Battle.net Account eines Minderjährigen

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Rare-Mob
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Grüße,
Ich bin minderjährig und spiele seit ca. 2 jahren WoW (irgentwann später kahm auch noch eine Diablo 3 Lizentz auf meinen Battle.net Account). Da ich (noch) minderjährig bin habe ich den Battle.net Account mit d3 und WoW damals gemeinsam mit meinem Vater auf den Namen meines Vaters erstellt. So wie es von Blizz ja eigendlich,wie ich und mein Vater es verstanden haben, gewünscht wird. Heute habe ich gesehen, dass es nun eine extra Erstellungsfunktion für Elterm gibt, die einen Account für ihr Kind erstellen. Diese Funktion haben ich und mein Vater damals nicht genutzt (ich weiss nicht genau, ob es sie damals überhaubt schon gab).

Darum frage ich mich nun, ob mit meinem Account alles rechtens ist und ich ihn weiterhin nutzen kann und mit der Volljährigkeit dann auf mich übertargen lassen kann. Bim mit den AGBs von Blizz im Großen und Ganzen vertraut und freue mich deshalb eventuell auch auf offizielle Links.

In diesem Sinne einen schönen Abned noch und ich freue mich schon auf eure Antworten.
 
Du kannst deinen acc auch auf Batman Musterhans anmelden das interessiert blizz wenig
 
@ AlucardG

Das war gar nicht die Frage. Und auch keine gute Antwort dazu.
Klar kann man irgendeinen Namen angeben. Aber was machst du dann, wenn dein Account mal geklaut/gehackt wird? Dann einfach sagen "Pech gehabt" oder wie?

Diese Funktion haben ich und mein Vater damals nicht genutzt (ich weiss nicht genau, ob es sie damals überhaubt schon gab).
Meinst du damit die "elterliche Freigabe"?
Da kann man zum Beispiel einstellen, zu welchen Zeiten und wie lange ein Kind, (oder mehrere Kinder) spielen darf, bis die Leitung vom Spieleclient zum Server gekappt wird.
https://eu.battle.net/support/de/article/elterliche-freigabe
 
@Dagonzo

Nein, dass meine ich damit nicht.... Unter dem Anmeldeformular ´, um einen Battle.net Account zu erstellen gibt es eine extra Funktion, um ein Kind anzumelden ( https://eu.battle.net/account/creation/parent-signup.html?country= )

Gibt es diese schon immer u: ist es schlimm, wenn man die dmalas nicht genutzt hat?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also früher gab die ganz ganz sicher nicht ^^

ich war als WoW erschienen ist auch noch minderjährig und habe damals aber einfach meinen eigenen namen reingeschrieben. ganz einfach weil ich so nicht das problem hatte immer zu meinem vater zu müssen FALS mal etwas ist.

mir wurde zum beispiel mal die ELV gesperrt und einmal musste ich die e-mail adresse ändern. beides mal wollten die meinen Perso als kopie haben.



an sich ist es für Blizzard wirklich egal welcher name da steht, wichtig wird das erst wenn du etwas vom telephone kundendienst brauchst. die müssen halt irgendwie wissen wer du bist.


und was diese Funktion angeht die is deffinitiv vor 8 jahren noch nicht dabei gewesen ^^ denke mal die haben sie vor relativ kurzer zeit dazu getan weil man ja mitlerweile für alle blizzard spiele die acc braucht und da zumindest warcraft/starcraft teilweise von der 2 bis 3 generation gespielt wird UND Starcraft2 bekanntlich auch ab 12 is sind sie darauf gekommen das ein acc ab 18 vielleicht net so inteligent is^^
 
und was diese Funktion angeht die is deffinitiv vor 8 jahren noch nicht dabei gewesen ^^ denke mal die haben sie vor relativ kurzer zeit dazu getan weil man ja mitlerweile für alle blizzard spiele die acc braucht und da zumindest warcraft/starcraft teilweise von der 2 bis 3 generation gespielt wird UND Starcraft2 bekanntlich auch ab 12 is sind sie darauf gekommen das ein acc ab 18 vielleicht net so inteligent is^^

Da geht es nicht darum, was "intelligent" ist, sondern was gesetzliche Vorgabe für einen rechtsgültigen (hier noch dazu teilweise Abo-)Vertrag ist und das ist nunmal in den allermeisten Fällen die volle Geschäftsfähigkeit (also 18 Jahre/Volljährigkeit) - darum muss auch beim "Minderjährigenvertrag" der jetzt möglich ist, ein Erziehungeberechtigter mit "unterzeichnen" (hier: die Bestätigung, dass ein volljähriger Erziehungsberechtigter die Nutzungsbestimmungen ebenfalls akzeptiert hat)
 
derulu das stimmt so nicht ganz. verträge abschlissen und das dürfte den B-net acc durch aus einschließen darf man in Deutschland ab 14 einzig und allein das Abo macht die Volljährigkeit nötig. Bei handys ist es auch so, dass ein Minderjähriger durch aus ein Pre-paid handy kaufen kann aber eben keinen Vertrag mit monatlichen kosten abschließen kann. eben durch die beschränkte geschäftsfähigkeit
 
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