REchtsfrage, WoW Verkauf

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Amaron88

Quest-Mob
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Guten Tag, ich habe vor ca. einer Woche meinen World of Warcraft Account verkauft. In meiner Ebay Auktion habe ich hingeschrieben das der Käufer lediglich auf die investierte Zeit bietet, und es keine Gewährleistung und Rücknahme Recht gibt.

In dem Angebot habe ich meine Email hinterlegt. Ein interessent, der kein Ebay hatte bat mich das Angebot abseits von Ebay abzuschließen, nach Zahlungseingang sendete ich alle Daten und der Handel war abgeschlossen.

Jetzt fand ich in meinem Email Postfach mehrere Emails, mit der unterstellung das ich meinen Account wiedergeholt habe. Ich solle unverzüglich das Geld (400€) zurücküberweisen!
Dies habe ich allerdings nicht getan, Nach diversen beschimpfungen drohte er mir mit Anwalt und mehr, was habe ich jetzt zu erwarten? Unter dem Angebot steht


Nach Geldeingang sende ich euch alle Daten, inkl. Geheimfrage und CD Key via Email. Die Email wird auf eure umgeschrieben! Ihr bezahlt nur für die investierte Zeit für das Spiel!



Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände. Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen. Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment! Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Versand zahlt der Käufer Ebaygebühren der Verkäufer.

Rechtliches:

Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche Accountdaten wie, Kontodaten, Adresse usw. unverzüglich nach Abwicklung der Auktion zu ändern. Alle Angaben wurden besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormals FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay – Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebotes.



Das ist das kleingedruckte, das angebot wurde allerdings wie oben beschrieben abseits von ebay verkauft!
 
Ei Ei Ei ..

du verstößt gleich gegen 2 AGBs gleichzeitig und bittest dann noch hier, wo Ebay-Verkäufe verpönt sind, um Rat?

Das is heftig
biggrin.gif


AGB Verstoß 1:
Verkauf des Accounts. Auch wenn du es da umschreibst von wegen er bezahlt die Zeit ... es ist und bleibt ein Verstoß gege die AGBs von Blizzard.

AGB Verstoß 2:
Bei Ebay ein Angebot reinstelllen und es dann abseits davon abwickeln. Was ist mit dem passiert, der es tatsächlich bei Ebay dann ersteigert hat? Verstößt gegen die AGBs von Ebay afaik.

Vllt hat Blizzard "bemerkt" was gelaufen ist und hat den Account gesperrt?!
Accountverkauf is halt ein Risiko. In dem Fall ist halt der Käufer der gelackmeierte.

Aber zu deiner Frage.
Wenn du dir 100%ig sicher bist, dass du den Account nicht zurückgeholt hast, dann sag ihm das und erklär ihm, dass bei nem Accountverkauf halt Blizzard dazwischen kommen kann und dass es nicht deine Schuld ist. Vllt mach ihm Ausgleichs-Angebot und überweis ihm 100€ als Kulanz zurück oder so, kA ..

Alles in allem .. selber schuld!
 
Ei Ei Ei ..

du verstößt gleich gegen 2 AGBs gleichzeitig und bittest dann noch hier, wo Ebay-Verkäufe verpönt sind, um Rat?

Das is heftig
biggrin.gif


AGB Verstoß 1:
Verkauf des Accounts. Auch wenn du es da umschreibst von wegen er bezahlt die Zeit ... es ist und bleibt ein Verstoß gege die AGBs von Blizzard.

AGB Verstoß 2:
Bei Ebay ein Angebot reinstelllen und es dann abseits davon abwickeln. Was ist mit dem passiert, der es tatsächlich bei Ebay dann ersteigert hat? Verstößt gegen die AGBs von Ebay afaik.

Vllt hat Blizzard "bemerkt" was gelaufen ist und hat den Account gesperrt?!
Accountverkauf is halt ein Risiko. In dem Fall ist halt der Käufer der gelackmeierte.

Aber zu deiner Frage.
Wenn du dir 100%ig sicher bist, dass du den Account nicht zurückgeholt hast, dann sag ihm das und erklär ihm, dass bei nem Accountverkauf halt Blizzard dazwischen kommen kann und dass es nicht deine Schuld ist. Vllt mach ihm Ausgleichs-Angebot und überweis ihm 100€ als Kulanz zurück oder so, kA ..

Alles in allem .. selber schuld!


Danke für die Antwort, AGB Verstoss 1 ist mir ziemlich egal, und 2 ist ausgeschlossen da ich das Angebot beendet habe bei ebay, ohne das darauf geboten wurde zu dme Zeitpunkt
 
ah okay, wenn du es beendet hast, dich quasi doch dagegen entschieden hast und es dann "privat" gemacht hast sollte das kein problem sein.

ich hab nochmal bisi nachgedacht und mcih an meine vorlesungen in Recht erinnert. die frage ist welche aussagen ihr in den mails davor getroffen habt. wenn du gesagt hast du gibst ihm die oben genannten daten und hast das gemacht, dann ist dein teil der enstandenen vertrages erfüllt. wenn er den account dann aufgrund einfluss von dritten wieder verliert, so ist das nicht dein verschulden. die willenserklärung seinerseits "ich gebe dir 400€". die willenserklärung deinerseits: "ich übermittle oben genannte daten und hole mir den account nicht zurück". wenn dem so war sollte kein anwalt was machen können. und du wirst wohl kaum geschrieben haben "ich sorge dafür, dass du mit dem account zocken kannst oder es gibt geld zurück"

sollte kein problem sein gerichtlich. die frage ist halt ob du dich auf den stress einlässt
 
Account über Ebay verkauft und dann Probleme damit haben? Ich glaub es donnert. Buffed bietet keine Plattform um über den Verkauf von WoW Accounts zu schreiben, noch sich darüber zu informieren oder daraus folgernde Eventualitäten zu diskutieren.

Und zu....
 
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