Vorbestellung bei Funcom

hjoa ich weiß ich wollte nur zur abwechslung ma brav sein und nich zu sehr abschweifen
 
Funcom ist aber wirklich verplant.
Damals konnte ich Lastschriftverfahren bei AO und AoC nutzen und jetzt klappt das plötzlich nicht.
Als ich es dann über click&buy gemacht hatte, wurde angekündigt das eine Email kommt. Da hat sich seit 24 Stunden immer noch nichts getan. Vermutlich warten die erst brav auf die Abbuchung ehe eine Begrüßungsmail mit Infos kommt.
Ich registrier mich fürs Forum-hier bekam ich gleich eine Email- aktiviere mein Konto und kann mich mit meinem erstellten PW nicht einloggen.
Ich lass das PW darauf reseten und ratet mal was wieder nicht in meinem Postfach lag(auch nicht im SPAM).
Man man man. Da hab ich schon wieder Lust zu stornieren.

Für ne Beta zu bezahlen grenzt mal wieder an Dummheit der Konsumenten pur. Aber wir haben denen ja wieder Recht gegeben und unterstützen das.
 
Ich habe zugegebenermaßen nicht den ganzen Thread gelesen, aber ich kann folgendes sagen.

Es gibt 2 Arten von Vorbestellungen bei TSW. Die erste ist die Online-Vorbestellung auf der Homepage von TSW. Die zweite Art ist der Erwerb einer Vorbestellungsbox von einem Drittanbieter wie Amazon oder Media Markt. In der Version von Media Markt erhält man eine kleine Hülle mit einer Karte, die einen Key erhält.

Wird der Key benutzt, hat man Zugang zur Beta, ABER! Anders als bei einem Beta-Key, aktiviert man hiermit sofort einen vollen Account, der bis zum Release eben nur Beta-Zugang gewährt. Doch in dem Moment, in dem der Key aktiviert wird, gilt das Produkt als "benutzt", ganz gleich, wieviel von der gesamten Leistung benutzt werden kann (und Funcom weißt auf den Inhalt der Vorbestellbox hin).

Da es sich hier jedoch nicht um etwas Physisches, wie einfach nur eine DVD oder ähnliches handelt, kann der Gegenstand nicht wiederverwendet werden, da der Account personengebunden ist, wenn der Key einmal benutzt wurde.

Wie auch bei Spielen, die über Steam gekauft werden, besteht also nicht die Möglichkeit des Weiterverkaufs. Von daher ist das, auch wenn ich den Ärger verstehen kann, gesetzlich rechtens was Funcom dort macht.

Nur um einen Beta Zugang zu bekommen, bestellt man sich aber normalerweise auch nicht das Spiel vor. Da hättest du lieber versuchen sollen, an einen einfachen Beta-Key zu kommen, wie Buffed sie letzte Woche im 20.000er Pack verschleudert hat. Diese sind keine Kaufverpflichtung, man hat lediglich einen erweiterbaren Beta-Account und es besteht keine Bindung gegenüber Funcom.

Man sollte also immer überlegen, was es bedeutet. Funcom macht bei der Vorbestellung keinen Unterschied zwischen der gekauften Media Markt Box und der Online Vorbestellung. Sobald du etwas davon nutzt, ist das Produkt benutzt und verpflichtet zum Kauf.
Im Supermarkt kannst du auch nicht in die Obstabteilung gehen, in einen Apfel beißen, aber ihn dann doch nicht kaufen, nur weil er dir nicht schmeckt. Er ist bereits benutzt und für den Supermarkt somit unverkäuflich.
 
Als ich es dann über click&buy gemacht hatte, wurde angekündigt das eine Email kommt. Da hat sich seit 24 Stunden immer noch nichts getan. Vermutlich warten die erst brav auf die Abbuchung ehe eine Begrüßungsmail mit Infos kommt.
Ich registrier mich fürs Forum-hier bekam ich gleich eine Email- aktiviere mein Konto und kann mich mit meinem erstellten PW nicht einloggen.

Die haben ein Problem mit E-Mail Zustellungen...ca. 60% der Vorbesteller haben nie eine Bestätigungsemail erhalten (auch ich nicht, habe zwar eine Amazon-Vorbestellung, aber auch hier wird nach Key-Aktivierung davon geschrieben, dass eine E-Mail kommen wird, die nie gekommen ist - lustigerweise sind die Beta Wochenendhinweismails allerdings wieder angekommen) . Da allerdings die Vorbestellerboni ersichtlich sind (der Ring, das Kampfpet und das T-Shirt) ist das als Bestätigung anzusehen (mein geld ist ja auch schon weg für die Zusatzpakete^^)
 
Ich habe zugegebenermaßen nicht den ganzen Thread gelesen, aber ich kann folgendes sagen.

Es gibt 2 Arten von Vorbestellungen bei TSW. Die erste ist die Online-Vorbestellung auf der Homepage von TSW. Die zweite Art ist der Erwerb einer Vorbestellungsbox von einem Drittanbieter wie Amazon oder Media Markt. In der Version von Media Markt erhält man eine kleine Hülle mit einer Karte, die einen Key erhält.

Wird der Key benutzt, hat man Zugang zur Beta, ABER! Anders als bei einem Beta-Key, aktiviert man hiermit sofort einen vollen Account, der bis zum Release eben nur Beta-Zugang gewährt. Doch in dem Moment, in dem der Key aktiviert wird, gilt das Produkt als "benutzt", ganz gleich, wieviel von der gesamten Leistung benutzt werden kann (und Funcom weißt auf den Inhalt der Vorbestellbox hin).

Da es sich hier jedoch nicht um etwas Physisches, wie einfach nur eine DVD oder ähnliches handelt, kann der Gegenstand nicht wiederverwendet werden, da der Account personengebunden ist, wenn der Key einmal benutzt wurde.

Wie auch bei Spielen, die über Steam gekauft werden, besteht also nicht die Möglichkeit des Weiterverkaufs. Von daher ist das, auch wenn ich den Ärger verstehen kann, gesetzlich rechtens was Funcom dort macht.

Nur um einen Beta Zugang zu bekommen, bestellt man sich aber normalerweise auch nicht das Spiel vor. Da hättest du lieber versuchen sollen, an einen einfachen Beta-Key zu kommen, wie Buffed sie letzte Woche im 20.000er Pack verschleudert hat. Diese sind keine Kaufverpflichtung, man hat lediglich einen erweiterbaren Beta-Account und es besteht keine Bindung gegenüber Funcom.

Man sollte also immer überlegen, was es bedeutet. Funcom macht bei der Vorbestellung keinen Unterschied zwischen der gekauften Media Markt Box und der Online Vorbestellung. Sobald du etwas davon nutzt, ist das Produkt benutzt und verpflichtet zum Kauf.
Im Supermarkt kannst du auch nicht in die Obstabteilung gehen, in einen Apfel beißen, aber ihn dann doch nicht kaufen, nur weil er dir nicht schmeckt. Er ist bereits benutzt und für den Supermarkt somit unverkäuflich.

wie gesagt, solange man 'beweisen' kann, dass es sich um einen 'irrtum' gehandelt hat (was man kann, da es nicht branchenüblich ist), ist alles was du hier von dir gegeben hast ungültig. es handelt sich um eine vorbestellung, da ist kein vertrag gültig bevor du die tatsächliche ware in der hand hast (auch wenn die beta laut funcom einen teil der ware ausmacht)

und soweit ich weiß bezahlt man bei media markt auch erst, wenn man die ware wirklich hat, also .wenn. dann hat man nur probleme wenn man wirklich schon bezahlt hat - und dann versucht das geld zurückzubekommen.

und erneut kann ich nur sagen: leute, die das verhalten hier entschuldigen sollten sich mal genau überlegen, was sie grade tun. (vor allem diese halbwahrheiten was gesetzeslagen und rechte des kunden angeht)






ach un ja ne e-mail hab ich auch nich bekommen, ich konnte mich nur irgendwann mit meinem TSW account anmelden un nen tag später waren meine vorbestellersachen auf magische weise freigeschaltet...
 
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wie gesagt, solange man 'beweisen' kann, dass es sich um einen 'irrtum' gehandelt hat (was man kann, da es nicht branchenüblich ist), ist alles was du hier von dir gegeben hast ungültig. es handelt sich um eine vorbestellung, da ist kein vertrag gültig bevor du die tatsächliche ware in der hand hast (auch wenn die beta laut funcom einen teil der ware ausmacht)

und soweit ich weiß bezahlt man bei media markt auch erst, wenn man die ware wirklich hat, also .wenn. dann hat man nur probleme wenn man wirklich schon bezahlt hat - und dann versucht das geld zurückzubekommen.

und erneut kann ich nur sagen: leute, die das verhalten hier entschuldigen sollten sich mal genau überlegen, was sie grade tun. (vor allem diese halbwahrheiten was gesetzeslagen und rechte des kunden angeht)

Dann untermauer doch bitte Deine Rechtsauffassung mal genauer. Mir ist keine wirklich genau passende Rechtslage in diesem Fall bekannt. Du biegst Dir nur etwas zurecht, so wie wir. ;-)

Nochmal: Wenn Funcom in den Vertrag reinpackt, dass die "Ware" mit "Anmelden in die Beta" als geliefert gilt und Du den Vertrag so annimmst, dann gilt das so.


Dass "Lieferung" und "Zahlung" nun zeitlich auseinanderfallen und deswegen schon kein Vertrag zustande kommt, ist doch jetzt nicht ernsthaft Deine Argumentation, oder? Dass ist allein eine Frage des Eigentumüberganges und hat nichts mit dem Vertrag an sich zu tun.

Nochmal: Ja, Funcom hätte das sicherlich besser lösen können - aber eben nicht müssen. Bis auf das 14-tägige Stornorecht gem. Fernabsatzgesetz sehe ich hier tatsächlich keine Möglichkeit dem ganzen irgendwie beizukommen.

Ah, Edit: "Irrtum". Oha. In was? Fehlende Eigenschaft? Wohl kaum, da die Eigenschaften ja noch gar nicht bekannt sind - Beta ;-) .
Edit 2: Deswegen sollte man halt nicht vorbestellen, wenn man sich nicht sicher ist. Lieber den Release abwarten, Probezocken über Gästepass und dann entscheiden.
 
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ich rede vom rechtlichen bestand des irrtums. meine güte du musst nich alles 5 mal wiederholen davon wird es nicht besser.

ein vertrag ist .nicht. immer zwingend gültig nur weil man 'aufgeklärt' worden ist. nur weil die allgemeine bevölkerung etwas gerne so hinnimmt (und ja, es oft schwer anders zu beweisen ist) bedeutet das nicht gleich zwingend tatsächliche rechtslage. und da es NICHT branchenüblich ist, dass eine beta 'im preis mitinbegriffen' ist, vor allem wenn es sich nicht um eine ausdrückliche bezahlbeta handelt - im gegenteil, es wird ja sogar teilweise open beta genannt obwohl es garkeine ist
(ja, einen vertrag sollte man sich eigentlich immer genau durchlesen, aber netterweise wissen gerichte ja, dass die leute sowas nie tun.. deshalb gibts ja diese ganzen regelungen dass nen preis neuerdings sofort erkennbar sein muss usw usw)

und in dem konkreten fall muss derjenige nur 'beweisen' dass er sich dessen nicht bewusst war, dass die beta im preis mit inbegriffen ist. (und ich wiederhole noch einmal, der vertrag ist erst bei versand der ware abgeschlossen. zwar hat der kunde für die ware die holschuld, die bringschuld des geldes allerdings erst danach, vor allem weil es sich ja um eine vorbestellung handelt ist aber bis dahin jederzeit ein rückzuck möglich)

funcom kann in einen vertrag reinschreiben was sie wollen, aber dummerweise gilt immernoch gesetz > komische vertragsklausel
 
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Es geht hier nicht um die Beta ansich.

Es geht um den "Key" der in der Vorbestellung enthalten ist. Ganz gleich, WAS man nun benutzt oder wofür. Der Key aktiviert einen Account, damit ist die Sache gebraucht und verpflichtet zum Kauf.

Wie eben der angebissene Apfel im Supermarkt. Das Detail BETA tut nichts zur Sache. Account aktiviert -> Kaufverpflichtung
 
Amnia Du redest immer von Irrtum.

Worin besteht der Irrtum, der den Käufer vom Vertrag zurück treten lassen kann?

Die Situation ist doch folgende:

Das Spiel wurde vorbestellt.
Der Betazugang wurde genutzt.

Nun sagt Funcom, das jemand der den Betazugang nutzt eine Dienstleistung erhalten hat, die Storno unmöglich macht.
Aus rechtlicher Sicht "leider" in Ordnung.

Ein Irrtum liegt dabei nicht vor. Das der Betazugang eine Dienstleistung ist, sollte auch dem ungebildetesten Menschen bewusst sein. Schließlich erstellt sich eine Beta ja nicht von alleine.
 
Amnia Du redest immer von Irrtum.

Worin besteht der Irrtum, der den Käufer vom Vertrag zurück treten lassen kann?

Die Situation ist doch folgende:

Das Spiel wurde vorbestellt.
Der Betazugang wurde genutzt.

Nun sagt Funcom, das jemand der den Betazugang nutzt eine Dienstleistung erhalten hat, die Storno unmöglich macht.
Aus rechtlicher Sicht "leider" in Ordnung.

Ein Irrtum liegt dabei nicht vor. Das der Betazugang eine Dienstleistung ist, sollte auch dem ungebildetesten Menschen bewusst sein. Schließlich erstellt sich eine Beta ja nicht von alleine.

Lass' mal, zwecklos.
 
ich rede vom rechtlichen bestand des irrtums. meine güte du musst nich alles 5 mal wiederholen davon wird es nicht besser.

ein vertrag ist .nicht. immer zwingend gültig nur weil man 'aufgeklärt' worden ist. nur weil die allgemeine bevölkerung etwas gerne so hinnimmt (und ja, es oft schwer anders zu beweisen ist) bedeutet das nicht gleich zwingend tatsächliche rechtslage. und da es NICHT branchenüblich ist, dass eine beta 'im preis mitinbegriffen' ist, vor allem wenn es sich nicht um eine ausdrückliche bezahlbeta handelt - im gegenteil, es wird ja sogar teilweise open beta genannt obwohl es garkeine ist
(ja, einen vertrag sollte man sich eigentlich immer genau durchlesen, aber netterweise wissen gerichte ja, dass die leute sowas nie tun.. deshalb gibts ja diese ganzen regelungen dass nen preis neuerdings sofort erkennbar sein muss usw usw)

und in dem konkreten fall muss derjenige nur 'beweisen' dass er sich dessen nicht bewusst war, dass die beta im preis mit inbegriffen ist. (und ich wiederhole noch einmal, der vertrag ist erst bei versand der ware abgeschlossen. zwar hat der kunde für die ware die holschuld, die bringschuld des geldes allerdings erst danach, vor allem weil es sich ja um eine vorbestellung handelt ist aber bis dahin jederzeit ein rückzuck möglich)

funcom kann in einen vertrag reinschreiben was sie wollen, aber dummerweise gilt immernoch gesetz > komische vertragsklausel

Der Versand der Ware besteht in diesem Fall aus der Gewährung des Zugangs. Eine Box wird hier nicht verschickt. Ebenso stand im Angebot auf der TSW-Seite "Zugang zu allen Beta-Wochenenden". Wer das nicht rafft, dass dieser mit zum Angebot gehört, ist selbst schuld. Da ist nichts mit Irrtum oder "nicht branchenüblich" oder sonstwas und selbst wenn ein Richter sowas bemerkt, wird er das höchstens kritisieren, aber sein Urteil nicht daran ausrichten (können). Es gibt weltweit einen Rechtsgrundsatz, genannt "Pacta sunt servanda". Zu deutsch: Verträge sind einzuhalten. Unterschreibst du einen Vertrag und dieser ist nicht grundsätzlich rechts- oder sittenwidrig, ist der gültig.
Auch wenn es in den AGB ungültige Klauseln (wie z.B. der Teil mit "Es gilt die Rechtsprechung des Bundesstaates New York", darüber lacht ein deutscher Anwalt und reicht bei einem deutschen Gericht nach deutschem Recht Klage ein), ist der Vertrag nicht automatisch ungültig, sondern zuallererst nur die betreffende Klausel. Sollte die betreffende Klausel sich auf den Angebotsumfang (z.B. dass Funcom sich vorbehält, dass man doch keine Namensreservierung oder keinen Betazugang erhält), so kann das den Vertrag hemmen oder nichtig machen. Aber wirklich nur in solchen Fällen, wo Funcom das volle Geld kassieren, aber nicht das, was im Angebot steht, liefern würde.

Nebenbei: Von Funcom habe ich bisher nur die bezeichnung "Beta-Wochenende" gesehen. Open Beta kommt von dritten Personen. Das ändert nichts am Vertrag. Ich kann nicht von einem Kaufvertrag zurücktreten weil andere für den Gegenstand eine Bezeichnung benutzen, die normalerweise für kostenlose Dinge benutzt wird. Selbst wenn Funcom das selbst als Open Beta bezeichnen würde, würde der Kaufvertrag weiter bestehen.
 
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Verträge sind einzuhalten.

Das ist richtig. Wer früh genug bestellt hat, bei dem hat Funcom aber den Vertrag nicht eingehalten (Lieferdatum nicht gehalten). Soweit ich weiß machen sie deshalb auch bei frühen Vorbestellungen keinen Aufstand. Habs selbst aber nicht probiert.

Im übrigen könnte man noch versuchen zu argumentieren, dass man die Teilnahme an den Beta-Wochenenden aus einem anderen Vertrag hat. Beispielsweise das Facebook-Spiel. Wenn das tatsächlich der Fall war natürlich nur.
 
Das mit dem Vertrag nicht eingehalten stimmt so nicht, Erscheindaten sind immer gekennzeichnet mit dem Hinweis das sich das verzögern kann. Wenn dann hättest du von deinem Kaufvertrag in dem Moment zurücktretten müssen in dem bekannt gegeben wurde das sich dieses Datum verschiebt. <- m.E.!
 
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