Grundsätzlich ja, aber das hat mit der ganzen Geschichte hier nichts zu tun. Oder hat jemand eine Urkunde erwähnt. Blizz einen gefälschten Ausweis zu schicken ist keine Lösung, aber das hat auch noch niemand Vorgeschlagen ^^ Und man soll seinen Perso so oder so nicht rumschicken.p.S. : Urkundenfälschung ist BÖHHSE
Grundsätzlich steht in den Benützerregeln, das der Name anzugeben ist. In so fern kann Blizz sich auf den Standpunkt stellen, dass der Vertrag zwischen dem User und Blizz ungültig ist und auch kein Anspruch auf den Account mehr existiert.
Man kann natürlich prüfen, in wie weit dies bei Privatpersonen zulässig ist, oder ob das BGB/Gesetz zur Regelung allgemeiner Geschäftsbedingungen/Urteile das als unzulässig erklären. Aber das ist nur eine Lösung, die weder viel versprechend noch günstig ist ^^
Versuch einfach Blizz einen Brief zu schreiben, mit der Bitte das Passwort neu zu setzen, es an die ursprüngliche eMail-Adresse zu schicken und die Namensänderung rückgängig zu machen. Zusammen mit einer Kopie/Scan der Seriennummer, eines Kontoauszuges (am besten älteste Abbuchung), Perso (der zu dem Bankkonto passt) und der geheimen Benützerfrage. Das in einem ruhigen Ton und so tun, als ob es die Kommunikation in den letzten vier Wochen einfach nicht stattgefunden hätte.
Als Grund gibst Du an, das Dein Exfreund beide geändert und die geheime Abfrage erraten hat. Dank Palin hört sich das plötzlich wahrscheinlich an
Die Postadresse ist: Blizzard Entertainment S.A.S., Support Clients, TSA 60001, 78143 Vélizy-Villacoublay Cedex, Frankreich
Falls Sie nach dem Namen des Benützernamen nachfragen, einfach behauptet, das wäre der Mädchenname deiner Mutter, weil Du mit Deinem Vater gestritten hattest (oder so etwas ähnliches).
Die Möglichkeiten das im Telefonsupport zu klären sind wohl verstrichen. Aber vielleicht hast Du schriftlich Glück.
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