Kleiner AGB-Führer

Wie das ist wenn man die wiederholte AGB Abfrage nach Patchx.x nciht mehr annehmen möchte kann ich absolut nicht beantworten. Das würde mich auch mal interessieren!!!

Wenn du die geänderten Vertragsbedingungen nicht annehmen willst, dann kannst du das Spiel nicht mehr spielen.

Im Prinzip ist das wie im normalen Vertragsrecht auch: Arbeitgeber will dir neue Bedingungen aufdrücken (weniger Geld, mehr Arbeiten), möchte dich aber nicht gleich verlieren. Daher spricht er dir eine Änderungskündigung aus und du kannst entweder annehmen (neuer Vertrag mit neuen Bedingungen) oder ablehnen (Kündigung des Vertrags).

So ähnlich funktioniert das ja auch mit den Patches.
 
Es funktioniert ja überall gleich.
Wenn z.B. meine Versicherung die Preise erhöht, oder wichtige Punkte ändert (neue Typenklassen beim
Auto z.B.), dann bekomme ich die neuen Bestimmungen und den Hinweis, dass ich sie entweder
annehme, womit alles weiterläuft, oder ... ich bekomme ein besonderes Kündigungsrecht und kann
die Versicherung ohne Konsequenzen sofort kündigen.

Im Falle der Versicherung macht das vieleicht sogar noch einen Vorteil aus, ich kann zu einer günstigeren
wechseln und habe das gleiche wie vorher, nur billiger.

WoW ist einmalig. Eine Kündigung bedeutet, dass der Spielspaß in dieser virtuellen Welt weg ist.
Und deshalb ist auch von Blizzard der Zusatz drin, dass ALLES in dieser Welt IMMER Blizz gehört.

Sollte ich nämlich z.B. meine Wohnung wegen einer Vertragsänderung kündigen, so kann ich für
ein teures Bad, das ich mit Zustimmung des Vermieters eingebaut habe, Abstand verlangen.
Denn es gehört mir und ich kann es nicht mitnehmen.

Hätte Blizz das nicht eingebaut, dass alles ihnen gehört und jemand würde seinen Account nach
Änderung kündigen, so hätte er vieleicht (das bedarf eines Richters) sogar Anspruch auf Ersatz für
seine "erschaffenen" Chars.
Ich denke, auch aus diesem Grund ist diese klare "Besitzregelung" drin, nicht nur wegen des
Verkaufs bei Ebay.
 
Wenn du die geänderten Vertragsbedingungen nicht annehmen willst, dann kannst du das Spiel nicht mehr spielen.

Im Prinzip ist das wie im normalen Vertragsrecht auch: Arbeitgeber will dir neue Bedingungen aufdrücken (weniger Geld, mehr Arbeiten), möchte dich aber nicht gleich verlieren. Daher spricht er dir eine Änderungskündigung aus und du kannst entweder annehmen (neuer Vertrag mit neuen Bedingungen) oder ablehnen (Kündigung des Vertrags).

So ähnlich funktioniert das ja auch mit den Patches.

Ja klar soweit ist das logisch.

Aber überspitzen wir das Beispiel mal.
Ich kaufe WoW, lese die AGB finde sie ok und nehme sie an.
Dann kommt eine Woche später ein Patch mit neuen AGB die ich unerträglich finde und lehne sie ab.
Nun kann ich, wie du schon sagst, nicht mehr spielen. Aber ich habe ja 30€ für das Spiel ausgegeben und vllt schon 13€ für eine Gamecard? Was ist damit ? Die AGB zum Zeitpunkt des Kaufes von Spiel und Karte fand ich ja ok.
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Edit
@ Wuzilla (unten) Die Ausführungen hier betrachte ich als theoretisch. Ich selber würde mit Sicherheit keinen Rechtsstreit deswegen beginnen und die allermeisten Spieler wohl auch nicht, aber ich finde es immerhin spannend zu wissen, was man für Rechte hätte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke schon, dass man dann das Geld von Blizz zurückverlangen könnte.
Im Extremfall aber sicher nur die restliche Laufzeit, also höchstens 13 Euro.

Nur ... wer fängt dafür einen rechtlichen Streit an.
Bzw. welcher Anwalt würde einen dafür vertreten, welcher Richter dafür einen Prozeß aufrollen.

Das Recht das zurückzuverlangen hat man aber sicher, denn man zahlt ja im voraus.
Deshalb ändern ja Versicherungen z.B. ihre Bestimmungen immer zum nächsten Fälligkeitspunkt
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Edit: Nachtrag

Sollte es übrigens dazu kommen, dass Leute nach einem Patch in Massen die Zustimmung
verweigern, z.B. die Hexer mit einem ach so üblen Nerf mal wieder nicht einverstanden sind,
dann wäre das sicher das Ende des kostenlosen Content-Patches.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Ematra

Jura studiert, oder StGB neben dem PC leigen? ;-)


@TE sehr schön erklärt; bibt ein dickes DANKE!
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Nun melde ich Gimp mich nochmal!
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Es ist ja wie überall im Leben (beziehe mich etwas auf meine arbeit)!

Also Recht haben und Recht bekommen sind ja nun leider zwei paar schuhe.

Erstmal dickes Danke an Ohrensammler für diesen Thread, klärt viel auf hilft etwas um die Agb´s zuverstehn!

Nun nochmal zurück zu den Membern die wissen im recht zusein (oder es glauben) wie stellt ihr euch ein verhandlung gegen Blizz vor?(mulimil. unternehmen)

Den ich kenne da ein super zitat von jemanden: hat er Recht? Ja! Ok dann sitzen wir es aus!

So und was denkt ihr wer hat den längeren atem?

Es ist wie es ist!
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Hmm lass mich raten, du bist Bäcker.
Stimmt. Du hast jeden Tag mit Kaufverträgen zu tun
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*kleiner Scherz am Rande*


*g*. Nicht ganz, aber ein Freund von mir ist ein Bäcker, der jetzt Förster wird...

Juristischer Fachverlag, aber mehr PC- als juristische Arbeit.
 
So und was denkt ihr wer hat den längeren atem?

Hey wozu gibts denn Prozesskostenhilfe *gg* Da kann man den Atem lange anhalten
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Für die anderen.. naja ist halt nur was für Leute die Geld haben oder halt unter der Grenze sind. Der Rest hat Pech gehabt.
 
Nun nochmal zurück zu den Membern die wissen im recht zusein (oder es glauben) wie stellt ihr euch ein verhandlung gegen Blizz vor?(mulimil. unternehmen)

Den ich kenne da ein super zitat von jemanden: hat er Recht? Ja! Ok dann sitzen wir es aus!

So und was denkt ihr wer hat den längeren atem?
Es ist wie es ist!
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Wie gesagt, die Diskussion ist theoretisch!
Ich persönlich halte es auch für gewagt, gegen Blizz einen Rechtsstreit zu führen, aber auf der anderen Seite, alles gefallen lassen muss man sich irgendwie auch nicht.
Und das Privatpersonen schon gegen große Konzerne obsiegt haben ist ja dokumentiert.
 
Wie gesagt, die Diskussion ist theoretisch!
Ich persönlich halte es auch für gewagt, gegen Blizz einen Rechtsstreit zu führen, aber auf der anderen Seite, alles gefallen lassen muss man sich irgendwie auch nicht.
Und das Privatpersonen schon gegen große Konzerne obsiegt haben ist ja dokumentiert.


Wieso auch nicht? Das Problem an derartigen Prozessen ist meist, dass der Mandant Muffensausen bekommt und aufgibt oder mangels besseren Wissens irgendwelchen argumentativen Schwachfug glaubt.
 
Theoretisch kann man, sofern man seinen Standpunkt auch vernünftig beweisen kann, auf dem Klageweg Blizzard dazu zwingen, den Vertrag zu erfüllen (also den Account wieder bereit zu stellen)
Dabei muss man aber damit rechnen, einen Prozess zu führen und zunächst einen Anwalt vorzufinanzieren. Sollte man diesen Prozess verlieren (und das ist nicht so unwahrscheinlich, weil Blizz bestimmt keine schlechten Anwälte hat), darf man die Kosten des Verfahrens (also auch die gegnerischen Anwaltskosten) bezahlen.

Wenn man seinen Standpunkt beweisen kann, dann kannst du dir spätestens nach Einreichung der Klage sicher sein, dass Blizzard zurückzieht, weil

1. ihre AGBs gegen geltendes europäisches Recht verstoßen (z.b. die Klamotte mit Warden)

2. ihre Wunschvorstellungen bezüglich Vertragsgestaltung nicht mit der Realität übereinstimmen

Natürlich kannst du damit rechnen, dass dir schliesslich doch der Account geclosed wird, weil irgendwas gefunden wird was du mal in grauer Vorzeit gemacht hast. Allerdings ist das ganze erst dann wirklich effektiv, wenn man z.b. schon für 12 Monate gezahlt hat und der Account nach 1 Monat geclosed wird und Blizzard jetzt 11 Monate Gebühren einkassiert. (beachte aber das das ganze ohne Rechtsschutzversicherung nutzlos ist, da die RA Gebühren in Dland die des Klagegegenstandes bei weitem übersteigen und man in Vorkasse treten muss und bei aussergerichtlichen Einigungen (die Blizzard anstrebt, da es unangenehm werden könnte falls sowas mal vor Gericht ausdiskutiert wird - Stichwort Goldseller, Accountleveling, Bots) Blizzard nich zwangsweise die Gebühren übernimmt.
 
Was kann passieren, wenn ich gegen die AGB verstoße

Gehen wir davon aus, dass die AGB gültig sind und man auch nur gegen die AGB verstößt (beliebte Beispiele sind z.B.: Accountsharing , Gold oder Accounts kaufen / verkaufen, power leveling,). In diesem Fall ist Blizzard berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden (oft als Accountsperre oder Accountbann bezeichnet.) Weitere Folgen sind NICHT möglich!!!

ich persönlich glaube immernoch, dass blizz eigendlich ne tarnung für die mafia ist
rolleyes.gif
 
Aktuell gbit es eine Datenerhebung, welche man mit der AGB abgenickt hat.
Wie verhält es sich eigentlich damit, ist das in Ordnung so?
http://forums.wow-europe.com/thread.html?t...55045&sid=3
Die AGB Diskussion ist vom letzten Jahr, aber ich denke mal vom Thema bin ich richtig.

Naja.
Ob die Datenerfassung zulässig ist weil man dem per AGB zugestimmt hat läßt sich eigentlich nur durch eine Klage feststellen.

Mal jetzt wild geraten würde ich auf eine Unterlassungsklage tippen. (Berichtigt mich)

Aber selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass man damit durchkommen würde:
Beim WOW zocken handelt es sich um einen Vertrag (basierend auf einer beidseitigen Willensäu0erung der Parteien).
Sobald die bezahlte Vertragslaufzeit abgelaufen ist, kann kein Gericht Blizz dazu zu zwingen, den Vertrag fortzusetzen.
Das heisst, wer zuviel Streß macht ist vermutlich früher oder später sowieso seine Account los.
 
Naja.
Ob die Datenerfassung zulässig ist weil man dem per AGB zugestimmt hat läßt sich eigentlich nur durch eine Klage feststellen.

Mal jetzt wild geraten würde ich auf eine Unterlassungsklage tippen. (Berichtigt mich)

Aber selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass man damit durchkommen würde:
Beim WOW zocken handelt es sich um einen Vertrag (basierend auf einer beidseitigen Willensäu0erung der Parteien).
Sobald die bezahlte Vertragslaufzeit abgelaufen ist, kann kein Gericht Blizz dazu zu zwingen, den Vertrag fortzusetzen.
Das heisst, wer zuviel Streß macht ist vermutlich früher oder später sowieso seine Account los.

Das wär doch nicht schlimm, dann holst Dir einen anderen Account oder sonstiges.
Du sagst vielleicht klagen, hm man kann es so schlecht überblicken
 
Schade das ich erst jetzt auf diesen Thread stoße, denn ich hab mir schon in unzähligen anderen Threads die Finger wund geschrieben.

Eins will ich aber noch hinzufügen und das betrifft den Handel mit Gold und / oder anderen (virtuellen) Gegenständen.

Hierzu gab es vor einiger Zeit ein Urteil und auch die c't, Bestandteil des Heise-Verlages, hat dazu einmal einen sehr ausführlichen Bericht gebracht, fundiert von einem Juristen verfasst.

Der allgemeien Konsenz ist folgender:

da es sich bei Gold und allen anderen virtuellen Gegenständen innerhalb von WoW um Dinge handelt, die vom Betreiber, also Blizzard, vorsätzlich ins Spiel integriert wurden und jedermann zugänglich sind, steht es dem oder den Spieler/n frei, wie sie damit interagieren.

Ergo kann der Handel damit auch nicht illegal sein, denn ansonsten wären auch Ingame Verkäufe hinfällig und da man, zumindest in Deutschland und sicherlich auch EU-weit, Eigentümer des jeweiligen Account ist, hat man selbst die volle Entscheidungsfreiheit darüber, was man mit den legal erworbenen (virtuellen) Gegenständen tut.

Aus diesem Grund kann BLizzard den Handel bei eBay auch gar nicht unterbinden, unabhängig davon, ob das bei der Anzahl der Auktionen überhauüt umfassend möglich wäre.
Die Sperren gegen die "Goldverkäufer" erfolgen nicht auf Grund des Goldhandels, sondern wegen des massiven Spams, der damit einher geht und Spam ist nun einmal ein Verstoß gegen die AGB.

Das Problem mit dem Gold ist ähnlich wie seinerzeit mit den Gegenständen für Diablo 2, das Blizzard auch nie unterbunden hat, eben weil sie keinerlei Handhabe dagegen haben.

Übrigens kann BLizzard zwar Accounts sperren und auch kündigen, aber z. B. kommt man auch bei einer Sperre weiter in den Account rein, kann nur nicht aktiv spielen, was anders wäre, würde Blizzard der Account gehören und der Spieler diesen nur "mieten"

Der Account basiert aber nun einmal auf einem gekauften Key PLUS personenspezifische Daten, deren Nutzung ausschließlich der entsprechenden Person unterliegen !
Speziell wenn der Account auch noch über bezahlte Spielzeit verfügt hat Blizzard arge Probleme mit dauerhaften Sperren, da sie dann eigentlich gewzungen wären den Vertrag zu kündigen, was wiederum zur Erstattung der noch offenen, weil bezahlten Spielzeit führen würde.

Im Prinzip wäre es wirklich mal nötig, das irgendjemand klagt, damit diese ganzen Dinge mit einem Grundsatzurteil festgelegt werden, aber wer tut das schon ?
Leute die so viel Geld haben, das es ihnen egal sein könnte, spielen WoW wohl eher nicht und Rechtschutzversicherungen dürften in so einem Fall auch abwinken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Speziell wenn der Account auch noch über bezahlte Spielzeit verfügt hat Blizzard arge Probleme mit dauerhaften Sperren, da sie dann eigentlich gewzungen wären den Vertrag zu kündigen, was wiederum zur Erstattung der noch offenen, weil bezahlten Spielzeit führen würde.

Das Problem ist eben, dass nach Ablauf der bezahlten Spielzeit eine Vertragsverlängerung fällig ist.
Und eine solche Vertragsverlängerung steht beiden Vertragspartnern (also auch Blizz) frei.
Wer also einen Bann/Sperre/wassweißich erhält und es tatsächlich schaffen sollte, erfolgreich dagegen zu klagen, ist spätestens bei der Vertragsverlängerung seinen Account unwiederbringlich los.
Dieser Umstand macht eine solche Klage so schrecklich sinnlos.
 
Hmm, zumindest weiß ich jetzt woher diese teilweise völlig aus der Luft gegriffenen Halbwahrheiten und Gerüchte kommen.
Fact ist: WoW gehört alleine Blizzard, sonst niemand. Verstöße gegen die AGBs können entsprechend geahndet werden. Heißt also das Accountstrafen zulässig und legal sind.
Goldverkäufe, Privatserver, etc. verstoßen hingegen bereits gegen das Urheberrecht und können sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Tatsache das wenige deswegen belangt werden (hauptsächlich weil die Gerichte zusammenbrechen würden unter einer Klageflut) heißt nicht das es legal ist.
Ein konkretes Beispiel das so oft genug vorkommt: Du kaufst dir ein paar Turnschuhe der Marke XY bei einem Bekannten zu einem Spottpreis. Soweit so gut. Leider wirst du kurz darauf von einem Polizisten angehalten der dir erklärt das die Schuhe eine Fälschung sind. So weit, so schlecht. Die Schuhe werden konfisziert. LEGAL. Dem Verkäufer droht ebenso eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht wie dir selbst. Dir wird aufgrund von Belanglosigkeit in der Regel allerdings nichts geschehen, außer das du die Schuhe los bist. Du kannst selbstverständlich deinen Bekannten verklagen und dein Geld zurückfordern, mußt allerdings beweisen das du getäuscht worden bist. Fast unmöglich.
Vor einiger Zeit wurde der Käufer eines Navigerätes bei Ebay wegen Hehlerei verurteilt, weil " er anhand des Kaufpreises der weit unter dem üblichen Marktpreis lag, hätte erkennen können, das es sich entweder um ein gefälschtes Produkt (( Markenpiraterie)) oder wie im vorliegenden Fall, um Diebstahlsware handelt" (Dies ist ein sinngemäßes Zitat)
Im Falle von WoW hieße das ganz klar: Bots und Gold, sowie Accverkäufe sind ein Verstoß gegen die AGB und entsprechend zu ahnden. Im Klartext - Accsperre, bzw. Kündigung des Vertrages. Theoretisch wäre das zu Unrecht erhaltene Gut, sprich das Geld das du damit verdient hast, einzuziehen, was aber in der Praxis nicht möglich ist. Klagen gegen Accountsperren sind völlig sinnlos Gleiches gilt dann wenn du einen Acc gekauft hast und dieser gesperrt wurde. Du kannst theoretisch der Verkäufer verklagen, mußt aber nachweisen, das du keine Ahnung von der Illegalität seines handeln hattest. Dies ist aber so gut wie ausgeschlossen.
Schwerwiegender sieht es bei Privatservern aus. Da die entsprechende Software nicht legal zu beziehen ist, und auch nicht von Blizzard und beteiligten Firmen freigegeben ist, handelt es sich um Diebstahl geistigen Eigentums und unterliegt bereits dem Strafrecht. Die gängige Praxis läßt die Nutzer straffrei, verfolgt aber die Urheber. So können Leute die einen gecrackten Kinofilm bereits vor derem Start sehen, in der Regel nicht belangt werden, wohl aber die Cracker selbst. Auch hier ist es aber fatal, aus einer gebräuchlichen Praxis heraus ein Legalitätsprinzip abzuleiten. Der Gesetzgeber sieht lediglich aufgrund "geringen öffentlichen Interesses" und im Sinne "der Funktionalität des Rechtssystems" von einer Ahndung ab.
Auch hier ein Beispiel: Streng genau gekommen ist es eine Ordnungswidrigkeit in einer abknickenden Vorfahrtsstraße NICHT zu blinken wenn man deren Verlauf folgt. Eine Ahndung erfolgt jedoch in der Regel nicht da unter der Flut von solchen Vergehen, der Rechtsstaat zusammenbrechen würde. Sobald du allerdings aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit einen Unfall hast, wird dieser Punkt zwingend mit eingebunden in Beweisführung und Urteil.
Was die Umfrage angeht Die Informationsbeschaffung, Sammlung und Archivierung von Informationen aller Art ist absolut legal und verstößt nicht gegen geltende Rechte, solange diese Daten nicht unerlaubt weitergegeben werden. Gerade im Internet ist dies ein alltäglicher Vorgang. vor allem im Zusammenhang mit der Verbesserung von internen Abläufen, Technik und Support. Da viele ihre Systemspezifikationen nicht einmal genau kennen, dennoch aber ein Interesse an verbesserungen, Bugbehebungen, etc haben dürfen bestimmte Informationen sogar ohne Erlaubnis des Betreffenden gesammelt werden. So senden die meisten Virenscanner Informationen über Art und Häufigkeit eines Virenbefalls an die entsprechenden Labors, ohne das ihr eine Meldung erhalt.
Eine Widerspruchmöglichkeit gegen Blizzards Umfrage habt ihr nur dann, wenn ihr nachweisen könnt, das die Speicherung dieser frei einsehbaren Daten personalisiert erfolgt, also in eurem Kundenblatt auch die genauen Spezifikationen eures PCs stehen. Viel Spaß bei der Beweisführun
jester.gif

Übrigens sendet ihr praktisch bei jedem Einloggen ins Internet einen Haufen dieser daten, die für eine Kommunikation unterschiedlicher Systeme zwingend notwendig sind. Alleine die Einwahl über DSL, Modem oder Router macht unterschiedliche Protokolle notwendig, vom Betriebssystem einmal abgesehen. Wo also liegt das Problem? Es geht ausschlißelich um frei zugängliche Systemdaten, alles andere wäre auch strafbar. Ihr dürft also weiter mit eurem gecracktzem Windows auf einem Privatserver WoW zocken, dazu MP3 abspielen die über Tauschbörsen bezogen wurden. Ist zwar alles ILLEGAL im Rechtssinne, juckt aber keinen, weil ihr aufgrund von Daten die bei einer solchen Erhebung widerrechtlich erworben und verwertet wurden nicht bestraft werden könnt. Punkt.
Ihr lacht, wenn die NPD nicht verboten werden kann, weil zuviele Verfassungsspitzel in deren Reihen sitzen?
Ihr seid empört, wenn wie aktuell das Geständnis eines mutmaßlichen Mädchenmörders vor Gericht keine Geltung findet weil der Beschuldigte bei der Aussage betrunken war?
Ihr schüttelt den Kopf, weil eineiige Zwillinge nicht wegen einem Vaterschaftstest oder genetischen Spuren bei einem Einbruch verurteilt werden können?
Oder fragt euch, warum auch nach Jahren z.Bsp. Jan Ulrich immer noch nicht wegen Dopings verurteil wurde, obwohl die Beweislast teilweise erdrückend scheint?
Der Rechtsstaat funktioniert gut, manchmal zu gut. Da braucht ihr euch um eure technischen daten nun wirklich keine Sorgen zu machen. Und wenn ihr wirklich Wert auf eure persönlichen Daten legt: Meidet Social Networks und ähnliche Dienste wie Wer kennt wen, Facebook, Twitter ubd gebt nicht überall eure Daten ein nur um vielleicht einen vermutlich nicht mal existenten I-Pod zu gewinnen nur weil ihr angeblich der 999.999 Besucher seid. So einfach ist das.
 
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