Pro- und Kontraargumente zum Echtgeldauktionshaus

So da habt ihr was zum lesen und Streiten wenn ihr wollt Ps.: Quelle BGB und Wikki.

Und die dann sagen Eltern haften für ihre Kinder siehe unten ...... LG @ all

Kinder sind – je nach Alter und Entwicklung unterschiedlich intensiv – zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflichtigen (Eltern, Kindergärtner, Lehrer) haften für die Folgen von Schaden stiftendem Verhalten der Kinder, wenn sie eine ausreichende Aufsicht nicht belegen können (§ 832 Abs. 1 Satz 2 BGB): der Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ ist also in seiner Verkürzung falsch: richtig ist, dass Eltern nur dann haften, wenn ihre Kinder einen Schaden anrichteten, der bei gehöriger Aufsicht unterblieben wäre.

Kinder unter 7 Jahren

Geschäftsunfähigkeit

Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)).

Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, zum Beispiel Verträge zu schließen oder zu kündigen. Er benötigt einen gesetzlichen Vertreter.

Kinder unter 7 Jahren können nach deutschem Recht in einem Rechtsgeschäft gleich welcher Art nur als Bote tätig werden, sie übermitteln also auch bei Alltagsgeschäften nur eine Willenserklärung ihres gesetzlichen Vertreters. Letzteres können die Eltern oder ein alleinsorgeberechtigter Elternteil oder ein Vormund sein.

Auch müssen Willenserklärungen anderer, wie Kündigungen, an den gesetzlichen Vertreter des Geschäftsunfähigen zugehen, damit diese wirksam werden (§ 131 BGB).

Minderjährige ab 7 Jahren

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).

Vorteilhafte Rechtsgeschäfte

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. So sind z. B. Willenserklärungen, die rechtlich lediglich vorteilhaft sind (§ 107 BGB) , wie beispielsweise die Annahme von bestimmten Schenkungen, auch ohne Zustimmung wirksam.

Ferner können Minderjährige wirksam Geschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind („Taschengeldparagraph“, § 110).

Einseitige Willenserklärungen

Einseitige Willenserklärungen (zum Beispiel eine Kündigung), die ohne vorherige Zustimmung (= Einwilligung) des gesetzlichen Vertreters erklärt werden, sind immer unwirksam und können auch nicht durch Genehmigung wirksam werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung nur rechtliche Vorteile bringt, wie zum Beispiel die Mahnung, die als geschäftsähnliche Handlung den gleichen Regeln unterliegt.

Teilgeschäftsfähigkeit

Den Begriff der Teilgeschäftsfähigkeit kennt das Gesetz selbst nicht, er wurde durch die Rechtsprechung und Rechtslehre entwickelt. Der Minderjährige ist insoweit für einen bestimmten Lebensbereich als voll geschäftsfähig anzusehen.

Teilgeschäftsfähig ist der beschränkt Geschäftsfähige, dem der gesetzliche Vertreter gemäß § 112 BGB den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gestattet hat. Dies gilt jedoch nur für Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Willenserklärungen des beschränkt Geschäftsfähigen sind insoweit wirksam. Die Ermächtigung zum Betrieb des Erwerbsgeschäfts durch den gesetzlichen Vertreter ist aber nur mit Genehmigung des Familiengerichtes (§ 1645 BGB) bzw. bei einem Vormund des Familiengerichts möglich (§ 1823 BGB).

Die Ermächtigung ist auch für Dienst- und Arbeitsverhältnisse (das gilt nicht für Berufsausbildungsverhältnisse, da diese keine Dienst- oder Arbeitsverhältnisse sind) möglich (§ 113 BGB). Willenserklärungen des Betreffenden, die auf Eingehung, Aufhebung oder Durchführung eines solchen Verhältnisses gerichtet sind, sind dann wirksam. Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund, benötigt er für die Einwilligung die familiengerichtliche Genehmigung (§ 1822 Nr. 6, 7 BGB).

In Bereichen des öffentlichen Rechtes ist für Minderjährige ab einem bestimmten Alter eine Teilgeschäftsfähigkeit (dort Handlungsfähigkeit genannt) eingeführt worden. So sind im Bereich des Sozialrechtes Minderjährige ab dem vollendeten 15. Lebensjahr handlungsfähig (§ 36 Erstes Buch Sozialgesetzbuch). Im Ausländerrecht ist die Handlungsfähigkeit mit Vollendung des 16. Lebensjahres gegeben (§ 80 Aufenthaltsgesetz). Das gleiche gilt für das Asylverfahren (§ 12 Asylverfahrensgesetz).

Volljährige ab 18 Jahren

Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

Da das BGB grundsätzlich alle Menschen als voll geschäftsfähig einstuft, regelt es nicht konkret den Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit, sondern deren Ausnahmen in § 104, § 106 BGB. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird somit mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit, § 2 BGB) erreicht. Damit ist zugleich Prozessfähigkeit gegeben (§ 51 ZPO).

Geschäftsunfähigkeit wegen psychischer Beeinträchtigung

Geschäftsunfähig sind jedoch neben Minderjährigen unter sieben Jahren auch Personen (gleich welchen Alters), die sich in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden, der die freie Willensbestimmung ausschließt und seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist. Willenserklärungen geschäftsunfähiger Personen sind nichtig, also rechtlich unwirksam. Die Regelung findet sich in § 104 BGB.

Soweit noch kein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, wird dieser als Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt § 1896 BGB.

Geschäftsunfähig sind häufig Personen mit geistiger Behinderung, mit bestimmten psychischen Krankheiten und bei schwerer Suchterkrankung:
Demenz (z. B. Alzheimersche Krankheit, vaskuläre Demenz oder senile Demenz)
geistige Behinderung, wie z. B. Minderbegabung
Schizophrenie während der akuten Erkrankungsphase oder bei schwerem chronischen Verlauf
Alkoholkrankheit (siehe: Korsakow-Syndrom) oder Drogenmissbrauch, wenn infolge der Sucht bereits schwerwiegende cerebrale Veränderungen eingetreten sind
Manie, wenn die Person sich in einer akuten manischen Phase befindet

Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende nicht immer erkennbar. Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkt Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, dass abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war. Ob letztlich tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorlag, kann nur in einem Gerichtsverfahren verbindlich festgestellt werden. Hierzu werden regelmäßig Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes eingeholt, z. B. auch aus Akten des Betreuungsgerichtes anlässlich einer Betreuerbestellung. Die Beweislast liegt bei dem, der Geschäftsunfähigkeit einwendet.

Partielle Geschäftsunfähigkeit

In der Rechtsprechung wird die partielle − auf ein bestimmtes Gebiet bezogene − Geschäftsunfähigkeit allgemein anerkannt. Sie liegt dann vor, wenn eine psychische Störung sich auf einen bestimmten Bereich bezieht, in dem der Betroffene z. B. Wahnvorstellungen entwickelt hat, sich aber im Geschäftsleben ansonsten „normal“ gebärden kann.

Relative Geschäftsfähigkeit

Demgegenüber lehnte die Rechtslehre eine "relative Geschäftsfähigkeit" ab, die sich darauf bezieht, dass Rechtsgeschäfte unterschiedlich schwierig sein können (z. B. geringfügiger Barkauf ggü. Grundstückskauf) und sonst Geschäftsunfähigen einfachere Rechtsgeschäfte einsichtig sein können. Mit dem zum 1. August 2002 eingefügten § 105a BGB sind aber solche "einfachen" Geschäfte des täglichen Lebens nunmehr für wirksam erklärt worden.

Geschäfte des täglichen Lebens

Nach dem genannten § 105a BGB sind auch bestimmte Rechtsgeschäfte, die durch Geschäftsunfähige getätigt wurden, als rechtswirksam anzusehen. Es handelt sich dabei um Alltagsgeschäfte mit geringwertigen Mitteln, soweit Leistung und Gegenleistung erfolgt sind. Ratenzahlungskäufe sind somit nicht erfasst. Eine Vermögensgefährdung für den Geschäftsunfähigen darf durch ein solches Rechtsgeschäft nicht entstehen. Eine Parallelregelung für Betreute mit Einwilligungsvorbehalt ist in § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB enthalten.

Sonderfragen der Geschäftsfähigkeit

Bei fehlender Ehefähigkeit (§ 1304 BGB) oder Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB) handelt es sich um Spezialfälle der Geschäftsunfähigkeit. Mangelnde Geschäftsfähigkeit führt zugleich zur Prozessunfähigkeit (§ 51, § 52 ZPO).

Abschluss von Heimverträgen

Besonderheit: seit dem 1. August 2002 sind Heimverträge, die von Geschäftsunfähigen abgeschlossen werden, als rechtswirksam anzusehen, soweit bereits gegenseitig Leistungen erbracht wurden (bisher § 5 Nr. 12 Heimgesetz), jetzt § 4 WBVG.

Einwilligungsvorbehalt

Die Regeln über die beschränkte Geschäftsfähigkeit gelten auch für Volljährige unter Betreuung, soweit ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) angeordnet wurde.

Internationales Privatrecht

Die deutschen Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit werden in Deutschland nur auf Deutsche angewendet. Ausländer werden in Gemäßheit mit der Rechtsordnung ihres Heimatlandes geschäftsfähig (Art. 7 EGBGB). Dies gilt auch, wenn die Geschäftsfähigkeit durch Heirat erweitert wird. Wird der Ausländer eingebürgert, entfällt jedoch eine einmal erworbene Geschäftsfähigkeit nicht mehr, wenn er nach deutschem Recht nicht geschäftsfähig wäre.

Im deutschen Recht wird, zunächst nach Altersstufen, zwischen der Geschäftsunfähigkeit, der beschränkten Geschäftsfähigkeit und der vollen (unbeschränkten) Geschäftsfähigkeit unterschieden.
 
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Ich denke das sollte einen Teil abklären was Recht und Unrecht ist .
 
Meines Erachtens ist so was eh nicht wirksam wenn etwas ohne der Genehmigung/Einstimmung der Eltern von deren Kreditkarte gekauft wird
 
Das mit dem EGAH hatte ich ja schonmal damals angesprochen .
Generell ist das eigentlich eher eine Art von Flohmarkt, wo man alte Dinge verkauft.
Aber auch da gibts mit Sicherheit Grenzen, was man Steuerfrei dazuverdienen darf.

Meines Erachtens ist so was eh nicht wirksam wenn etwas ohne der Genehmigung/Einstimmung der Eltern von deren Kreditkarte gekauft wird

Ok dann geht der Gegenstand zurück und wer zahlt die 15% Verkaufsgebühr ?
Oder noch besser...
Der paddelige 12 Jährige schmeißt das Teil auf den Boden, weil er ein UNGLAUBLICHES Angebot von jemandem dre parfaktus dutsch spracht erhalten hat und es wird im "geklaut".
Wer ersetzt dann was ?
 
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In meinem Freundeskreis sind wir in Wotlk nicht weiter als bis Boss 4 gekommen, und in Cata nicht mal einen Raid angegangen. Und wir haben, jedenfalls im Rahmen unserer Möglichkeiten, schon gut gesuchtet. Aber irgendwann ist man an einem Punkt angelangt, wo die Personen mit mehr persönlicher Freizeit weit an einem vorbeiziehen. Das ist nunmal so.
Ich weiß wie das jetzt klingt, aber es ist wirklich absolut wertfrei gemeint. Die von Dir genannten Fakten haben nichts, aber auch gar nichts mit der Spielzeit zu tun, sondern eher mit spielerischem Vermögen. Seit WotLK wird alles teils bis ins Lächerliche vereinfacht. Wer da noch sagt er ist nur so und so weit gekommen aus "Zeitmangel", der nimmt dieses Argument eher als Vorwand für "wir waren halt nicht gut genug". ICC der Debuff auf den Bossen. T11-Content etwas knackiger, aber auf normal generft. Feuerlande (T12) nhc UND hc generft. DS wiederum der steigende Debuff auf den Bossen. Nein, liebe Freunde, hinter "um da voranzukommen braucht man viel Zeit" könnt ihr euch heutzutage nicht mehr verstecken.

Ich nehme mich mal selbst als Beispiel: Ich gehe ganz normal Vollzeit arbeiten. Habe 2 Kinder und eine liebende Frau. Komme also ausschließlich abends, wenn die Kinder schlafen, zum spielen. Unser Raid fand folglich 2x (in Worten zweimal) die Woche abends statt, je 19:30 bis 22:30 Uhr. Ganz normale Zeiten, wird jeder hier zustimmen müssen. In WotLK haben wir trotz dieser wenigen Zeit ICC 11 von 12 hc + alle Drachenerfolge (10er) geschafft. Und da war einiges dabei was recht knackig war (Sindragosa hc oder beim LK der Geistererfolg *würg*). Jetzt, bevor ich mit WoW aufhörte (Mai) DS hc 6/8. Rücken sah auch gut aus, hab ich aber mittendrin mit raiden aufgehört.

Und wir sind allesamt keine sonderlich perfekten Spieler, teils eher im Gegenteil. Ihr seht, Spiele wie WoW haben nichts mehr mit viel Zeitaufwand zu tun. Verabschiedet euch von den Sichtweisen aus Classic, wir haben 2012.
 
Ein "interessanter" man bin ich IMBA Thread für WOW.
Thema verfehlt, setzen 6.

Und bei WOW gibt es das Echtgeld AH auch, da heist es halt noch Ebay.
 
Ich nehme mich mal selbst als Beispiel: Ich gehe ganz normal Vollzeit arbeiten. Habe 2 Kinder und eine liebende Frau. Komme also ausschließlich abends, wenn die Kinder schlafen, zum spielen. Unser Raid fand folglich 2x (in Worten zweimal) die Woche abends statt, je 19:30 bis 22:30 Uhr. Ganz normale Zeiten, wird jeder hier zustimmen müssen.


Jop bei mir Exakt das gleiche Dienstags und Donnerstags um genau zu sein .


und eine liebende Frau


Sagt die bei dir auch immer, wenn man mal 2 Abende zockt. "Zitat Frau: DU ZOCKST ZU VIEL ! " ? LG
 
Doofe Frage: Geld was man einzahlt landet ja auf dem B-Net-Acc und gehört somit Blizzard?

Wenn ich von meinem Acc welcher ja im Endeffekt Blizzard gehört etwas von einem anderen Blizzard Acc kaufe mit im Grunde deren Geld für einen virtuellen Gegenstand - verdient im Grunde doch nur Blizzard und zwar an der Transaktionsgebühr oder nicht? Weil eigentlich tauscht Blizzard Geld und ein Item zwischen zwei Acc´s die im Grunde auch ihnen gehören?
 
Doofe Frage: Geld was man einzahlt landet ja auf dem B-Net-Acc und gehört somit Blizzard?

Wenn ich von meinem Acc welcher ja im Endeffekt Blizzard gehört etwas von einem anderen Blizzard Acc kaufe mit im Grunde deren Geld für einen virtuellen Gegenstand - verdient im Grunde doch nur Blizzard und zwar an der Transaktionsgebühr oder nicht? Weil eigentlich tauscht Blizzard Geld und ein Item zwischen zwei Acc´s die im Grunde auch ihnen gehören?

Du kannst unten auf Paypal umstellen. Dann bekommst du es ausgezahlt
 
Wenn jemand Geld investieren will, soll er das tun. Keiner wird dadurch benachteiligt, ihr habt alle noch das Spiel und das selbe Spielerlebnis, außer dass da irgendwo ein RMAH ist das ihr benutzen KÖNNT.
mfg

Das Thema war Pro und Kontraargumente fürs Echtgeldauktionshaus und nicht was DU denkst, ab wann man ein Suchti oder Trottel ist da ist mir deine Meinung oder die ziemlich weit hergeholte Beispiele recht egal.

Es zu tollerieren ist kein Pro Argument fürs AH. Außerdem betrifft das AH so oder so doch jeden! Da die Lootqualität ans AH angepasst ist, man bekommt bereits für wenig Gold Equip was viel besser ist als das gedroppte. Und im Gegesatz zu anderen Spielen wie Sacred2 oder D2 bekommt man komischerweise in D3 wirklich zu 99,9% nur mist gedroppt, na das liegt ganz bestimmt nicht am AH gell? Wers glaubt..
 
Sagt die bei dir auch immer, wenn man mal 2 Abende zockt. "Zitat Frau: DU ZOCKST ZU VIEL ! " ? LG
Sie hat sogar bis vor einer Weile selbst hier und da gespielt und war auch im Raid aktiv. Insofern bin ich in der Hinsicht (und in allen anderen Sichten natürlich auch *hust*) in der Tat ein "gesegneter" Ehemann.
 
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Angeber


Meine Theorie ist ja (jetzt nich unbedingt auf´s RMAH bezogen sondern eher das für Gold) das Blizzard das meiste davon selber reinstellt. Deshalb sieht man auch nicht wer da was verkauft. Sie kontrollieren den Goldfluss zu reinen Testzwecken. Jetzt machen sie das selbe mit Echtgeld, werden unvorstellbar reich und übernehmen die Weltherrschaft!

Naja aber mal ehrlich. Wer könnte denn sowas eigentlich kontrollieren? Wenn Blizz die Hälfte der Items aus dem Echtgeld-AH dort selbst plaziert?
 
Meine Theorie ist ja (jetzt nich unbedingt auf´s RMAH bezogen sondern eher das für Gold) das Blizzard das meiste davon selber reinstellt.
So oft wie manche Items mit identischen Werten drin stehen, wäre das gut möglich. Oder Ulvareth war nicht ganz ehrlich und Dupes gibt es in Europa genauso wie auf asiatischen Servern.
 
Wooohoohooo wer weiß

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... vielen Dank für die vielen Pro- und Kontra-Argumente.


Zwei Sachen sind es, die mir seit der Threaderstellung doch ein wenig die Augen öffneten, das Echtgeld-AH doch als negativ anzusehen:


1. Neulich waren wir im Akt 2/Inferno angelangt. Bereits die Mobs waren ultrabrutal schwer und als dann endlich ein gelbes Teil droppte, war es für Stufe 51 ausgelegt - dies noch zu einem Zeitpunkt, als das Echtgeld-AH noch nicht freigeschaltet war. Man hat förmlich den Eindruck, dass "gute Teile" solange zurückgehalten werden, bis das Echtgeld-AH da ist, damit die Kunden dies auch ausreichend "mit Geld anfüttern".



2. Ein Poster hier schrieb mit recht, dass weil man die Namen der Einsteller von Artikeln im Echtgeld-AH nicht sehen kann, wäre dies ein Indiz, dass viele Gegenstände von Blizzard reingestellt werden, also nicht unbedingt alle Waren von Spielern gefunden wurden.



Für mich sind die beiden genannten Punkte zwar keine Fakten, aber dennoch Indizien, dass es nicht unbedingt mit rechten Dingen zugeht. Transparenz bzw. Nachvollziehbarkeit ist nicht gegeben.


Ich für meinen Teil werde den Inferno-Modus erstmal beiseite stellen, evt. noch ne Zauberin hochstellen und dann Diablo, falls sich nichts bessert, erst mal einstauben lassen und hoffen, dass vielleicht das kommende Torchlight 2 die Hoffnungen erfüllt, welche bei Diablo 3 langsam aber sicher untergehen.

So long - nochmals vielen Dank für die kritischen Postings.



Gfreeman
 
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Die Südkoreaner machens richtig.

Südkorea bannt Handel mit virtuellen Gegenständen

Die Regierung von Südkorea hat einen Bann gegenüber virtueller Gegenstände ausgesprochen, um Goldfarmern und dem Diablo 3 Auktionshaus einen Dämpfer zu verpassen. Das Gesetz sieht eine Strafe in Höhe von 50 Millionen won (Umgerechnet 43.000 Dollar) und eine fünfjährige Gefängnisstrafe vor.

Die Korea Times berichtet laut Eurogamer, dass das neue Gesetz nächsten Monat zum Tragen kommt. Kim Kap-soo, der Kopf des Kulturministeriums, sagte, dass Spiele der Unterhaltung und bildenden Gründen dienen sollte und dass in-game-Handel ein "enormes Hindernis" gegenüber einer "gesunden Spielekultur" sei.

Diablo III hat schon zuvor Probleme in Korea aufgrund des Auktionshauses erhalten und dieser Schritt verhindert zukünftige Inhalte wie dieses in dem Land. Es schiebt zudem Gold farmenden Bots einen Riegel vor, da es Programme verbietet, welche "es erlauben, in-game Charaktere Items zu jagen und zu sammeln, ohne dass ein Spieler diese kontrollieren muss."

Man beachte den Satz:
Kim Kap-soo, der Kopf des Kulturministeriums, sagte, dass Spiele der Unterhaltung und bildenden Gründen dienen sollte und dass in-game-Handel ein "enormes Hindernis" gegenüber einer "gesunden Spielekultur" sei.

Ganz meine Meinung.

Zumal merkt man dem Spiel an allen Ecken an, dass das komplette Konzept aufs AH ausgelegt ist. Blizzard will die Kassen klingeln lassen, 15%! Transaktionsgebühr spricht da denk ich mal für sich.
 
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Punkt 1 ist reine Paranoia...
Punkt 2 ist reine Paranoia...

Die Einsteller stehen nicht drin, damit sie nicht von irgendwelchen Spinner zugemüllt werden im Sinne von :
Hey du ich nehm dein Item für eine Mio weniger oder zahls mit Paypal damit wir die 15 % umgehen.
Außerdem um Spieler zu schützen, falls Leute mit Items unzufrieden sind.
Wenn Blizz die Items reinstellen wollen würde, dann könnten sie sich Fakeaccounts machen mit beliebigen Namen und es unter diesen einstellen.
Dann würdest du es auch nicht merken ob das ein "echter" Spieler ist oder ein "falscher echter" Blizzardmitarbeiter.

Für mich sind die beiden genannten Punkte zwar keine Fakten, aber dennoch Indizien, dass es nicht unbedingt mit rechten Dingen zugeht. Transparenz bzw. Nachvollziehbarkeit ist nicht gegeben.

Wie überlebst du nur dein tägliches Leben...

Zumal merkt man dem Spiel an allen Ecken an, dass das komplette Konzept aufs AH ausgelegt ist. Blizzard will die Kassen klingeln lassen, 15%! Transaktionsgebühr spricht da denk ich mal für sich

Es ist ihr Spiel, niemand ist gesetzlich gezwungen es zu spielen oder Sachen im Real AH zu verticken.
85% echtes Geld sind besser als NICHTS. Ihr solltet euch freuen, dass ihr mit Items durchaus mal das Taschengeld aufbessern könnt.
Das erinnert mich etwas an das Gejammer, als Blizz in WoW Haustiere verkauft hat und davon nur 10% (oder sowas) für wohltätige Zwecke gespendet hat.

Blizzard will die Kassen klingeln lassen
Auch hier bin ich es echt müßig zu erwähnen, dass Blizzard eine Firma ist, die Geld verdienen möchte.
Menschen arbeiten sozusagen, damit sie Geld bekommen. Ganz ehrlich...
wenn dir 10% Gehaltserhöhung angeboten werden würden, würdest du sie ablehnen, weils unfair ist, dass die anderen nur 2% bekommen ?

Blizzard will die Kassen klingeln lassen,
Soll das jetzt eine Art von Kritik sein, dass ein Unternehmen Geld verdienen will ?

Naja aber mal ehrlich. Wer könnte denn sowas eigentlich kontrollieren? Wenn Blizz die Hälfte der Items aus dem Echtgeld-AH dort selbst plaziert?

Und wenn es so wäre, ist es doch egal wer das Geld bekommt oder ?
Vielleicht ist ja der Typ, dem ihr grade die 1200 DPS Waffe abgekauft habt, ein Drogensüchtiger, der von Eurem Geld dann Drogen kaufen geht...
Vielleicht helft ihr ja grade genau diesem Typen sich umzubringen...
 
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Punkt 1 ist reine Paranoia...
Punkt 2 ist reine Paranoia...

Die Einsteller stehen nicht drin, damit sie nicht von irgendwelchen Spinner zugemüllt werden im Sinne von :
Hey du ich nehm dein Item für eine Mio weniger oder zahls mit Paypal damit wir die 15 % umgehen.
Außerdem um Spieler zu schützen, falls Leute mit Items unzufrieden sind.
Wenn Blizz die Items reinstellen wollen würde, dann könnten sie sich Fakeaccounts machen mit beliebigen Namen und es unter diesen einstellen.
Dann würdest du es auch nicht merken ob das ein "echter" Spieler ist oder ein "falscher echter" Blizzardmitarbeiter.



Wie überlebst du nur dein tägliches Leben...



Es ist ihr Spiel, niemand ist gesetzlich gezwungen es zu spielen oder Sachen im Real AH zu verticken.
85% echtes Geld sind besser als NICHTS. Ihr solltet euch freuen, dass ihr mit Items durchaus mal das Taschengeld aufbessern könnt.
Das erinnert mich etwas an das Gejammer, als Blizz in WoW Haustiere verkauft hat und davon nur 10% (oder sowas) für wohltätige Zwecke gespendet hat.


Auch hier bin ich es echt müßig zu erwähnen, dass Blizzard eine Firma ist, die Geld verdienen möchte.
Menschen arbeiten sozusagen, damit sie Geld bekommen. Ganz ehrlich...
wenn dir 10% Gehaltserhöhung angeboten werden würden, würdest du sie ablehnen, weils unfair ist, dass die anderen nur 2% bekommen ?


Soll das jetzt eine Art von Kritik sein, dass ein Unternehmen Geld verdienen will ?



Und wenn es so wäre, ist es doch egal wer das Geld bekommt oder ?
Vielleicht ist ja der Typ, dem ihr grade die 1200 DPS Waffe abgekauft habt, ein Drogensüchtiger, der von Eurem Geld dann Drogen kaufen geht...
Vielleicht helft ihr ja grade genau diesem Typen sich umzubringen...

@caps-lock: hmmh- bin echt sprachlos - Deine Argumente haben in der Tat was Entwaffnendes. Stimmt, auch ich würde 10 Prozent Gehaltserhöhung einstecken!
 
Soll das jetzt eine Art von Kritik sein, dass ein Unternehmen Geld verdienen will ?

Kommt halt immer auf die Methoden an. Wenn nur an Profit gedacht wird, passieren meist Sachen die jeder Gesunde Menschenverstand verurteilt.

Ich hab das Gefühl, dass viel der Entwicklungszeit dafür draufgegangen ist, das Spielkonzept im Einklang mit dem AH zu bringen. Es soll eben aufjedenfall genutzt werden. D3 ist so konzepiert, dass du ohne gute Items einen Dreck erreichst, und gute Items droppen so gut wie nie, man müsste 10000x irgendwas Farmen um weiterzukommen. Da schafft AH abhilfe . Jede Menge Leute spielen bestimmt nicht zum Spaß sondern nurnoch für Geld. Und es ist kein Esport Spiel wo man durchaus Spaß dran hat UND Geld verdienen kann. Es ist einfach nur ein Farmspiel. Viele Trottel die den schnellen Euro richen verwandeln sich auch hier im Westen in Chinafarmer (Die ja eigentlich so verhasst sind). Was hat man früher gesagt, das Itemgehandle zerstört den Spielspaß? Jetzt wo es legal ist soll es aufeinmal anders sein? Eben nicht, außer den Idioten hat mit dem AH wirklich niemand Spaß. Es gibt nur Trottel die sich auf die schnelle Euros versteift haben und dafür 24/7 spielen und Trottel die tatsächlich echte Euros zücken um weiterzukommen. Und davon gibt es leider jede Menge, wenn hier keine Gesetze wie in Korea durchgehen wird das der Spielkultur definitv Schaden.

Und diejenigen die mit AH nichts zutun haben wollen sind ebenfalls betroffen weil sie ingame schneller im Dreck liegen als sie "scheiß AH" schreien können.
 
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dp
 
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