Abianis
Rare-Mob
- Mitglied seit
- 08.02.2007
- Beiträge
- 105
- Reaktionspunkte
- 3
- Kommentare
- 79
- Buffs erhalten
- 53
Die 500 Gold sind eben nicht veräußerbar. Denn es gibt sie nicht. Einzig und alleine das Recht sie im Spiel zu benutzen sind veräußerbar, und das darf nur Blizzard. Genau aus diesem Grund schreiben die Fraggle auch immer, das sie nicht das Gold sondern die aufgewendete Zeit bezahlt haben wollen.
Das Thema an sich eignet sich bestimmt als Examensarbeit. Ich kann schon verstehen, das es (fast) keinem gefällt, das mit WoW-Gold gehandelt wird, aber mit der gängigen Formulierung bewegt man sich am Rande der Legalität und ist deshalb kaum zu belangen.
Jo, allerdings. Ich käme aber auch nicht auf die Idee mir Gold mit Geld zu kaufen.
Das Thema an sich eignet sich bestimmt als Examensarbeit. Ich kann schon verstehen, das es (fast) keinem gefällt, das mit WoW-Gold gehandelt wird, aber mit der gängigen Formulierung bewegt man sich am Rande der Legalität und ist deshalb kaum zu belangen.
wenn bliz sperrt wegen Gold/Itemkauf ist es denen egal wie da die rechte aussehen man hat die vereinbarten AGB's gebrochen
und da wird einfach dicht gemacht und dann deswegen evtl. vor gericht zu gehen da wüsste ich bessere sachen mit dem geld anzufangen
Jo, allerdings. Ich käme aber auch nicht auf die Idee mir Gold mit Geld zu kaufen.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: