Kleiner AGB-Führer

So einfach ist das.


Wobei man dazu sagen muß das die AGB kein Gesetz ist.
Die AGB darf nicht ungesetzliche Verstöße beinhalten
sonst sind Teile der AGB oder die AGB ungültig.
Wo steht eigentlich geschrieben das nicht personenbezogene Geräte-Daten ohne Zustimmung erhoben werden
dürfen, würde mich mal interessieren wo man die gesetzliche Grundlage dafür findet.
 
Was sind AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dazu, Verträge durch vorformulierte Vertragsbedingungen zu vereinfachen und zu standardisieren. Das bedeutet, dass AGB Teil eines Vertrages zwischen zwei Parteien sind (z.B.: zwischen Blizzard und dem User).
Das Unternehmen kann die AGB theoretisch so gestalten wie es möchte.
Damit sie auch gültige Bestandteile des Vertrages werden müssen sie jedoch drei Bedingungen erfüllen:

1) Die AGB müssen für den Betroffenen deutlich erkennbar sein und nicht etwa versteckt im Kleingedruckten lauern. (Dies Voraussetzung erfüllt Blizzard denke ich gut)

2) Der Betroffene muss die AGB annehmen

3) Die AGB müssen zulässig sein!! Nicht alles, was sich ein Unternehmen so ausdenkt, entspricht auch der geltenden Gesetzgebung. Widerspricht eine Klausel der AGB der Gesetzgebung, ist die Klausel ungültig, AUCH WENN MAN SIE ANGENOMMEN HAT!
Ob eine Klausel gültig ist regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die jeweilige Rechtsprechung.

Fazit: ABG sind Bestandteil der Vertrages und keine Gesetze!! AGB sind nur dann gültig wenn sie nicht gegen, in unserem Fall deutsches bzw. europäisches, Recht verstoßen.

Richtigstellung: Blizzard verkauft dir die Software nicht, sondern verkauft dir eine Lizenz zum Nutzen der Software.

sie hier: http://www.wow-europe.com/de/legal/eula.html

daher gelten nicht AGB, sondern EULA. für diese gilt in deutschland:

In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[sup][1][/sup]

Daraus folgt:

Wer gegen AGB von Blizzard verstößt handelt nicht

- illegal oder strafbar . Diese beiden Begriffe treffen nur dann zu, wenn man gegen ein Gesetz verstößt. Gültige AGB sind aber Vertragsbestandteile und keine Gesetze!!!

- betrügerisch. Auch dieser Begriff kommt aus dem Strafrecht. Wie oben erwähnt verletzt man kein Gesetz wenn man gegen die AGB verstößt, also ist es auch kein Betrug.

Aber: man kann sehr wohl illegal, strafbar oder betrügerisch handeln im Zusammenhang mit Blizzard oder WoW.
Wenn man beispielsweise im Spiel jemanden persönlich beleidigt, erfüllt dies den Straftatbestand der Beleidigung und das ist tatsächlich illegal.
Es ist aber nicht deshalb illegal, weil man gegen die AGB von Blizzard, sondern weil man gegen ein deutsches bzw. europäisches Gesetz verstoßen hat, welches Beleidigungen unter Strafe stellt.
Oder man schafft es mittels eines Hackerprogrammes Blizzard die Bezahlung eines Accounts vorzugaukeln die tatsächlich gar nicht stattgefunden hat. Auch hier liegt die Strafbarkeit aber wieder im Verstoß gegen deutsche bzw. europäische Gesetze und nicht im Verstoß gegen AGB!!!

Zu beachten ist natürlich, dass Einnahmen aus Goldverkäufen oder Poweleveling Einkünfte sind. Diese muss man beim JobCenter und /oder Finanzamt angeben. Sonst droht von dieser Seite Ungemach!!

soweit richtig. aber wie geschrieben keine AGB sondern EULA. und das finanzamt interessiert es erst wenn man gewerblich gold verkauft. wenn ihr kauft, dann ist der verkäufer für die abführung der steuern zuständig. wenn er es nicht tut ist es sein problem.

Fazit: Solange man nur (!) gegen die AGB von Blizzard aber nicht gegen ein Gesetz verstößt handelt man weder illegal noch strafbar oder betrügerisch und bekommt keinen Ärger mit der Polizei

richtig.

Was kann passieren, wenn ich gegen die AGB verstoße

Gehen wir davon aus, dass die AGB gültig sind und man auch nur gegen die AGB verstößt (beliebte Beispiele sind z.B.: Accountsharing , Gold oder Accounts kaufen / verkaufen, power leveling,). In diesem Fall ist Blizzard berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden (oft als Accountsperre oder Accountbann bezeichnet.) Weitere Folgen sind NICHT möglich!!!

das ist zu bezweifeln. wenn jemand aufgrund seines verhaltens gesperrt wird, dann kann blizzard ihn sperren um sich und alle anderen spieler vor schaden zu beschützen. ABER: person x die gegen die EULA (*hust*) oder ein gesetz verstossen hat, wird nicht gesperrt. blizzard erlaubt es ihm jederzeit weiterzuspielen. er muss sich nur einen neuen account zulegen und das spiel nochmal kaufen. damit schützt sich blizzard nicht vor person x und die anderen spieler auch nicht. und genau aus dem grund dürfte ein gericht den accountbann nicht anerkennen. denn das ist keine maßnahme die irgendetwas bewirkt.


man muss es dann eben drauf ankommen lassen. ne rechtschutzversicherung hilft dann weiter.
 
WoW gehört alleine Blizzard, sonst niemand. Verstöße gegen die AGBs können entsprechend geahndet werden. Heißt also das Accountstrafen zulässig und legal sind.

Stimmt, sofern die AGB gegen die man verstoßen haben soll, keinen geltenden Recht widersprechen.

Goldverkäufe, Privatserver, etc. verstoßen hingegen bereits gegen das Urheberrecht und können sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Tatsache das wenige deswegen belangt werden (hauptsächlich weil die Gerichte zusammenbrechen würden unter einer Klageflut) heißt nicht das es legal ist.

Gold verkaufen verstößt gegen kein Urheberrecht und ist nicht illegal (ein Accountbann kann aber natürlich folgen)
Das Betreiben eine P-Servers ist da schon ein anderes Kapitel, da hast du vermutlich recht

Ein konkretes Beispiel das so oft genug vorkommt: Du kaufst dir ein paar Turnschuhe der Marke XY bei einem Bekannten zu einem Spottpreis. Soweit so gut. Leider wirst du kurz darauf von einem Polizisten angehalten der dir erklärt das die Schuhe eine Fälschung sind. So weit, so schlecht. Die Schuhe werden konfisziert. LEGAL. Dem Verkäufer droht ebenso eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht wie dir selbst. Dir wird aufgrund von Belanglosigkeit in der Regel allerdings nichts geschehen, außer das du die Schuhe los bist. Du kannst selbstverständlich deinen Bekannten verklagen und dein Geld zurückfordern, mußt allerdings beweisen das du getäuscht worden bist. Fast unmöglich.
Vor einiger Zeit wurde der Käufer eines Navigerätes bei Ebay wegen Hehlerei verurteilt, weil " er anhand des Kaufpreises der weit unter dem üblichen Marktpreis lag, hätte erkennen können, das es sich entweder um ein gefälschtes Produkt (( Markenpiraterie)) oder wie im vorliegenden Fall, um Diebstahlsware handelt" (Dies ist ein sinngemäßes Zitat)

Das ist zwar richtig, hat aber mit Account verkäufen nix zu tun. hier wird kein Urheberrecht verletzt, eine Strafbarkeit ist nicht gegeben

Im Falle von WoW hieße das ganz klar: Bots und Gold, sowie Accverkäufe sind ein Verstoß gegen die AGB und entsprechend zu ahnden. Im Klartext - Accsperre, bzw. Kündigung des Vertrages. Theoretisch wäre das zu Unrecht erhaltene Gut, sprich das Geld das du damit verdient hast, einzuziehen, was aber in der Praxis nicht möglich ist. Klagen gegen Accountsperren sind völlig sinnlos

von wem ??
smile.gif



Auch hier ein Beispiel: Streng genau gekommen ist es eine Ordnungswidrigkeit in einer abknickenden Vorfahrtsstraße NICHT zu blinken wenn man deren Verlauf folgt. Eine Ahndung erfolgt jedoch in der Regel nicht da unter der Flut von solchen Vergehen, der Rechtsstaat zusammenbrechen würde.

Und damit der Rechtsstaat unter der Flut der OWI-Verfahren nicht zusammenbricht, verzichtet der Staat auch seit Jahren auf Bitzer und Radarkontrollen
biggrin.gif

Im Gegenteil, grade OWIs werden sehr gerne verfolgt, weil sie unkompliziert Geld in die Kasse spülen)

Was die Umfrage angeht Die Informationsbeschaffung, Sammlung und Archivierung von Informationen aller Art ist absolut legal und verstößt nicht gegen geltende Rechte, solange diese Daten nicht unerlaubt weitergegeben werden.

Hmm, das schreit nach einer Quelle

Meidet Social Networks und ähnliche Dienste wie Wer kennt wen, Facebook, Twitter ubd gebt nicht überall eure Daten ein nur um vielleicht einen vermutlich nicht mal existenten I-Pod zu gewinnen nur weil ihr angeblich der 999.999 Besucher seid. So einfach ist das.

Guter Rat, in der Tat.
Aber nur weil etwas ständig und alltäglich praktiziert wird, ist es noch lange nicht rechtens.
Grade im globalen Internet ist eine Verfolgung aber tatsächlich sehr schwer, da die Gesetzeslage in verschiedenen Ländern doch recht unterschiedlich ist.
 
man muss es dann eben drauf ankommen lassen. ne rechtschutzversicherung hilft dann weiter.

wie ich anderweitig schon schrieb.
Was nützt es dir wenn du gewinnen solltest.
Blizz verlängert einfach in Folge nach Ablauf der bezahlten Zeit deinen Vertrag nicht und dein Account ist trotzdem flöten.
Ganz ohne Bann
 
Das Problem ist eben, dass nach Ablauf der bezahlten Spielzeit eine Vertragsverlängerung fällig ist.
Und eine solche Vertragsverlängerung steht beiden Vertragspartnern (also auch Blizz) frei.
Wer also einen Bann/Sperre/wassweißich erhält und es tatsächlich schaffen sollte, erfolgreich dagegen zu klagen, ist spätestens bei der Vertragsverlängerung seinen Account unwiederbringlich los.
Dieser Umstand macht eine solche Klage so schrecklich sinnlos.

Naja, du vergisst dabei eins, obwohl wir uns wohl prinzipiell einig sind ;-)

Ohne die Sperre könnte man nämlich zumindest die Chars retten, in dem man sie bis zum Ende des bestehenden Vertrages auf einen anderen Account transferiert, was ja durch den BattleNetAccount auch problemlos dann geht, wenn die persönlichen Daten völlig unterschiedlich sind.



Allerdings schüttelt man bei Trollen wie Gulwar einfach nur noch den Kopf, denn Leute, die trotz ausführlichsten Erklärungen immer noch solch eine Gülle ablassen, die haben echte Probleme.
 
Was ich sage ist, dass der "(angel-)sächsische Genitiv" in der dt. Grammatik fremd und somit als falsch anzusehen ist.

AGB's wäre also in jedem Falle falsch.
wink.gif
aber ich betreibe Haarspalterei, verzeiht.


Haarspalterei ist das nun wirklich nicht! Es besteht nun mal ein riesiger Unterschied zwischen dem Versuch ein Wort in den Plural zu setzten und es in den Genitiv zu stellen.

Dazu:
http://www.idiotenapostroph.de.vu/
 
wie ich anderweitig schon schrieb.
Was nützt es dir wenn du gewinnen solltest.
Blizz verlängert einfach in Folge nach Ablauf der bezahlten Zeit deinen Vertrag nicht und dein Account ist trotzdem flöten.
Ganz ohne Bann

da hast du wohl recht.


Naja, du vergisst dabei eins, obwohl wir uns wohl prinzipiell einig sind ;-)

Ohne die Sperre könnte man nämlich zumindest die Chars retten, in dem man sie bis zum Ende des bestehenden Vertrages auf einen anderen Account transferiert, was ja durch den BattleNetAccount auch problemlos dann geht, wenn die persönlichen Daten völlig unterschiedlich sind.

um chars zu transferieren müssen die accounts nicht aktiv sein.

aus einer mail von blizz an mich:

Bei einem Charaktertransfer ist es egal, ob der Account aktiv oder inaktiv ist. Der zu transferierende Charakter darf nur kein Gildenmeister sein, oder post im Briefkasten beziehungsweise Auktionen im Auktionshaus haben. Sollte dies der Fall sein, werden Sie beim Ausführen des Charaktertransfer darauf hingewiesen und der Transfer wird nicht ausgeführt. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an unseren telefonischen Rechnungssupport, wir werden dann eine Lösung finden können. Der Preis für einen Charaktertransfer beträgt im Moment 20 €.

Weitere Informationen zu den Preisen und zu der Verfügbarkeit finden Sie in unserem Forum sowie in den FAQ unter
http://eu.blizzard.com/support/article.xml...mp;pageNumber=1

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit World of Warcraft.

Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer Support FAQ, welche Sie hier einsehen können: http://eu.blizzard.com/support

Sollten Sie weitere Fragen diesbezüglich haben, zögern Sie bitte nicht, uns erneut per Email oder über die kostenlosen Rechnungshotlines, unter 0800-101 2242 für Deutschland und 0800-677 529 für Österreich, zu kontaktieren.
 
da hast du wohl recht.




um chars zu transferieren müssen die accounts nicht aktiv sein.

aus einer mail von blizz an mich:

Bei einem Charaktertransfer ist es egal, ob der Account aktiv oder inaktiv ist. Der zu transferierende Charakter darf nur kein Gildenmeister sein, oder post im Briefkasten beziehungsweise Auktionen im Auktionshaus haben. Sollte dies der Fall sein, werden Sie beim Ausführen des Charaktertransfer darauf hingewiesen und der Transfer wird nicht ausgeführt. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an unseren telefonischen Rechnungssupport, wir werden dann eine Lösung finden können. Der Preis für einen Charaktertransfer beträgt im Moment 20 €.

Weitere Informationen zu den Preisen und zu der Verfügbarkeit finden Sie in unserem Forum sowie in den FAQ unter
http://eu.blizzard.com/support/article.xml...mp;pageNumber=1

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit World of Warcraft.

Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer Support FAQ, welche Sie hier einsehen können: http://eu.blizzard.com/support

Sollten Sie weitere Fragen diesbezüglich haben, zögern Sie bitte nicht, uns erneut per Email oder über die kostenlosen Rechnungshotlines, unter 0800-101 2242 für Deutschland und 0800-677 529 für Österreich, zu kontaktieren.

Danke, kannte das noch anders, aber man weiß eben nicht alles.
 
Hallo Ohrensammler. Danke erstmal für deine ruhige und sachliche Antwort, so was ist leider in Foren wie diesen nur selten anzutreffen.

Stimmt, sofern die AGB gegen die man verstoßen haben soll, keinen geltenden Recht widersprechen.

Thema AGB. Erstmal muß man sagen das die AGBs von Blizzard SEHR gut und ausgefeilt sind, amerikanische Anwälte wissen sehr genau wie sie sich gegen alle Eventualitäten schützen. Es gibt eine Fülle von AGBs die einen Hauf Müll enthalten, seien es Miet-, Liefer-, oder sonstige Handelsverträge. Vielleicht macht sich ja mal heute jemand die Mühe und liest die von WoW auch mal gründlich. Die meisten Paragraphen sind eigentlich für jeden leicht verständlich geschrieben. Du darfst davon ausgehen, das die WoW AGBs einer gesetzlichen Überprüfung, auch in Deutschland und Österreich standhalten wird, zumal sich einige Unterparagraphen namentlich auf diese beiden Länder beziehen. Du darfst mir aber gerne einen nennen, von dem du glaubst das er nicht Gültigkeit besäße.
Übrigens scheinst du dich mit der Materie insofern auszukennen, das du sicher den Unterschied ziwschen RECHT und GESETZ kennst. Gültiges Recht, hier also die allgemein vertretene Praxis der Rechtsauslegung unter Bezugnahme auf bereits bestehende Rechtsurteile, kann daher dem Geist und Sinn eines Gesetzes widersprechen. Meist trifft dies dann zu, wenn (wie fast immer) mehrere Gesetze zu gewichten sind, und es z.Bsp. abzuwägen gilt zwischen den Rechten und Pflichten von Anklage und Kläger, deren berechtigten Interessen, Schutzbedürfnissen und der allgemeinen Zumutbarkeit. Letztlich landen dann viele Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, die die Auslegung eines Gesetzes einschränkt, bzw. klar und zwingend vorschreibt.
Übrigens kann auch eine erhebliche Diskrepanz bestehen zwischen europäischem Recht und deutschen Gesetzen. Europäische Gesetze gibt es im übrigen nicht, auch das muß beachtet werden. Für die Gesetzgebung sind ausschließlich die Länder zuständig, sie sind jedoch verpflichtet (durch das unterzeichnen von Verträgen, bzw. den Beitritt in die EU) europäisches Recht in nationale Gesetze umzusetzen. Das kann im Einzelfall dazu führen, das aufgrund von Übergangsfristen, noch nicht alle europäischen Vorgaben in Deutschland auch schon Anwendung finden. Bürokratische Mühlen mahlen sehr langsam. Wer also glaubt das europäisches Recht IMMER über deutschen Gesetzen steht ist mehr als nur auf dem Holzweg.


Gold verkaufen verstößt gegen kein Urheberrecht und ist nicht illegal (ein Accountbann kann aber natürlich folgen)
Das Betreiben eine P-Servers ist da schon ein anderes Kapitel, da hast du vermutlich recht

Zugegeben, Gesetzgeber und Richter tun sich sehr schwer mit den neuen Medien und die vielen Graubereiche sind im internationalen Dschungel nicht wirklich zu durchleuchten.
Hier mal eine sehr gute Abhandlung und Einführung in das Thema Urhberrecht:

http://is.uni-sb.de/diskussion/reader/ir/g...Urheberrecht_EU

Den weiterführenden Link solltest du auch ansehen, die Anwaltskanzlei hat ausgezeichnete Dokumente zu diesem Thema im Onlineangebot. Professioneller gehts kaum.
jester.gif


Die wichtigsten Kernaussagen sind, das das Internet kein rechtsfreier Raum ist, was ich durch einen längeren Disput mit dem zuständigen Bundesministerium und einem Online-Anbieter bestätigen kann. Ebenso wichtig ist die zutreffende Aussage, das in den USA das Urheberrecht an eine Firma gebunden sein kann, in Deutschland nicht.
Gold, also die virtuelle Wähung in WoW, fiele dem Gesetz nach also dann unter den Bereich "kleine Münze", denn eine wirklich schöpferische Idee steht nicht dahinter. Zudem ist es untrennbarer Teil von WoW, dessen AGB du anerkannt hast und der den Weiterverkauf von Gold ausschließt. Nach welchem Recht nun genau ist hierbei schwer zu beurteilen, denn bilaterale Verträge zwingen Staaten dazu Gesetze anderer Länder zu berücksichtigen. Das heißt, kein deutsches Gericht kann es sich leisten, das amerikanische Urheberrecht diesbezüglich zu mißachten und zu übergehen.
Es kommen noch andere Dinge dazu. Das Gold, kann nur in WoW genutzt werden. Klar. Es hat nachhaltigen Einfluß auf die Spielwelt, bzw. deren Wirtschaft. Es ist durchaus legal, Gold zu machen, durch Farmen oder AH-Verkäufe, aber die Wertschöpfung in echte Währung, hat erheblichen Einfluß auf die Ingamewirtschaft, da man davon ausgehen kann, das es z.Bsp. ungleich weniger Gold und andere Gegenstände im Spiel gäbe. Wichtiger aber noch ist die Tatsache, das das Gold nicht DIR, sondern deinem Charakter gehört, der nun unzweifelhaft dem Urheberrecht unterliegt und AUSSCHLIEßLICH im Besitz von Blizzard ist. Dementsprechend ist das WoW Gold auch nicht in deinem Besitz, steht dir nur unter den zugebilligten Umständen zu und jegliche Verstöße gegen die AGB bzw. das Urheberrecht kann sehr wohl rechtliche Konsequenzen haben.
Hinzu kommen Auslegungen die man zunächst einmal so machen KÖNNTE, solange es keine andere Auslegungen gibt.
Der Verkauf von WoW Gold KÖNNTE das Gesetz zur Bekämpfung von "Geldwäsche" berühren. Unwahrscheinlich das jemand für 20.000€ Gold kauft, daher also eher net. Wäre doch aber mal eine Schalgzeile
jester.gif

Sicherer scheint aber die Möglichkeit, das Goldverkauf gegen Außenhandels-, und Devisengesetze verstoßen könnte, da die Goldverkäufer bekanntermaßen meist nicht in Deutschland sitzen.
Strafgesetze kommen hier ins Spiel, wenn , wie häufig, die Goldverkäufer nicht einmal liefern, denn ein Recht auf Vertragserfüllung hast du nicht. Es gibt keine Präsedenzfälle die diese Frage speziell klären, aber man kann Goldverkäufe und Käufe durchaus auch als sittenwidrig interpretieren, ebenso wie bestimmte Paragraphen zur Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb Anwendung finden könnten. Auch dies wird meist nicht beachtet.
Diese spezielle Problematik in Onlinespielen ist ja auch noch net so alt, wird aber bereits intensiv untersucht und irgendwann auch in gesetzlichen Regelungen Niederschlag finden die eindeutiger formulietr sind. Bist der erste Prozess diesbezüglich geführt wird, und ein RECHTSGÜLTIGES Urteil gefällt wird dürfte noch ein bißchen Zeit vergehen.

Das ist zwar richtig, hat aber mit Account verkäufen nix zu tun. hier wird kein Urheberrecht verletzt, eine Strafbarkeit ist nicht gegeben

Hat es durchaus. Um etwas verkaufen zu können, muß sich die entsprechende Ware in deinem Besitz befinden und es muß vor allem dein EIGENTUM sein. Der Besitz einer Ware alleine, berechtigt dich nicht automatisch zum Verkauf. Ein geleastes Auto darfst du nur mit Zustimmung des Verkäufers weiter veräußern. Auch dann, wenn du die Restschuld mit einem Streich begleichst, muß dieser nicht zustimmen wenn bestimmte Rechte verletzt werden.
Ein Account wär ehier zu bewerten wie ein Aktenordner den du käuflich erworben hast. Der gehört dir und du kannst mit ihm mache was du willst. Nun bist du aber kaufmann und füllst ihn mit Rechnungen, Prospekten und Preislisten. Diese unterliegen alle dem urheberrecht, heißt also, vor Weiterverkauf des Aktenordners MÜSSEN alle Dokument die sich in deinem Besitz befinden entfernt werden.
Im Falle von WoW wäre es allenfalls noch eine sehr kleine Streitfrage, inwieweit der ACC als solches sich dein Eigentum nennen läßt, im Falle der Inhalte, also all deiner Chars auf allen Servern hingegen ist die Frage klar. Sie müssen definitiv vor einem Weiterverkauf gelöscht werden. So einfach ist das.
Darum eben das Beispiel, um darauf hinzuweisen, das Dinge du du käflich erwirbst nicht automatisch dein Eigentum sind.

Und damit der Rechtsstaat unter der Flut der OWI-Verfahren nicht zusammenbricht, verzichtet der Staat auch seit Jahren auf Blitzer und Radarkontrollen
biggrin.gif

Im Gegenteil, grade OWIs werden sehr gerne verfolgt, weil sie unkompliziert Geld in die Kasse spülen)

Oh, das erscheint nur den betroffenen so.
rolleyes.gif

Aber im Ernst. Niemand wird ehrlichen Herzens leugnen können, das die verfolgten und geahndeten OWIs nur ein Promilleteil dessen ausmachen, was tagtäglich an OWIs begangen wird. Selbst in einer mittleren Kleinstadt wird täglich tausende Male gegen irgendwelche Vorschriften, Anordnungen und Gesetze verstoßen. Die Zahl der Richter die man bräuchte um ZEITNAH jede OWI zu ahnden, bzw. Rechtsverstöße dürfte die Zahl der Einwohner dieses Landes übersteigen. Das der Staat auf Blitzer und Radarkontrollen verzichtet, war sehr dumm und undglücklich formuliert. Er beschränkt sich lediglich auf Stichproben und auf besonders kritische Stellen in Städten, auf Autobahnen und anderen Brennpunkten. Mein Fehler
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Hmm, das schreit nach einer Quelle

Wirst du so nicht finden, da es keine gibt. Warum? Weil es Dinge gibt die keiner Gesetze und Reglementierung bedürfen, solange nicht die Rechte anderer verletzt werden.
Du darfst privat z.Bsp. den ganzen Tag den Kopf aus dem Fenster hängen um zu sehen was die Nachbarn so treiben. Du darfst auch alles was du siehst und hörst aufschreiben . Für solche frei zugänglichen Informatioen brauchst du keine Genehmigung und sie gelten, solange du nicht Name und Adresse dazuschreibst, auch nicht als besonders schützenswert.
Aussage: Mein Nachbar hat gerade eben den Garten betreten. Nun mach mal was aus der Aussage
jester.gif

Nicht personengebundene Daten werden daher auch vom Datenschutzgesetz nicht wirklich erwähnt oder berücksichtigt, da diese Daten, entweder frei einsehbar sind oder in irgendeiner Form öffentlich zugänglich.
Beispiel Streetview. Es steht dir völlig frei in Urlaub nach Hamburg zu fahren und dort Bilder zu machen. Solange du diese weder ins Internet stellst oder für gewerbliche Zwecke nutzt, keine Persönlichkeitsrechte verletzt oder besonders schützenswerte Objekte (Militäranlagen und bestimmte Privatgrundstücke) fotografierst hast du keinerlei Probleme. Bei Google bestand das Problem hauptsächlich darin, das die Daten nach Amerika übermittelt werden sollten und daher zunächst einmal dem deutschen Datenschutz entzogen werden sollten. Ansonsten darf jeder Hausbesitzer einzeln und individuell widersprechen und die Schwärzung seiner Objekte verlangen.
Firmen dürfen ebenso wie Privatpersonen frei erhältliche Informationen einsammeln, vor allem dann, wennn ein berechtigtes Interesse belegt werden kann. Das Blizzard zum Verbessern seiner Spiele diese Daten benötigt, darüber streiten wir sicher nicht. In diesem Fall könnte man theoretisch auch personenbezogene Daten sammeln, was aber überhaupt keinen Sinn macht und auch nicht ohne weiteres möglich ist. Technische Daten deines Computers sind allerdings frei zugänglich und unabdingbar für ein funktionierendes Internet
Du freust dich sicher auch, wenn dein Provider dir die richtigen Protokolle und Treiber zur Verfügung stellt, ansonsten könnte es schwierig werden einem Mac User eine Windows Datei unterjubeln zu wollen. Da technische Daten frei einsehbar sind, auch nicht als schützenswert angesehen werden müssen, ist nicht einmal eine Informationspflicht notwendig, zumindest nicht in allen Ländern.
Hier kannst du übrigens das Datenschutzgestz durchstöbern:

http://www.bfdi.bund.de/cln_111/SharedDocs....html?nn=408916

Paragraph 4 empfehle ich dir dringend, den meisten ist nicht klar, das Daten unter bestimmten Umständen auch ohne Zustimmung erhoben werden können. Und das betrifft hier ausschließlich personengebundene Daten, die bei Blizzards Erhebung nicht einmal anfallen.

Guter Rat, in der Tat.
Aber nur weil etwas ständig und alltäglich praktiziert wird, ist es noch lange nicht rechtens.
Grade im globalen Internet ist eine Verfolgung aber tatsächlich sehr schwer, da die Gesetzeslage in verschiedenen Ländern doch recht unterschiedlich ist.

Absolutes /sign.

Allerdings ist genau das der Stein des Anstoßes den du überdenken solltest:

Fazit: Solange man nur (!) gegen die AGB von Blizzard aber nicht gegen ein Gesetz verstößt handelt man weder illegal noch strafbar oder betrügerisch und bekommt keinen Ärger mit der Polizei

AGBs werden auch von Gesetzen bestimmt und sind Legal, also Gesetzeskonform. Das gilt auch unter Berücksichtigung der Vorbehaltsklausel. Vertragsbruch und Zuwiderhandlungen gegen gültige AGB Paragraphen sind demnach NICHT Gesetzeskonform, also Illegal.
Alle Illegalen Handlungen können geahndet werden, wobei das "Strafmaß" durch die jeweiligen Gestze bestimmt wird. Dies kann in sehr wenigen Einzelfällen sogar zu einem Strafrechtsprozeß führen. Ein Spammer der jeden Tag hier 1.000 Accounts erstellt und unerlaubte Werbung postet, verstößt nicht nur gegen die Netiquette und AGB, sondern kann sehr wohl eine Unterlassungsklage an den Hals bekommen , inklusive einer Schadensersatzklage.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AGBs werden auch von Gesetzen bestimmt und sind Legal, also Gesetzeskonform. Das gilt auch unter Berücksichtigung der Vorbehaltsklausel. Vertragsbruch und Zuwiderhandlungen gegen gültige AGB Paragraphen sind demnach NICHT Gesetzeskonform, also Illegal.
Alle Illegalen Handlungen können geahndet werden, wobei das "Strafmaß" durch die jeweiligen Gestze bestimmt wird. Dies kann in sehr wenigen Einzelfällen sogar zu einem Strafrechtsprozeß führen. Ein Spammer der jeden Tag hier 1.000 Accounts erstellt und unerlaubte Werbung postet, verstößt nicht nur gegen die Netiquette und AGB, sondern kann sehr wohl eine Unterlassungsklage an den Hals bekommen , inklusive einer Schadensersatzklage.

Den Rest lese ich mir später nochmal in Ruhe durch, aber an der Stelle kann ich schon mal sicher sagen das du heftig irrst.

AGB sollten im Idealfall gesetzeskonform sein, damit sie gültig sind.
Das ist aber häufig nicht der Fall.

Ich könnte ohne weiteres als Versandhändler eine AGB einfügen die da lautet: Jeder Käufer verpflichtet sich nach Erhalt der Ware vor seine Haustür zu gehen und laut zu bellen.
Keiner könnte mir eine solche AGB verbieten. Natürlich wäre sie ungültig aber das ist dann mein Problem.

Vertragsbruch und Zuwiederhandlung gegen (gültige) AGB sind NICHT (!!) illegal. Illegal ist immer dann etwas, wenn das StGB (Strafgesetzbuch) Anwendung finden würde.
Was du hier heftig verwechselst ist also das Zivil- und das Strafrecht. Vertragsbruch oder Verletzung gültiger AGB kann natürlich Folgen haben. Und zwar Zivilrechtlicher Natur (Vertragsauflösung (auch fristlos), Schadenersatzklagen, Klagen auf Vertragserfüllung usw.) Mit dem Strafrecht und illegal hat das nix zu tun. Versuche dir das klar zu machen, sonst wirst du dich in dem Punkt immer wieder verrennen!
(Auch die von dir genannte Unterlassungsklage ist NICHT Teil des Strafrechtes sondern findet sich im BGB!!)
 
Hinzu kommt noch, dass das, was in den USA mit AGB möglich ist, noch lange nicht in Europa und speziell in Deutschland zutreffend sein muss.

Gerade die AGB und EULA von Blizzard sind in vielen Punkten, auf EU-Recht und ebenso deutsches Recht bezogen, ungültig, was man vielleicht berücksichtigen sollte, wenn man hier so großspurig versucht zu argumentieren.

Ebenso sollte man in der Lage sein zwischen "Besitz" und "Eigentum" zu unterscheiden.
In Deutschland und den meisten (west)europäischen) Staaten befinden sich die Charaktere und damit auch sämtlich diesen zugeordnete Items in meinem Besitz, allerdings ist Blizzard zeitgleich Eigentümer selbiger, mit einer Ausnahme.

Der Account an sich ist MEIN Eigentum, was ich auch schon ausreichend erklärt hatte, denn dieser Account beruht zum überwiegenden Teil auf Daten, die mir "gehören", die dem Persönlichkeitsrecht unterliegen und damit außerhalb des Zugriffs von Blizzard liegen.
Aus eben jenem Grund wird man sich, außer im Fall einer regelrechten Kündigung seitens Blizzard, immer in seinen Account einloggen können, nur die Teilnahme am Spiel selbst kann verwehrt werden.

Wenn ich dann noch diesen Unfug von wegen "Außenhandelsgesetze" und ähnlichem lese, dann wird mir schlecht, denn selbst wenn die Anbieter "meistens" im Ausland sitzen sollten, es ist eben nicht immer der Fall und wie sollte man zwischen Inlandsverkäufen und Auslandsverkäufen unterscheiden ?

Zudem bestehen zwischen fast allen großen Nationen eh umfassende Handelsabkommen der unterschiedlichsten Art, also bliebe nur der Umweg über eine Art "Einfuhrsteuer", die aber wiederum gegen die Gleichbehandlung sprechen würde, da dann Inlandsverkäufe® bevorzugt wären.

Auf den ganzen, tut mir leid, aber ich kann es nicht anders formulieren, SCHWACHSINN, was die Datensammlung und die Hardware angeht, geh eich nicht weiter ein, nur so viel: es kann meinem Provider scheißegal sein was ich für eine Grafikkarte besitze und wie viel Arbeitsspeicher ich verbaut habe, denn beides sind Details, die nichts, aber auch GAR NICHTS mit einem reibungslosen Datenaustausch zu tun haben, denn dieser betrifft rein die Protokolle und man kommt auch noch problemlos mit einem 486er ins Internet, wenn man ihn entsprechen konfiguriert.

Ebenso sind technische Daten eben nicht "frei einsehbar", möchte mal wissen woher dieses Halb-, nein Unwissen stammt; es wird sich auch niemand an den Straßenrand stellen und bei 10 Modellen von alten 240er Daimlern definitiv sagen können, welche Ausstattung nun genau in jedem drin steckt, schon gar nicht was den Motor angeht.

Erst denken, dann informieren, dann schweigen.

Einem Mac-User eine Windows-Datei unterjubeln, so eine Gülle, selbst wenn man es tun würde, was sollte das bringen ? ---> Nichts.

"AGBs werden auch von Gesetzen bestimmt und sind Legal, also Gesetzeskonform." wenn ich so etwas lese, dann wird mir echt schlecht. Schon mal darüber informiert, wie viele Anbieter, egal welcher Branche, jedes Jahr abgemahnt und sogar verklagt werden, weil deren AGB eben NICHT gesetzeskonform sind ?

Die WENIGSTEN AGB sind tatsächlich zu nahezu 100 Prozent gesetzeskonform, da JEDER Anbieter versucht sich einen Vorteil gegenüber seinen Kunden und Handelspartnern zu verschaffen.

Abschließend noch ein Rat: wenn man versucht sich hier größer zu machen als man ist oder versucht "Wissen" zu verbreiten, das nicht einmal ansatzweise vorhanden ist, sei es auf Grund mangelnder Substanz oder weil man nicht in der Lage ist das zu verstehen, was man irgendwo gelesen hat, dann sollte man das wenigstens in einer Art und Weise tun, die einen nicht gleich als dummen Jungen stehen lassen.

Solltest du also kein Legastheniker sein, dann würde ich an deiner Stelle dringend über einen Kurs an der VHS nachdenken und weniger Computerbild lesen, Herr Gulwar.
 
Und genau das ist vermutlich unser einzigster Streitpunkt. Deine Aussage suggeriert nämlich, das alles was nicht im Strafrecht steht, legal ist. Dem ist aber nicht so. Du ziehst eine Wertigkeitsgrenze zwischen den verschiedenen Gesetzesformen die so weder gedacht ist, noch existiert.
Das Wort Legalität bedeutet Gesetzeskonform, nicht etwa Gesetzeskonform ausschließlich nach dem STGB.

Wäre das so, wie erklärst du dir dann z. Bsp das hier aus dem BGB?

§ 226 Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

In deiner Auslegung wäre es also nicht Illegal jemand zu schikanieren, auch nicht in extremster Form weil es nicht im STGB steht?

Oder hier:

§ 958 Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen
(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.
(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.

Es ist durchaus illegal ein Fundstück von erkennbar beträchtlichem Wert zu behalten.
Dies berührt ebenso wieviele Gesetze aus BGB, HGB, Arbeitsrecht und STVO. Im Arbeitsrecht kann dir sogar das Aufladen deines Handys am Arbeitsplatz zum Verhängnis werden.
Auch wären deiner Aussage nach Autorennen auf öffentlichen Straßen oder Autobahnen nicht illegal, weil sie ja im besten Fall nur eine Ordnungswidrigkeit darstellen? Interessante Rechtsauffassung.
Ich glaube nicht das du das so meinst.

Du vergisst hier völlig, das das STGB den anderen Büchern quasi übergeordnet ist. Aus einer Ordnungswidrigkeit kann sehr schnell eine Straftat werden, entscheidend ist hier Art, Umfang und Absicht der Rechtswidrigkeit.

Und auch hier ein Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4t

Die Grenzen sind wie erwähnt sehr fließend.

@Eysenbeiss

Mit dir in irgendeiner Form zu argumentieren ist völlig sinnfrei, da du offensichtlich nicht einmal die fundamentalsten Rechtskenntnisse besitzt. Eine AGB wird nicht unwirksam, nur weil ein Parargraph ungültig oder falsch formuliert ist. Lediglich dieser Paragraph ist unwirksam. Im übrigen treten an Stelle der ungültigen Klauseln die normalen Gesetze. Und Computerbild ist ganz sicher eine Zeitschrift die ich nicht lese. Bleibe also bitte entweder sachlich beim Thema, oder such dir ein anderes Spam Areal.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Autsch, ich habe mir tatsächlich einen Grossteil des ganzen Threads durchgelesen und muss festellen, dass manche mit ihren Kommentaren hier absolut herrausstechen. Nicht wegen des "Wissens" sondern eher durch den Willen, ihr "Unwissen" mit gewolltem Nachdruck in die Köpfe anderer zu prügeln. Ganz grosses Kino.

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Vielleicht sollte man einige falsche Kommentare besonders kennzeichnen. Nicht das ein lernwilliger User genau den Teil des Threads für sich als richtig beansprucht, der es offensichtlich nicht ist.

Grüsse und besten Dank an die Ersteller und Pfleger dieses Threads.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und genau das ist vermutlich unser einzigster Streitpunkt. Deine Aussage suggeriert nämlich, das alles was nicht im Strafrecht steht, legal ist. Dem ist aber nicht so. Du ziehst eine Wertigkeitsgrenze zwischen den verschiedenen Gesetzesformen die so weder gedacht ist, noch existiert.
Das Wort Legalität bedeutet Gesetzeskonform, nicht etwa Gesetzeskonform ausschließlich nach dem STGB.

Nun ja Illegalität wird durchaus im Zusammenhang mit Strafandrohung verwendet.
Jemand der etwas bei einem Versandhaus bestellt, dann arbeitslos wird und nicht bezahlen kann, erfüllt zwar seinen Teil des Vertrages niicht, handelt aber noch lange nicht illegal.
Aber egal.
Wichtig ist, dass eine Verletzung der gültigen AGB keine Art von Strafe seitens des Gesetzgebers nach sich zieht, sondern maximal zivilrechtliche Folgen haben könnte. Ich kann meinen Account oder Gold bei E-bay verkaufen solange ich will, ich werde kein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten.
Welche zivilrechtlichen Folgen oder Ansprüche hieraus erwachsen könnten ist ein komplexes Feld, da halte ich mich raus
 
Nun ja Illegalität wird durchaus im Zusammenhang mit Strafandrohung verwendet.

Was meinst du warum sich in den Gesetzbüchern endlose Begriffsdefinitionen finden, die aber doch immer wieder mal in Frage gestellt werden. Vor kurzem mußte in der Schweiz für einen gerichtsprozeß der Begriff "Osterhase" so genau wie möglich durch einen Gutachter untersucht und definiert werden um Mißverständnisse auszuschließen. Witzig
jester.gif

Ich selbst betrachte illegal nur im engeren Wortsinne, also eben nicht im Einklang mit gültigen Gesetzen oder Verordnungen. Illegal zu handeln ist nicht automatisch strafbar und schon gar nicht automatisch als kriminell einzustufen. Illegal zu handeln kann auch aus Unwissenheit oder fahrlässigkeit heraus geschehen, schützt aber nicht vor Strafe. Auch hier ein beispiel. Vor kurzem hat ein Nachbar sseinen Baum in seinem Garten gefällt. Was viele nicht wissen: Ab einer gewissen Höhe gibt es Rechtsvorschriften die ein Fällen des baumes nur mit einer behördlichen Zustimmung ermöglichen. Abgesehen von ein paar nachvollziehbaren Gründen wie Morschheit darfst du also keine 50 jahre alte, gesunde Eiche einfach aus ästhetischen Gründen fällen. Das gilt ja umgekehrt auch: Die Gemeinde darf nicht einfach hergehen und sagen, wir ersetzen jetzt unsere Kastanien durch Linden, und dann die große Kettensäge bestellen.

Jemand der etwas bei einem Versandhaus bestellt, dann arbeitslos wird und nicht bezahlen kann, erfüllt zwar seinen Teil des Vertrages niicht, handelt aber noch lange nicht illegal.
Völlig richtig und unstrittig. Er ist allerdings angehalten, seiner Informationspflicht umgehend nachzukommen und alles zumutbare zu unternehmen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Wichtig ist, dass eine Verletzung der gültigen AGB keine Art von Strafe seitens des Gesetzgebers nach sich zieht, sondern maximal zivilrechtliche Folgen haben könnte. Ich kann meinen Account oder Gold bei E-bay verkaufen solange ich will, ich werde kein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten.
Welche zivilrechtlichen Folgen oder Ansprüche hieraus erwachsen könnten ist ein komplexes Feld, da halte ich mich raus

Hmm wieder so eine Definitionssache. Zivilrecht wird ebenfalls vom Gesetzgeber gemacht.
Ob du deinen Acc oder Gold verkaufen kannst solange du willst, hat nichts mit der Frage zu tun, ob du den Staatsanwalt fürchten mußt oder nicht. Es gibt sehr viele Dinge im Leben die wegen Geringfügikeit nicht geahndet werden. Für Firmen wie Blizzard lohnen sich auch keine Musterprozesse, Die Kostennutzungsrechnung wäre negativ. Ausnahme waren Prozesse gegen die Herstellerfirma eines Botprogramm, sowie die Klage gegen einen Goldverkäufer. Beide Prozesse wurden gewonnen.
Was mich ärgerte, sind weniger deine Aussagen, sondern die Tatsache, das sie extrem mißbraucht wurden. Du sagst XY sei nicht illegal. Das aber manche das umdrehen und behaupten nicht illegal=legal treibt einem die geistige Hutschnur ins All.
Ach übrigens: Wenn eine Sache neu ist und vonn der Gesetzgebung noch nicht definiert und genormt, so gelten die Gesetze, die am ehesten anwendbar wären.
Im Fall mit dem Acc würden man z. Bsp. auch AGBs von Spielcasinos heranziehen können.
Du spielst dort ja im eigentlichen Kasino nicht mit Bargeld sondern mit Jetons. Durch den Kauf der Jetons erhältst du das Recht (die Lizenz) das Angebot des Kasinos in vollen Umfang zu nutzen. Natürlich auch nur wenn du die Kleidungsvorschriften einhältst, die im übrigen völlig legitim sind, da ein berechtigtes Interesse des Betreibers nachgewiesen werden kann. In WoW gibts vergleichbare Vorschriften, z.Bsp. über Warden.
Die Jetons stellen also eine begrenzte Lizenz da, die immer wieder erneuert werden muß. Jetons, also die Lizenz, sind Eigentum des Casinos und dürfen von dir nur zu dem angegebenen Zweck und in klar definierten Räumlichkeiten verwendet werden. Ein Weiterverkauf der Jetons ist verboten. Diese Praxis und die ihnen zugrunde liegenden Gesetze kann man durchaus, wenn auch nicht vollständig auf WoW übertragen. Die Behauptung mancher, das der Account DEIN Eigentum ist, ist daher und aus weiteren Gründen doch sehr zu bezweifeln.
Aber ich denke nicht, das sich wirklich jemand traut ssein vermeintliches Recht einzuklagen. Wäre aber sehr spannend.
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Ein Account wär ehier zu bewerten wie ein Aktenordner den du käuflich erworben hast. Der gehört dir und du kannst mit ihm mache was du willst. Nun bist du aber kaufmann und füllst ihn mit Rechnungen, Prospekten und Preislisten. Diese unterliegen alle dem urheberrecht, heißt also, vor Weiterverkauf des Aktenordners MÜSSEN alle Dokument die sich in deinem Besitz befinden entfernt werden.
Im Falle von WoW wäre es allenfalls noch eine sehr kleine Streitfrage, inwieweit der ACC als solches sich dein Eigentum nennen läßt, im Falle der Inhalte, also all deiner Chars auf allen Servern hingegen ist die Frage klar. Sie müssen definitiv vor einem Weiterverkauf gelöscht werden. So einfach ist das.
Darum eben das Beispiel, um darauf hinzuweisen, das Dinge du du käflich erwirbst nicht automatisch dein Eigentum sind.

Gar nicht! Mit Vertragsabschluss zwischen Blizzard und dem Spieler kommt lediglich das Recht der Nutzung/Erstellung eines Accounts und der damit verbunden Sachen zustande!
Weder der Account noch die damit verbundenen Sachen (Gold,Chars etc.) gehen irgendwann in das Eigentum eines Spielers über.

Eigentümer des Spiels ist Blizzard. Eigentümer der WoW CD´s/DVD`s der Spieler. Mit den CD´s/DVD´s könnt ihr machen was ihr wollt. Mit dem Account und der damit verbundenen Sachen nicht, da wir hier nur Nutzungsrecht haben. Nutzungsrecht muss ja jetzt nicht näher erklärt werden hoffe ich. (Bsp.Wohnung)

Eigentümer:
§ 903 BgB Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

Ich vergas noch eines:
Wer nun also den Account, Sachen die damit verbunden sind oder auch Level Service kauft/verkauft, macht sich nach deutschem Recht strafbar insofern er Sachen, die nicht sein Eigentum sind veräussert!
Die ganzen Kommentare bei Ebay von wegen "ich verkaufe nur meine Zeit die ich gebraucht habe,blablabla" sind völlig nutzlos, da hier nicht Zeit, sondern Zugangsdaten zu einer Sache verkauft werden, die einem nicht gehört.Schlicht und ergreifend.

Anders sähe es aus, wenn ich vom Eigentümer die Erlaubnis der Veräusserung seiner Sache bekäme. Aber das trifft wohl auf keinen Goldseller,Accseller o.ä. zu.
 
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Du vergisst hier völlig, das das STGB den anderen Büchern quasi übergeordnet ist. Aus einer Ordnungswidrigkeit kann sehr schnell eine Straftat werden, entscheidend ist hier Art, Umfang und Absicht der Rechtswidrigkeit.

Ich lach mir echt nen Ast, spätestens damit war dann klar, das Herr Gulwar nichts weiter als ein Sprücheklopfer ist.

Das StGB steht über allen anderen Büchern, sicherlich, es steht über dem SGB, der StVO und vor allem dem GG, ist klar.

Ich frag mich echt, Ohrensammler, was du mit dem noch diskutierst, der Typ sammelt sich Fetzen und Phrasen von verschiedenen Quellen und setzt die völlig sinnentfremded zusammen.

Nur mal so am Rande, Herr Gulwar, auch wenn du es eh NIE einsehen wirst:

wenn jemand diesen meinen Namen ohne mein Einverständnis verwendet, denn es ist ein eingetragener Künstlername, dann hab ich keinerlei strafrechtlichen Möglichkeiten das zu unterbinden, sondern ausschließlich zuvilrechtliche,

Wie soll da also das StGB über dem BGB stehen ?

Selbst wenn jemand unter der Verwendung meines Namens Straftaten begeht habe ich lediglich zivilrechtliche Möglichkeiten, auch wenn die Staatsanwaltschaft gleichzeitig strafrechtliche Maßnahmen ergreifen wird, aber nicht weil derjenige meinen Namen dabei verwendet hat, sondern weil es sich ganz einfach um Straftaten handelt.

Die einzige Mischform stellt ein kompletter Identitäsdiebstahl dar, der aber in seiner umfassenden Form fast nie vorkommt und dann von der betroffenenden Person ebenfalls nur zivilrechtlich verfolgt werden kann, selbst WENN die andere Person z. B: Kredite bei Banken aufnimmt.

Die strafrechtliche Seite entsteht dann nämlich auch erst auf der anderen Seite, nämlich der der Bank usw.

Bevor man also anderen Leuten unterstellt das sie keinerlei Rechtskenntnisse besitzen, sollte man sich erst einmal selbst die Mühe machen zu VERSTEHEN und die einfachsten Dinge auf die Reihe bekommen, zumal ich NIE behauptet habe, das AGB automatisch _komplett_ unwirksam werden, wenn eine Passage nicht gesetzeskonform ist !

So etwas kann man rechtlich gesehen als "üble Nachrede" oder "Verleumdung" bezeichnen, die ich aber selbt auch nur zivilrechtlich verfolgen könnte, obwohl sie ebenfalls strafrechtlich relevant sein könnte, je nachdem welche Bereiche davon betroffen sind, z. B. Volksverhetzung und ähnliches.

Damit aber genug, denn ich hab einfach keine Lust mehr, dummen, selbstverliebten und verblendeten Menschen Dinge immer und immer wieder erklären zu müssen und Ohrensammler, irgendwann geht auch das "ommmmmmmmmmmmmmmmmmm" nicht mehr, da reicht es dann ;-)



@ Gnorfal: hättest du dir die Mühe gemacht die letzten 4 Seiten dieses Threads zu lesen, dann hättest du dir deinen Beitrag sparen können, denn wir haben ausführlich erklärt, dass der Account _nicht_ Eigentum von Blizzard ist, zumindest nicht in Deutschland.

Es gibt zudem genug Möglichkeiten, auch rechtlich gesehen, nach denen selbst Besitzer Dinge ohne EInverständnis des Eigentümers veräußern können.

Ein Beispiel dafür sind Gegenstände, die bei einer Zwangsräumung eingelagert werden und bis zum Ablauf der Frist nicht vom Eigentümer abgeholt bzw. ausgelöst werden.
Diese können und dürfen dann vom Besitzer, egal ob das ein Gerichtsvollzieher oder der Wohnunseigentümer/verwalter ist, verkauft werden, um einen Teil der der entstandenen Kosten zu decken.

Ist nur ein Beispiel und die Fristen sind recht lang, aber es ist ein existentes und praxisnahes Beispiel.

Man sollte also nicht nur die grundlegenden Paragraphen irgendeines Gesetzbuches zitieren, sondern dann auch berücksichtigen, das es zu JEDEM Gesetzbuch Ergänzungen gegeben hat und das es Urteile gibt, die selbst dann noch nicht komplett durch die aktuellen Gesetze abgedeckt sind, ansonsten würde es auch nicht immer wieder Verfahren vor dem Verfassungsgericht geben, so als weitres Beispiel.
 
@Eysenbeiss

Mal ganz langsam mit den jungen Pferden. Sollte Eysenbeiss ein eingetragener Künstlername sein, dann wirft sich doch die Frage auf, inwieweit du gegen Urheberrechte verstoßen hast. Der Name Eysenbeiss ist eine Figur aus einer deutschen Romanserie die dort bereits vor 30 Jahren existiert hat. Du müßtest also explizit nachweisen, das dein Name keine Ableitung daraus ist. Dies zu entscheiden wäre aber eine Frage der gerichte.
Die Bedeutung des Wortes quasi kennst du sicher? Das STGB muß in seiner Gesamtheit sehr wohl QUASI als überrangig angesehen werden, da es die Möglichkeit bietet, unter Einhalt aller bestehenden Rechtswege und Vorschriften, sogar das GG in Teilen vorübergehend und widerruflich außer Kraft zu setzen. Es gibt übrigens weitere Gesetze die das können, solange bestimmte Vorraussetzungen gegeben sind. Notstandsgesetze, bestimmte Gesundheitsgesetze, Gesetze die die Fragen nationaler Sicherheit betreffen, etc. Aktuell könnte man bei einer extremen Pandemie z.Bsp. Pflichtimpfungen anordnen, obwohl dies normalerweise eine Körperverletzung darstellen würde. Entsprechend groß sind die Diskussionen über das Vorhaben der öffentlichen Behörden, genau dies zu tun.
Das STGB greift grundsätzlich immer dann, wenn die Paragraphen und Gesetze der zunächst zuständigen Gesetzestexte nicht ausreichen und/oder eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegt. Gesetzbücher sind nicht als eigenständig zu betrachten, sondern vielfältig ineinander verwoben, so das eine Trennung nicht immer klar möglich ist. Es gibt hier sehr oft eine Kann und eine Mußentscheidung. Bekanntes Beispiel ist das Juggendstrafrecht, das z.Bsp auch noch auf einen 20jährigen angewenddet werden KANN, während das normale Strafrecht auf einen 30jährigen angewendet werden MUß. De Facto ist auch die Größe und Art der Verstöße entscheidend. Gewrebliche begangene Gesetzesverstöße sind fast ausschließlich eine Straftat, während das selbe eine Nummer kleiner lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Auch hier ein Beispiel. Wenn du eine Tüte Müll im Wald "Entsorgst" so ist dies keine Strafttat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Solltest du aber den Müll aus deiner Nachbraschaft sammeln und auf diesselbe Weise entsorgen, so ist dies bereits eine Straftat, vor allem dann, wenn du auch noch Geld dafür nimmst.
Ansonsten stimme ich persönlich Gnorfal völlig zu. Die Formulierung "kleine Streitfrage" bezieht sich auf Unbtersuchungskommisionen der EU, die sich zur Zeit mit Problematiken von Onlinerollenspielen beschäftigen. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, das dem Nutzer eines WoW Accounts weitergehende Besitz- oder gar Eigentümerrechte zugestanden werden.
Und dein Beispiel mit der Zwangsräumung zeigt genau, das sowas nur in sehr engen Grenzen und unter besonderen Umständen möglich ist. Diese besonderen Umstände liegen bei dem Nutzen eines WoW Accounts nicht vor. Es gibt also keine wirkliche rechtliche Grundlage, warum du eine Spiellizenz und alle damit verbundenen Rechte als Grundlage benutzt, um daraus irgendwelche Eigentumsrechte abzuleiten.
 
Das STGB muß in seiner Gesamtheit sehr wohl QUASI als überrangig angesehen werden, da es die Möglichkeit bietet, unter Einhalt aller bestehenden Rechtswege und Vorschriften, sogar das GG in Teilen vorübergehend und widerruflich außer Kraft zu setzen.

ich bin ja lernfähig, daher hätte ich dafür gern ein sehr konkretes Beispiel!

Aktuell könnte man bei einer extremen Pandemie z.Bsp. Pflichtimpfungen anordnen, obwohl dies normalerweise eine Körperverletzung darstellen würde.

Ja man kann in das Recht auf körperliche Unversehrheit eingreifen, aber doch nicht weil das StGB es so bestimmt. Im Gegenteil, hier wird nicht das GG außer Kraft Gesetzt sondern grade das StGB, da man die impfende Behörde ja sonst bestrafen müsste

Das STGB greift grundsätzlich immer dann, wenn die Paragraphen und Gesetze der zunächst zuständigen Gesetzestexte nicht ausreichen und/oder eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegt.

NEIN (richtig ist das ein Staatsanwalt das öffentliche Interesse bejahen muss bevor es zu einer Anlage kommt, der Rest ist sehr falsch)

Gesetzbücher sind nicht als eigenständig zu betrachten, sondern vielfältig ineinander verwoben, so das eine Trennung nicht immer klar möglich ist.

NEIN. Sie sind klar von einander getrennt und nicht mit einander verwoben.

Es gibt hier sehr oft eine Kann und eine Mußentscheidung. Bekanntes Beispiel ist das Juggendstrafrecht, das z.Bsp auch noch auf einen 20jährigen angewenddet werden KANN, während das normale Strafrecht auf einen 30jährigen angewendet werden MUß.

jetzt wirst du vollständig wirr!!!
Das Jugendstrafrecht (welches auch zum Strafrecht gehört), kann nur bis zum Alter von 20 Jahren angewendet werden. (Wichtig ist allerdings das Alter zum Tatzeitpunkt) es kann also auch ein 80 jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, dazu muss er aber zum Tatzeitpunkt 20 oder jünger gewesen sein.
Kann, soll und muss Entscheidungen gibt es in vielen Bereichen. Im Strafgesetzt ist das der Handlungsspielraum des Richters und hat rein gar nichts damit zu tun das irgendwelche Gesetzte nicht klar sind.

De Facto ist auch die Größe und Art der Verstöße entscheidend. Gewrebliche begangene Gesetzesverstöße sind fast ausschließlich eine Straftat, während das selbe eine Nummer kleiner lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Auch hier ein Beispiel. Wenn du eine Tüte Müll im Wald "Entsorgst" so ist dies keine Strafttat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Was willst du damit sagen?
Rechtssystematisch gehört das Ordnungswidrigkeitenrecht zum Strafrecht.
Selbstverständlich unterscheidet der Gesetzgeber das Strafmaß nach der Schwere des Deliktes....und....?
 
Erstmal vorneweg Wenn du Formulierungen haben willst, die einer rechtlichen Betrachtung standhalten würden, dann bist du hier im falschen Forum. Du interpretiesrt die Dinge ausschließlich in deinem Sinne, was der Rechtsauffassung teilweise erheblich widerspricht.

ich bin ja lernfähig, daher hätte ich dafür gern ein sehr konkretes Beispiel!

Siehe z.Bsp die Punkte 2 der Paragraphen 2, 5, 8, 10 und 11 in denen die Einschränkung der Grundrechte sogar ausdrücklich erwähnt wird. Allerdings unterliegen alle Grundrechte Beschränkungen, nämlich dann wenn die Rechte anderer oder die Rechte des Staates beeinträchtigt sind.

Ja man kann in das Recht auf körperliche Unversehrheit eingreifen, aber doch nicht weil das StGB es so bestimmt. Im Gegenteil, hier wird nicht das GG außer Kraft Gesetzt sondern grade das StGB, da man die impfende Behörde ja sonst bestrafen müsste
Und wieder irrst du: Hier werden sowohl das GG sowie das STGB außer Kraft gesetzt. Zumindest scheinbar.
Das Grundgesetz garantiert die körperliche Unversehrtheit, die hier für alle Staatsdiener im öffentlichen Interesse außer Kraft gesetzt wird. Das STGB wird außer Kraft gesetzt, da von der Pflicht zur Strafverfolgung in diesem Fall abgesehen wird. Die Außerkraftsetzung ist deswegen aber nur scheinbar, weil Paragraphen genau regeln, wann und unter welchen Umständen dies so ist. Von einer wirklichen Außerkraftsetzun kann also gar nicht die Rede sein. Im Gegenteil, bei einer Anzeige oder anderen Verdachtsmomenten sind die entsprechenden Behörden verpflichtet festzustellen, inwieweit die Inanspruchnahme der Ausnahmeparagraphen rechtens war. Im übriggen können immer nur Paragraphen VORÜBERGEHEND Außer Kraft gesetzt werden, die mit der Sache unmittelbar zu tun haben.


NEIN (richtig ist das ein Staatsanwalt das öffentliche Interesse bejahen muss bevor es zu einer Anlage kommt, der Rest ist sehr falsch)
Wenn wir schon kleinlich sind, dann auch Richtig. Über die Zulässigkeit einer Anklage entscheidet nicht der Staatsanwalt, sondern der Richter. Und lediglich der Richter entscheidet darüber gegen welche Paragraphen aus welchen Gesetzestexten verstoßen wurde, also dementsprechend auch, welches Gesetzbuch zur Anwendung kommt. Der Staatsanwalt kann ebenso wie verteidiger seine Rechtsauffassung darlegen, mehr nicht. gegen die Entscheidung eines Staatsanwaltes eine Anklage nicht zu erheben, weil seiner Meinung nach nicht im öffentlich Interesse, kann Klage erhoben werden.


NEIN. Sie sind klar von einander getrennt und nicht mit einander verwoben.
Das GG steht über allem, kann aber vom STGB und von sich selbst außer Kraft gesetzt werden, das STGB beeinflußt ebenso das BGB wie auch das HGB, BGB und HGB sind ebenfalls nicht klar voneinander zu trennen und gerade im Internationalen Recht können alle Gesetzbücher Anwendung finden. Von europäischen Rechtsvorschriften gar nicht zu reden. und da sagst du, Gestze seien nicht miteinander verwoben? Ein Geisterfahrer kann wegen der Verletzung der STVO angeklagt werden, wegen fahrlässiger Tötung durch das STGB, er kann zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt werden durch das BGB Das die Prozesse dann getrennt verhandelt werden können, ist eine völlig andere Sache. Als letztes: Trenn bitte mal das GG von den anderen


jetzt wirst du vollständig wirr!!!
Das Jugendstrafrecht (welches auch zum Strafrecht gehört), kann nur bis zum Alter von 20 Jahren angewendet werden. (Wichtig ist allerdings das Alter zum Tatzeitpunkt) es kann also auch ein 80 jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, dazu muss er aber zum Tatzeitpunkt 20 oder jünger gewesen sein.
Kann, soll und muss Entscheidungen gibt es in vielen Bereichen. Im Strafgesetzt ist das der Handlungsspielraum des Richters und hat rein gar nichts damit zu tun das irgendwelche Gesetzte nicht klar sind.
Wie du richtig schreibst, ist das Alter zum Tatzeitpunkt entscheidend. Und viele gesetze sind in der tat nicht klar, gerade deswegen hat das Verfassungsgericht mehr zu tun denn je. Handlungsspielraum hat der Richter meist nur beim Strafmaß, aber warum meinst du gibt es Urteilsbegründungen? Jede Entscheidung muß wohl begründet sein. So wird öfters mal ein Urteil von höherer Instanz kassiert, weil z.Bsp. Strafmaß und Urteilsbegründung nicht übereinstimmen. Wenn also z.Bsp. mildernde Umstände anerkannt werden, müssen diese zwingend in das Urteil einfließen. Soviel zum handlungsspielraum eines Richters


Was willst du damit sagen?
Rechtssystematisch gehört das Ordnungswidrigkeitenrecht zum Strafrecht.
Selbstverständlich unterscheidet der Gesetzgeber das Strafmaß nach der Schwere des Deliktes....und....?
Das ist der immer noch springende Punkt. Rechtswidrigkeiten müsssen nicht strafrechtlich relevant sein um widerrechtlich zu sein. Dementsprechend ist deine behauptung das Gold- und Acc-verkäufe nicht Illegal seien einfach nur falsch.

Ansonsten schlage ich vor, das wir das Thema beenden, da ich doch sehr bezweifle, das wir hier zu irgendeinem Konsenz kommen. Viele, und nein ich meine nicht dich persönlich jetzt, interpretieren das Recht in ihrem Sinne. Sogar Anwälte tun dies. Ein Goldverkäufer ist gegenüber rechtlichen Belehrungen völlig resistent, auch ein ACC-verkäufer wird im Normalfall die Illegalität seines Handelns einsehen. Und falls nicht alles so läuft wie erwartet ist Blizzard schuld, die Richter korrupt, der Staatsanwalt dumm, der verteidiger unfähig und die Welt generell böse.
 
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