Hmm, zumindest weiß ich jetzt woher diese teilweise völlig aus der Luft gegriffenen Halbwahrheiten und Gerüchte kommen.
Fact ist: WoW gehört alleine Blizzard, sonst niemand. Verstöße gegen die AGBs können entsprechend geahndet werden. Heißt also das Accountstrafen zulässig und legal sind.
Goldverkäufe, Privatserver, etc. verstoßen hingegen bereits gegen das Urheberrecht und können sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Tatsache das wenige deswegen belangt werden (hauptsächlich weil die Gerichte zusammenbrechen würden unter einer Klageflut) heißt nicht das es legal ist.
Ein konkretes Beispiel das so oft genug vorkommt: Du kaufst dir ein paar Turnschuhe der Marke XY bei einem Bekannten zu einem Spottpreis. Soweit so gut. Leider wirst du kurz darauf von einem Polizisten angehalten der dir erklärt das die Schuhe eine Fälschung sind. So weit, so schlecht. Die Schuhe werden konfisziert. LEGAL. Dem Verkäufer droht ebenso eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht wie dir selbst. Dir wird aufgrund von Belanglosigkeit in der Regel allerdings nichts geschehen, außer das du die Schuhe los bist. Du kannst selbstverständlich deinen Bekannten verklagen und dein Geld zurückfordern, mußt allerdings beweisen das du getäuscht worden bist. Fast unmöglich.
Vor einiger Zeit wurde der Käufer eines Navigerätes bei Ebay wegen Hehlerei verurteilt, weil " er anhand des Kaufpreises der weit unter dem üblichen Marktpreis lag, hätte erkennen können, das es sich entweder um ein gefälschtes Produkt (( Markenpiraterie)) oder wie im vorliegenden Fall, um Diebstahlsware handelt" (Dies ist ein sinngemäßes Zitat)
Im Falle von WoW hieße das ganz klar: Bots und Gold, sowie Accverkäufe sind ein Verstoß gegen die AGB und entsprechend zu ahnden. Im Klartext - Accsperre, bzw. Kündigung des Vertrages. Theoretisch wäre das zu Unrecht erhaltene Gut, sprich das Geld das du damit verdient hast, einzuziehen, was aber in der Praxis nicht möglich ist. Klagen gegen Accountsperren sind völlig sinnlos Gleiches gilt dann wenn du einen Acc gekauft hast und dieser gesperrt wurde. Du kannst theoretisch der Verkäufer verklagen, mußt aber nachweisen, das du keine Ahnung von der Illegalität seines handeln hattest. Dies ist aber so gut wie ausgeschlossen.
Schwerwiegender sieht es bei Privatservern aus. Da die entsprechende Software nicht legal zu beziehen ist, und auch nicht von Blizzard und beteiligten Firmen freigegeben ist, handelt es sich um Diebstahl geistigen Eigentums und unterliegt bereits dem Strafrecht. Die gängige Praxis läßt die Nutzer straffrei, verfolgt aber die Urheber. So können Leute die einen gecrackten Kinofilm bereits vor derem Start sehen, in der Regel nicht belangt werden, wohl aber die Cracker selbst. Auch hier ist es aber fatal, aus einer gebräuchlichen Praxis heraus ein Legalitätsprinzip abzuleiten. Der Gesetzgeber sieht lediglich aufgrund "geringen öffentlichen Interesses" und im Sinne "der Funktionalität des Rechtssystems" von einer Ahndung ab.
Auch hier ein Beispiel: Streng genau gekommen ist es eine Ordnungswidrigkeit in einer abknickenden Vorfahrtsstraße NICHT zu blinken wenn man deren Verlauf folgt. Eine Ahndung erfolgt jedoch in der Regel nicht da unter der Flut von solchen Vergehen, der Rechtsstaat zusammenbrechen würde. Sobald du allerdings aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit einen Unfall hast, wird dieser Punkt zwingend mit eingebunden in Beweisführung und Urteil.
Was die Umfrage angeht Die Informationsbeschaffung, Sammlung und Archivierung von Informationen aller Art ist absolut legal und verstößt nicht gegen geltende Rechte, solange diese Daten nicht unerlaubt weitergegeben werden. Gerade im Internet ist dies ein alltäglicher Vorgang. vor allem im Zusammenhang mit der Verbesserung von internen Abläufen, Technik und Support. Da viele ihre Systemspezifikationen nicht einmal genau kennen, dennoch aber ein Interesse an verbesserungen, Bugbehebungen, etc haben dürfen bestimmte Informationen sogar ohne Erlaubnis des Betreffenden gesammelt werden. So senden die meisten Virenscanner Informationen über Art und Häufigkeit eines Virenbefalls an die entsprechenden Labors, ohne das ihr eine Meldung erhalt.
Eine Widerspruchmöglichkeit gegen Blizzards Umfrage habt ihr nur dann, wenn ihr nachweisen könnt, das die Speicherung dieser frei einsehbaren Daten personalisiert erfolgt, also in eurem Kundenblatt auch die genauen Spezifikationen eures PCs stehen. Viel Spaß bei der Beweisführun
Übrigens sendet ihr praktisch bei jedem Einloggen ins Internet einen Haufen dieser daten, die für eine Kommunikation unterschiedlicher Systeme zwingend notwendig sind. Alleine die Einwahl über DSL, Modem oder Router macht unterschiedliche Protokolle notwendig, vom Betriebssystem einmal abgesehen. Wo also liegt das Problem? Es geht ausschlißelich um frei zugängliche Systemdaten, alles andere wäre auch strafbar. Ihr dürft also weiter mit eurem gecracktzem Windows auf einem Privatserver WoW zocken, dazu MP3 abspielen die über Tauschbörsen bezogen wurden. Ist zwar alles ILLEGAL im Rechtssinne, juckt aber keinen, weil ihr aufgrund von Daten die bei einer solchen Erhebung widerrechtlich erworben und verwertet wurden nicht bestraft werden könnt. Punkt.
Ihr lacht, wenn die NPD nicht verboten werden kann, weil zuviele Verfassungsspitzel in deren Reihen sitzen?
Ihr seid empört, wenn wie aktuell das Geständnis eines mutmaßlichen Mädchenmörders vor Gericht keine Geltung findet weil der Beschuldigte bei der Aussage betrunken war?
Ihr schüttelt den Kopf, weil eineiige Zwillinge nicht wegen einem Vaterschaftstest oder genetischen Spuren bei einem Einbruch verurteilt werden können?
Oder fragt euch, warum auch nach Jahren z.Bsp. Jan Ulrich immer noch nicht wegen Dopings verurteil wurde, obwohl die Beweislast teilweise erdrückend scheint?
Der Rechtsstaat funktioniert gut, manchmal zu gut. Da braucht ihr euch um eure technischen daten nun wirklich keine Sorgen zu machen. Und wenn ihr wirklich Wert auf eure persönlichen Daten legt: Meidet Social Networks und ähnliche Dienste wie Wer kennt wen, Facebook, Twitter ubd gebt nicht überall eure Daten ein nur um vielleicht einen vermutlich nicht mal existenten I-Pod zu gewinnen nur weil ihr angeblich der 999.999 Besucher seid. So einfach ist das.