Als ich es dann über click&buy gemacht hatte, wurde angekündigt das eine Email kommt. Da hat sich seit 24 Stunden immer noch nichts getan. Vermutlich warten die erst brav auf die Abbuchung ehe eine Begrüßungsmail mit Infos kommt.
Ich registrier mich fürs Forum-hier bekam ich gleich eine Email- aktiviere mein Konto und kann mich mit meinem erstellten PW nicht einloggen.
Ich habe zugegebenermaßen nicht den ganzen Thread gelesen, aber ich kann folgendes sagen.
Es gibt 2 Arten von Vorbestellungen bei TSW. Die erste ist die Online-Vorbestellung auf der Homepage von TSW. Die zweite Art ist der Erwerb einer Vorbestellungsbox von einem Drittanbieter wie Amazon oder Media Markt. In der Version von Media Markt erhält man eine kleine Hülle mit einer Karte, die einen Key erhält.
Wird der Key benutzt, hat man Zugang zur Beta, ABER! Anders als bei einem Beta-Key, aktiviert man hiermit sofort einen vollen Account, der bis zum Release eben nur Beta-Zugang gewährt. Doch in dem Moment, in dem der Key aktiviert wird, gilt das Produkt als "benutzt", ganz gleich, wieviel von der gesamten Leistung benutzt werden kann (und Funcom weißt auf den Inhalt der Vorbestellbox hin).
Da es sich hier jedoch nicht um etwas Physisches, wie einfach nur eine DVD oder ähnliches handelt, kann der Gegenstand nicht wiederverwendet werden, da der Account personengebunden ist, wenn der Key einmal benutzt wurde.
Wie auch bei Spielen, die über Steam gekauft werden, besteht also nicht die Möglichkeit des Weiterverkaufs. Von daher ist das, auch wenn ich den Ärger verstehen kann, gesetzlich rechtens was Funcom dort macht.
Nur um einen Beta Zugang zu bekommen, bestellt man sich aber normalerweise auch nicht das Spiel vor. Da hättest du lieber versuchen sollen, an einen einfachen Beta-Key zu kommen, wie Buffed sie letzte Woche im 20.000er Pack verschleudert hat. Diese sind keine Kaufverpflichtung, man hat lediglich einen erweiterbaren Beta-Account und es besteht keine Bindung gegenüber Funcom.
Man sollte also immer überlegen, was es bedeutet. Funcom macht bei der Vorbestellung keinen Unterschied zwischen der gekauften Media Markt Box und der Online Vorbestellung. Sobald du etwas davon nutzt, ist das Produkt benutzt und verpflichtet zum Kauf.
Im Supermarkt kannst du auch nicht in die Obstabteilung gehen, in einen Apfel beißen, aber ihn dann doch nicht kaufen, nur weil er dir nicht schmeckt. Er ist bereits benutzt und für den Supermarkt somit unverkäuflich.
wie gesagt, solange man 'beweisen' kann, dass es sich um einen 'irrtum' gehandelt hat (was man kann, da es nicht branchenüblich ist), ist alles was du hier von dir gegeben hast ungültig. es handelt sich um eine vorbestellung, da ist kein vertrag gültig bevor du die tatsächliche ware in der hand hast (auch wenn die beta laut funcom einen teil der ware ausmacht)
und soweit ich weiß bezahlt man bei media markt auch erst, wenn man die ware wirklich hat, also .wenn. dann hat man nur probleme wenn man wirklich schon bezahlt hat - und dann versucht das geld zurückzubekommen.
und erneut kann ich nur sagen: leute, die das verhalten hier entschuldigen sollten sich mal genau überlegen, was sie grade tun. (vor allem diese halbwahrheiten was gesetzeslagen und rechte des kunden angeht)
Amnia Du redest immer von Irrtum.
Worin besteht der Irrtum, der den Käufer vom Vertrag zurück treten lassen kann?
Die Situation ist doch folgende:
Das Spiel wurde vorbestellt.
Der Betazugang wurde genutzt.
Nun sagt Funcom, das jemand der den Betazugang nutzt eine Dienstleistung erhalten hat, die Storno unmöglich macht.
Aus rechtlicher Sicht "leider" in Ordnung.
Ein Irrtum liegt dabei nicht vor. Das der Betazugang eine Dienstleistung ist, sollte auch dem ungebildetesten Menschen bewusst sein. Schließlich erstellt sich eine Beta ja nicht von alleine.
ich rede vom rechtlichen bestand des irrtums. meine güte du musst nich alles 5 mal wiederholen davon wird es nicht besser.
ein vertrag ist .nicht. immer zwingend gültig nur weil man 'aufgeklärt' worden ist. nur weil die allgemeine bevölkerung etwas gerne so hinnimmt (und ja, es oft schwer anders zu beweisen ist) bedeutet das nicht gleich zwingend tatsächliche rechtslage. und da es NICHT branchenüblich ist, dass eine beta 'im preis mitinbegriffen' ist, vor allem wenn es sich nicht um eine ausdrückliche bezahlbeta handelt - im gegenteil, es wird ja sogar teilweise open beta genannt obwohl es garkeine ist
(ja, einen vertrag sollte man sich eigentlich immer genau durchlesen, aber netterweise wissen gerichte ja, dass die leute sowas nie tun.. deshalb gibts ja diese ganzen regelungen dass nen preis neuerdings sofort erkennbar sein muss usw usw)
und in dem konkreten fall muss derjenige nur 'beweisen' dass er sich dessen nicht bewusst war, dass die beta im preis mit inbegriffen ist. (und ich wiederhole noch einmal, der vertrag ist erst bei versand der ware abgeschlossen. zwar hat der kunde für die ware die holschuld, die bringschuld des geldes allerdings erst danach, vor allem weil es sich ja um eine vorbestellung handelt ist aber bis dahin jederzeit ein rückzuck möglich)
funcom kann in einen vertrag reinschreiben was sie wollen, aber dummerweise gilt immernoch gesetz > komische vertragsklausel
Verträge sind einzuhalten.