Komisch vorhin hab ich mir ein Sandwich gekauft, das ich noch gar nicht gegessen habe und nun merke ich, dass mir das Geld bereits in der Börse fehlt...........
In etwa das gleiche![]()
Cheers
Besser,
Ich geh zum Bäcker und sag ihm ich will jeden Tag ein Sandwich bei ihm Kaufen, das einen Monat lang, und er will das Geld im vorraus. Nun kann ich jeden Tag zu ihm gehen mir ein Sandwich kaufen. Ab und zu verbessert der Bäcker sogar das Sandwich, legt mal eine Gurke drauf, schneidet den verschimmelten Rand weg, erschlägt die Käfer.
Ok stell dir noch vor alle anderen Sandwiches auf der Welt haben auch noch Schimligen Rand und Käfer, mal halt kleiner mal größer, und die Gurke ist halt persönlicher geschmack.Bei den Zuständen würd ich da aber keine Sandwiches kaufen. Schimmliger Rand? Käfer? Und das Schlimmste: Gurke drauf? Bähh!
Mein lieber Dentus,
ich glaube, mich erinnern zu können gelesen zu haben, daß die AGB's , die ja bei Software durch Anklicken angenommen werden, lt. deutschen Recht nichtig sind, da es für den Käufer keinerlei Möglichkeiten gibt auf die Vertragsgestaltung Einflußzu nehmen. Es handelt sich hier soweit ich mich erinnere im Gegenteil um einen Akt der Nötigung seitens der Softwarefirma.
Soweit meine Erinnerung.
Kann man so pauschal nicht sagen, denn:Um nochmals mein Enten "Quak Quak" loszuwerden bzw. Klugzuscheissen. AGB's sind Allgemeine Geschäftsbedinungen .... darin wird gar nichts "versteckt"...sondern das sind sozusagen die Vertragsbedingungen denen du durch den Kauf von Spielzeit zustimmst.
Wenn da nun drinne stehen würde, das im ersten Monat aus Aufwandstechnischen Gründen eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro zusätzlich erhoben wird, allgemeingültig und bei jedem Neukunden, wäre das vollkommen korrekt und nicht versteckt...ahhr...egalVerzeiht mir. Ich brauch nen Kaffee.![]()
Das bezieht sich zwar auf die AGB einer Webseite, dennoch gelten solche Kosten (eben wie eine Bearbeitsgebühr von 100 Euro) als "überraschende / ungewöhnliche Klauseln" und man hat gute Chancen, das nicht zahlen zu müssen.AG schrieb:AZ 161 C 23695/06
"Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste"
Das bezieht sich zwar auf die AGB einer Webseite, dennoch gelten solche Kosten (eben wie eine Bearbeitsgebühr von 100 Euro) als "überraschende / ungewöhnliche Klauseln" und man hat gute Chancen, das nicht zahlen zu müssen.
Na was wohl, Sandwich mit schimliger Rinde, Käfern und am allerschlimsten: GürkchenAber mal wieder ein sehr lehrreicher Thread an diesem Morgen. Gleich ist Mittag...gibts heut ne Currywurst oder doch lieber n Fischbrötchen?
Wenn du jetzt schon ein Abo abgeschlossen hast ist es doch klar das die das Geld jetzt schon abbuchen...