Ebay Account Seller Rechtlicher Hinweis

Man leuite, wer gegen die AGB´s verstößt, hat nur eines zu fürchten:

Blizzard kündigt euch das geschäftsverhältnis, oder kurz: es gitb einen ban. Ansonsten wird das keinerlei Rechtliche Folgen haben können, die aus den AGB´s heraus resultieren.

Also solltet ihr auch den Käufer darauf hinweisen (wobei er das ja sicher wissen wird, denn keiner der WoW noch nie gespielt hat wird sich nen teuren Account kaufen, oder doch?)!

lest ihr euch eigentlich überhaupt auch mal andere AGB´s durch, also wenn ihr irgendwo anders einen Vetrag abschließt, also auch irgendetwas kauft. Die AGB´s dienen blizzard nur dazu, zu sagen: Hier verstößt du gegen unsere AGB´s, deshalb wollen wir das Geschäftsverhältnis kündigen! Denn einfach so, dürfen sie das Geschäftsverhältnis nicht kündigen, da du mit dem kauf des Spieles Nutzungsrechte erworben hast.

genau! und ende - ist alles gesagt, genau so ist es! mit ein wenig verstand sollte sich nun jeder selber die frage beantworten können, was passiert, wenn man den account verkauft und mit welchen konsequenzen man rechnen muss"
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erst mal die frage... woher kennst denn du die texte?!
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erwischt *g*

egal wie es rechtlich ausschaut, blizzard wird einfach den acc löschen. rechtlich dagegen vorgehen wird sich niemals lohnen (übrigens egal ob du recht bekommen würdest), da blizzard viel mehr kohle für solche übrig hat, als unser eins und so den prozess in die länge ziehen kann, bis dir das geld ausgeht.

deshalb und auch aus moralischen gründen... SPIELT das zeug selber und züchtet eure chars selber hoch, dann kennt ihr auch die klasse und es macht vor allem spass!
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das ist eingach zu erklären, ich war überwältigt davon, wieviele Mitbürger es gibt die auf solche Angebote bieten und das in Größenverhältnisen die mich einfach umhauen
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es grenzt teilweise bis an den vierstelligen Zahlenbereich.
 
wenn sich schon mal jemand auskennt: Was denn für Probleme? das wäre glaube ich der Punkt den die meisten hier interessieren würden
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Das hab ich meinem Beitrag noch hinzugefügt. Problem wär die fristlose Kündigung des Vertrages. Beziehungsweise das Zurücktreten vom Vertrag seitens Blizzard, was halt dann einen Account Ban oder Sperrung nach sich zieht.
 
Das hab ich meinem Beitrag noch hinzugefügt. Problem wär die fristlose Kündigung des Vertrages. Beziehungsweise das Zurücktreten vom Vertrag seitens Blizzard, was halt dann einen Account Ban oder Sperrung nach sich zieht.

Genau wie ich es zu wissen glaubte/hoffte.

Das wiederum bedeutet aber für einen Accountverkäufer, der den Verkauf tätigt weil er ohnehin mit WOW aufhören will (und nicht weil er vom accountverkaufen lebt) ein risikolose Angelegenheit.

Löscht er den Account einfach bekommt er 100% kein Geld dafür. Verkauft er ihn, hat er immerhin die Chance was zu verdienen. Im schlimmsten Fall wird er halt gebannt und steht genauso da als ob er den Account selber gelöscht hätte.
Mit dieser Art Verkauf wird Blizz somit auch weiterhin ein Problem haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also solltet ihr auch den Käufer darauf hinweisen (wobei er das ja sicher wissen wird, denn keiner der WoW noch nie gespielt hat wird sich nen teuren Account kaufen, oder doch?)!
Klar, ich weise einen (potentiellen) Käufer darauf hin, das eine 50%ige Chance besteht, das er seinen tollen Account nicht lange haben (benutzen können) wird, wenn der Eigentümer (Blizzard) dahinter kommt, das der Vorbesitzer mit dem Verkauf gegen (annerkannte) AGB's verstoßen hat. (wo Ebay eh, wegen der Gold-Seller, ständig im Blick von Blizzard ist.)

Tolles Verkaufsargument. DEN Käufer zeig mir mal !!
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Da sollte sich der Verkauf (grad bei Spielern die etwas mehr wissen, als das WoW "World of Warcraft" heißt, etwas schwer gestalten..

Außerdem:

Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay - Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01). Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzte zustehende Garantie/ Gewährleistung zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausgeschlossen.
Dieser "Spruch" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ebay und Dir (bzw zwischen dem Käufer und Ebay). Nicht zwischen Ebay und Blizzard. Damit schützt sich Ebay davor, als HEHLER zu fungieren!.. Du benutzt Ebay als Plattform. Ebay haftet für garnix, was Du auf deren Plattform machst. Wenn Du Ebay als "Verstoß gegen anderes Recht" benutzt, passiert es höchstens, das Du zusätzlich von Ebay was auf die Mütze bekommst, weil Du sie "missbraucht" hast, um etwas "illegales" zu tun/verkaufen und Ebay dann der nächste "Ansprechpartner" für Blizzard ist..
 
Abseits der bereits aufgeführten Argumente muss glaube ich noch folgendes ergänzt werden.

1. Jede Firma erstellt ihre eigenen AGBs nach ihrem gutdünken.
--> Über die Gültigkeit eben solcher AGBs, wird im Zweifelsfalle jedoch zumeist gerichtlich zu entscheiden sein.

2. AGBs die gegen Deutsches Recht verstoßen, werden in der Regel nach Klärung des Sachverhaltes auch ungültig.
--> Ich bin mir nicht sicher ob die AGBs eine Salvatorische Klausel beinhalten(ist anzunehmen), denn selbst wenn nun Teile dieses Vertragswerkes ungültig werden, gilt dies nicht für die Gesamtheit des Vertrages. Daraus folgt, bei der Größe der AGBs muss wohl ein langer Atem vorausgesetzt werden, um gerichtlich Klarheit zu schaffen. Ob dazu jemand aus der Community bereit ist wage ich zu bezweifeln.

3. Die Klausel beim Ebay Verkauf entspricht, meines Verständnisses nach, nichts anderem als selber festgelegte AGBs. Somit gibt es auch hier die eben genannten Vor- und Nachteile.

Greetz Pepe
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genau wie ich es zu wissen glaubte/hoffte.

Das wiederum bedeutet aber für einen Accountverkäufer, der den Verkauf tätigt weil er ohnehin mit WOW aufhören will (und nicht weil er vom accountverkaufen lebt) ein risikolose Angelegenheit.

Löscht er den Account einfach bekommt er 100% kein Geld dafür. Verkauft er ihn, hat er immerhin die Chance was zu verdienen. Im schlimmsten Fall wird er halt gebannt und steht genauso da als ob er den Account selber gelöscht hätte.
Mit dieser Art Verkauf wird Blizz somit auch weiterhin ein Problem haben.

Jo genau das ist es. Und deswegen gibt es halt dieses Account Selling in so großer Zahl. Für den Verkäufer bestehen hier wenig Probleme, insofern er aufhört mit WoW. Spielt er jedoch irgendwann weiter und gibt hierfür wieder seine Adressdaten an, so könnte Blizzard den Account von vornherein nicht zulassen. Aber erstens glaub ich kaum, dass Blizzard solche tiefgehenden Nachforschungen anstellt und zweitens gibt es ja dann mehrere Möglichkeiten dies wiederum zu umgehen.

Die Gefahr für den Käufer hingegen ist schon etwas größer, da dieser ja weiterhin WoW zocken will mit diesem "neuen" Char. Kommt Blizzard dem auf die Schliche wird halt sein ganzer Account gesperrt. Das wäre dann natürlich blöd für ihn. Deswegen sollten viele Spieler so schlau sein, einfach keine Chars mehr zu kaufen, da das Risiko für den Käufer wesentlich höher ist. Das würde auch dann automatisch dieses Account Selling stagnieren lassen.
 
was ändert sich für blizzard :
spieler 1 hat wow - zahlt
jetz verkauft spieler 1 an spieler 2
spieler 2 hat nun wow - zahlt auch

-> für blizzard +/-. (immernoch 13€ / Monat)

spieler 1 hat wow - zahlt
jetz verkauft spieler 1 an spieler 2
spieler 2 hat nun wow - wird gebannt.

-> für blizzard -. (0€ / Monat)


warum zur hölle sollte blizz das tuen ? :>
 
Jo genau das ist es. Und deswegen gibt es halt dieses Account Selling in so großer Zahl. Für den Verkäufer bestehen hier wenig Probleme, insofern er aufhört mit WoW. Spielt er jedoch irgendwann weiter und gibt hierfür wieder seine Adressdaten an, so könnte Blizzard den Account von vornherein nicht zulassen. Aber erstens glaub ich kaum, dass Blizzard solche tiefgehenden Nachforschungen anstellt und zweitens gibt es ja dann mehrere Möglichkeiten dies wiederum zu umgehen.

Die Gefahr für den Käufer hingegen ist schon etwas größer, da dieser ja weiterhin WoW zocken will mit diesem "neuen" Char. Kommt Blizzard dem auf die Schliche wird halt sein ganzer Account gesperrt. Das wäre dann natürlich blöd für ihn. Deswegen sollten viele Spieler so schlau sein, einfach keine Chars mehr zu kaufen, da das Risiko für den Käufer wesentlich höher ist. Das würde auch dann automatisch dieses Account Selling stagnieren lassen.

fein zusammengefasst.
Gibt es noch mehr zu diesem Thema zu sagen? denke nein
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ui, da bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als mich als angehender Wirschaftsjurist einzumischen^^.

Wie interessierte Leute sicherlich wissen gibt es da die AGBs. Die AGBs sind frei gestaltbar, natürlich in einem gewissen rechtlichen Rahmen. Blizzard verbietet durch ihre AGBs das Verkaufen oder Tauschen von WoW Accounts, was auch legitim ist. Somit gelten die AGBs von Blizzard als lex specialis, das bedeutet Vorschriften und Gesetze welche einen Sachverhalt genauer beschreiben sind der "generellen" Beschreibung vorzuziehen.

Ergo: BGB oder sonstiges interessiert hier nicht und der komische Ebay Verkäufer kann noch so ein Schwachsinn in die Beschreibung setzen, da dies einfach nicht von Bedeutung ist und sowohl er als auch der Käufer können so PRobleme bekommen, insofern Blizzard sich darum kümmert und wie Grimmlog schon so schön sagt, lediglich mit der fristlosen Kündigung des Vertrages = Account Ban bzw Sperrung.

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Nur eine kleine Berichtigung:
Der von Dir benannte "gewisse rechtliche Rahmen" ist ziemlich genau definiert und zwar eben im von Dir als nicht relevant bezeichneten BGB (BGB Buch 2, Abschnitt 2, §§ 305 bis 310). Daraus folgt, das´AGB`s in Deutschland grundsätzlich immer mit dem BGB zu tun haben. Richtiger wäre hier ein Hinweis auf den möglicherweise ausserhalb des Geltungsbereiches des BGB liegenden Vertragsgegenstand / Erfüllungsort etc. gewesen, der hierdurch wiederum das BGB als nicht einschlägig bezeichnet. Hierüber dürften die juristischen Meinungen jedoch ein wenig auseinandergehen. Fachbegriffe spare ich mir mal, soll ja keine Selbstdarstellung werden, sondern eben nur eine kleine Berichtigung
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Cyn
 
normal ist es erlaubt, das spiel mit samt den account zu verkaufen.
der char der dadrauf ist, ist nur ein boni dann.
wichtig ist aber, dass du net nur den account verkaufst, sondern komplett das spiel mit cds, handbuch etc pp...
 
Nur eine kleine Berichtigung:
Der von Dir benannte "gewisse rechtliche Rahmen" ist ziemlich genau definiert und zwar eben im von Dir als nicht relevant bezeichneten BGB (BGB Buch 2, Abschnitt 2, §§ 305 bis 310). Daraus folgt, das´AGB`s in Deutschland grundsätzlich immer mit dem BGB zu tun haben. Richtiger wäre hier ein Hinweis auf den möglicherweise ausserhalb des Geltungsbereiches des BGB liegenden Vertragsgegenstand / Erfüllungsort etc. gewesen, der hierdurch wiederum das BGB als nicht einschlägig bezeichnet. Hierüber dürften die juristischen Meinungen jedoch ein wenig auseinandergehen. Fachbegriffe spare ich mir mal, soll ja keine Selbstdarstellung werden, sondern eben nur eine kleine Berichtigung
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Cyn

siehe fettgedruckt:
Jo eben, und das meinte ich, dass im Umkehrschluss die AGBs als lex specialis gelten. Aber wie Du schon so schön sagst, in solchen Bereichen lässt sich gut diskutieren^^.
 
Wie läuft es eigendlich wenn man die AGB abgelehnt hat? Zbs. beim Patchtag.

PS: Ich finde sowas ja furchtbar interesant.^^
 
Naja, dies tun sie aber nur unter folgenden Voraussetzungen:

- entweder das BGB ist nicht einschlägig oder
- es ist einschlägig, läßt diese speziellen AGB`s aber aufgrund seiner Bestimmungen als rechtlich zulässig gelten.

Beides ist hier weder nachgewiesen noch eindeutig erkennbar bzw. ohne Aufwand subsumierbar. Von daher wirken Deine Aussagen als Tatsache für diesen Fall, was sie aber eigentlich nicht sind. Möglicherweise nach entsprechender Falllösung, das mag ich ja gar nicht abstreiten, aber in dieser Form ist das eben keine juristische Aussage für die Allgemeinheit. Darum die Berichtigung.

Du kennst ja sicher die Standardantwort auf juristische Fragestellungen: "Es kommt darauf an"...*kicher*

Cyn
 
Naja, dies tun sie aber nur unter folgenden Voraussetzungen:

- entweder das BGB ist nicht einschlägig oder
- es ist einschlägig, läßt diese speziellen AGB`s aber aufgrund seiner Bestimmungen als rechtlich zulässig gelten.

Beides ist hier weder nachgewiesen noch eindeutig erkennbar bzw. ohne Aufwand subsumierbar. Von daher wirken Deine Aussagen als Tatsache für diesen Fall, was sie aber eigentlich nicht sind. Möglicherweise nach entsprechender Falllösung, das mag ich ja gar nicht abstreiten, aber in dieser Form ist das eben keine juristische Aussage für die Allgemeinheit. Darum die Berichtigung.

Du kennst ja sicher die Standardantwort auf juristische Fragestellungen: "Es kommt darauf an"...*kicher*

Cyn

lol ja das kenn ich, gern gesehene Antwort insofern man sich einer Fallstellung nicht sicher ist und so kann man auch noch schön eigene Vorstellungen dem Fall hinzufügen.

Eine grundsätzliche feststehende juristische Aussage für die Allgemeinheit gibt es selten, da wie Du schon so schön sagst, über jede Kleinigkeit verschiedene Meinungen herrschen (siehe die schönen BGB Kommentare).

Wie dem auch sei, egal ob BGB einschlägig oder nach Subsumtion nicht einschlägig, Accountselling ist einfach "nicht gut", um es mal einfach auszudrücken. Ich jedenfalls verspüre nicht zwingend die Lust den Fall in allen seinen Eventualitäten zu bearbeiten.

Ich zieh jetzt erst mal gleich los und schreib meine Urheberrechtsklausur^^.
 
Ich jedenfalls verspüre nicht zwingend die Lust den Fall in allen seinen Eventualitäten zu bearbeiten.

Genau, ich auch nicht..das dürfte auch ziemlich komliziert werden
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Ich zieh jetzt erst mal gleich los und schreib meine Urheberrechtsklausur^^.

*daumendrück*...Du schaffst das!

Cyn
 
Wie läuft es eigendlich wenn man die AGB abgelehnt hat? Zbs. beim Patchtag.

PS: Ich finde sowas ja furchtbar interesant.^^

Das ist ganz einfach, wenn Du die AGBs ablehnst kannst Du nicht spielen. Logisch eigentlich, wenn ich mit Vertragsbedingungen, bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blizzard nicht einverstanden bin so lässt mich Blizzard auch nicht spielen.
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lol ja das kenn ich, gern gesehene Antwort insofern man sich einer Fallstellung nicht sicher ist und so kann man auch noch schön eigene Vorstellungen dem Fall hinzufügen.

Eine grundsätzliche feststehende juristische Aussage für die Allgemeinheit gibt es selten, da wie Du schon so schön sagst, über jede Kleinigkeit verschiedene Meinungen herrschen (siehe die schönen BGB Kommentare).

Wie dem auch sei, egal ob BGB einschlägig oder nach Subsumtion nicht einschlägig, Accountselling ist einfach "nicht gut", um es mal einfach auszudrücken. Ich jedenfalls verspüre nicht zwingend die Lust den Fall in allen seinen Eventualitäten zu bearbeiten.

Ich zieh jetzt erst mal gleich los und schreib meine Urheberrechtsklausur^^.

dann dazu mal viel erfolg
*daumen drück*
 
Das ist ganz einfach, wenn Du die AGBs ablehnst kannst Du nicht spielen. Logisch eigentlich, wenn ich mit Vertragsbedingungen, bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blizzard nicht einverstanden bin so lässt mich Blizzard auch nicht spielen.
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Ja soweit weiß ich es auch. Ich meinte es auf dieses Thema bezogen. Wenn man die AGB nicht annimmt, kann man auch nicht gegen sie verstoßen.
 
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