Geil geschrieben! Echt losgegrinst! Ja, von solchen Abnormitäten hab ich schon gehört, aber wenn man da wirklich mal eine genaue Geschichte erfährt, dann mach ich doch große Augen.
Wie siehts denn heutzutage rechtlich aus? Darf ein Arbeitszimmer jetzt in der eigenen Wohnung sein? Würd mich mal interessieren.
Jap. Solange ein Arbeitszimmer tatsächlich bestimmbar ist (x Quadratmeter), KEIN Durchgangszimmer ist UND man dieses (schon fast) verwenden MUSS, weil man keinen ANDEREN Arbeitsplatz zur Verfügung hat, kann man die Kosten, die auf diesen Bereich anfallen, als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (wenn selbstständig) geltend machen.
Beispiel: Du bist Lehrer. Du hast zwar im Lehrerzimmer Platz, etwas Unterrichtsvorbereitung zu betreiben, jedoch wird irgendwann die Schule geschlossen und man muss den Rest zu Hause machen, hast dir ein ganzes Zimmer nur mit Unterrichtsmaterialien, Fachbüchern, PC, Drucker, Ablage usw usf. eingerichtet: ansetzbar.
Du bist Architekt. Du hast kein Büro. Ansetzbar.
Du bist Architekt, arbeitest in einem Bürokomplex tagsüber, hast aber nach den "Öffnungszeiten" immer noch Arbeit. Ansetzbar.
Du bist Architekt, hast dein eigenes Büro, arbeitest aber von zu Hause aus, NICHT ansetzbar.
Du bist Büroangestellter, arbeitest von zu Hause aus, obwohl du im Büro die Arbeit machen könntest, NICHT ansetzbar.
Somit ist das Ganze immer ein Spezialfall für uns normale Angestellte. Hast du keinen anderen Arbeitsplatz im Büro, sondern arbeitest fest von zu Hause aus, kannste das natürlich ansetzen, aber 5 Arbeitsstunden von zu Hause aus, damit die Arbeit noch fertig wird, berechtigt dich noch nicht dazu, alle anfallenden Kosten als Arbeitszimmer geltend zu machen.
Hier gibt es auch einen Unterschied zwischen der Selbstständigkeit und der ...Nichtselbstständigkeit. Wenn so ein Architekt sowohl, als auch benutzt und auch benötigt, geht alles gut. Wenn du jedoch als Angestellter irgendwann nach Hause fährst, ist deine reguläre Arbeit für gewöhnlich beendet. Selbstständige kennen da keine "Überstunden".