltet keinen Beta-Zugang. Bitte beachtet, dass eine temporäre Accountsperre dies nicht herbeiführt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich bin nur im Forum gebannt, spielen kann ich.

Es geht mir nicht darum, was ihr davon haltet sondern ob reguläre Jahrespassbesitzer jetzt einen "Kündigungsknopf" haben. Ich hatte ihn bis vor kurzem nicht, deshalb die Frage.
 
Es geht mir nicht darum, was ihr davon haltet sondern ob reguläre Jahrespassbesitzer jetzt einen "Kündigungsknopf" haben. Ich hatte ihn bis vor kurzem nicht, deshalb die Frage.


Warum sollte es einen Kündigungsknopf geben für einen Vertragstypus dessen einziger Sinn es ist, auf sein Kündigungsrecht (das alle Nicht-Jahrespass-Besitzer jeden Zahlungszyklus haben) zu verzichten um im Gegenzug diverse Vergünstigungen zu erhalten? WAS wäre da dann die Gegenleistung des Abonnenten für dieVergünstigungen Blizzards (Mount, beta-Zugang und D3, die letzten beiden dann, wenn es so weit ist) ? Warum sollte Blizzard also so etwas anbieten, wenn sie dann nichts dafür bekommen, weil die Leute genau das Gleiche machen, wie die ohne Jahrespass?
 
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Wenn er einen Jahrespass hat und gebannt wird, muss er das bezahlen, ob er nun spielen darf oder nicht, und das ist doch wohl eine Bestrafung, wo ist das dann bitte Unsinn.
Das Recht zu bestrafen hat Blizzard, denn Sie haben Hausrecht auf ihren Servern, und dort sind ihre AGB's Gesetz, genauso wie du jeden der sich bei dir zuhause nicht an deine Regeln hält, ebenfalls aus dem Haus werfen darfst.
Das man durch einen Permantenten Bann aus dem Jahrespass herauskommt war mir allerdings wirklich neu.
 
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Da merkt man das hier und da einige sehr unaufgeklärt sind was Vertrage angehen.

Der TE erläutet hier kurz für alle, denen es genau so geht, wie man aus dem Vertrag kommt. Das müsste er nicht, er tuts aber weil der ein oder andere es nicht weiß. Dafür wird er ersmal geflamed.

das Flamen des TE bezieht sich hier in erster Linie auf die Tatsache, dass er den Jahrespass abgeschlossen hat und danach direkt wieder versucht hatte zu kündigen, nachdem er das ganze "überschlafen" hatte...

... seine Argmuentation hzgl. der fehlenden Widerrufsmöglichkeit sind vollkommen korrekt.

Um Ihn selbst zu zitieren: "Die Frage ist die-warum schliessen tagtäglich Menschen "Knebbelverträge" wegen Handies ab und kündigen sie dann dennoch wieder?"
 
Da merkt man das hier und da einige sehr unaufgeklärt sind was Vertrage angehen.

Der TE erläutet hier kurz für alle, denen es genau so geht, wie man aus dem Vertrag kommt. Das müsste er nicht, er tuts aber weil der ein oder andere es nicht weiß. Dafür wird er ersmal geflamed.

[...]

Warum flames? ich verstehs nich. Einfach ein Sticky und den Thread schließen.

Auch ich habe den TE "geflamed", und das aus einem einzigen Grund: Der von dir dargestellte Sachverhalt geht aus dem Post des TE eben nicht hervor, und deshalb eigent er sich auch nicht als Sticky.

Was er geschrieben hat klingt nach: Blizzard hat die Widerrufsbelehrung vergessen, und daraus ergibt sich ein erweitertes Widerrufsrecht. Also widerruft er seine Willenserklärung und kommt so aus dem Vertrag raus.
Das er innerhalb von 2 Wochen widerrufen wollte, wird irgendwo auf einer späteren Seite am Rande erwähnt.
Dafür schreibt er aber an zahlreichen Stellen von "Kündigung", was (wie in diesem Thread nachzulesen ist) auch nicht unbedingt zu einer besseren Informationslage beigetragen hat.

Was er hätte schreiben sollen:
"Es existiert ein 2 wöchiges Widerrufsrecht auf das Blizzard nicht hingewiesen hat, und das von Blizzard auch nicht akzeptiert wurde.
Durch meinen Anwalt konnte ich aber ein Einlenken Blizzards erreichen, und somit sollten auch Andere problemlos von ihrem Recht gebrauch machen können.
Wer sich auf die fehlende Belehrung bei Vertragsabschluss berufen kann, dem ist auch noch ein späterer Rücktritt vom Vertrag möglich."


Natürlich ist "Flamen" nicht nett, und ich habe auch kein Problem damit mich an dieser Stelle dafür zu entschuldigen.
Aber das ändert nichts daran, dass der Beitrag des TE einen Sachverhalt impliziert hat, den ich als "Unmündiges Verhalten" durchaus für anprangerungswürdig erachte.
 
Ok nochmal langsam für euch:

1. ich kann atm noch spielen bis zum Tag X
2. vorher ging es NICHT zu kündigen (da ja Jahrespass), nach dem Timeban (+Forumperma) GING es und wurde bestätigt. Sprich ich bin raus aus dem Jahrespass, egal was ihr hier herbeiorakelt.
3. wenn die normalen Jahrespassbesitzer KEINEN Kündigungsbutton haben aber rauswollen, sollten sie eventuell mal ein paar Flames auspacken. Gut dosiert wohlgemerkt.

I´m out. Hat irgendwie wenig Sinn hier.
 
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