Ebay Account Seller Rechtlicher Hinweis

Na ich versuchs mal einfach zu beschreiben. Die explizite "Unterschrift" unter AGB`s, in welcher Form auch immer, ist nicht unbedingt erforderlich. Es genügt i.d.R., wenn diese deutlich bzw. einfach für Dich als Kunden ersichtlich sind. In dem Moment, in dem Du die jeweilige Sache in irgendeiner Form dann nutzt, unterwirfst Du Dich den AGB`s (unter der beschriebenen Voraussetzung + rechtlicher Gültigkeit). Demnach verstößt Du auch gegen AGB`s, ohne sie immer konkret zu unterschreiben, abzuzeichnen etc. Du hast sie gewissermaßen stillschweigend anerkannt.

Hmm, ein grobes Beispiel:
Du kommst aus Risraserland, dort darf man mit 250km/h durch die Ortschaften fahren. Machst nun Urlaub in Deutschland und versuchst dasselbe. Autsch, könnte teuer werden
smile.gif
Dein Einwand, davon doch nix gewusst geschweige denn irgendwas unterschrieben zu haben, ist hier nutzlos. Du wirst zahlen müssen.(Zugegeben, sind keine AGB`s, aber in diesem Sinne durchaus vergleichbar)

Naja, so in etwa...
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Cyn
 
sowieso arm, wenn man accounts kauft -.- !!
 
sinnlose diskussion! warum einen char kaufen? ich kauf doch auch kein fertiges puzzle oder ein ausgefülltes rätsel ! WOW ist ein SPIEL ... für diejenigen die es vergessen haben sollten
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in der zeit in der ich lerne denn gekauften char überhaupt annähernd zu beherrschen kann ich mir den auch selbst hochziehen?!
 
So, noch mal für alle:

NEIN - man darf/kann einenAccount nicht verkaufen, da man kein Eigentum daran besitzt !

Man hat Eigentum an der Verpackung, den CD`s/ DVD`s, Beschreibung usw. erworben - dieses kann man verkaufen, ist aber über die AGB`s gehalten, den Verkauf anzuzeigen bzw. der Käufer muß dies gegenüber Blizzard tun.

Daraufhin wird der Account gelöscht, dem CD-Key ein neuer Account zugeordnet.

Der Verkauf von geistigem Eigentum kann strafrechtlich verfolgt werden - auch wenn mir noch kein Fall bekannt ist, wo Blizz sich die Mühe gemacht hätte, dies zu tun.
Hier erfolgt einfach ein Bann des Accounts und des Key´s, sprich viel Geld für nix.
 
Na ich versuchs mal einfach zu beschreiben. Die explizite "Unterschrift" unter AGB`s, in welcher Form auch immer, ist nicht unbedingt erforderlich. Es genügt i.d.R., wenn diese deutlich bzw. einfach für Dich als Kunden ersichtlich sind. In dem Moment, in dem Du die jeweilige Sache in irgendeiner Form dann nutzt, unterwirfst Du Dich den AGB`s (unter der beschriebenen Voraussetzung + rechtlicher Gültigkeit). Demnach verstößt Du auch gegen AGB`s, ohne sie immer konkret zu unterschreiben, abzuzeichnen etc. Du hast sie gewissermaßen stillschweigend anerkannt.

Hmm, ein grobes Beispiel:
Du kommst aus Risraserland, dort darf man mit 250km/h durch die Ortschaften fahren. Machst nun Urlaub in Deutschland und versuchst dasselbe. Autsch, könnte teuer werden
smile.gif
Dein Einwand, davon doch nix gewusst geschweige denn irgendwas unterschrieben zu haben, ist hier nutzlos. Du wirst zahlen müssen.(Zugegeben, sind keine AGB`s, aber in diesem Sinne durchaus vergleichbar)

Naja, so in etwa...
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Cyn

gern gehörtes Zitat: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
 
Hihi, aj, das auch...
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. Genau genommen geht es darum, das es einem objektiven Dritten ohne unzumutbarem Aufwand möglich gewesen wäre, die an die Nutzung (in diesem Fall halt "Deutschland") geknüpften Bedingungen in Erfahrung zu bringen. Er kann sich also nicht darauf berufen, hierzu keine Zustimmung durch Unterschrift o.ä. gegeben zu haben. Er will es nutzen, also muss er auch die "Nutzungsbedingungen" anerkennen.

Cyn

PS: gratuliere Dir zum guten Verlauf.... Urhebersachen sind soooo trocken...
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fein, wenn mans hinter sich hat..*kicher*
 
In dem Moment, in dem Du die jeweilige Sache in irgendeiner Form dann nutzt, unterwirfst Du Dich den AGB`s (unter der beschriebenen Voraussetzung + rechtlicher Gültigkeit). Demnach verstößt Du auch gegen AGB`s, ohne sie immer konkret zu unterschreiben, abzuzeichnen etc. Du hast sie gewissermaßen stillschweigend anerkannt.

So nicht richtig. Es ist sogar so, das man im BGB davon ausgeht, das eine AGB eh nicht gelesen wird. Daher gibt es im AGB-Gesetz den Schutz vor sogenannten "überraschenden Klauseln".
Soll heißen, als Verbraucher darf man davon ausgehen das in den AGB nur der übliche Kram steht. Wenn nciht, und eine Klausel allzu weitreichende Vollmachten oder Vorteile für den Händler/Unternehmer einräumt, diese unwirksam wird das sie überraschend ist.
 
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