Der Guten Morgähn-Smalltalk-Thread

Lol. Ich hab gerad Krampfadern gelesen ... und hab mich gefragt, wie das alles zusammen hängt. Mehr Fahrradfahren, weniger Krampfadern

Achso - guten Morgen.
 
Was sind denn bitte Kampfradler? ^^

Er [Ramsauer] habe beobachtet, wie Radler selbst unter den Augen von Polizisten rote Ampeln und jede Verkehrsregel missachteten, sagte Ramsauer der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Polizei sei manchmal einfach überfordert, "der Verrohung dieser Kampf-Radler endlich Einhalt zu gebieten", sagte der CSU-Politiker.

Mal so eine rote Ampel, ok. Aber unter den Augen von Polizisten?! Ungeheuerlich!
Aber ganz nebenher fällt dem Verfassungsschutz so ein neues Betätigungsfeld in den Schoß. Thema "Zwickauer Terrorzelle" verebbt, jetzt neu: Thema "Zweiradler Terrorzelle".

Edit:
Möglicherweile ist ein Kampf-Radler aber auch nur ein harmloses Getränk, ein Merchandising-Produkt der FDP. Die Prozentzahl ist ähnlich. Analog zum "Retter"-T-Shirts von St. Pauli.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er [Ramsauer] habe beobachtet, wie Radler selbst unter den Augen von Polizisten rote Ampeln und jede Verkehrsregel missachteten, sagte Ramsauer der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Polizei sei manchmal einfach überfordert, "der Verrohung dieser Kampf-Radler endlich Einhalt zu gebieten", sagte der CSU-Politiker.

Mal so eine rote Ampel, ok. Aber unter den Augen von Polizisten?! Ungeheuerlich!
Aber ganz nebenher fällt dem Verfassungsschutz so ein neues Betätigungsfeld in den Schoß. Thema "Zwickauer Terrorzelle" verebbt, jetzt neu: Thema "Zweiradler Terrorzelle".

Edit:
Möglicherweile ist ein Kampf-Radler aber auch nur ein harmloses Getränk, ein Merchandising-Produkt der FDP. Die Prozentzahl ist ähnlich. Analog zum "Retter"-T-Shirts von St. Pauli.

Schon ziemlich lächerlich was dieser Ramsauer von sich gibt.
Gut man sollte der Polizei mit dem Fahrrad nicht davonfahren... ^^
Aber deswegen gleich Kampfradler... klingt mehr so als würde jemand irgendwo langfahren und während der Fahrt Passanten umknocken.
 
Sind wir auf dem Weg gen amerikanische Rechtsprechung?

Dort gibt es ja bundesstaatweit ganz wirre Verbote, die offensichtlich dadurch entstanden sind, weil sich ein Politiker mal davon gestört fühlte.
 
ich liebe amazon kunden die das gekauft haben kauften auch ^^

http://www.abload.de/image.php?img=unbenannt4xdi2.jpg

Wer hätte gedacht das gw2 spieler sich für stochastik interessieren ^^
 
Grad episches LOL Game gehabt:

Wir 4 Premades und ein RND. Ich mit Xin im Jungle vs Fiora, Bot Morde und Lulu vs Ashe und Lulu, Mid Cassio vs Cassio, Top Talon vs Morde.
(Die erst genannten waren meine Mates)
Mit Xin im Jungel läuft alles ganz gut, konnte Top schnellen Kill und nebenbei die Mitte gebabysitted.
Die Mitte also ganz gut gefeedet, ich genauso, die Top und Bot halten einigermaßen. Als ich an meinem Redbuff angekommen bin, sehe ich die Fiora, wie sie versucht zu stealen, doch ich schaff erst den Redbuff und danach sie.
Jedoch hat es die Fiora geschafft gefeedet zu werden und hat uns auseinander genommen. Wir hocken im Busch und das Team gegnerische Team kommt an. Cassio haut ihre Ulti rein, ich spring an die Fiora und schon ist sie Tod, wir haben noch 3 Leute gekillt und dann Baron gemacht. Man hat wirklich gesehen wie die Fiora das Team "gecarryed" hat. Nach dem sie weg waren hat das gegnerische Team nix geschaft. Aber die Fiora hat uns im 2 on 1 echt auseinander genommen ...

Also Nerf Fiora
 
Hört sich spannend an H2O =) Köntt eig auch mal wieder vorbeischauen, Fiora kenn ich gar nicht
Aber hab gar keine Zeit LoL zu spielen. Les zurzeit ziemlich viele Bücher, und wenn eher Bock habe zum zoggen, dann in dieser Reihenfolge:
1: Kingdoms of Amalur: Reckoning
2: Defence of the Ancience 2 (DotA 2)
3: Minecraft (habs mir erst gekauft)
und dann vllt mal wieder The Elder Scrolls: Skyrim oder Heroes of Newerth (HoN)
vielleicht mal wieder Tetris.
...
oh, achja, dann LoL =)

LoL ist ein super Spiel mit seinen ganz eigenen Finessen, und möchte hier bitte kein Fanboy-Gebashe hören über HoN/LoL/DotA. Die Fanbase is viel zu aggresiv, als das man ne anständige Diskussion hinbringt (zumindest ingame isses unmöglich, fast wie im Fussball ._.).
Aber mich spricht HoN und DotA mehr an, vom Gameplay her =)
 
Ich will unbedingt Dota 2 spielen Ich guck mir schon sehnsüchtig die ganzen Cups und Streams an
 
Schon ziemlich lächerlich was dieser Ramsauer von sich gibt.

sagte Peter Ramsauer (CSU) am Dienstag: „Wenn sich die Helmtragequote von neun Prozent nicht signifikant auf weit über 50 Prozent .."
Mittlerweile die Quote auf 11% schöngeredet.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) appelliert an Parkhausbetreiber, für Rentner Extra-Stellplätze zu reservieren.
Wie wärs mit Stellplätzen für alkoholisierte Fahrer? Dann müssen die nicht lange benebelt im Parkhaus runtüddeln. Schließlich lehnt Ramsauer die Null-Promille-Grenze ab. Und für Klaustophobe, Eilige, Großeinkäufer, Luxus-Shopper (ja, auch ich fühle mich unsicher, wenn ich mit dem neuen 120-Zoll-Flat durchs Parkhaus streife) und.... äh stopp. Wir brauchen unbedingt noch Parkplätze für die verbleibende Minderheit.

Auf Ramsauers Veranlassung hin werden seit einigen Monaten englische Begriffe im Verkehrsministerium nicht mehr verwendet. Statt "Laptop" heißt es dort nun "Klapprechner", "Tickets" werden "Fahrscheine" genannt und "Flipcharts" heißen im Ministerium offiziell nur "Tafelschreibblock"
Willkommen im 21. Jahrhundert.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will der Nutzung von Kopfhörern durch Fußgänger den Kampf ansagen. "Mit lauter Musik oder dem Handy in den Ohren schlafwandeln sie über Straßen und Bahnsteige" ..diese seien seiner Ansicht nach mit an der steigenden Zahl von Toten im Straßenverkehr Schuld.
Zurück zum guten alten Ghetto-Blaster.

Wie meinst du das 'ziemlich lächerlich'? ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
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mindfuck

guten morgen
 
Olliruh, bei deinem BIld hab ich genau 10 Sekunden gebraucht um zu begreifen, was ich genau sehe :ugly:
Danke
 
Ich habs gemerkt als ich "Gandalf" gesehen habe
 
Wie meinst du das 'ziemlich lächerlich'? ;-)

Genau so wie du es angedeutet hast

Thema Kopfhörer: Für Biker kann ichs verstehen, dass man dazu geneigt ist, das zu verbieten.
Mit etwas Gewohnheit hört man aber auch trotz mittel-lauter Kopfhörer alles um sich herum. Viele stellen die Dinger halt zu laut...

Für Fußgänger ist das aber völlig hirnlos, dann können wir gleich jedem eine Uniform anziehen.

@Olli
Erklär mal!
Außer der Herr der Ringe Crew und Gandalf mit kurzen Haaren seh ich da nix!
 
Moin Buffed,

Hoffe ihr hattet auch tolle Osterfeiertage
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer hat nu eigentlich das "Kill-Duell" (Legolas + Gimli) gewonnen? :-)


ich glaub ja immer noch, der Elb dürfte gewonnen haben, da er ja zwischenzeitig schon etwas weiter in Führung war. Da können Zwerge einfach nich mithalten.
 
Gott ich hab jezz echt ein Problem am Hals. Könnt ihr mir vllt mal aushelfen?
Ich mal vor etwa 2 Jahren, als ich auf der Suche nach einer Software war, mich bei einer Webseite angemeldet. Mein Ziel war, so ein DivX-Player runterzuladen, damit ich Filme bei buffed.de schauen kann (ich hatte damals noch keine Ahnung, wie ich an die Software jezz drankomme, denn irgendwie wollte jeder Geld von mir, sobald ich einen Dowload gefunden habe).
Auf der Suche bin ich über eine Webseite gestolpert, wo ich mir den Player runterladen kann. DIe haben mir aber gesagt, ich muss mich vorher anmelden.
Ich war skeptisch, denn genau an dieser Hürde habe ich es immer sein lassen. Diesmal hatte ich aber kein Bock,länger zu suchen.
Also habe ich mich auf der Webseite Anonym angemoldenb (mit falschem Namen und falscher Addresse, aber mit meinem Main-Email-account).
Irgendwo stand kleingedruckt, dass ich, wenn ich akzeptiere, einen Jahresvertrag abschliesse, um auf der Webseite angebotene Software runterzuladen (die Webseite heisst:www.top-of-software.de).
Natürlich hab ich vorher immer nur die riesengrossen "KOSTENLOS SOFTWARE RUNTERLADEN!!1!" Schilder gesehen.

Nach einigem Zanken war es mir zu blöde, und ich hab einfach zugestimmt. Schliesslich hab ich ja Addresse und Namen gefälscht, da kann man mich nicht finden.
Bald darauf habe ich gemerkt, dass die Webseite garnicht die Software zum runterladen anbietet, sondern eben nur so ein "Zwischenhändler" ist. So ähnlich wie chip.de, wenn ihr versteht was ich meine.
Ich hab mich geärgert, dass ich mich schonwieder auf einer Webseite nutzlos angemeldet habe und hab die sachen stehen lassen. Ich hab die Webseite nie wieder besucht.

Jetzt aber habe ich eine ellenlange E-mail bekommen, dass sie ihr Geld haben wollen. Ich habe ja den Jahresvertrag quasi bestätigt und sie wollen ihre Kohle sehen. das wären in diesem Fall 105 Euro insgesamt (Mahnung mit einberechnet).
Ich will aber nicht zahlen!
Aber jetzt bin ich mir nicht so sicher, ob ich da drum herum komme. schliesslich habe ich den bösen "Jaaaa, ich hab die AGB durchgelesen, und jezz lass mich in Ruhe"-Knopf gedrückt.

Habt ihr eine Idee, was ich da machen kann? Ich pack noch die ganze mail in einen Spoiler, damit ihr dass selber durchlesen kann (falls sich jemand dazu aufrafft)
Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden



Andreas Kautsch
Hasliweg 2
CH-5070 Frick


Ihre Kundennummer : [zensiert]
Ihre Rechnungsnummer: [zensiert]


Wiesbaden, den 11.04.2012

IHRE RECHNUNG
Anmeldung auf www.top-of-software.de

Sehr geehrter Herr Andreas Kautsch,

nach den uns vorliegenden Informationen haben Sie am 27.01.2010
um 23:18:13 Uhr einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung
der Datenbank unter www.top-of-software.de abgeschlossen.

Über die von Ihnen vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr über das zweite und
letzte Vertragsjahr haben Sie am 02.11.2011 die Rechnung RE1111144448
erhalten. Diese Rechnung haben Sie trotz einer Mahnung vom 19.11.2011
bislang nicht bezahlt. Sie befinden sich bereits im Verzug (§ 286 Abs.1 BGB)!
Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese Forderung
geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig.

Diese fällige Forderung wurde uns von der bisherigen Anspruchsinhaberin zum
Einzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgetreten. Deswegen stehen
uns folgende Ansprüche gegen Sie zu:


12-Monatszugang für www.top-of-software.de
Anmeldung vom 27.01.2010

Preis : 96,00 EUR*

Mahn- und Verzugskosten (§§ 286 Abs.1, 288 Abs.4 BGB)
: 6,00 EUR
__________
Gesamtbetrag: 102,00 EUR

* Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.


Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den einredefrei fälligen Gesamtbetrag
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche, schuldbefreiend
ausschließlich auf das nachfolgend genannte Konto der Global Payment Services
GmbH zu überweisen, an die wir die Forderung zum Einzug abgetreten haben.**

-----------------------------------------------------------------------------------
Kontoinhaber: Global Payment Services GmbH
Kontonummer: 4047091200
Bankleitzahl: 43060967
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG

IBAN: DE04430609674047091200
SWIFT-BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
Sitz der Bank: Bochum

Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse als Verwendungszweck unbedingt Ihre
Kundennummer TS1437956 und die Rechnungsnummer RE1111144448 an. Wenn diese
Angaben fehlen, kann Ihre Zahlung nicht ordnungsgemäß verbucht werden und hat
daher keine schuldbefreiende Wirkung! Dasselbe gilt, wenn Sie auf ein anderes
als das vorgenannte Konto zahlen!
-----------------------------------------------------------------------------------

Bitte bedenken Sie, dass wir bei anhaltendem Zahlungsverzug berechtigt sind, die
Forderung an ein auf den Forderungseinzug spezialisiertes Rechtsanwalts- oder
Inkassobüro abzugeben, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre. Hinzu
kommt, dass unbestrittene und fällige Forderungen an die Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) gemeldet werden können.

Im anliegenden Merkblatt haben wir für Sie weitere wichtige Informationen zur
Sach- und Rechtslage zusammen gestellt, die Sie unbedingt aufmerksam und
vollständig lesen sollten.


Mit freundlichen Grüßen
Tropmi Payment GmbH


Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden

Amtsgericht Wiesbaden HRB 24541
Geschäftsführer: Alexander Varin
Steuernummer: 4366003380

Telefon: +49 180 588 204 486
Telefax: +49 180 588 204 487

Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet Sie höchstens 0,14 EUR pro Minute,
ein Anruf aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 EUR pro Minute.

Internet: http://www.support-tropmi.de


** Die Global Payment Services GmbH ist ein mit der Tropmi Payment GmbH im
Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen, das gem. § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG
zur Erbringung von Inkassodienstleistung berechtigt ist und an die wir die
gegenständliche Forderung zum Einzug abgetreten haben.




WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR SACH- UND RECHTSLAGE

1. Sie können auch in Raten zahlen

Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, den fälligen Gesamtbetrag mit einem Mal
zu bezahlen, dann können Sie mit uns gerne Ratenzahlung ohne Mehrkosten
vereinbaren. Füllen Sie dazu einfach die beiliegende Ratenzahlungsvereinbahrung
aus und senden Sie uns diese innerhalb der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist
unterschrieben zurück.


2. Ihre Anmeldedaten

Zu Ihrer Anmeldung auf www.top-of-software.de liegen uns folgende Anmeldedaten vor:

Vor- und Nachname: Andreas Kautsch
Straße/Hausnummer: Hasliweg 2
Land/PLZ/Wohnort : CH-5070 Frick
E-Mail-Adresse : benjaminhauri@hotmail.com
Geburtsdatum : 03.05.1987
Anmeldezeitpunkt : 27.01.2010, 23:18:13 Uhr
IP-Adresse : 80.238.226.176


3. Ihre Zugangsdaten

Nachstehend finden Sie noch einmal Ihre Zugangsdaten für das
Internetportal www.top-of-software.de:

Benutzername: benjaminhauri@hotmail.com
Passwort : [zensiert]


4. So kam es zum Vertragsschluss

Durch Ihre Anmeldung auf www.top-of-software.de haben Sie einen Antrag auf Abschluss
eines Vertrages abgegeben (§ 145 BGB). Diesen Antrag hatte die Betreiberin des
Internetportals www.top-of-software.de durch Übersendung von Zugangsdaten angenommen.
Dadurch war ein Vertrag über die Nutzung dieses Internetportals abgeschlossen
worden (vgl. grundlegend Bundesgerichtshof, NJW 2002, 363, 364).


5. Sie wurden auf die anfallenden Kosten hingewiesen

Mehrere Gerichte haben unabhängig von einander entschieden, dass die auf dem
Internetportal www.top-of-software.de angebrachten Kostenhinweise "für jeden, der des
Lesens mächtig ist" (Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10) hinreichend
deutlich sind (in diesem Sinne auch Amtsgericht Speyer, 08.09.2010 -
32 C 276/10; Amtsgericht Weinheim, 10.12.2010 - 2 C 287/10; Amtsgericht Mainz,
06.01.2011 - 80 C 374/10; Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10 und 79 C
236/10), ein Nutzer diese Kostenhinweise auf sich beziehen muss (Amtsgericht
Soest, 23.11.2010 - 13 C 329/10) und ein "Übersehen" des Preises ein "extrem
unaufmerksames Verhalten bei Nutzung des Internetportals" darstellt (Amtsgericht
Fritzlar, 08.04.2011 - 8 C 303/11). Denn "bei der Beachtung der in eigenen
Angelegenheiten gebotenen Sorgfalt ist es dem Nutzer daher ohne weiteres möglich,
sich bewusst zu machen, dass er ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit
eigenen Pflichten abgibt" (Amtsgericht Osnabrück, 24.11.2010 - 6 C 202/10).


6. Gerichtlich bestätigt: Der Vertrag ist wirksam!

Die über das Internetportal www.top-of-software.de abgeschlossenen Verträge sind wirksam
(Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10). Weder liegt "aus Sicht des
Empfängerhorizonts", also aus der Betreiberin des Internetportals, in einer
Anmeldung eines Nutzers ein "Angebot auf Vertragsschluss über eine
unentgeltliche Leistung" noch liegt ein Einigungsmangel über die Kostenpflicht
(sog. Dissens) vor (Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10). Deswegen
ist es auch nicht zu beanstanden, wenn die Betreiberin dieses Internetportals
die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellt oder anmahnt (Amtsgericht Mainz,
06.01.2011 - 80 C 374/10 sowie 25.02.2011 - 79 C 236/10). Hinzu kommt, dass das
Versenden von Mahnungen "eine übliche und alltägliche Vorgehensweise ist, die
im Geschäfts- und Rechtsleben zu akzeptieren ist" (Amtsgericht Groß-Gerau,
20.02.2007 - 61 C 229/06 sowie 06.08.2010 - 63 C 161/08; Amtsgericht Wolfsburg,
26.01.2011 - 12 C 331/10).


7. Sie haben ihr Widerrufsrecht nicht genutzt

Das Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht haben Sie entweder gar nicht,
nicht rechtzeitig oder nicht wirksam ausgeübt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist
ist ein Widerruf rechtlich nicht mehr möglich.


8. Anerkenntnis durch frühere Zahlungen

Wenn Sie schon Zahlungen für frühere Vertragsjahre geleistet haben, dann haben
Sie dadurch den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Nutzungsgebühr
dem Grunde und der Höhe nach anerkannt, weil "die vorbehaltlose Erfüllung einer
Forderung die stärkste Form eines tatsächlichen Anerkenntnisses einer Forderung"
ist (Landgericht Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06). Denn wer eine Rechnung
beanstandungslos bezahlt, gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis ab und
mit Einwendungen gegen die abgerechneten Forderungen ausgeschlossen
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 10.06.2005, I-21 U 116/04).


9. Zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG durfte die Betreiberin des Internetportals
www.top-of-software.de Ihre personenbezogenen Daten erheben und - auch über das Ende des
Nutzungsvorgangs hinaus (§ 15 Abs. 4 Satz 1 TMG) - verwenden, um die
Inanspruchnahme der erbrachten Dienstleistung Ihnen gegenüber abzurechnen. Zu
diesem Zweck war sie auch berechtigt, die so erhobenen Daten an Dritte zu
übermitteln (§ 15 Abs. 5 Satz 1 TMG). Zu den zulässigerweise erhobenen Daten
gehörte die IP-Adresse, die Ihrem zum Anmeldezeitpunkt zugewiesen war. Auf diese
Weise kann der Anschlussinhaber ermittelt werden, dem die protokollierte
IP-Adresse zum Anmeldezeitpunkt zugewiesen war.


10. Anmeldungen unter falschen Daten

Wenn Sie sich für die Nutzung des Internetportals www.top-of-software.de bewusst mit
falschen Daten angemeldet haben, dann besteht der Verdacht, dass Sie von Anfang
an nicht vorhatten, die vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr zu bezahlen. Ein
solches Verhalten könnte als (zumindest versuchter) Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB)
zu bewerten sein. Daneben kann ein Vertragsschluss unter falschen Personalien
auch den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)
erfüllen (vgl. Kammergericht, NStZ 2010, 576).


11. Anmeldung durch Minderjährige

Auf der Seite www.top-of-software.de konnten sich Minderjährige mit wahrheitsgemäßen
Daten nicht anmelden, weil alle Geburtsjahrgänge, bei denen eine Volljährigkeit
noch nicht gegeben sein konnte, gesperrt waren. Minderjährige, die sich auf einem
Internetportal bewusst mit einem falschen Geburtsdatum angemeldet hatten, um sich
wahrheitswidrig als volljährig auszugeben, waren in der Vergangenheit wegen
Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB; Staatsanwaltschaft Aurich, NZS 131 Js 858/08) bzw.
wegen Computerbetruges (§ 263a Abs. 1 StGB; Staatsanwaltschaft Coburg, 320 Js
11615/06) angeklagt worden. Darüber hinaus kommt eine Schadensersatzhaftung der
Eltern des Minderjährigen wegen der Verletzung von Prüf- und Aufsichtspflichten
in Betracht ($ 832 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. auch Landgericht Köln, ZUM-RD 2008,
93, 95; Landgericht Hamburg, ZUM 2006, 661).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die KI Piloten in X3TC sind ja mal abartig dämlich...
dauernd fehlen mir plötzlich Schiffe ohne Xenon oder Piraten in der Nähe also fliegen sie dauernd in irgendwas hinein...


Hab schon 6 oder 7 Schiffe so verloren... darunter auch voll ausgestattete Geier Superfrachter und Rapiers... kennt jemand vielleicht irgendeine Mod oder Patch die das ganze behebt?
 
Morgen zusammen!

@Benji
Würde dir erstmal raten das Schreiben einfach zu ignorieren.

Über Google findet man heraus dass der Betreiber der Seite top-of-software nur eine Art selbstständiger Subunternehmer eines Englischen Unternehmens mit dem Namen Content Services Ltd. ist und die bescheißen wohl regelmässig ihre Kunden.
Also in Google finden sich einige Ergebnisse die "Abzocke" beschreiben, daher würde ich an deiner Stelle einfach gar nicht reagieren, egal was da noch für Briefe kommen.

Wenn die Schweizer Kantonspolizei irgendwann vor deiner Tür steht, dann kannste nachfragen was los ist
 
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