Hallo Ohrensammler. Danke erstmal für deine ruhige und sachliche Antwort, so was ist leider in Foren wie diesen nur selten anzutreffen.
Stimmt, sofern die AGB gegen die man verstoßen haben soll, keinen geltenden Recht widersprechen.
Thema AGB. Erstmal muß man sagen das die AGBs von Blizzard SEHR gut und ausgefeilt sind, amerikanische Anwälte wissen sehr genau wie sie sich gegen alle Eventualitäten schützen. Es gibt eine Fülle von AGBs die einen Hauf Müll enthalten, seien es Miet-, Liefer-, oder sonstige Handelsverträge. Vielleicht macht sich ja mal heute jemand die Mühe und liest die von WoW auch mal gründlich. Die meisten Paragraphen sind eigentlich für jeden leicht verständlich geschrieben. Du darfst davon ausgehen, das die WoW AGBs einer gesetzlichen Überprüfung, auch in Deutschland und Österreich standhalten wird, zumal sich einige Unterparagraphen namentlich auf diese beiden Länder beziehen. Du darfst mir aber gerne einen nennen, von dem du glaubst das er nicht Gültigkeit besäße.
Übrigens scheinst du dich mit der Materie insofern auszukennen, das du sicher den Unterschied ziwschen RECHT und GESETZ kennst. Gültiges Recht, hier also die allgemein vertretene Praxis der Rechtsauslegung unter Bezugnahme auf bereits bestehende Rechtsurteile, kann daher dem Geist und Sinn eines Gesetzes widersprechen. Meist trifft dies dann zu, wenn (wie fast immer) mehrere Gesetze zu gewichten sind, und es z.Bsp. abzuwägen gilt zwischen den Rechten und Pflichten von Anklage und Kläger, deren berechtigten Interessen, Schutzbedürfnissen und der allgemeinen Zumutbarkeit. Letztlich landen dann viele Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, die die Auslegung eines Gesetzes einschränkt, bzw. klar und zwingend vorschreibt.
Übrigens kann auch eine erhebliche Diskrepanz bestehen zwischen europäischem Recht und deutschen Gesetzen. Europäische Gesetze gibt es im übrigen nicht, auch das muß beachtet werden. Für die Gesetzgebung sind ausschließlich die Länder zuständig, sie sind jedoch verpflichtet (durch das unterzeichnen von Verträgen, bzw. den Beitritt in die EU) europäisches Recht in nationale Gesetze umzusetzen. Das kann im Einzelfall dazu führen, das aufgrund von Übergangsfristen, noch nicht alle europäischen Vorgaben in Deutschland auch schon Anwendung finden. Bürokratische Mühlen mahlen sehr langsam. Wer also glaubt das europäisches Recht IMMER über deutschen Gesetzen steht ist mehr als nur auf dem Holzweg.
Gold verkaufen verstößt gegen kein Urheberrecht und ist nicht illegal (ein Accountbann kann aber natürlich folgen)
Das Betreiben eine P-Servers ist da schon ein anderes Kapitel, da hast du vermutlich recht
Zugegeben, Gesetzgeber und Richter tun sich sehr schwer mit den neuen Medien und die vielen Graubereiche sind im internationalen Dschungel nicht wirklich zu durchleuchten.
Hier mal eine sehr gute Abhandlung und Einführung in das Thema Urhberrecht:
http://is.uni-sb.de/diskussion/reader/ir/g...Urheberrecht_EU
Den weiterführenden Link solltest du auch ansehen, die Anwaltskanzlei hat ausgezeichnete Dokumente zu diesem Thema im Onlineangebot. Professioneller gehts kaum.
Die wichtigsten Kernaussagen sind, das das Internet kein rechtsfreier Raum ist, was ich durch einen längeren Disput mit dem zuständigen Bundesministerium und einem Online-Anbieter bestätigen kann. Ebenso wichtig ist die zutreffende Aussage, das in den USA das Urheberrecht an eine Firma gebunden sein kann, in Deutschland nicht.
Gold, also die virtuelle Wähung in WoW, fiele dem Gesetz nach also dann unter den Bereich "kleine Münze", denn eine wirklich schöpferische Idee steht nicht dahinter. Zudem ist es untrennbarer Teil von WoW, dessen AGB du anerkannt hast und der den Weiterverkauf von Gold ausschließt. Nach welchem Recht nun genau ist hierbei schwer zu beurteilen, denn bilaterale Verträge zwingen Staaten dazu Gesetze anderer Länder zu berücksichtigen. Das heißt, kein deutsches Gericht kann es sich leisten, das amerikanische Urheberrecht diesbezüglich zu mißachten und zu übergehen.
Es kommen noch andere Dinge dazu. Das Gold, kann nur in WoW genutzt werden. Klar. Es hat nachhaltigen Einfluß auf die Spielwelt, bzw. deren Wirtschaft. Es ist durchaus legal, Gold zu machen, durch Farmen oder AH-Verkäufe, aber die Wertschöpfung in echte Währung, hat erheblichen Einfluß auf die Ingamewirtschaft, da man davon ausgehen kann, das es z.Bsp. ungleich weniger Gold und andere Gegenstände im Spiel gäbe. Wichtiger aber noch ist die Tatsache, das das Gold nicht DIR, sondern deinem Charakter gehört, der nun unzweifelhaft dem Urheberrecht unterliegt und AUSSCHLIEßLICH im Besitz von Blizzard ist. Dementsprechend ist das WoW Gold auch nicht in deinem Besitz, steht dir nur unter den zugebilligten Umständen zu und jegliche Verstöße gegen die AGB bzw. das Urheberrecht kann sehr wohl rechtliche Konsequenzen haben.
Hinzu kommen Auslegungen die man zunächst einmal so machen KÖNNTE, solange es keine andere Auslegungen gibt.
Der Verkauf von WoW Gold KÖNNTE das Gesetz zur Bekämpfung von "Geldwäsche" berühren. Unwahrscheinlich das jemand für 20.000€ Gold kauft, daher also eher net. Wäre doch aber mal eine Schalgzeile
Sicherer scheint aber die Möglichkeit, das Goldverkauf gegen Außenhandels-, und Devisengesetze verstoßen könnte, da die Goldverkäufer bekanntermaßen meist nicht in Deutschland sitzen.
Strafgesetze kommen hier ins Spiel, wenn , wie häufig, die Goldverkäufer nicht einmal liefern, denn ein Recht auf Vertragserfüllung hast du nicht. Es gibt keine Präsedenzfälle die diese Frage speziell klären, aber man kann Goldverkäufe und Käufe durchaus auch als sittenwidrig interpretieren, ebenso wie bestimmte Paragraphen zur Bekämpfung von unlauterem Wettbewerb Anwendung finden könnten. Auch dies wird meist nicht beachtet.
Diese spezielle Problematik in Onlinespielen ist ja auch noch net so alt, wird aber bereits intensiv untersucht und irgendwann auch in gesetzlichen Regelungen Niederschlag finden die eindeutiger formulietr sind. Bist der erste Prozess diesbezüglich geführt wird, und ein RECHTSGÜLTIGES Urteil gefällt wird dürfte noch ein bißchen Zeit vergehen.
Das ist zwar richtig, hat aber mit Account verkäufen nix zu tun. hier wird kein Urheberrecht verletzt, eine Strafbarkeit ist nicht gegeben
Hat es durchaus. Um etwas verkaufen zu können, muß sich die entsprechende Ware in deinem Besitz befinden und es muß vor allem dein EIGENTUM sein. Der Besitz einer Ware alleine, berechtigt dich nicht automatisch zum Verkauf. Ein geleastes Auto darfst du nur mit Zustimmung des Verkäufers weiter veräußern. Auch dann, wenn du die Restschuld mit einem Streich begleichst, muß dieser nicht zustimmen wenn bestimmte Rechte verletzt werden.
Ein Account wär ehier zu bewerten wie ein Aktenordner den du käuflich erworben hast. Der gehört dir und du kannst mit ihm mache was du willst. Nun bist du aber kaufmann und füllst ihn mit Rechnungen, Prospekten und Preislisten. Diese unterliegen alle dem urheberrecht, heißt also, vor Weiterverkauf des Aktenordners MÜSSEN alle Dokument die sich in deinem Besitz befinden entfernt werden.
Im Falle von WoW wäre es allenfalls noch eine sehr kleine Streitfrage, inwieweit der ACC als solches sich dein Eigentum nennen läßt, im Falle der Inhalte, also all deiner Chars auf allen Servern hingegen ist die Frage klar. Sie müssen definitiv vor einem Weiterverkauf gelöscht werden. So einfach ist das.
Darum eben das Beispiel, um darauf hinzuweisen, das Dinge du du käflich erwirbst nicht automatisch dein Eigentum sind.
Und damit der Rechtsstaat unter der Flut der OWI-Verfahren nicht zusammenbricht, verzichtet der Staat auch seit Jahren auf Blitzer und Radarkontrollen
Im Gegenteil, grade OWIs werden sehr gerne verfolgt, weil sie unkompliziert Geld in die Kasse spülen)
Oh, das erscheint nur den betroffenen so.
Aber im Ernst. Niemand wird ehrlichen Herzens leugnen können, das die verfolgten und geahndeten OWIs nur ein Promilleteil dessen ausmachen, was tagtäglich an OWIs begangen wird. Selbst in einer mittleren Kleinstadt wird täglich tausende Male gegen irgendwelche Vorschriften, Anordnungen und Gesetze verstoßen. Die Zahl der Richter die man bräuchte um ZEITNAH jede OWI zu ahnden, bzw. Rechtsverstöße dürfte die Zahl der Einwohner dieses Landes übersteigen. Das der Staat auf Blitzer und Radarkontrollen verzichtet, war sehr dumm und undglücklich formuliert. Er beschränkt sich lediglich auf Stichproben und auf besonders kritische Stellen in Städten, auf Autobahnen und anderen Brennpunkten. Mein Fehler
Hmm, das schreit nach einer Quelle
Wirst du so nicht finden, da es keine gibt. Warum? Weil es Dinge gibt die keiner Gesetze und Reglementierung bedürfen, solange nicht die Rechte anderer verletzt werden.
Du darfst privat z.Bsp. den ganzen Tag den Kopf aus dem Fenster hängen um zu sehen was die Nachbarn so treiben. Du darfst auch alles was du siehst und hörst aufschreiben . Für solche frei zugänglichen Informatioen brauchst du keine Genehmigung und sie gelten, solange du nicht Name und Adresse dazuschreibst, auch nicht als besonders schützenswert.
Aussage: Mein Nachbar hat gerade eben den Garten betreten. Nun mach mal was aus der Aussage
Nicht personengebundene Daten werden daher auch vom Datenschutzgesetz nicht wirklich erwähnt oder berücksichtigt, da diese Daten, entweder frei einsehbar sind oder in irgendeiner Form öffentlich zugänglich.
Beispiel Streetview. Es steht dir völlig frei in Urlaub nach Hamburg zu fahren und dort Bilder zu machen. Solange du diese weder ins Internet stellst oder für gewerbliche Zwecke nutzt, keine Persönlichkeitsrechte verletzt oder besonders schützenswerte Objekte (Militäranlagen und bestimmte Privatgrundstücke) fotografierst hast du keinerlei Probleme. Bei Google bestand das Problem hauptsächlich darin, das die Daten nach Amerika übermittelt werden sollten und daher zunächst einmal dem deutschen Datenschutz entzogen werden sollten. Ansonsten darf jeder Hausbesitzer einzeln und individuell widersprechen und die Schwärzung seiner Objekte verlangen.
Firmen dürfen ebenso wie Privatpersonen frei erhältliche Informationen einsammeln, vor allem dann, wennn ein berechtigtes Interesse belegt werden kann. Das Blizzard zum Verbessern seiner Spiele diese Daten benötigt, darüber streiten wir sicher nicht. In diesem Fall könnte man theoretisch auch personenbezogene Daten sammeln, was aber überhaupt keinen Sinn macht und auch nicht ohne weiteres möglich ist. Technische Daten deines Computers sind allerdings frei zugänglich und unabdingbar für ein funktionierendes Internet
Du freust dich sicher auch, wenn dein Provider dir die richtigen Protokolle und Treiber zur Verfügung stellt, ansonsten könnte es schwierig werden einem Mac User eine Windows Datei unterjubeln zu wollen. Da technische Daten frei einsehbar sind, auch nicht als schützenswert angesehen werden müssen, ist nicht einmal eine Informationspflicht notwendig, zumindest nicht in allen Ländern.
Hier kannst du übrigens das Datenschutzgestz durchstöbern:
http://www.bfdi.bund.de/cln_111/SharedDocs....html?nn=408916
Paragraph 4 empfehle ich dir dringend, den meisten ist nicht klar, das Daten unter bestimmten Umständen auch ohne Zustimmung erhoben werden können. Und das betrifft hier ausschließlich personengebundene Daten, die bei Blizzards Erhebung nicht einmal anfallen.
Guter Rat, in der Tat.
Aber nur weil etwas ständig und alltäglich praktiziert wird, ist es noch lange nicht rechtens.
Grade im globalen Internet ist eine Verfolgung aber tatsächlich sehr schwer, da die Gesetzeslage in verschiedenen Ländern doch recht unterschiedlich ist.
Absolutes /sign.
Allerdings ist genau das der Stein des Anstoßes den du überdenken solltest:
Fazit: Solange man nur (!) gegen die AGB von Blizzard aber nicht gegen ein Gesetz verstößt handelt man weder illegal noch strafbar oder betrügerisch und bekommt keinen Ärger mit der Polizei
AGBs werden auch von Gesetzen bestimmt und sind Legal, also Gesetzeskonform. Das gilt auch unter Berücksichtigung der Vorbehaltsklausel. Vertragsbruch und Zuwiderhandlungen gegen gültige AGB Paragraphen sind demnach NICHT Gesetzeskonform, also Illegal.
Alle Illegalen Handlungen können geahndet werden, wobei das "Strafmaß" durch die jeweiligen Gestze bestimmt wird. Dies kann in sehr wenigen Einzelfällen sogar zu einem Strafrechtsprozeß führen. Ein Spammer der jeden Tag hier 1.000 Accounts erstellt und unerlaubte Werbung postet, verstößt nicht nur gegen die Netiquette und AGB, sondern kann sehr wohl eine Unterlassungsklage an den Hals bekommen , inklusive einer Schadensersatzklage.