Manaori
Welt-Boss
- Mitglied seit
- 21.07.2008
- Beiträge
- 1.474
- Reaktionspunkte
- 63
- Kommentare
- 2
Ein ganz klares Versagen der Erziehungsberechtigten! Ich konnte nicht einfach mal nicht zu Schule gehen! Klar konnte ich wenn ich absolut nicht zur Schule wollte mal krank spielen, aber dann hätte ich bestimmt nicht am Rechner sitzen können!
Aber es gibt ja sowas wie die Schulpflicht und da muss jemand, der sehr lange nicht in der Schule war entschuldigt werden. Geschieht dies nicht wird die Schule automatisch tätig. Aber es hilft natürlich auch mal mit einem Lehrer über die Angelegenheit zu sprechen.
*g* Ich sags ja nicht gern, aber sowohl die Erziehungsberechtigten als auch die Schulpflicht lässt sich sehr leicht umgehen.
Ersteres: Wenn der Vater berufstätig ist, ist er vielleicht vor dem Jungen aus dem Haus. Ergo bekommt er unter Umständen nich tmit, ob der überhaupt zur Schule geht.
Kann auch sein, dass der Bursch geschickt ist,mit dem Papa aufsteht, wartet, bis der weg ist, und einfach wieder heimgeht. Wenn man will, kann man schon so schwänzen, dass es die Eltern nicht mitkriegen.
Zweiteres: Das kann man je nach Schule und Strenge der Lehrer umgehen. Wir hatten lange einenKLassenvorstand, der zwar immer nachkontrolliert hat, aber wenn man ihn lange genug vertröstet hat (ich bring sie morgen) hat ers irgendwann vergessen. Und das ist bei einigen so.
Andere Lehrer an unserer Schule schauen zwar, aber zum Beispiel kann man Unterschriften ja relativ einfach fälschen, so wärs nicht. Und tätig werden.. Was mehrkann die Schule dennmachen als bei den Eltern anzurufen? Zumindest in Österreich ist es so, dass die "Macht" der Schule ziemlich eingeschränkt ist. Man kiann eigentlich alle Sanktionen umgehen, wenn man weiß, wie, und wenn die Eltern, oder zumindest der >Erziehungsberechtigte, in dem Fall der Vater, sich nich tkümmern, hat die Schule nicht einmal das Recht,die Mutter anzurufen, weil die vermutlich kein Sorgerecht hat (es sei denn, es herrscht gemeinsame Obsorge.)
Sprach die Schülerin , dies wissen muss