Kommt immer aufs Tattoo an. ^^
Bei dir wohl nicht, deinen Schilderungen zufolge. Aber grundsätzlich ist das durchaus möglich dass man deshalb nicht in den Beamtenstatus gehoben werden kann. Ich denke da insbesondere an das Beispiel der Polizeibeamten, wie Ceiwyn schon gesagt hat.
Als ich mich vor Beginn meines Studiums erkundigt habe, sagte man mir, dass die Tattoos unter bestimmten Umständen unproblematisch sind:
- Durch Kleidung verdeckbar
- Nicht auf Händen und im Gesicht
- Keine Motive mit sexuellem oder politischem Hintergrund
- Keine verfassungsfeindlichen Motive
Wikingerköpfe, Runen und solche Motive werden übrigens auch nicht gerne gesehen. Ähnlich verhält es sich mit Tattoos, die Zugehörigkeits zu Clubs demonstrieren.
Eine ehemalige Mitschülerin ist auf dem Weg, Polizistin zu werden, und sie sagte mir, dass Tattoos durch die Uniform (auch mit kurzem Arm) verdeckt werden müssen und nicht größer als ein Handteller sein dürfen. Die Regelung seie aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern sollen die Vorgaben sehr streng sein, während sie hier in NRW mit ihrem großem Tattoo am Schulterblatt laut Ausbilder keine Probleme haben sollte.
Lehrer haben es da leichter, da wir keine Dienstkleidung tragen. Wenn ich im Sommer eine halblange Bluse trage, um meine Tattoos zu verdecken, juckt das keinen.