Legal, illegal, ****egal?

Die 500 Gold sind eben nicht veräußerbar. Denn es gibt sie nicht. Einzig und alleine das Recht sie im Spiel zu benutzen sind veräußerbar, und das darf nur Blizzard. Genau aus diesem Grund schreiben die Fraggle auch immer, das sie nicht das Gold sondern die aufgewendete Zeit bezahlt haben wollen.

Das Thema an sich eignet sich bestimmt als Examensarbeit. Ich kann schon verstehen, das es (fast) keinem gefällt, das mit WoW-Gold gehandelt wird, aber mit der gängigen Formulierung bewegt man sich am Rande der Legalität und ist deshalb kaum zu belangen.

wenn bliz sperrt wegen Gold/Itemkauf ist es denen egal wie da die rechte aussehen man hat die vereinbarten AGB's gebrochen

und da wird einfach dicht gemacht und dann deswegen evtl. vor gericht zu gehen da wüsste ich bessere sachen mit dem geld anzufangen

Jo, allerdings. Ich käme aber auch nicht auf die Idee mir Gold mit Geld zu kaufen.
 
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Die 500 Gold sind eben nicht veräußerbar. Denn es gibt sie nicht. Einzig und alleine das Recht sie im Spiel zu benutzen sind veräußerbar, und das darf nur Blizzard. Genau aus diesem Grund schreiben die Fraggle auch immer, das sie nicht das Gold sondern die aufgewendete Zeit bezahlt haben wollen.

Das Thema an sich eignet sich bestimmt als Examensarbeit. Ich kann schon verstehen, das es (fast) keinem gefällt, das mit WoW-Gold gehandelt wird, aber mit der gängigen Formulierung bewegt man sich am Rande der Legalität und ist deshalb kaum zu belangen.

Und wo wir schon bei Formulierungen sind... darf ich Dich an Deinen Eingangspost erinnern?

Das soll nicht heißen das Acc/Gold/Itelm-Handeln eine clevere Nummer ist. Denn es verstößt gegen die AGBs von Blizzard und ist somit Bestandteil eures und auch meines Vertrages mit Blizzard.

Hier schreibst Du selbst, daß es gegen die AGBs verstößt. Verstoß gegen die AGBs -> Vertragsbruch. Vertragsbruch -> Rechtsbruch. Rechtsbruch -> Illegal.

Daß die 500g nicht direkt veräußerbar sind, das ist schon klar. Ich kann auch ein Musikstück nicht veräußern, sondern nur die Rechte daran. Rechte -> immaterielles wirtschaftliches Gut. Das hast Du auch selbst geschrieben.

Einspruch?^^

D.h. es steht nur noch die Möglichkeit zur Debatte über die von Dir zuletzt genannte Formulierung das Ganze als Dienstleistung zu verkaufen. Über die rechtlichen Konsequenzen werd ich jetzt aber erstmal im Pausenraum mit Kaffee und Kippchen nachdenken.
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[...]Dazu die überwiegende Meinung: Das ist illegal.

Ist es aber nicht.

[...] Denn es verstößt gegen die AGBs von Blizzard und ist somit Bestandteil eures und auch meines Vertrages mit Blizzard. Und wer gegen einen Vertrag verstößt kann ebenfalls bestraft werden.[...]


Wieso schreibst du erst das es legal ist, um dann später doch einzuschränken, dass man sich an Verträge halten muss und es demnach doch nicht erlaubt ist?


Habe ich doch garnicht. Möchte mal wissen wo ich das geschrieben haben soll?

Auch wenn das jetzt ne Kleinigkeit ist und auch nicht Sachdienlich, möchte ich das mal kurz klären. Möchte wissen ob ich oder du recht hast
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oder ein missverständnis vorliegt.

Also du hats nicht wortwörtlich gesagt das es legal. Aber du hast gesagt das es nicht illegal ist.
Weiterhin hast du doch später gesagt das es nach BGB nicht erlaubt ist. Und das es gegen ein Gesetz verstößt macht es doch illegal.
Das ist doch ein widerspruch oder?
 
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Ich kann dir nicht ganz zustimmen, denn es ergibt sich aus einem Vertragsbruch nicht automatisch ein Rechtsbruch.

Ich muss dir insoweit zustimmen, das mein erstes Posting zu ungenau und voreilig erstellt ist. Denn ich beziehe mich hierbei tatsächlich auf den Verkauf von Spielgold gegen harte Währung.

Nachdenken mit einem Kaffee ist keine schlechte Idee.

@daLord
Ein Momentchen bitte, bin gerade dabei meine Position zu überdenken. :-)
 
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Ihr vergesst eines bei der ganzen Diskussion.
Erst mal müsste man mal herausarbeiten ob die ABGs von Blizzard so wie sie da auf dem Papier stehen in Deutschland überhaupt Gültigkeit haben.

Man kennt das ja von den Microsoft AGBs von denen Teile in Deutschland das Papier nicht wert sind auf dem man sie ausdrucken könnte.
 
Soweit ich weiß gibt es doch in deutschland noch gar keine reglung hinsichtlcih virtueller güter (bzw. der rechte der nutzung der selbigen
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). Dem entsprechend sind die AGBs wohl mindestens nicht gesetzteswiedrig. Da müsste doch Blizzard relativ freie hand haben ein geschlossenes system zu erstellen und Leute mit AGBs auch daran zu binden Gold nur im spielsystem zu verschieben und nicht über öffentlcihe Marktplätze gegen richtige devisen.
 
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Also ein Vertragsbruch ist nicht auch gleich ein Rechtsbruch.

Stellt euch das mal mit Dingen vor die es wirklich im Leben gibt. dann wäre nämlich jeder insolventer Unternehmer ein Krimineller da er etwas illegales gemacht hat, nachdem er seine Lieferanten nichtmerh bezahlen konnte.

Und von einem Vertragsbruch kann man auch nur sprechen, wenn die AGB´s rechtlich einwandfrei sind. Und wie solche AGB´s auszusehen haben kann man auch in Gesetzen nachlesen. Und leider sind Bliizards AGB´s und das Deutsche Recht sich auch nicht immer 100%ig einig.

Also ich denke schon das man im zweifelsfall vor Gericht seinen Account wiederbekommen sollte, wenn man es darauf anlegt.

P.S. Der letzte Absatz von mir hatte nicht wirklich was mit der vorangegangenen Disskusion zu tun aber wollte ich trotzdem mal loswerden^^
 
So, ich habe jetzt Feierabend und fahre nach hause. Soll nicht heißen das ich mich vor der Diskussion drücken will, sondern nur, das es erst morgen weitergeht!
Denn heute abend wird gezockt.
 
Sorry... aber die ganze Diskussion an sich ist ABSURD und das hier auch noch dauernd auf so, meiner Meinung nach, völlig idiotische Threads geantwortet wird find ich recht albern.
Es verstößt gegen den Vertrag den man mit Blizzard hat und Ende Gelände. Weiterer Disskussionen und Spitzfindigkeiten bedarf es nicht.
Wer sowas tut und erwischt wird bei so´nem Mist wird gesperrt, was auch gut so ist.
Im Übrigen verstößt es mittlerweile auch gegen die AGB´s von Ebay mit "virtuellen Gütern in Form von Gold oder Accounts" zu handeln, womit man sich auch da ausschließt.
Das der TE mittlerweile zum x-ten Mal seine Meinung teilweise nach hier oder da verändert und anscheinen nur diskutiert um zu diskutieren hat auch so´nen seltsamen Beigeschmack in meinen Augen.
Zum Schluß noch ´ne Anmerkung... Egal was auch immer ihr sagenwerdet der TE wird antworten: "Ich kann dir nicht ganz zustimmen..." und dann geht das Gesabbel von vorne los.
 
Bashilly hat vollkommen recht. nicht in deutschland. Und genau aus diesem grund find ich H4mm4burg Kommentar unpassend. Denn hier geht es nicht, wie in den ganzen anderen Threads darum ob wir das machen dürfen oder nicht, ob wir das für richtig halten oder nicht, sondern in diesem Thread geht es nur allgemein um die aktuelle Rechtslage in Deutschland und speziell die rchtmäßigkeit der AGBs.
 
Japp. Geht ja diesmal um den Legalitätsbegriff.
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In meiner Kippenpause vorhin habe ich mit einem Kollegen gesprochen, der sich mit Gesetzen mehr auskennt als ich. Der war der Meinung, daß man über den Umweg der Dienstleistung tatsächlich das Problem umschiffen kann. Allerdings werd ich mir die Seiten der Goldverkäufer mal genauer ansehen, denn er meinte ebenfalls, daß man die Goldverkäufer hafbar machen kann, wenn aufgrund des Goldkaufs der Acc gesperrt wird sofern sie auf diese Gefahr nicht explizit hinweisen.
Man könnte sich dann vom Psychologen den seelischen Schaden über den Verlust der Charaktere bescheinigen lassen und den Goldverkäufer auf Schmerzensgeld verklagen.^^

Und bashilly: Natürlich ist ein Vertragsbruch ein Rechtsbruch. Das gilt auch bei Insolvenz. Aus diesem Grund wird in dem Fall ja auch ein Insolvenzverfahren eingeleitet.
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Guckste hier hab ich ma gefunden http://www.***.de/info_pages.php?pages_i...42be45099b10a8b
 
Hallo, wie die genaue Rechtslage aussieht, ist für uns Laien ledier nur schwer zu erahnen,. aber sollte doch gesagt werden, dass man erstmal unterscheiden muss und zwar zwischen der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Seite. Strafrechtlich wäre zb. ein klares Verbot des Gesetzgebers... das ist meines Wissens nicht gegeben...

Die zivilrechtliche Sache ist da um einiges interessanter, da man hier allein schon den Erwerb von Eigentum bezweifeln kann....man kann schliesslich nur was verkaufen,wenn man dazu berechtigt ist dadrüber zu verfügen. Und soweit ich weiss ist es gang und gebe bei Onlinespielern, dass Blizzard alleiniger Eigentümer aller virtuellen Güter ist und bleibt und es nur zur Nutzung bereit stellt.

Die Frage ist nun, ob es legal oder besser vertragsgemäß wäre die Arbeitszeit zu vergüten...einfaches Beispiel: Ich zahle nun einem Freund, dass er mich auf Lvl 70 spielt...

Naja, ob das nun alles stimmt was ich geschrieben habe, weiss ich auch nicht so genau, aber das wäre halt meine Einschätzung...
 
Ja Blizzard vergibt nicht die Items sondern die Nutzungsrechte. aber diese Nutzungsrechte scheinen ja legal zu verkaufen zu sein. Als ich mir versucht habe gegen Beispiele zu dem Text auf *** zu überlegen, ist mir nur eins eingefallen, die das eher bestätigen. Wenn man sich mal anguckt, dass man mit dem Erwerb von Windows deren nutzungsrechte erwirbt, diese rechte darf man aber nach belieben weiter verkaufen (übrigens auch grad erst entschieden worden das der aufdruck auf den vista CDs, der gegenteiliges besagt, diesbezüglich in deutschland gesetzes widrig ist).
 
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Geil, vielen lieben Dank Exodos.
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Bisher hatte ich ja noch keine Goldverkäuferseite gesehen.^^

Schade nur, daß mein Webproxy aussteigt, wenn ich auf den Link zu Heise (der Quellenangabe) klicke. Nachher zuhause mal nachschauen.
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naja scheint nicht am proxy zu liegen. geht bei mir auch nicht.
 
Sorry... aber die ganze Diskussion an sich ist ABSURD und das hier auch noch dauernd auf so, meiner Meinung nach, völlig idiotische Threads geantwortet wird find ich recht albern.
Es verstößt gegen den Vertrag den man mit Blizzard hat und Ende Gelände. Weiterer Disskussionen und Spitzfindigkeiten bedarf es nicht.
Wer sowas tut und erwischt wird bei so´nem Mist wird gesperrt, was auch gut so ist.
Im Übrigen verstößt es mittlerweile auch gegen die AGB´s von Ebay mit "virtuellen Gütern in Form von Gold oder Accounts" zu handeln, womit man sich auch da ausschließt.
Das der TE mittlerweile zum x-ten Mal seine Meinung teilweise nach hier oder da verändert und anscheinen nur diskutiert um zu diskutieren hat auch so´nen seltsamen Beigeschmack in meinen Augen.
Zum Schluß noch ´ne Anmerkung... Egal was auch immer ihr sagenwerdet der TE wird antworten: "Ich kann dir nicht ganz zustimmen..." und dann geht das Gesabbel von vorne los.

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rofl..das denk ich mir auch schon als! glaub hier will jemand nur n bisschen klugsc****sen mit seinem fachdeutsch und seiner gesetzeskunde..

na ja hf noch cya
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Für jemand der nur n bischen klugsc****sen wollte, ist er aber ganz schön intensiv auf die anderen Leute im thread eingegangen. Wobei ER (Abianis) nicht der einzige war, der hier ne Diskussion in angemssener Sprache und mit relativ fundierten Meinungen, geführt hat.
 
rofl..das denk ich mir auch schon als! glaub hier will jemand nur n bisschen klugsc****sen mit seinem fachdeutsch und seiner gesetzeskunde..

na ja hf noch cya

Wenn es dein Verständnis übersteigt, kauf dir ein Buch und hol dein Wissen nach. Ansonsten halt doch einfach die Klappe.

Wenn man mal seine Meinung äußert, die auch nur im geringsten an der gängigen "Mainstream"-Meinung vorbei geht, fühlen sich so ein paar Nullen direkt in einem Ausmaße angepinkelt das einem schlecht werden kann.

Da das Thema komplex ist, ist es auch legitim seine eigene Position zu überdenken und eventuell sogar seine Meinung zu ändern. Wer aus Prinzip seine Meinung beibehält, auch wenn er eines besseren belehrt wurde sollte am besten nie seinen Mund aufmachen.

Ich rücke aber nich von meiner Position ab, der Handel mit Gold bei ebay (was im übrigen von Ebay Deutschland nicht eingeschränkt wurde), ist so nicht illegal.

Guckste hier hab ich ma gefunden http://www.***.de/info_pages.php?pages_i...42be45099b10a8b

Danke für deinen Beitrag Exodos, aber ich weiß gerade nicht ob es ein ironischer Beitrag ist. Wenn ich auf der Seite eines professionellen Goldverkäufers den Hinweis finde, sein Tun sei nicht illegal, möchte ich ihm eigentlich nicht glauben. Auch wenn er zum gleichen Ergebnis kommt wie ich.
 
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