Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden
Andreas Kautsch
Hasliweg 2
CH-5070 Frick
Ihre Kundennummer : [zensiert]
Ihre Rechnungsnummer: [zensiert]
Wiesbaden, den 11.04.2012
IHRE RECHNUNG
Anmeldung auf www.top-of-software.de
Sehr geehrter Herr Andreas Kautsch,
nach den uns vorliegenden Informationen haben Sie am 27.01.2010
um 23:18:13 Uhr einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung
der Datenbank unter www.top-of-software.de abgeschlossen.
Über die von Ihnen vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr über das zweite und
letzte Vertragsjahr haben Sie am 02.11.2011 die Rechnung RE1111144448
erhalten. Diese Rechnung haben Sie trotz einer Mahnung vom 19.11.2011
bislang nicht bezahlt. Sie befinden sich bereits im Verzug (§ 286 Abs.1 BG
!
Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese Forderung
geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig.
Diese fällige Forderung wurde uns von der bisherigen Anspruchsinhaberin zum
Einzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abgetreten. Deswegen stehen
uns folgende Ansprüche gegen Sie zu:
12-Monatszugang für www.top-of-software.de
Anmeldung vom 27.01.2010
Preis : 96,00 EUR*
Mahn- und Verzugskosten (§§ 286 Abs.1, 288 Abs.4 BG
: 6,00 EUR
__________
Gesamtbetrag: 102,00 EUR
* Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, den einredefrei fälligen Gesamtbetrag
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einer Woche, schuldbefreiend
ausschließlich auf das nachfolgend genannte Konto der Global Payment Services
GmbH zu überweisen, an die wir die Forderung zum Einzug abgetreten haben.**
-----------------------------------------------------------------------------------
Kontoinhaber: Global Payment Services GmbH
Kontonummer: 4047091200
Bankleitzahl: 43060967
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
IBAN: DE04430609674047091200
SWIFT-BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
Sitz der Bank: Bochum
Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse als Verwendungszweck unbedingt Ihre
Kundennummer TS1437956 und die Rechnungsnummer RE1111144448 an. Wenn diese
Angaben fehlen, kann Ihre Zahlung nicht ordnungsgemäß verbucht werden und hat
daher keine schuldbefreiende Wirkung! Dasselbe gilt, wenn Sie auf ein anderes
als das vorgenannte Konto zahlen!
-----------------------------------------------------------------------------------
Bitte bedenken Sie, dass wir bei anhaltendem Zahlungsverzug berechtigt sind, die
Forderung an ein auf den Forderungseinzug spezialisiertes Rechtsanwalts- oder
Inkassobüro abzugeben, was für Sie mit weiteren Kosten verbunden wäre. Hinzu
kommt, dass unbestrittene und fällige Forderungen an die Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) gemeldet werden können.
Im anliegenden Merkblatt haben wir für Sie weitere wichtige Informationen zur
Sach- und Rechtslage zusammen gestellt, die Sie unbedingt aufmerksam und
vollständig lesen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Tropmi Payment GmbH
Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden
Amtsgericht Wiesbaden HRB 24541
Geschäftsführer: Alexander Varin
Steuernummer: 4366003380
Telefon: +49 180 588 204 486
Telefax: +49 180 588 204 487
Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet Sie höchstens 0,14 EUR pro Minute,
ein Anruf aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 EUR pro Minute.
Internet: http://www.support-tropmi.de
** Die Global Payment Services GmbH ist ein mit der Tropmi Payment GmbH im
Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen, das gem. § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG
zur Erbringung von Inkassodienstleistung berechtigt ist und an die wir die
gegenständliche Forderung zum Einzug abgetreten haben.
WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR SACH- UND RECHTSLAGE
1. Sie können auch in Raten zahlen
Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, den fälligen Gesamtbetrag mit einem Mal
zu bezahlen, dann können Sie mit uns gerne Ratenzahlung ohne Mehrkosten
vereinbaren. Füllen Sie dazu einfach die beiliegende Ratenzahlungsvereinbahrung
aus und senden Sie uns diese innerhalb der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist
unterschrieben zurück.
2. Ihre Anmeldedaten
Zu Ihrer Anmeldung auf www.top-of-software.de liegen uns folgende Anmeldedaten vor:
Vor- und Nachname: Andreas Kautsch
Straße/Hausnummer: Hasliweg 2
Land/PLZ/Wohnort : CH-5070 Frick
E-Mail-Adresse : benjaminhauri@hotmail.com
Geburtsdatum : 03.05.1987
Anmeldezeitpunkt : 27.01.2010, 23:18:13 Uhr
IP-Adresse : 80.238.226.176
3. Ihre Zugangsdaten
Nachstehend finden Sie noch einmal Ihre Zugangsdaten für das
Internetportal www.top-of-software.de:
Benutzername: benjaminhauri@hotmail.com
Passwort : [zensiert]
4. So kam es zum Vertragsschluss
Durch Ihre Anmeldung auf www.top-of-software.de haben Sie einen Antrag auf Abschluss
eines Vertrages abgegeben (§ 145 BG
. Diesen Antrag hatte die Betreiberin des
Internetportals www.top-of-software.de durch Übersendung von Zugangsdaten angenommen.
Dadurch war ein Vertrag über die Nutzung dieses Internetportals abgeschlossen
worden (vgl. grundlegend Bundesgerichtshof, NJW 2002, 363, 364).
5. Sie wurden auf die anfallenden Kosten hingewiesen
Mehrere Gerichte haben unabhängig von einander entschieden, dass die auf dem
Internetportal www.top-of-software.de angebrachten Kostenhinweise "für jeden, der des
Lesens mächtig ist" (Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10) hinreichend
deutlich sind (in diesem Sinne auch Amtsgericht Speyer, 08.09.2010 -
32 C 276/10; Amtsgericht Weinheim, 10.12.2010 - 2 C 287/10; Amtsgericht Mainz,
06.01.2011 - 80 C 374/10; Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10 und 79 C
236/10), ein Nutzer diese Kostenhinweise auf sich beziehen muss (Amtsgericht
Soest, 23.11.2010 - 13 C 329/10) und ein "Übersehen" des Preises ein "extrem
unaufmerksames Verhalten bei Nutzung des Internetportals" darstellt (Amtsgericht
Fritzlar, 08.04.2011 - 8 C 303/11). Denn "bei der Beachtung der in eigenen
Angelegenheiten gebotenen Sorgfalt ist es dem Nutzer daher ohne weiteres möglich,
sich bewusst zu machen, dass er ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit
eigenen Pflichten abgibt" (Amtsgericht Osnabrück, 24.11.2010 - 6 C 202/10).
6. Gerichtlich bestätigt: Der Vertrag ist wirksam!
Die über das Internetportal www.top-of-software.de abgeschlossenen Verträge sind wirksam
(Amtsgericht Mainz, 03.11.2010 - 72 C 54/10). Weder liegt "aus Sicht des
Empfängerhorizonts", also aus der Betreiberin des Internetportals, in einer
Anmeldung eines Nutzers ein "Angebot auf Vertragsschluss über eine
unentgeltliche Leistung" noch liegt ein Einigungsmangel über die Kostenpflicht
(sog. Dissens) vor (Amtsgericht Mainz, 25.02.2011 - 87 C 177/10). Deswegen
ist es auch nicht zu beanstanden, wenn die Betreiberin dieses Internetportals
die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellt oder anmahnt (Amtsgericht Mainz,
06.01.2011 - 80 C 374/10 sowie 25.02.2011 - 79 C 236/10). Hinzu kommt, dass das
Versenden von Mahnungen "eine übliche und alltägliche Vorgehensweise ist, die
im Geschäfts- und Rechtsleben zu akzeptieren ist" (Amtsgericht Groß-Gerau,
20.02.2007 - 61 C 229/06 sowie 06.08.2010 - 63 C 161/08; Amtsgericht Wolfsburg,
26.01.2011 - 12 C 331/10).
7. Sie haben ihr Widerrufsrecht nicht genutzt
Das Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht haben Sie entweder gar nicht,
nicht rechtzeitig oder nicht wirksam ausgeübt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist
ist ein Widerruf rechtlich nicht mehr möglich.
8. Anerkenntnis durch frühere Zahlungen
Wenn Sie schon Zahlungen für frühere Vertragsjahre geleistet haben, dann haben
Sie dadurch den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Nutzungsgebühr
dem Grunde und der Höhe nach anerkannt, weil "die vorbehaltlose Erfüllung einer
Forderung die stärkste Form eines tatsächlichen Anerkenntnisses einer Forderung"
ist (Landgericht Bonn, 05.09.2007 - 5 S 193/06). Denn wer eine Rechnung
beanstandungslos bezahlt, gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis ab und
mit Einwendungen gegen die abgerechneten Forderungen ausgeschlossen
(Oberlandesgericht Düsseldorf, 10.06.2005, I-21 U 116/04).
9. Zur Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG durfte die Betreiberin des Internetportals
www.top-of-software.de Ihre personenbezogenen Daten erheben und - auch über das Ende des
Nutzungsvorgangs hinaus (§ 15 Abs. 4 Satz 1 TMG) - verwenden, um die
Inanspruchnahme der erbrachten Dienstleistung Ihnen gegenüber abzurechnen. Zu
diesem Zweck war sie auch berechtigt, die so erhobenen Daten an Dritte zu
übermitteln (§ 15 Abs. 5 Satz 1 TMG). Zu den zulässigerweise erhobenen Daten
gehörte die IP-Adresse, die Ihrem zum Anmeldezeitpunkt zugewiesen war. Auf diese
Weise kann der Anschlussinhaber ermittelt werden, dem die protokollierte
IP-Adresse zum Anmeldezeitpunkt zugewiesen war.
10. Anmeldungen unter falschen Daten
Wenn Sie sich für die Nutzung des Internetportals www.top-of-software.de bewusst mit
falschen Daten angemeldet haben, dann besteht der Verdacht, dass Sie von Anfang
an nicht vorhatten, die vertraglich geschuldete Nutzungsgebühr zu bezahlen. Ein
solches Verhalten könnte als (zumindest versuchter) Betrug (§ 263 Abs. 1 StG
zu bewerten sein. Daneben kann ein Vertragsschluss unter falschen Personalien
auch den Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs. 1 StG
erfüllen (vgl. Kammergericht, NStZ 2010, 576).
11. Anmeldung durch Minderjährige
Auf der Seite www.top-of-software.de konnten sich Minderjährige mit wahrheitsgemäßen
Daten nicht anmelden, weil alle Geburtsjahrgänge, bei denen eine Volljährigkeit
noch nicht gegeben sein konnte, gesperrt waren. Minderjährige, die sich auf einem
Internetportal bewusst mit einem falschen Geburtsdatum angemeldet hatten, um sich
wahrheitswidrig als volljährig auszugeben, waren in der Vergangenheit wegen
Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB; Staatsanwaltschaft Aurich, NZS 131 Js 858/08) bzw.
wegen Computerbetruges (§ 263a Abs. 1 StGB; Staatsanwaltschaft Coburg, 320 Js
11615/06) angeklagt worden. Darüber hinaus kommt eine Schadensersatzhaftung der
Eltern des Minderjährigen wegen der Verletzung von Prüf- und Aufsichtspflichten
in Betracht ($ 832 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. auch Landgericht Köln, ZUM-RD 2008,
93, 95; Landgericht Hamburg, ZUM 2006, 661).