A
aufgeraucht
Guest
Tag verpennt. Brauch ne gute Erklärung für den Chef morgen.
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne die genaue Zahl nicht mehr genau. Daher habe ich lieber nach oben abgeschätzt (sollte mit dem "ca." angedeutet werden). Daraus aber schlussfolgern zu wollen, dass das erlogen sei, ist falsch. Übrigens, woher nimmst du die Gewissheit, dass keiner 10 Mahnbriefe schreibt? Du behauptest hier einfach das Gegenteil.Kein Mensch schreibt 10 Mahnbriefe.
Mit solchen erlogenen Geschichten ist niemanden geholfen.
Gott ich hab jezz echt ein Problem am Hals. Könnt ihr mir vllt mal aushelfen?
Ich mal vor etwa 2 Jahren, als ich auf der Suche nach einer Software war, mich bei einer Webseite angemeldet. Mein Ziel war, so ein DivX-Player runterzuladen, damit ich Filme bei buffed.de schauen kann (ich hatte damals noch keine Ahnung, wie ich an die Software jezz drankomme, denn irgendwie wollte jeder Geld von mir, sobald ich einen Dowload gefunden habe).
Auf der Suche bin ich über eine Webseite gestolpert, wo ich mir den Player runterladen kann. DIe haben mir aber gesagt, ich muss mich vorher anmelden.
Ich war skeptisch, denn genau an dieser Hürde habe ich es immer sein lassen. Diesmal hatte ich aber kein Bock,länger zu suchen.
Also habe ich mich auf der Webseite Anonym angemoldenb (mit falschem Namen und falscher Addresse, aber mit meinem Main-Email-account).
Irgendwo stand kleingedruckt, dass ich, wenn ich akzeptiere, einen Jahresvertrag abschliesse, um auf der Webseite angebotene Software runterzuladen (die Webseite heisst:www.top-of-software.de).
Natürlich hab ich vorher immer nur die riesengrossen "KOSTENLOS SOFTWARE RUNTERLADEN!!1!" Schilder gesehen.
Nach einigem Zanken war es mir zu blöde, und ich hab einfach zugestimmt. Schliesslich hab ich ja Addresse und Namen gefälscht, da kann man mich nicht finden.
Bald darauf habe ich gemerkt, dass die Webseite garnicht die Software zum runterladen anbietet, sondern eben nur so ein "Zwischenhändler" ist. So ähnlich wie chip.de, wenn ihr versteht was ich meine.
Ich hab mich geärgert, dass ich mich schonwieder auf einer Webseite nutzlos angemeldet habe und hab die sachen stehen lassen. Ich hab die Webseite nie wieder besucht.
Jetzt aber habe ich eine ellenlange E-mail bekommen, dass sie ihr Geld haben wollen. Ich habe ja den Jahresvertrag quasi bestätigt und sie wollen ihre Kohle sehen. das wären in diesem Fall 105 Euro insgesamt (Mahnung mit einberechnet).
Ich will aber nicht zahlen!
Aber jetzt bin ich mir nicht so sicher, ob ich da drum herum komme. schliesslich habe ich den bösen "Jaaaa, ich hab die AGB durchgelesen, und jezz lass mich in Ruhe"-Knopf gedrückt.
Habt ihr eine Idee, was ich da machen kann? Ich pack noch die ganze mail in einen Spoiler, damit ihr dass selber durchlesen kann (falls sich jemand dazu aufrafft)
Kein Mensch schreibt 10 Mahnbriefe.@Benji
Ich kenn 1,2 Bekannte bei denen das auch mal passiert ist. Nach ca. 5-10 Mahnbriefen hören die einfach auf,
In meiner Ausbildungszeit spielte ich vermutlich 10-20 Runden Minesweeper am Tag (ich hatte damals oft nix zu tun und musste die Zeit irgendwie absitzen...). Da kam etwa auf jedes 10. Spiel eins, das man auch ohne Glück lösen konnte. Aber da siegte dann oft die Dummheit/Konzentrationsschwäche und man verklickte sich aus Versehen...Kann man Minesweeper auf höchster Stufe eigentlich OHNE Glück schaffen? Hinterher habe ich immer so eine Stelle, wo ich nur raten kann. Ok, meistens sinds auch mal gerne 3 - 4 Stellen.
Du kannst Post ungeöffnet zurückschicken, respektive die Annahme verweigern. Wenn Du also weisst, dass die Post von ner Firma kommt, von der Du nichts haben wolltest, kannst Du die einfach wieder zurückschicken. Alternativ kannst Du die Post auch zurückschicken und nen Brief dazu legen, in dem Du schreibst, dass Du keine Einwilligung zum Bestellen gegeben hast und die Post verweigerst. Dann können die auch nichts machen. Wichtig ist einfach, dass Du alles im Originalzustand zurückschickst und es nicht aussieht, als hättest Dus schon benutzt.Auf den darauffolgenden Tagen hab ich einen Brief erhalten mit einem kleinem Säcklein mit SCHLÜSSELANHÄNGERN mit einer Addresse drauf, wohin sie geschickt werden sollen, falls sie verlorengeht und sie jemand findet. Für etwa 2 Jahre oder so. Dieser Spass hat mich 200 Franken gekostet. Ich hab bei Ihnen angerufen, wütend weil ich mich übers Ohre gehauen vorkommte. Die haben mir kühl erklärt, dass ich mich mündlich an dem Vertrag gebunden habe und sie das Telefongespräch aufgenommen haben, um es zu beweisen. Ich könne mich da nicht rausreden und muss zahlen.
...ich hab klein bei gegeben.
Edit: Du kannst Post ungeöffnet zurückschicken, respektive die Annahme verweigern. Wenn Du also weisst, dass die Post von ner Firma kommt, von der Du nichts haben wolltest, kannst Du die einfach wieder zurückschicken. Alternativ kannst Du die Post auch zurückschicken und nen Brief dazu legen, in dem Du schreibst, dass Du keine Einwilligung zum Bestellen gegeben hast und die Post verweigerst. Dann können die auch nichts machen. Wichtig ist einfach, dass Du alles im Originalzustand zurückschickst und es nicht aussieht, als hättest Dus schon benutzt.
Wenn was rauskommt?Wenn das allerdings rauskommt, trägst du sämtliche in Verbindung mit der Verzögerung verbundenen Kosten, die auch gerne mal teurer sein können als die eigentliche Forderung und ist daher nicht empfehlenswert.
Wenn was rauskommt?
Da hast Du mich wohl missverstanden. Man kann Post offiziell verweigern, das heisst nicht, dass man sie zu spät in Empfang nimmt, sondern dass man der Post mitteilt, dass man das Paket/den Brief nicht haben will, respektive die Annahme verweigert. Stell Dir vor, der Postbote kommt vorbei und bringt Dir ein Paket. Nun sagst Du, dass Du die Annahme verweigerst. Also nimmt der Postbote das Paket wieder mit und schickts zurück. Solltest Du bei der Ablieferung des Pakets nicht vor Ort gewesen sein, kannst Du der entsprechenden Poststelle anrufen und ihnen mitteilen, dass Du die Annahme des Pakets verweigerst. Sie sind nun dazu verpflichtet, das Paket wieder abzuholen. Wichtig ist einfach, dass Du das Paket nicht öffnest. Ansonsten gilt das Paket automatisch als entgegengenommen. Aber selbst bei geöffnetem Paket kannst Du es wieder zurückschicken mit einem entsprechenden Brief in dem steht, dass Du die Ware nicht bestellt hast, respektive nicht willst. Bei nem "Telefonkauf" wie im Fall von Benji ist das problemlos möglich. In Deutschland fällt der Telefonverkauf unter Paragraph 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.Dass man Post absichtlich zu spät oder gar nicht in Empfang nimmt?
Quelle: Artikel 7 zur Unzumutbaren BelästigungBundesministerium schrieb:§ 7 Unzumutbare Belästigungen
(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen 1.bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht;2.bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung,3.bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder4.bei Werbung mit einer Nachricht, bei der die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine gültige Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.(3) Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn 1.ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,2.der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,3.der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und4.der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
@davatar, ich kann verstehend as einem gw nicht unbedingt gefallen hat, aber es war ein richtig gutes spiel und das gepaart mit einer offenen welt....wie kann mand as nicht gut finden?^^
Hmm, hätte mal wieder Lust auf so ein Game wie WoW, wobei ja bei GW2 die Itemspirale fehlt - was erstmal sehr gut ist.
Allerdings hab ich gehört dass GW2 sehr PVP lastig werden soll, und das stelle ich mir langfristig irgendwie etwas mau vor.