Legal, illegal, ****egal?

ich denke auch das der acc/gold/item handel eine sehr hässliche sache ist. jedoch wird das problem immer bestehen, da sich die verkäufer einfach neue sachen einfallen lassen. z.b ist es verboten zigaretten etwa bei ebay zu verkaufen nicht aber sie zu verschenken. so setzt der verkäufer einen marlboro kugelschreiber als verkaufsgegenstand ins netz und gratis dazu gibts 5 stangen zigaretten. dass kann man in dem sinn niemandem verbieten. und ich denke das es mit gold etc. genau so laufen wird falls der verkauf vom gesetzgeber verboten wird. nur soviel dazu cu
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Vielleicht geht mein Post am Thema vorbei, aber ist es nicht so, dass die Frage der Rechtmässigkeit des Handels mit virtuellen Gütern gar nicht relevant ist?
Vielmehr hat doch Blizzard in ihren Vertragsbedingungen (die wir als Spieler akzeptieren müssen) statuiert, dass es ein Vertragsverstoss sei, mit ihrem geistigen Eigentum zu handeln. Diese Vertragsverletzung wird schliesslich von Blizzard geahndet.

Ob sich eine staatliche Norm zum Thema äussert, ist m.E. hier nicht von Belang, die Angelegenheit wird alleine zwischen den Vertragsparteien geregelt (Vorbehältlich einer Gesetzesnorm, die explizit ein Verbot vom "virtuellen" Handel untersagt).
In einem allfälligen Zivilprozess hätte das Gericht dann höchstens zu prüfen, ob die Sanktion von Blizzard (z.B. Accountsperre) der vertraglichen Regelung entspricht.

Wie bereits einige Posts früher gesagt wurde: Es stellt sich nicht die Frage der Legalität, da ausschliesslich ein im Rahmen der Vertragsautonomie geschlossener Vertrag tangiert ist.


Ist etwas kompliziert formuliert, bin grad selbst ein bisschen verwirrt...
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Vielleicht geht mein Post am Thema vorbei, aber ist es nicht so, dass die Frage der Rechtmässigkeit des Handels mit virtuellen Gütern gar nicht relevant ist?
Vielmehr hat doch Blizzard in ihren Vertragsbedingungen (die wir als Spieler akzeptieren müssen) statuiert, dass es ein Vertragsverstoss sei, mit ihrem geistigen Eigentum zu handeln. Diese Vertragsverletzung wird schliesslich von Blizzard geahndet.

Ob sich eine staatliche Norm zum Thema äussert, ist m.E. hier nicht von Belang, die Angelegenheit wird alleine zwischen den Vertragsparteien geregelt (Vorbehältlich einer Gesetzesnorm, die explizit ein Verbot vom "virtuellen" Handel untersagt).
In einem allfälligen Zivilprozess hätte das Gericht dann höchstens zu prüfen, ob die Sanktion von Blizzard (z.B. Accountsperre) der vertraglichen Regelung entspricht.

Wie bereits einige Posts früher gesagt wurde: Es stellt sich nicht die Frage der Legalität, da ausschliesslich ein im Rahmen der Vertragsautonomie geschlossener Vertrag tangiert ist.
Ist etwas kompliziert formuliert, bin grad selbst ein bisschen verwirrt...
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Es geht aber hier darum festzustellen ob der Vertrag der geschlossen wurde überhaupt mit dem deutschen recht vereinbar ist! Weil es möglicherweise so ist das ein verbot des Handels nicht erlaubt ist. Und wenn der Vertrag wirklcih rechtswidrig wäre, dann wäre der Handel erlaubt. darüber sind wir hier fleißig am dskutieren
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"(Vorbehältlich einer Gesetzesnorm, die explizit ein Verbot vom "virtuellen" Handel untersagt)" möglicherweise ist exakt das der fall und es gibt gesetzte die es ausdrücklich erlauben. bzw. ausdrücklich ja offensichtlich nicht
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sondern eher indirekt.
 
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Vielleicht geht mein Post am Thema vorbei, aber ist es nicht so, dass die Frage der Rechtmässigkeit des Handels mit virtuellen Gütern gar nicht relevant ist?
Beim Rest des Posts gebe ich Dir größtenteils völlig Recht, aber diese Aussage ist etwas strittig.
Im Allgemeinen: Joa. Absolut!
Für diesen Thread: Nein, denn in diesem Thread geht es um nichts anderes. Es geht weder um die wirtschaftlichen Folgen auf den Realms, noch um moralische Aspekte, sondern rein sachlich um den Begriff der Legalität im Zusammenhang mit dem Goldverkauf.

Also es tut mir leid, aber ich weiß nicht ob du in der zweiten Aussage das "schreiben" ironisch meinst und das "meinen" betonen wolltest oder ob ich mich aus diesem Thread langsam mal zurückziehen sollte weil ich alles falsch verstehe. Meinm Verständnis nach decken sich dein erster post und mien post leider nicht (mein psot hat vll auch nen paar zu viele verneinunge nin einem Satz
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). -.-

Nee, das war nicht ironisch gemeint.
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Du hast Dich auch selbst nicht vollständig zitiert. Du schriebst: "Also is tdas illegal was dem recht widerspricht und nicht das, was nicht leagl ist, weil es nicht erwähnt wurde."

Aussage des zweiten Teils des Satzes: Etwas das nicht legal ist, weil es im Gesetz nicht erwähnt ist, ist nicht automatisch illegal. - Da hab ich keine Einwände.

Aussage des ersten Teils des Satzes: Also ist das illegal, was dem Recht widerspricht.
Und das ist doch genau das was ich gesagt habe. Vertragsbruch -> Rechtsbruch -> nicht mit dem Gesetz konform -> dem Gesetz zuwider -> illegal.

legal: mit dem Gesetz konform
illegal: den Gesetz zuwider.

Aber mir fängt grad auch an der Kopf zu rauchen. Ich geh mal einen Kaffe trinken und ein Kippchen rauchen.
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IC hwusste doc hich hätte den satz nicht um "weil es nicht erwähnt wurde" erweitern sollen
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irgendwer dreht einem daraus nen strick^^ aber gott sei dank hat der die kernaussage nicht verändert die ich durch meien geschickte weglassung im ziat noch betonen wollte.
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Aber noch mal zu deiner Folgekette. stimme ich nicht mit überein.

ich würds so darstellen:

Vertragsbruch________________________
|.....................................................................|
|der Vertrag war Gesetzeskonform ...............| er war es nicht
V....................................................................V
illegal............................................................legal
("......." Punkte bitte wegdenken in HTML nicht anders möglcih
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)

da kann man ja noch mal das windows Beispiel zu rate ziehen (als allgemeines und nicht spezielles beispiel: ) Nicht alle AGBs sind gesetzes konform.
 
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ich würds so darstellen:

Vertragsbruch________________________
|.....................................................................|
|der Vertrag war Gesetzeskonform ...............| er war es nicht
V....................................................................V
illegal............................................................legal
("......." Punkte bitte wegdenken in HTML nicht anders möglcih
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)

da kann man ja noch mal das windows Beispiel zu rate ziehen (als allgemeines und nicht spezielles beispiel: ) Nicht alle AGBs sind gesetzes konform.

Hm, ok, unter Vorbehalt einverstanden.
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Dann geht es jetzt im Kern erstmal darum, ob der Vertrag gesetzeskonform ist, oder nicht.
Ich greife da wieder Dein Windows-Beispiel auf. Soweit ich mich erinnere war dort das Problem, daß man der Lizenzvereinbarung erst nach dem Kauf der Ware zugestimmt hat und diese untersagt hat, daß man die Lizenz weiterverkaufen darf (im Groben).
Ich denke übertragen auf WoW könnte man nun streiten, ob ein Account-Verkauf trotzdem rechtens ist (weil ich mir jetzt nicht sicher bin, ob man den Acc nach der Installation schon anlegen kann, bevor man den Eulas zustimmt.)
Aber auf jeden Fall muß man den Eulas vorm Spielen zustimmen und somit auch vorm "Erwirtschaften" des Goldes.
Somit kann man die beiden Fälle imho nicht wirklich miteinander vergleichen.
 
Ich hab noch Herrn Rechtsanwalt zu rate gezogen der meint das diese klausel auch mit deutschen recht durchaus statthaft ist, da sie ja nicht gesetzeswidrig bzw sittenwidrig ist. zumal der eigentümer von sowohl sachlichen als auch virtuellen werten bestimmen kann, wie seine sache zu nutzen ist. Als grundlage nimmt er die Vertragsfreiheit wie sie in D herrscht

Von daher wäre also als schluss zu ziehen das zumindest dieser Absatz der agb als gültig zu betrachten ist.

Auf die frage hin ob es strafbar sei gold zu verkaufen von wow oder ob man es darf in den nub steht es sei verboten .

Seine Äußerung zur strafbarkeit Zitat: "theoretisch ja - ein verstoss gegen einen Lizenzvertrag ist ein urheberrechtsverstoss. Wenn das dann aus finanziellen interessen geschieht ist es strafbar - theoretisch."
 
wenn man wüsste wann man den EULAs zustimmt^^ achtet ja wahrscheinlcih niemand, außer denen mit Jura-Studium oder sonstiger verbindung zu Gesetzen, drauf. "zustimmen button wo bist du?? komm schnell her ich will loslegen!"
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Und ich denke mal, dass das der Schlusspunkt ist den man hier erreichen kann. Man muss sich an den Vertrag halten. Außer es sollte der Fall sein, dass er nicht Gesetzeskonform ist. >ENDE<
Ab da muss dann wohl mal nen Gericht an die Arbeit gehen und Feststellen wie das denn nu zu handhaben ist mit den "virtuellen Gütern". Jeder der diesen Thread gelesen hat, hat wohl mehr als genug Meinungen und Infos zur Kenntnis genommen und seine eigene persönliche Meinung gebildet.
 
Leute, was soll das herumlametieren, mit dem Verkauf von Gold oder anderen Gegenständen aus WoW macht ihr vorallem eins, Das Spiel kaputt!! Sorry aber wer sich so intensiv mit dem Thema auseinandersetzt der macht das nicht ohne Grund! Es mag ein paar ausnahmen geben aber wer die Frage überhaupt Stellt der will damit was bezwecken!

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cu and habe fun
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Gut das du weißt was ich bezwecken will. Ich bin davon ausgegangen, es wäre von großem Intresse für mich, ob ich ner gesetzeswidrigen ABG zugestimmt habe und wie die aktuelle Gesetzeslage überhaupt aussieht. Aber jetzt keimt die Erkenntnis in mir, dass ich mir unbedigt 5000gold kaufen will und ich deswegen hier gepostet hab. Hab mich leider noch nicht so viel mit den Möglichkeiten auseinander gesetzt, könntest du mir nicht vll nen Link posten wo ich das machen kann???

Das ist doch lächerlich! Hier nen neues Profil zu erstellen, um sich so toll zu fühlen, dass man, mit seinem überragenden psychologischen Wissen, anderen erst mal ne Standpauke halten kann. Und diesen Thread als herumlamentieren zu bezeichnen ist ein witz. Hab noch kaum ne fundiertere Diskussion in diesem Forum gelesen. (abgesehen von den Flamepsots zwischen durch)

PS.: Um Missverständnisse zu vermeiden. Der erste Abschnitt ist von vorne bis hinten ironisch. Postet keine Links mit Goldverkäufern!
 
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Ich kann mich daLord nur anschließen. Die Diskussion war überaus interessant und hat Spass gemacht.
Ich hätte auch gerne die letzten beiden Beiträge von Thoralfus und daLord als vorläufige Schlusswörter gesehen und deswegen ärgert mich jetzt ein wenig, daß Du den Thread wieder aufgefrischt hast und in Deinem Post in meinen Augen unangebrachte Vorwürfe laut werden läßt, Reconstruction.

Leute, was soll das herumlametieren, mit dem Verkauf von Gold oder anderen Gegenständen aus WoW macht ihr vorallem eins, Das Spiel kaputt!!

Ich weiß nicht wie das bei den anderen aussieht, die sich an der Diskussion beteiligt haben, aber ich für meinen Teil verkaufe weder Gold noch andere Gegenstände aus WoW für Bares. Und ebenso wie daLord stößt mir der Begriff "herumlamentieren" ein wenig auf.

Sorry aber wer sich so intensiv mit dem Thema auseinandersetzt der macht das nicht ohne Grund!

Stimmt. Ich mache habe das natürlich nicht ohne Grund gemacht. Ich hatte einen guten Grund: Spass daran mit anderen darüber zu diskutieren.

Es mag ein paar ausnahmen geben aber wer die Frage überhaupt Stellt der will damit was bezwecken!

Sehr richtig! Wenn Du aufgepaßt und den Thead aufmerksam erfolgt hättest, dann wäre Dir nicht entgangen, daß der Themenersteller angegeben hat eine Examensarbeit zu dem Thema verfassen zu wollen.

Meine Stimme für einen tempclose, bis es neue rechtliche Informationen zu dem Thema gibt.
 
Seit dem letztenmal das ich den Thread gelesen hab sind einige Seiten dazugekommen *_* Entschuldigt also wenn ich beim überfligen was vergessen habe....

Ist ein Vertrag nicht grundsätzlich gesetzeswidrig wenn man ihn vor dem Verkauf des Produktes nicht einlesen kann? Dann wäre ja jeder Vertrag in jedem Spiel gesetzeswiderig...

Kann man die Illegalität des Verkaufs von virtuellen Gütern nicht umgehen, in dem man das Gold mit etwas anderem "mitliefert"? Es verkauft z.B. jemand Computerboxen und dabei "schenkt" er seinen WoW-Account, oder WoW-Gold oder sonst irgendwas. Dann hat er mit dem virtuellen Gold ja nicht gehandelt, geschweige denn, es verkauft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sind ja wirklich eine Menge Seiten dazu gekommen.

Leute, was soll das herumlametieren, mit dem Verkauf von Gold oder anderen Gegenständen aus WoW macht ihr vorallem eins, Das Spiel kaputt!! Sorry aber wer sich so intensiv mit dem Thema auseinandersetzt der macht das nicht ohne Grund! Es mag ein paar ausnahmen geben aber wer die Frage überhaupt Stellt der will damit was bezwecken!



cu and habe fun

Was will man denn bezwecken?

Der Grund, weshalb ich diesen Thread überhaupt aufgemacht habe war ein anderer Thread:

http://www.buffed.de/forum/index.php?showtopic=4990

Da wurde mal wieder mit Begriffen um sich geschmissen ohne auch nur 2 Sekunden über das Thema nachzudenken. Nur weil Blizzard irgendwas verbietet oder erlaubt hat es nchts mit Legalität zu tun. Noch mehr habe ich mich darüber geärgert das das Thema einfach geschlossen wurde durch das allmächtige Wort des Mod.

Gruß, Abianis
 
Da es in diesem Thread ja speziell um die Rechtslage geht, halte ich folgendes für interessant. Ich habe grad eine eine News auf wowszene gelesen die sich mit der rechtskonformität der WoW-AGBs beschäftigt. Da ich keinen juristischen Background habe, kann ich den Wert dieser Aussagen nicht Abschätzen, aber mögliche Anhaltspunkte zum thema sind vorhanden.

Quelle: http://wowszene.de/news.php?extend.875

Stevinho schrieb:
Account gesperrt - Anwalt kann helfen?

Ein, wie ich finde, äußerst interessanter Fall wurde mir heute per Mail zugesandt. Folgendes war passiert: Spieler XY wurde der Account von Blizzard mit der Begründung "Störung der Serverökonomie" gesperrt. Spieler XY schaltete nun seinen Anwalt ein, der Blizzards AGBs auseinander nahm, was am Ende zur Folge hatte, dass Blizzard den Account wieder freigeben musste. In meinen Augen ein weiteres Beispiel zum Thema "Blizzards AGBs/EULA sind nach deutschem Recht nicht zu halten". Ich gehe davon aus, dass dies gerade für die Zukunft kein Einzelfall sein wird.

Besonders interessant ist hierbei das Schreiben des Anwalts, welcher Blizzards AGBs juristisch zerpflückt. Lest Euch den Text selbst mal unter 'Weiterlesen' durch.


"1. Der Sachverhalt unterliegt gemäß Art. 29 Abs. 2 EG BGB deutschem Recht. Unser Mandant ist Verbraucher. Eine Rechtswahl wurde nicht getroffen.

2. Das deutsche Recht kennt kein Rechtsinstitut, welches einer „Sperrung“ des Accounts gleichkommt. Die so genannte Sperrung ist daher als außerordentliche Kündigung des Accountvertrages zu verstehen. Ein wichtiger Grund, welcher eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, liegt nicht vor. Damit ist die Kündigung unwirksam. Unserem Mandanten steht also der ungehinderte Zugang zu seinem Account sowie die Gutschrift der unberechtigten Sperrzeiten weiterhin zu.

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund nur dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar ist. Vom Vorliegen eines nach den gesetzlichen Maßstäben wichtigen Grundes ist nicht auszugehen. Dies gilt insbesondere, weil der Online-Handel mit virtuellen Gegenständen aus ihrem Spiel, insbesondere mit so genanntem „Gold“, in großem Umfang betrieben und von Ihnen geduldet wird.

Auch aus Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt sich aufgrund des vorgeworfenen Verstoßes kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

a) Das in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auferlegte Verbot des Ver-kaufs von virtuellen Gegenständen aus dem Spiel ist unwirksam. Selbst wenn unser Mandant also virtuelle Gegenstände aus dem Spiel real gekauft hätte, läge hierin kein Verstoß gegen Spielregeln, aus dem sich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung herleiten ließe.

- Die entsprechenden Klauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemäß § 305c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden. Das Verbot der Veräußerung der virtuellen Goldstücke weicht – urheberrechtliche Schutzfähigkeit unterstellt – von der gesetzlichen Regelung des § 17 Abs. 2 Urhebergesetz (UrhG) ab. Bereits hier-aus ergibt sich der überraschende Charakter der Klausel Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Davon abgesehen ist das Verkaufsverbot von Spielgegenständen unter Zugrundelegung allgemeiner Maßstäbe absolut unüblich. Eine Notwendigkeit für das Veräußerungsverbot ergibt sich auch nicht aus dem Charakter des Spiels, zumal das Gold innerhalb des Spiels virtuell verschenkt werden darf. Gerade unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Spieles ist der Ursprung der – notwendigerweise in der realen Welt liegenden – Motivation für die Übertragung des virtuellen Goldes irrelevant.

- Unter Berücksichtigung der Abweichung von der materiellen Rechtslage (§ 17 Abs. 2 UrhG) ist das Verbot des Handels mit den virtuellen Gegenständen des Spieles darüber hinaus wegen unangemessener Benachteiligung der Spieler unwirksam, § 307 BGB.

b) Selbst wenn man jedoch von der Wirksamkeit Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehen wollte, läge ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nicht vor.

Gemäß Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie Ihre vertraglichen Gegenrechte und Sanktionsmöglichkeiten gegen Accountinhaber ausdrücklich dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterworfen. In Ihren Bestimmungen zum Punkt „Accountstrafen“ ist die Rede von einer so genannten Straf-„Pyramide“. Die Accountschließung als die schwerste Strafe soll nur angewandt werden bei Spielern „… die nicht imstande sind, unsere Grundsätze zu befolgen …“. Ob bei einem Spieler tatsächlich eine solche Unfähigkeit zur Befolgung der Spielregeln vorhanden ist, kann nur beurteilt werden, wenn der Spieler trotz vorheriger Verwarnung weiterhin gegen Spielregeln verstößt. Vor einer Accountschließung ist damit eine Verwarnung stets erforderlich. Etwas anderes kann nur bei außerordentlich schweren Verstößen gelten.

Während Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmsweise für eine Accountübertragung als Sanktion die Schließung in Aussicht stellen und diese damit als außerordentlich schweren Verstoß qualifizieren (unter Punkt I.E), fehlt eine solche Regelung für den Verkauf von virtuellen Gegenständen aus dem Spiel.

Die außerordentliche Kündigung hätte damit in jedem Fall eine vorherige Verwarnung vorausgesetzt. In Ermangelung einer solchen ist die Kündigung unwirksam."
 
Hab jetzt net die ganze Story gelesen, aber wer sich nen anwalt holt um seinen Account wieder zuholen... naja.

Aber @ Topic: Geil das er seinen Acc. back bekommen hatt ^^, mal Blizz gezeigt das sie doch nur eine Spielefirma is und keine Weltmacht ^^. Obwohl mit 8Mio. Menschen... hm.....

Mit freundlichen Grüssen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Abgesehen davon das ich es nicht gut finde muss ich dazu aber leider auf geltendes deutsches recht hinweisen,wobei Blizzard das ganz klar handhabt.

Laut Blizz =Verboten

Nach deutschem Recht=Erlaubt!

Wichtig und um mißverständnisse auszuschliessen;

ICH SAGE ES GEHÖRT VERBOTEN!
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Nach deutschem Recht ist die Frage ziemlich komplex.
Virtuelle Items sind keine Sachen im Sinne von körperlichen Gegenständen, sondern abgrenzbare Teile eines Spiels, also eines Computerprogramms. Was zwischen den Spielern beim Verkauf von virtuellen Items abgeschlossen wird, ist dennoch eine Art Kaufvertrag - aber nicht über eine Sache, an der Eigentum verschafft werden müsste, sondern über einen nichtkörperlichen Gegenstand, genauer gesagt über die Möglichkeit der Nutzung eines virtuellen Items in einem bestimmten Spiel.

Wer ein Item verkauft, verpflichtet sich, dieses auch zu übertragen und hat im Gegenzug Anspruch auf den Kaufpreis. Beide Ansprüche bestehen aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Handelspartnern und können notfalls vor Gericht geltend gemacht werden.

An den Spielen hat der Hersteller normalerweise die Urheber- und Markenrechte. Zumindest bei den derzeit üblichen Spielen sind die Möglichkeiten für den Spieler, durch „Crafting“ wirklich eigene Items herzustellen, extrem begrenzt und erlauben kaum Kreativität. Daher haben die Spieler auch kein Urheberrecht an den von ihnen im Spiel produzierten Items.
Trotzdem kann sich der Hersteller nicht auf sein Urheberrecht berufen, um einen Verkauf zu unterbinden - auch dann nicht, wenn die Art etwa eines magischen Gegenstands nur für das betreffende Spiel erfunden wurde und kein Vorbild außerhalb besitzt.
Der Urheber hat das Item ins Spiel integriert und damit in den Verkehr gebracht. Sein Recht, die Verbreitung zu verbieten, ist damit erschöpft.
Urheber- und Markenrechte des Herstellers stehen dem Verkauf somit nicht entgegen.

Desweiteren wird ja kein Gold verkauft sondern immer nur die erbrachte Leistung und Zeit die dafür benötigt wurde ,den Erwünschten Virtuellen Gegenstand zu finden.

Abschliessend kann ich dazu nur sagen:

Ich find es Scheiße!
 
@allakazomm
Du bist mir ja vll lustig. Liest den Thread nicht durch sonst hättest du folgendes gesehen und kopierst einfach was rein ohne darauf hinzuweisen, dass es nicht von dir ist -.-
Guckste hier hab ich ma gefunden http://www.***.de/info_pages.php?pages_i...42be45099b10a8b

Und des weiteren gibt es ncoh folgendes zu sagen wie in diesem Thread mehrfach deutlich gemacht handelt es sich bei den AGBs um eine Vertrag (oder "Vertrags ähnlich", weiß nicht genau wie man das juristisch nennt). Der wurde von allen WoW freiwillig akzeptiert. Und solange noch keiner eine Prozess geführt hat der Besagt, dass diese AGBs ungültig sind ist man nach BGB verpflichtet sich daran zu halten.
 
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goldver- und goldkäufer brrrrrrr das führt zu epicequipten highlevlern die kein plan vom spiel haben. bisher hielt ich es für ein gerücht - aber hier wurde ich eines besseren belehrt. erst letztens fragte mich jemand wo man nen abzeichen von warsong herbekommt, aus uc oder ogg? omfg ich dachte noobs hätte ich mit lvl30 hinter mir gelassen und ich könnte in random groups ein gewisses können vorraus setzen aber "danke schön" liebes professionell leveling und goldverkäufer ihr seid scheiße!!!
 
Das ist zwar auch meine Meinung aber, dass ist in diesem Thread absolut OFFTOPIC. Hier gehts um die Rechtsituation hinsichtlich Nutzungsrechten von virtuellen Items und nicht um die Machenschaften an sich. Also wer keien Beitrag zur Rechtsituation geben kann solte sich einen anderen Thread suchen.

Und da es afaik bis jetzt noch kein Urteil gab dürfte keiner hier etwas zu sagen haben. Alle mehr oder weniger fundierten Interpretationnen wurden hier bereits ausgeführt. Von daher gibts hier im Moment nichts zu sagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Bailir, genau so ist es.
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daLord war schneller, auch wenn es im Thread selbst Offtopic ist, wurde das Thema öfters angesprochen aber nie wirklich geklärt. Fande es passend war.
 
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