JMStV

Azmodahn

Quest-Mob
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Hi,

wie im Titel schon beschrieben, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde überarbeitet und wird bald rechtskräftig sein. Was heisst das für Online-Spiele und Fanseiten zu den Spielen?
Muss man nun ein AVS einführen, reicht, wenn es sich z.B. um eine Gildenhomepage handelt ein Ausschluss nicht registrierter User?

Ich habe online (WoW) mit ein paar anderen Website-Betreibern gesprochen und es herrscht momentan eine gewisse Unsicherheit. Momentan sieht es wohl so aus, dass Spiele, die auf CD/DVD vermarktet werden, sowieso von der USK kontrolliert und Eingestuft werden. Muss nun aber eine Website angepasst werden, wenn schon das Spiel zu der Seite USK 16 oder 18 hat? Oder müsste eine Website strenggenommen unabhängig von ihrem Bezug zu einem Spiel geprüft werden?

Bestes Beispiel: Buffed.de
smile.gif


Würde mich über eine rege, informative Diskussion freuen.

Quelle: http://www.gulli.com/news/jmstv-altersfreigaben-f-r-websites-und-online-games-2010-03-26
 
Hay, tut mir leid ich weiß nichts davon, schau am besten News im TV dann vergeht dir nichts
 
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