(Ironie an
Wenn ich eine Waffe gegen EURONEN erwerbe, gibts da eigentlich einen Kaufvertrag? Ist das BGB gültig oder werden vom Verkäufer abweichende AGB mitgeteilt. Ansonsten stellt sich juristisch die Frage: Wer trägt denn eigentlich die Folgekosten. Also, mit dem gesunden Menschenverstand verstehe ich, dass bei Zuschlagen mit der Waffe auf Mobs, die Waffe langsam stumpf wird (Haltbarkeit verliert) und ich die normalen Wartungen durchführen muss, aber: Warum muss ich für die Waffe noch was bezahlen, wenn ich sterbe. Wäre ja so, wenn ich als Erbe alle Gegenstände des Erblassers reparieren müsste??? Diese Kosten sehe ich als Garantieleistungen, die gesetzlich vom Verkäufer zu tragen sind, außer er würde schriftlich dies ablehnen, sprich, dass man darauf hingewiesen wird, dass Folgekosten zu tragen sind, die nicht vom Verkäufer übernommen werden.. Und dies gilt ja schließlich für 2 Jahre. Also liebe Verkäufer denkt an die die Folgekosten, oder macht Kaufverträge.
Die Grenzen fürs EGAH sollten wirklich erhöht werden. 10 Slots a EUR 250,00 sind ja nur 2.500,00 EUR. Wir leben doch in der sozialen Marktwirtschaft. Angebot <-> Nachfrage. Wieso werden die Verkaufspreise beschnitten. Evtl. kauft ein Dummkopf einen Kopf (ohne Gehirn) für 25.000 EUR. Oder gar für 2,5 MIO EUR. Warum noch Lotto spielen. Bei Diablo 3 kann man schneller Millionär werden.
(Ironie aus)